Die mit dem Alter ansteigende Skala der Altersgutschriften wird häufig als Erschwernis für die Stellensuche älterer Erwerbstätiger genannt. Sie ist ein Erbstück aus den Anfangstagen des BVG in den 80er Jahren und schwer wegzukriegen, da mit einem starken Eingriff in den Sparprozess verbunden. Obwohl immer wieder thematisiert, ist deshalb bisher nichts in dieser Richtung geschehen.

Auftritt der PK-Experte  Olivier Deprez, der schon an anderer Stelle mit innovativen Ideen auf sich aufmerksam gemacht hat. Die NZZ berichtet:

Der Pensionskassenexperte Olivier Deprez hat nach eigenen Angaben das Ei des Kolumbus gefunden: die Reduktion von Kosten für ältere Mitarbeiter ohne die Übergangsprobleme eines Systemwechsels zu altersunabhängigen Lohnabzügen.

Der Kern des Vorschlags: Arbeitgeber zahlen einen Lohnanteil von zum Beispiel 0,3% in einen Ausgleichstopf (den Sicherheitsfonds); diese Gelder werden für die Dämpfung der Arbeitgeberkosten für ältere Mitarbeiter verwendet. So soll der Arbeitgeberbeitrag für das Alterskapital von Angestellten zum Beispiel maximal 7,5% des versicherten Lohns betragen.

Über den Sicherheitsfonds werden schon jetzt aufgrund der Altersstruktur gewisse Gelder zwischen den Arbeitgebern umverteilt. Der vorgeschlagene Mechanismus würde die alte Umverteilung ersetzen und das Umverteilungsvolumen vervielfachen.

Das könnte klappen, meinen Fachleute. Sind aber auch skeptisch:

Das Modell sei «theoretisch machbar», doch er sehe Anreizprobleme für die Arbeitgeber, sagt Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband: «Arbeitgeber mit vielen jungen Beschäftigten hätten den Anreiz, in der beruflichen Vorsorge auf das gesetzliche Minimum zu gehen.» Wenig begeistert über die Idee eines neuen Umverteilungstopfs zeigt sich auch Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Er zweifelt zudem auch an der Akzeptanz bei den Jüngeren.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ältere Stellensuchende wegen der höheren BVG-Beiträge überhaupt benachteiligt sind. «Das halte ich für eine Ausrede», sagt der Berater Stephan Wyss. Zum einen seien die BVG-Kostendifferenzen zwischen einem 55-Jährigen und einem 45-Jährigen für die Arbeitgeber sehr klein, zum andern könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzliche BVG-Kosten für Ältere durch tiefere Nettolöhne kompensieren.

Eine Studie der Universität Basel von 2011 stellte fest, dass genau dies in der Praxis passiert – und die BVG-Beiträge deshalb nicht zu höheren Gesamtkosten für Ältere führen.

Update: Der Titel wurde nach einem Hinweis von Olivier Deprez geändert. Es geht im Kern nur um die Arbeitgeberbeiträge, betont Deprez, nicht um die Altersgutschriften generell.

  NZZ /  Studie Uni Basel