Arbeitgeber: “Dieser Kuhhandel ist gefährlich”
Valentin Vogt, Präsident des Arbeitgeberverbands, erklärt in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger seine Vorbehalte gegen den in der WAK-S ausgeheckten Deal mit der Verbindung von SV17 und AHV-Finanzierung. Auszüge:
Ständeräte von SP bis SVP wollen die Reformen von Firmensteuern und AHV verknüpfen. Ihr Verband ist der einzige grosse Player, der diesen Kompromiss ablehnt. Sind Sie gern der Spielverderber?
Im Gegenteil, wir finden einen solchen Kuhhandel zwar sachlich falsch, akzeptieren ihn aber unter einer Bedingung: Wenn das Parlament unbedingt eine sachfremde Verknüpfung mit der AHV will, soll es diese weiter fassen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Frauen und 66 Jahre für Männer gehört auch in das Paket. So hätten wir zum einen eine gute Steuerreform. Zum anderen hätten wir für die Lösung der grundlegenden Probleme der AHV einen ersten Schritt gemacht, mit dem wir etwa zehn Jahre Zeit gewinnen würden.
Aber Sie wissen genau, dass der Deal dann tot ist, weil die SP aussteigt und das Referendum ergreift.
Wir befinden uns am Anfang des parlamentarischen Prozesses. Wir wissen ja auch nicht, ob die Linke den Kuhhandel der Ständeräte am Schluss wirklich unterstützen wird. Es würde mich nicht überraschen, wenn die SP wieder einmal kippt und unter dem Druck von links aussen das Referendum unterstützt. Ein Referendum wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit geben, wenn das Parlament zwei sachfremde und brisante Reformen verbindet.
In Ihrer Version müsste das Volk über ein Paket abstimmen, das gleichzeitig ein höheres Rentenalter und eine umstrittene Steuerreform umfasst. Das scheint auf Anhieb nicht sehr aussichtsreich.
Das werden wir sehen. Das Volk ist mündig und hat in der Vergangenheit mit viel Sachverstand abgestimmt. Immer mehr Leute verstehen, dass es gegenüber den Jungen ungerecht ist, die unumgängliche Erhöhung des Rentenalters noch länger zu verzögern. Zudem ist es für die Stimmbürger verlockend, bei zwei so schwierigen Geschäften auf einen Schlag eine längerfristige Lösung zu haben.
Die AHV würde profitieren, sie erhielte 2 Milliarden Franken im Jahr mehr.
Das ist kein Sieg für die AHV, sondern für die Linke, die weiterhin so tut, als könne man die gewaltige Herausforderung der Demografie einfach mit immer noch höheren Einnahmen lösen. Dabei können wir das heutige Rentenniveau nur halten, wenn wir in absehbarer Zukunft das Rentenalter erhöhen. Deshalb ist dieser Kuhhandel so gefährlich. Wenn die AHV jetzt 2 Milliarden zusätzlich erhält, werden auch die bürgerlichen Parteien wenig Antrieb verspüren, im Wahljahr ein höheres Rentenalter zu beschliessen.
Warum wollen Sie auch das Rentenalter der Männer erhöhen und nicht nur das der Frauen?
Damit schlagen wir zwei Fliegen auf einen Streich. Die Einsparungen für die AHV sind doppelt so gross. Und wir können uns die ganze Diskussion darüber sparen, ob es eine sogenannt soziale Kompensation braucht, wenn wir einzig das Rentenalter der Frauen erhöhen. Wenn wir beide Rentenalter parallel erhöhen, braucht es keine Kompensation. Damit entfallen je nach Variante Zusatzausgaben von 400 Millionen bis 1,1 Milliarden Franken im Jahr.
Ist es nicht ungerecht, dass Männer länger arbeiten müssen?
Es ist vor allem ungerecht, dass wir die AHV nicht strukturell sanieren und den Jungen die ganze Last aufbürden. Eine Rentenaltererhöhung für beide Geschlechter schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Mit Rentenalter 65/66 können wir diese fruchtlose Debatte im Moment vermeiden. In einem weiteren Schritt ab 2030 muss die Angleichung des Rentenalters aber wieder auf die politische Agenda kommen.
Die Ständeräte wollen die Lohnbeiträge für die AHV um 0,3 Prozent erhöhen. Ihr Verband lehnt dies vehement ab. Warum?
Erstens ist das ungerecht gegenüber den Erwerbstätigen. Sie sollen einmal mehr die Zeche zahlen, während die Rentner von Mehrkosten verschont werden. Zweitens werden wir die Lohnbeiträge in der 2. Säule erhöhen müssen, um das Rentenniveau der Pensionskassen halten zu können, wenn wir den Mindestumwandlungssatz senken. Das wird noch schwieriger, wenn wir die Lohnprozente jetzt schon für die AHV erhöhen. Auch sonst wird dieser Kuhhandel die Reform der 2. Säule massiv verzögern, wenn nicht verhindern.
Finden Sie, die Linke habe die Bürgerlichen über den Tisch gezogen?
Ich habe einfach zur Kenntnis genommen, was SP-Präsident Christian Levrat in Ihrer Zeitung gesagt hat: Der Vorschlag sei ein Erfolg für die SP. Ein höheres Rentenalter sei vom Tisch. Und die Bürgerlichen hätten einen hohen Preis bezahlt. Herr Levrat scheint sehr zufrieden zu sein. Wir sind es nicht.
TA / Interview auf der Website der Arbeitgeber / Rentenalter 65/66
Pensionierungsverluste – Helvetia rechnet vor
Die Helvetia Versicherung gehört zum kleinen Club der Versicherer, die noch eine Vollversicherung anbieten. In einer Mitteilung zur Jahresrechnung 2017 heisst es:
Hauptsächlich wegen den steigenden Anforderungen an die Verwaltung durch die regulatorischen Vorgaben und wegen verschiedenen Vorkehrungen rund um die inzwischen gescheiterte Reform Altersvorsorge 2020 ist der Betriebsaufwand um 11 Mio. Franken auf 99.7 Mio. gestiegen. Der Aufwand pro aktiv versicherte Person nahm um 51 auf 479 Franken zu.
Die Vermögensverwaltungskosten einschliesslich der Verwaltung der Immobilien blieben mit einem Anteil von 0.3 Prozent an den Kapitalanlagen nahezu stabil. Die Netto-Performance auf den verwalteten Vermögen erreichte zu Marktwerten 1.66 Prozent gegenüber 2.29 Prozent im Vorjahr.
Die Zahl der Versicherten stieg um 1.7 Prozent auf 226 168. Derweil nahm die Anzahl Kollektivverträge leicht um 311 auf 17 498 ab. Vor allem bei der Zeichnung von Neugeschäft in der Vollversicherung ist Helvetia weiterhin sehr zurückhaltend. Der Grund dafür liegt in den realitätsfremden Parametern. Angesichts des viel zu hohen Umwandlungssatzes
im BVG-Obligatorium kam es auch im vergangenen Jahr wieder zu massiven Quersubventionierungen von den aktiv Versicherten zu den Rentenbezügern. Laut Berechnungen von Helvetia erreichten sie im vergangenen Jahr über CHF 160 Mio. und machten so rund 80 Prozent der Risikoprämien der aktiv Versicherten aus.
Mit dem geltenden Umwandlungssatz von 6.8 Prozent im BVG-Obligatorium machten die Verrentungsverluste rund 34 Prozent des verrenteten Altersguthabens aus. Das Altersguthaben jedes Neurentners, jeder Neurentnerin muss somit pro 100’000 um rund 34’000 Franken verstärkt werden, damit die Rente bis ans Lebensende gewährleistet werden kann. Dauert die Tiefzinsphase weiter an und werden die Rahmenbedingungen nicht angepasst, so könnten die sogenannten Umwandlungssatzverluste gemäss Modellberechnungen bis 2027 um bis zum Dreifachen ansteigen.
Motion Weibel: Mehr Flexibilität für PKs
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten um den Artikel 4 Absatz 2 Freizügigkeitsgesetz dahingehend zu ändern, dass Pensionskassen mehr Flexibilität erhalten. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, die Freizügigkeitsleistung bei Ausbleiben einer Mitteilung bereits nach drei Monaten (statt sechs) und spätestens nach einem Jahr (statt zwei) einer Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl zu überweisen.
Stellungnahme des Bundesrates: Eine Verkürzung der Sperrfrist von 6 Monaten auf 3 Monate für die Überweisung der Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung würde zahlreiche unnötige Überweisungen zur Auffangeinrichtung und von dieser wieder zu einer anderen Freizügigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung auslösen. Versicherte auf Stellensuche haben erfahrungsgemäss dringendere Anliegen als die Meldung einer Freizügigkeitseinrichtung. Eine längere Frist kommt ihnen daher entgegen.
Der Bundesrat beantragt Ablehnung.
Ständerat gibt Bezugsverbot auf
Der Ständerat macht in der Reformdebatte zu den Ergänzungsleistungen eine Kehrtwende. Er lehnt nun das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot für den Bezug von obligatorischem Alterskapital in der beruflichen Vorsorge bei der Pensionierung ab. Hansueli Schöchli informiert in der NZZ:
Der Sprecher der Sozialkommission, der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber, brachte für allem zwei Gründe vor, weshalb die Kommission das Verbot einstimmig ablehnte. Zum einen sei die Ablehnung im Nationalrat sehr deutlich gewesen, so dass sich am Ende die Version des Nationalrats wohl ohnehin durchsetzen werde, und zum zweiten habe die Sozialkommission in anderen Punkten Beschlüsse gefasst, die grössere Einsparungen brächten, als es das Verbot des Kapitalbezugs tun würde. Am Ende sprach sich der Ständerat mit 25 zu 15 Stimmern bei drei Enthaltungen gegen das Verbot aus. Das Thema ist damit im Prinzip vom Tisch, da hier nun keine Differenz mehr zum Nationalrat besteht.
Ambrosini neuer Präsident der Experten-Kammer und Managing Director von Libera
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat an ihrer 48. Generalversammlung Benno Ambrosini, Libera, zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.
Nach Ablauf der Amtszeit von MartinWagner und dem Ausscheiden von Pascal Renaud wurden Ursula May und Emmanuel Vauclair von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt.
Benno Ambrosini übernimmt turnusgemäss für zwei Jahre das Präsidium der SKPE als Nachfolger von Olivier Kern. Der Vorstand setzt sich nach der Generalversammlung wie folgt zusammen.
Präsident: Benno Ambrosini, Libera AG, Zürich Mitglieder: Olivier Kern, Pittet SA, Bern; Ursula May, cmp egliada sa, Zürich; Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern
Die Generalversammlung hat eine Änderung der Statuten und ein neues Reglement Standes- und Rekurskommission genehmigt, sowie die revidierten Weiterbildungsrichtlinien für Mitglieder der SKPE verabschiedet. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten umfasst 205 Mitglieder.
Wechsel an der Libera-Spitze
Praktisch gleichzeitig hat Ambrosini (48) die Leitung der Libera übernommen. Er folgt damit auf Jürg Walter, der mit Erreichen von Alter 60 planmässig die Leitung abgibt. Walter wird weiterhin seine Tätigkeit als Experte der Libera in vollem Umfang fortsetzen. Ambrosini ist seit 2007 Mitglied der Geschäftsleitung sowie des VRs. Matthias Wiedmer wird neues Mitglied der Geschäftsleitung.
EU-Datenschutz und Pensionskassen
Der Pensionskassenverband hat seine Fachmitteilung Nr. 111 dem Thema “Bedeutung der DSGVO und die Schweizer Pensionskassen” gewidmet. In der Mitteilung heisst es:
Grundsätzlich sehen wir für die PK in der Schweiz keine unmittelbaren Konsequenzen. Im Unterschied zu den Schweizer Unternehmen unterliegen Schweizer PK prinzipiell nicht der DSGVO, auch wenn sie Daten von Versicherten oder ihren Ange-hörigen bearbeiten, die in der EU bzw. im EWR wohnen (z.B. Grenzgänger/-innen oder Rentnerinnen und Rentner).
Eine solche Datenbearbeitung fällt zwar grundsätzlich in den räumlichen Anwendungsbereich der DSGVO (Art. 3 Abs. 2 DSGVO), es fehlen jedoch die anderen Voraussetzungen (vgl. nachfolgende Erwägungen), damit die DSGVO in geographischer Hinsicht greift. Die Schweizer PK sind demzufolge von der DSGVO nicht betroffen, d.h. von deren rechtlichen Sanktionen nicht bedroht. Vorbehalten bleibt (möglicherweise) die Erhebung von Gesundheitsdaten bei Grenzgängern/innen aus einem EU-/ EWR-Mitgliedstaat anlässlich einer Gesundheitsprüfung im überobligatorischen Bereich durch eine Schweizer PK.
Die Fachmitteilung kann beim ASIP bezogen werden.
Swisscanto PK-Studie 2018: Rendite als Retter?
pw. Swisscanto hat die 18. Ausgabe ihrer Pensionskassen-Studie präsentiert. Mit 535 Vorsorgeeinrichtungen hat die Teilnahme an der Umfrage einen erneuten Höchststand erreicht. Erfasst wurden damit 680 Mrd. Vorsorgevermögen, 3,2 aktiv Versicherte und 900’000 Rentner. Damit können rund drei Viertel der beruflichen Vorsorge abgedeckt werden. Dank der Teilnahme vieler kleiner und praktisch aller grossen Pensionskassen geben die Resultate einen detaillierten Einblick in zahlreiche Aspekte der 2. Säule. Dazu gehören die Kapitalanlage, die technische Verwaltung und die Leistungsgestaltung. Angeschnitten werden aber auch die Situation der Sammelstiftungen oder die unterschiedliche Verzinsung von Aktiven und Rentnern.
Bereits bekannt sind die gute Performance und damit verbunden der Anstieg der Deckungsgrade im Berichtsjahr 2017. Parallel dazu haben die Kassen ihre technischen Zinsen und Umwandlungssätze weiter gesenkt. Der Durchschnitt beim Umwandlungssatz liegt nun unter 6% und bewegt sich klar gegen die 5%-Marke. Bemerkenswert ist in diesen Zusammenhang der Rückgang der gemeldeten technischen Zinsen. Sie sanken in den letzten zehn Jahre von 3,6 auf durchschnittlich rund 2%.
Dass dies ohne eigentlichen Leistungseinbruch über die Bühne ging, ist bemerkenswert und beweist das Engagement der Sozialpartner für die berufliche Vorsorge. Dass das Leistungsziel dennoch sinkt, kann hingegen auch nicht überraschen. Denn wenn auch über die letzten Jahre trotz Tiefstzinsen dank boomenden Immobilien und einem ausgezeichneten Aktienmarkt sinkt seit fünf Jahren das Leistungsziel der autonomen Kassen kontinuierlich und erreicht noch 71 (2013: 80)%, wobei der Rückgang fast ausschliesslich auf den Anteil der 2. Säule zurückzuführen ist. Allerdings übersteigt es weiterhin klar die informelle Zielgrösse von 60% für die Altersvorsorge. Letztlich können mittelfristig die hohen Leistungen aber nur mit einer Erhöhung des Rentenalters gesichert werden.
Wie gut das Anlagejahr 2017 ausgefallen ist, lässt sich daran erkennen, dass der berühmte “3. Beitragszahler” mit 64 Mrd. etwa das Dreieinhalbfache der Beiträge der Arbeitnehmer mit 18 Mrd. erbrachte (Arbeitgeber 26 Mrd.). Die Swisscanto hat das zum etwas euphorischen Titel “Renditen retten Rentensystem” veranlasst. Man ist versucht anzumerken “purvue que ça dure” wie einst Napoleons Mutter angesichts der Siege ihres Sohnes.
Interessante Erkenntnisse bringt die Studie auch bezüglich der Entwicklung der Belastung durch Negativzinsen (zunehmend sind auch kleine Kassen betroffen) oder die Bedeutung der Erweiterungsbegründung bei Überschreiten der in der BVV2 gesetzten Anlagelimiten. Bald die Hälfte aller Kassen reichen solche Begründungen ein, was deren Bedeutung in Frage stellt. Sie betreffen überwiegend Immobilien (keine Überraschung) aber auch alternative Anlagen (in diesem Ausmass nicht erwartet).
Unterlagen / Download Studie / NZZ
Für wen sich der PK-Einkauf lohnt
In der NZZ erläutert Werner Gründlehner das Für und Wider eines Pensionskasseneinkaufs und gibt Tipps.
“Der Deal des Jahres”
Die NZZ schreibt in diversen Beiträgen über den WAK AHV/Steuer-Deal. Schöchli berichtet aus der WAK:
Der innenpolitische Deal des Jahres ist bestätigt: Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hat laut Mitteilung vom Freitag das Reformpaket zu den Firmensteuern einschliesslich Zusatzfinanzierung für die AHV mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der Kern dieses Deals lässt sich in zwei Varianten beschreiben:
- Variante 1: Zusatzmilliarden für die AHV sollen die Reform der Firmensteuern retten. Der Linken schmeckt das Steuerpaket damit plötzlich viel besser.
- Variante 2: Die Verknüpfung mit der Steuerreform soll Zusatzmilliarden für die AHV ermöglichen. Der Rechten schmeckt diese Zusatzfinanzierung damit plötzlich viel besser.
Beim Konzeptentscheid der Kommission von vergangener Woche waren diverse Punkte offengeblieben. Diese hat die WAK nun geklärt. Der Kern der Verknüpfung bleibt: Pro Franken geschätzter kurzfristiger Steuereinbusse für den Fiskus fliesst ein Franken zusätzlich in die AHV. Aufgrund der jüngsten Schätzungen sollen somit 2020 ziemlich genau zwei Milliarden Franken zusätzlich in die AHV fliessen. Der jährliche Betrag dürfte aufgrund des Wirtschaftswachstums laufend etwas steigen – auf bis etwa drei Milliarden im Jahr 2045.
Helmut Stalder zeigt auf, dass mit dem Deal etwa vier Jahre für die AHV erkauft werden.
Nach dem Weiss- jetzt das Grüngeld
Nach der Weissgeldstrategie soll der Schweizer Finanzplatz nun auch eine «Grüngeldstrategie» verfolgen. Das ist eine der zentralen Forderungen im neuen Strategiepapier der SP für einen «klimafreundlichen Finanzmarkt». Verfasst hat das 24-seitige Dokument, das offenbar dem Tages-Anzeiger vorliegt, Nationalrat und SP-Vizepräsident Beat Jans. Der TA schreibt dazu:
Für Diskussionen sorgen dürfte insbesondere der Vorschlag, auf die Investmentrendite von klimaschädlichen Finanzprodukten in Zukunft eine Abgabe zu erheben. Damit, so Beat Jans, würden die Kosten des Klimawandels auf dem Finanzmarkt sichtbar: «Die Kapitalströme könnten in klimafreundlichere Investitionsalternativen fliessen.»
Auch sollen Pensionskassen, Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter und Börsen verpflichtet werden, die Klimaauswirkungen ihrer Investitionen offenzulegen. In gewissen EU-Staaten ist dies teils bereits der Fall. In Schweden etwa müssen Fondsgesellschaften das fossile Risiko ihres Investments gegenüber ihren Kunden transparent machen.
Die SP-Parteispitze wird das Papier der Basis an der Delegiertenversammlung vom 23. Juni in Lausanne vorlegen. Im Grundsatz dürfte es unbestritten sein. Dass es über das rot-grüne Lager hinaus Akzeptanz findet, ist jedoch zweifelhaft. Das zeigen die Beratungen zum neuen CO2-Gesetz für die Periode von 2020 bis 2030, welche die nationalrätliche Umweltkommission (Urek-N) aufgenommen hat. Das bürgerlich dominierte Gremium hat letzte Woche beschlossen, dass Massnahmen für eine höhere Klimaverträglichkeit im Finanzsektor auf freiwilliger Basis erfolgen sollen.
Ethos: Rudolf Rechsteiner soll Stiftung präsidieren
pw. Bei der Ethos-Stiftung und Ethos Services stehen nach dem Rücktritt von Dominique Biedermann Neuwahlen an. Mit dem Vorschlag zur Wahl von SP altNationalrat Rudolf Rechsteiner kommt allerdings eine politische Note ins Spiel, die problematisch ist und kaum allen Mitgliedern in den Kram passen dürfte. Ethos schreibt in einer Mitteilung:
Die Versammlung der Mitstifter der Ethos Stiftung und die Generalversammlung des Unternehmens Ethos Services am 14. Juni 2018 in Freiburg setzen einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte von Ethos: Dr. Dominique Biedermann, der letzte Vertreter der Gründungsmitglieder, tritt nach 21 Jahren des ununterbrochenen Engagements für die Entwicklung von Ethos nicht mehr zur Wiederwahl als Präsident an.
Die Räte schlagen die Ernennung von Dr. Rudolf Rechsteiner zum Präsidenten der Ethos Stiftung und die Wahl von Beth Krasna als Präsidentin von Ethos Services vor. Die Räte sind überzeugt, dass diese beiden Persönlichkeiten einen grossen Beitrag zur weiteren Positionierung von Ethos als einem herausragenden Akteur auf dem Gebiet der nachhaltigen Anlagen leisten werden.
In der NZZ schreibt Michael Ferber:
Françoise Bruderer Thom, die Geschäftsführerin der Pensionskasse Post, und die Advokatin Monika Roth traten aus dem Ethos-Stiftungsrat bzw. dem Verwaltungsrat von Ethos Services zurück. Sie kritisierten die Machtfülle und den Führungsstil von Biedermann als dem Präsidenten der Stiftung. Zudem bemängelten sie, dass seine Frau Yola Biedermann in der Geschäftsführung von Ethos Services sitze. Dies entspreche nicht den Kriterien einer guten Unternehmensführung. Die Pensionskasse Post kündigte ausserdem anschliessend die Zusammenarbeit mit Ethos.
Auf Anfrage sagte Bruderer Thom nun zu den neuen Entwicklungen, Ethos löse damit seine Interessenkonflikte auf. Dies gelte auch für die genannte familiäre Konstellation. Das sei eine positive Sache. Die Pensionskasse Post erwäge nun, wieder mit Ethos zusammenzuarbeiten. Die Vorsorgeeinrichtung habe bereits angekündigt, dies zu tun, sollte Ethos bis zur Generalversammlung bzw. zur Versammlung der Mitstifter am 14. Juni entsprechende Schritte einleiten. Zu Rechsteiners Plänen für Ethos war indessen am Freitag nichts zu erfahren. Rechsteiner antwortete per E-Mail auf eine Anfrage, in Absprache mit dem Stiftungsrat wolle er vor der Wahl öffentlich nicht Stellung nehmen.
Mitteilung Ethos / Bund / NZZ
St.Gallen: Kostspielige Sparübung
Adrian Vögele zeigt im “St.Galler Tagblatt” auf, wie der Kanton St.Gallen durch überhöhte Renditeerwartungen die Kosten für die Pensionskasse tief zu halten versuchte. Ähnliches, bloss schlimmer, kennen wir im Kt. Basel-Stadt. Die Fehler sind dann durch wiederholte Einschüsse mit Steuergeldern zu korrigieren. In St.Gallen kommen Versprechen der Regierung ins Spiel, die Kostenfolgen zu hoher technischer Zinsen zu übernehmen. Jetzt steht in St.Gallen eine viel diskutierte Abstimmung bevor. Vögele schreibt:
Die Strategie des Kantons fusste auf der Befürchtung, ein höherer Ausfinanzierungsbetrag könnte an der Urne abgelehnt werden. Die Quittung für dieses Zaudern folgte bald. Die Kasse musste den technischen Zins auf 3 Prozent senken – und erinnerte die Regierung an ihr Versprechen. Gut 200 Millionen Franken seien fällig. Wie nicht anders zu erwarten war, stiess diese Forderung im Parlament auf heftigen Widerstand. Die Finanzkommission lehnte die «Einmaleinlage» rundweg ab, das Staatspersonal ging auf die Strasse. Kompromisslösungen mit Beteiligung der aktiven Versicherten kamen auf den Tisch – 150 Millionen, dann 128 Millionen Franken.
Der Fall ist klar: Mit der Aussage des früheren Finanzchefs steht der Kanton in der Pflicht. Nicht rechtlich, aber moralisch. Dass die Kasse in der Vergangenheit Reformen verpasst haben soll, wie die Jungfreisinnigen und die Junge SVP kritisieren, ändert an dieser Ausgangslage nichts. Angesichts der Querelen im vergangenen Jahr ist es erfreulich, dass Parteien und Personalverbände hinter der 128-Millionen-Einlage stehen. Alle Seiten haben Zugeständnisse gemacht – der hart erkämpfte Kompromiss hat ein Ja verdient.
Gegen die Altersdiskriminierung im BVG
Der Pensionskassen-Experte Olivier Deprez hat in einem Artikel Überlegungen und Funktionsweise seines “Wundermittels” gegen tatsächliche (oder auch nur vermeintliche) Altersdikriminierung durch die mit dem Alter ansteigenden Altersgutschriften und entsprechend höheren Arbeitgeberbeiträge dargelegt. In einem NZZ-Beitrag wurde der Vorschlag vorgestellt. Deprez zeigt die Hintergründe der je nach Alter stark unterschiedlichen Beitragssätze auf – die ursprünglich für das BVG gar nicht vorgesehen waren – und zeigt, wie durch eine einfache Massnahme der Satz für die Kategorie der ältesten Versicherten auf einer noch zu bestimmenden Höhe – beispielsweise 7,5% Arbeitgeberbeitrag – limitiert werden könnte. Deprez schreibt:
Das «Wundermittel» beruht auf folgender einfachen Rezeptur: Für Versicherte, bei denen die Hälfte der BVG-Altersgutschrift beispielsweise mehr als 7.5% beträgt (das wären im heutigen BVG die Personen ab Alter 55), wird dem Arbeitgeber vom SiFo die entsprechende Differenz erstattet. Alle Arbeitgeber müssen als Gegenleistung eine entsprechende Prämie an den SiFo zahlen. (Gleichzeitig würde das heutige System der Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur aufgehoben.) Die Prämie dürfte (bei den angenommenen 7.5%) rund 0.3% der versicherten Löhne betragen.
Mit diesem einfachen Konzept wird das Ziel erreicht, die Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung älterer Personen zu fördern, ohne die Altersgutschriften und damit die Leistungen der älteren Arbeitnehmer senken zu müssen.
Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren: Ob die höheren BVG-Kosten die Beschäftigung der älteren Arbeitnehmer tatsächlich erschwert, ist eine andere Frage. Wenn die Politik der Überzeugung ist, dass dem so sei, dann taugt der Lösungsvorschlag. Der Preis ist allerdings eine weitere Umverteilung im BVG.
Tiefere Arbeitgeber-Beiträge für ältere Arbeitnehmer
Die mit dem Alter ansteigende Skala der Altersgutschriften wird häufig als Erschwernis für die Stellensuche älterer Erwerbstätiger genannt. Sie ist ein Erbstück aus den Anfangstagen des BVG in den 80er Jahren und schwer wegzukriegen, da mit einem starken Eingriff in den Sparprozess verbunden. Obwohl immer wieder thematisiert, ist deshalb bisher nichts in dieser Richtung geschehen.
Auftritt der PK-Experte Olivier Deprez, der schon an anderer Stelle mit innovativen Ideen auf sich aufmerksam gemacht hat. Die NZZ berichtet:
Der Pensionskassenexperte Olivier Deprez hat nach eigenen Angaben das Ei des Kolumbus gefunden: die Reduktion von Kosten für ältere Mitarbeiter ohne die Übergangsprobleme eines Systemwechsels zu altersunabhängigen Lohnabzügen.
Der Kern des Vorschlags: Arbeitgeber zahlen einen Lohnanteil von zum Beispiel 0,3% in einen Ausgleichstopf (den Sicherheitsfonds); diese Gelder werden für die Dämpfung der Arbeitgeberkosten für ältere Mitarbeiter verwendet. So soll der Arbeitgeberbeitrag für das Alterskapital von Angestellten zum Beispiel maximal 7,5% des versicherten Lohns betragen.
“Die Jahrmarktgaukler kaufen die Bürger mit Zuckerwatte”
Christoph Mörgeli kommentiert in der Weltwoche den genialen AHV-Deal des SR-Schattenkabinetts. Es setzt sich laut Artikel in der NZZaS aus folgenden Fädenziehern zusammen: Christian Levrat (SP), Paul Rechsteiner (SP), Karin Keller-Sutter (FDP), Philipp Müller (FDP), Ruedi Noser (FDP), Konrad Graber (CVP) und Pirmin Bischof (CVP).
Worin bestehen die Heldentaten dieser glorreichen Sieben? Sie haben eine Rentenreform gebastelt, die das Volk bachab schickte. Dann haben sie die Verfassung gebrochen und die Demokratie zerstört, indem sie die Masseneinwanderungsinitiative nicht umsetzten. Und jetzt wollen sie die gescheiterte AHV-Reform mit der gescheiterten Unternehmenssteuerreform verknüpfen. Denn minus mal minus gleich plus. Die geheime Gesellschaft der magischen Sieben spielt Bundesrätlis – an Finanzminister Ueli Maurer vorbei. An der SVP vorbei. An 39 Ständeratskollegen vorbei. Dafür händchenhaltend mit Economiesuisse, Arbeitgeberverband und Gewerkschaften.
Noch kennen wir die Einheit der Materie. Das Volk muss von der Notwendigkeit einer AHV-Reform überzeugt werden. Das Volk muss von der Notwendigkeit einer Unternehmenssteuerreform überzeugt werden. Jetzt binden superschlaue Strategen zusammen, was nicht zusammengehört. Die Jahrmarktgaukler kaufen die Bürger mit Zuckerwatte. Folgen wir ihren Vorschlägen, zahlen wir ständig noch mehr. Demnächst verknüpfen diese Zauberer ihre Steuer/AHV-Vorlage auch noch mit dem Bau einer neuen Sprungschanze. Oder mit einer Gratiskinderkrippe für alle. Oder mit der Abgabe einer feinen Lila-Milka – die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt.





