St.Gallen: Ja zur PK-Vorlage
Die St. Galler Pensionskasse erhält 128 Millionen Franken: Das Volk hat der Einmaleinlage deutlich zugestimmt. Die Personalverbände erwarten nun, dass Regierung und Kantonsrat ihre Haltung gegenüber den Angestellten ändern. Im Tagblatt heisst es:
Die Personalverbände erwarten, dass der Sieg an der Urne politisch nachwirkt: Regierung und der Kantonsrat müssten ihre Haltung gegenüber dem Personal überdenken und verändern, heisst es im Communiqué. «Das betrifft etwa die Lohnentwicklung», sagt Maria Huber. Diese stagniere seit 2011. Zudem habe das Parlament immer wieder Stellen, die es bereits bewilligt hatte, wieder aus dem Budget gestrichen, beispielsweise bei der Kantonspolizei. «Wir hoffen nun, dass man im Budget 2019 auch auf das Personal schaut.»
Finanzchef Würth stimmt dieser Interpretation des Abstimmungsresultats nicht zu. «Es ist nicht angebracht, diese Themen zu vermischen.» Die Lohndiskussion werde an anderer Stelle geführt. Grundsätzlich sei der Kanton ein verlässlicher Arbeitgeber, der mit Blick auf den gesamten Arbeitsmarkt und andere Kantone konkurrenzfähige und faire Löhne bezahle.
The World’s Biggest Pension Fund Struggles With Sustainability
Japan’s Government Pension Investment Fund has nearly $1.5 trillion in assets and a legion of external asset managers running its portfolio. The GPIF sees itself as a “super-long-term investor” with the goal of a century or more of sustainable investment and outflows. Managing money for that long is a matter of stewardship, not just picking assets — and in the past few years, the GPIF has included environmental, social and governance factors as part of its stewardship responsibilities.
For the past few years, the fund has asked managers “to consider the materiality” of ESG issues in companies they invest in. The results are intriguing, but they don’t bode all that well for the E in ESG.
The GPIF isn’t just big — it’s the biggest pension fund in the world, and it’s about 40 percent larger than Norway’s sovereign wealth fund, the only other pool of sovereign money that exceeds $1 trillion.
Kontroverse zu 1e-Plänen
In der NZZ berichtet Michael Ferber über eine Diskussion an der PK-Messe über Sinn und Probleme von 1e-Plänen.
Was haben die Versicherten von solchen 1e-Vorsorgeplänen? In einer Podiumsdiskussion an der vom VPS-Verlag organisierten Fachmesse zweite Säule vergangene Woche in Zürich trat Jérôme Cosandey, Vorsorgespezialist beim Think-Tank Avenir Suisse, für mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte in der beruflichen Vorsorge ein und begrüsste die Einführung von 1e-Plänen. Diese sorgten dafür, dass die Versicherten das in der zweiten Säule angesparte Geld mehr als ihr eigenes wahrnähmen.
Beat Hügli vom Pensionskassendienstleister Avadis nannte die Möglichkeit, unterschiedliche Anlagestrategien auszuwählen, als Vorteil für die Versicherten. Eine 26-Jährige und ein 63-Jähriger hätten oftmals völlig unterschiedliche Risikoprofile. Folglich sei nicht einzusehen, weshalb diese genau die gleiche Anlagestrategie verfolgen sollten. Man solle den Versicherten zutrauen, solche Entscheidungen zu treffen, und dürfe sie nicht entmündigen.
Auch Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz, betont die Vorteile von 1e-Plänen. Im Zusammenhang mit diesen Plänen werde oft davon gesprochen, dass es sich um eine «unsolidarische Haltung» handle, wenn Vorsorgegelder der Besserverdienenden in solche Sparpläne gesteckt würden, weil damit die Solidarität untergraben und die Umverteilung gefördert werde. Dazu sei zu sagen, dass die zweite Säule grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert werde – eine Umverteilung von Aktiven zu Rentnern oder von Besserverdienenden zu Schlechterverdienenden sei nicht angedacht.
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, sagte indessen in der Podiumsdiskussion bei der Fachmesse, die derzeitigen Wahlmöglichkeiten in der zweiten Säule genügten. Man dürfe nicht zu stark an den Grundfesten der Kollektivität in der beruflichen Vorsorge rütteln. Ab einem gewissen Lohnsegment seien 1e-Pläne vertretbar. Den derzeitigen Betrag von 126 900 Fr., ab dem solche Pläne möglich seien, solle man aber nicht weiter senken.
AHV / IV-Statistik 2017
AHV
Im Dezember 2017 erhielten 2’324’800 Personen eine Alters- und 186’300 eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten um 39’400 Personen, d. h. um 1,7 % zugenommen. Davon wurden 12’800 AHV-Renten an Versicherte im Ausland entrichtet.
Mit 31 Milliarden stammt der grösste Teil der Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 8,5 Milliarden Franken bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 2,4 Milliarden Franken erzielt.
Die Finanzierung der AHV basiert auf dem Umlageverfahren, das heisst, die jährlichen Einnahmen sollten die jährlichen Ausgaben decken. Das war 2017 beim Umlageergebnis der AHV nicht der Fall. Die Ausgaben von 43,3 Milliarden überstiegen die Einnahmen von 42,3 Milliarden um 1039 Millionen Franken. 2016 war dieser Ausgabenüberschuss durch die Erträge des AHV-Fonds sowie durch die Zinsen auf Forderungen der IV gedeckt (2126 Millionen Franken).
IV
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2017 an rund 432’000 Personen Leistungen aus. Dank Einnahmen von 10,0 und Ausgaben von 9,2 Milliarden Franken konnte ein positives Umlageergebnis von 0,8 Milliarden Franken erzielt werden. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,3 Milliarden Franken.
Von 249’000 Invalidenrenten wurden rund 219’000 in der Schweiz und 31’000 im Ausland ausgerichtet. Die individuellen Massnahmen – sie sollen die Eingliederung invalider oder von Invalidität bedrohter Personen ermöglichen – kosteten 1,8 Milliarden Franken und kamen rund 200’000 Versicherten zugute. Mit 106’000 Leistungen standen die medizinischen Massnahmen (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen) an der Spitze, es folgte die Abgabe von Hilfsmitteln an 66’000 Personen. Für rund 41’000 Personen vergütete die IV berufliche Massnahmen im Umfang von 690 Millionen Franken.
Swaps, swapped: Switzerland’s AHV moves into physical gold
Switzerland’s AHV fund is shifting to physical gold for the commodity exposure in its CHF35.2bn portfolio. At the end of last week the first pillar buffer fund tendered a custodianship and storage for CHF700m in gold bars via IPE Quest.
The bars are to be stored in Switzerland either collectively or individually, the tender states. The tender marks a shift in the investment strategy for AHV/AVS, as it previously only invested in gold and silver via swaps.
“The supervisory board has decided we are to invest in physical gold bars from now on,” the fund told IPE in a statement. In 2016 the supervisory board of the buffer fund decided to raise its the commodities exposure from 1% to 2% while divesting from energy-related commodity exposure.
The fund explained last year that gold was better suited to add “diversification and hedging in certain situations (inflation or recession)” than the previously preferred energy commodities.
Gewerkschaften zur Altersvorsorge
SGB und Travail Suisse haben an einer Medienveranstaltung die Situation bei den Altersrenten thematisiert. SGB-Präsident Rechsteiner verwies insbesondere auf die tendenziell sinkenden PK-Renten, ohne aber auf die steigende Lebenserwartung einzugehen. Wie üblich wurden auch die Versicherer kritisiert.
Petra Gössi zum AHV-Deal
In der Luzerner Zeitung äussert sich die Nationalrätin und FDP-Präsidentin Petra Gössi zum Deal im Ständerat:
Petra Gössi, haben sich die Bürgerlichen beim AHV-Steuer-Deal über den Tisch ziehen lassen?
Nein. Was wir bei der Steuervorlage erreicht haben, wäre noch vor kurzem undenkbar gewesen. Wir haben die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III verloren, und trotzdem haben wir im neuen Paket wichtige Punkte durchgebracht – wie die Dividendenbesteuerung und den Steuerabzug auf Eigenfinanzierung. Und bei der AHV handelt es sich um eine Finanzierung, die das Sozialwerk sowieso braucht.
Valentin Vogt, Präsident des Arbeitgeberverbands, fordert strukturelle Anpassungen. Er will das Rentenalter der Frauen auf 65 und der Männer auf 66 Jahre erhöhen.
Vogt geht zu weit. Klar ist aber, dass das Rentenalter 65 für Frauen nicht vom Tisch ist.
Genau das sagt aber SP-Präsident Christian Levrat.
Der Druck auf eine Reform der AHV wird nicht verschwinden. Die Finanzspritze deckt nur rund 40 Prozent des AHV-Finanzierungsbedarfs.
Die SVP will das Rentenalter schon im Rahmen der Steuervorlage auf 65 erhöhen. Zieht die FDP mit?
Wir warten ab, wie die Diskussion im Ständerat läuft. Entscheidend ist zudem, was Bundesrat Alain Berset in seiner AHV-Reform vorschlägt, die er im Sommer präsentieren will. Wenn darin nichts Substanzielles enthalten ist, werden wir die Erhöhung des Frauenrentenalters in die Steuervorlage diskutieren.
Mit dem AHV-Steuerpaket verschenken die Bürgerlichen jedes Pfand, das sie für einen künftigen Kompromiss mit der Linken brauchen könnten: Mehrausgaben des Bundes und höhere Lohnbeiträge.
Mir wäre es lieber gewesen, die AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Dann hätten wir mehr Verhandlungsspielraum. Doch wenn nun die SP sagt, mit den Geldeinschüssen sei alles in bester Sahne, dann ist sie blind. Wenn wir feststellen sollten, dass der Druck auf eine Reform wegfällt, dann bringt das AHV-Steuer-Päckli nichts.
Das Ergebnis ist absehbar. Die Einigkeit erschlägt einen fast.
Die Erfahrung zeigt: Wenn wir ein Paket haben, das der Nationalrat nur noch absegnen soll, reicht ein erfolgreicher Antrag, und die Balance ist weg. Das ist das Risiko eines fest geschnürten Pakets.
BL: Rechtsgutachten bejaht Streikrecht der Lehrer gegen PK-Reglementsänderung
Der Baselbieter Lehrerverein, der sich mit den Beschlüssen des Landrats zur Senkung des Umwandlungssatzes nicht anfreunden kann, hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches das Streikrecht der Lehrer in dieser Frage zu analysieren hatte. Wie allgemein üblich bestätigt das Gutachten die Ansicht des Auftraggebers. Im Gutachten von Poledna / Trümpler heisst es u.a.
Es gilt zu beachten, dass die Rechtssetzungsnorm des Dekrets es mit sich bringt, dass Betroffene, welche sich mit den ihnen vorgesetzten Bedingungen bei den Pensionskassenansprüchen und den diesbezüglichen Entscheidungen des Arbeitgebers nicht einverstanden erklären können, sich zum einen nicht mit demokratischen Mitteln gegen das Volk – d.h. die politische Gemeinschaft als solche – zur Wehr setzen würden, sondern mit ihren diesbezüglichen Forderungen und den entsprechenden Arbeitskampfmassnahmen klarerweise (nur) ihren Arbeitgeber adressieren.
Zur Angemessenheit im aktuellen Fall wird ausgeführt:
Mit Blick auf die vorliegende Situation, ist zu konstatieren, dass sich die betroffene Arbeitnehmerseite und die Arbeitgeberseite – insbesondere bei Letzterer, der zum Entscheid berufene Landrat – in einem länger schon anhaltenden Diskurs zu den besagten Themen stehen. So wurden die Mitglieder des kantonalen Parlaments und auch jene der Kantonsregierung in verschiedenen Aktionen für das Anliegen des LVB sensibilisiert.
Insbesondere fanden Protestaktionen an Sitzungen des Landrats statt, wurden Flugblätter an die Landräte verteilt und organisierte die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) eine (Protest-) Veranstaltung im November 2017 , bei welcher auch sämtliche Re- g ierungsmitglieder anwesend waren. Der Diskurs führte bis anhin zu keiner friedlichen Lösung oder zu konkreten Signalen des Arbeitgebers.
ln einer solchen Situation kann mit guten Gründen davon ausgegangen werden, dass die zahlreichen Verständigungsversuche nicht zur erwünschten friedlichen Lösung führen werden und mithin weitere solche Verständigung unzweckmässig erscheinen. Allerdings besteht darüber bis zum betreffenden Beschluss des Landrates keine Gewissheit.
Die Zulässigkeit des Streiks nach dem Beschluss über das Dekret ist u.E. unter den dann gegebenen Umständen zu bejahen, wenn namentlich Klarheit besteht, dass die verschiedenen Verständigungsversuche mit dem Arbeitgeber tatsächlich nichts bewirkt haben. Eine Zulässigkeit des Streikes vor dem Beschluss über das Dekret wäre höchstens mit vorliegen entsprechend deutlicher Signale der Ablehnung seitens des Landrates zu bejahen.
CS Immobilien-Monitor
Die CS schreibt in ihrer neusten Ausgabe des Immobilien-Monitors zur Situation auf dem Hypotheken-Markt:
Traditionell ist die Hypothekarkreditvergabe in der Schweiz stark von den Banken geprägt. Per Ende 2017 hatten die Schweizer Banken ein Hypothekarvolumen von CHF 973.9 Mrd. ausstehend. Aber auch Versicherungen und Pensionskassen sind in diesem Markt tätig. Mit einem Volumen von CHF 36.7 Mrd. (Versicherungen, Stand: 2016) respektive CHF 14.4 Mrd. (Pensionskassen, Stand: 2016) sind diese im Vergleich zu den Banken aber nur Nischenanbieter mit einem Marktanteil von lediglich 5.1% per Ende 2016.
Das Nischendasein von Versicherungen und Pensionskassen hat verschiedene Gründe. Einerseits ist die Vergabe von Hypotheken mit grossem Verwaltungsaufwand verbunden, beispielsweise für die Risikoprüfung und Abwicklung. Unter einer gewissen Mindestgrösse war die Hypothekarkreditvergabe gerade für kleinere und mittelgrosse Pensionskassen lange Zeit kein attraktives Geschäft. Erst im Tiefzinsumfeld der letzten Jahre entdeckten Versicherungen und Pensionskassen das Hypothekargeschäft wieder, aus dem sie sich zuvor immer mehr zurückgezogen hatten. Auf der Suche nach Rendite werden Hypotheken als eine attraktive Alternative zu Anleihenanlagen immer mehr geschätzt. Während die Versicherungen bereits im Jahr 2014 auf den Zug aufgesprungen sind, hat es bei den Pensionskassen etwas länger gedauert. Aktuell weisen beide Nebenanbieter markant höhere Wachstumsraten als die Banken auf.
Ständerat stimmt SV/AHV-Deal zu
Die NZZ berichtet über die Annahme der Steuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung im Ständerat.
Glücklich ist die kleine Kammer nicht über den AHV-Kompromiss zur Steuervorlage. Mangels Alternativen wurde das Geschäft aber deutlich mit 34 Ja-Stimmen zu fünf Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.
Dennoch gab es Kritik. Es sei keine gute Vorlage, sagte Martin Schmid (Graubünden, fdp.) am Donnerstagmorgen in der Eintretensdebatte. Vor dem Hintergrund der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III sei es aber die beste Lösung. Auch Peter Hegglin (Zug, cvp.) will zustimmen, «weil wir für ein ernsthaftes Problem eine tragfähige Lösung brauchen». Für Hannes Germann (Schaffhausen, svp.) ist es ein Geben und Nehmen. Im Vordergrund stehe der Wille zu einer tragfähigen Lösung. Die Schweiz brauche eine Lösung, betonte auch Peter Föhn (Schwyz, svp.). Die Rechte sprach jedoch nicht mit einer Stimme.
Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) will die Vorlage ablehnen. Er sieht in der Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und Altersvorsorge eine Entmündigung der Stimmbürger. Das Vorgehen sei vielleicht nicht gerade Wahnsinn, sagte Thomas Minder (Schaffhausen, Parteilos.), «aber Blödsinn allemal». Für Werner Luginbühl (Bern, bdp.) ist es eine Bankrotterklärung, wenn man mit Gegengeschäften Mehrheiten erkauft.
Die Linke ist vom Kompromiss ebenfalls wenig begeistert, signalisierte aber Zustimmung. Anita Fetz (Basel-Stadt, sp.) sprach von einem «vernünftigen Vorgehen», Roberto Zanetti (Solothurn, sp.) gar von einer «Sternstunde des Parlamentarismus». Damit meinte er allerdings nicht die Vorlage selber, sondern die Ausmarchung in der Wirtschaftskommission (WAK), die die Lösung aufgegleist hat.
Zu reden gab auch die Einheit der Materie. Das Bundesamt für Justiz gab grünes Licht, auch wenn der sachliche Zusammenhang zwischen AHV und Unternehmenssteuerreform gemäss einem Gutachten nicht offensichtlich ist. Laut Andrea Caroni (Appenzell-Ausserrhoden, fdp.) ist der Gesetzgeber jedoch gar nicht zur Einheit der Materie verpflichtet. Sonst hätte das Obligationenrecht gar nie beschlossen werden dürfen, sagte er.
Deutschland versucht das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Wir haben viel zu klagen in der Schweiz über eine immer unübersichtlich werdende und den Realitäten hinterher hinkende Vorsorge-Gesetzgebung. Da kann ein Blick nach Deutschland trösten. Dort soll die Betriebsrente, also die berufliche Vorsorge, gestärkt werden. Das tönt dann so:
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Staat die Betriebsrente attraktiver machen. Zunächst für die Angestellten. Denn der Chef muss nun mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den Sparbetrag obendrauf legen. Fördert er Geringverdiener, kann er sich den Zuschuss teilweise zurückholen, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung: «Ein Arbeitgeber, der für einen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung einrichtet, der bekommt 30 Prozent der Aufwendungen, die er dafür hat, später vom Staat zurückerstattet.» Der Begriff des Geringverdieners sei dabei weit gefasst. Die Grenze liegt bei 2.200 Euro im Monat und zwar unabhängig davon, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.
Debatte um den WAK AHV-Deal
Im Tages-Anzeiger wägt Fabian Schäfer die Chancen pro und kontra AHV-Deal ab. Im Ständerat dürfte er durchgehen, im Nationalrat sieht es anders aus. Entscheidend sei die Haltung der FDP, meint er.
Im Ständerat dürfte die Idee breite Unterstützung finden. Im Nationalrat ist das weniger klar. Hier stösst die Kritik des Arbeitgeberverbands auf offene Ohren. Die SVP verlangte schon früh, die Erhöhung des Frauenrentenalters müsse Teil des Deals sein.
Auch Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen, hat grosse Mühe mit dem AHV-Teil des Pakets: «Es ist ungerecht und unehrlich, wenn wir die Debatte um das Rentenalter immer weiter verzögern und damit die Jungen zur Kasse bitten.» Grossen lehnt den Deal grundsätzlich ab: «Eine Verknüpfung sachfremder Themen grenzt an Nötigung des Stimmvolks und darf nicht Schule machen.» Falls sich die Verknüpfung nicht verhindern lässt, müsse auch ein höheres Rentenalter Teil des Deals sein.
Das heisst: Wenn die FDP mitmacht, ist im Nationalrat eine Mehrheit möglich, um das Rentenalter in die Reform zu integrieren. Die grosse Frage ist, ob die FDP das Risiko eingehen wird – im Wissen, dass die SP dann die Steuerreform wieder bekämpfen wird.
Vehemente Kritiker des Deals gibt es in der FDP durchaus. So sagt Nationalrat Bruno Pezzatti, er könne es nicht verantworten, dass das Parlament die überfälligen Reformen der AHV und der 2. Säule weiter hinausschiebe. Doch er legt sich noch nicht fest: Pezzatti sagt, er behalte sich vor, Nein zu stimmen, falls der Vorschlag des Ständerats unverändert übernommen werde.
Viele in der FDP teilen zwar die Bedenken, was die Altersvorsorge angeht, aber eine Mehrheit scheint die Steuervorlage höher zu gewichten. Vor diesem Dilemma steht auch die SVP. Daher ist gut denkbar, dass eine Allianz aus SVP, FDP und GLP im Nationalrat in der ersten Beratung im September ein höheres Rentenalter beschliesst, es aber in der Differenzbereinigung wieder kippt.
BLPK: Rentenkürzungen bis 7%
Der Baselbieter Landrat hat mit 67 gegen 18 Stimmen der Regierungsvorlage zur Sanierung der kantonalen Pensionskasse zugestimmt. Allerdings sollen die Renten der Kantonsangestellten statt um bis zu vierzehn Prozent um maximal sieben Prozent sinken.
Abgelehnt hat der Landrat jedoch in einer mehrstündigen Debatte eine zusätzliche Abfederungseinlage der Grünen und der SP. Die Angestellten seien nicht Schuld an den veränderten Rahmenbedingungen. Zudem hätten sie in den letzten Jahren schon viele «bittere Pillen» schlucken müssen, begründete eine Sprecherin der Grünen/EVP den Antrag ihrer Fraktion.
Die FDP dagegen lehnte weitere finanzielle Abfederungen ab. Durch diese falle die Vorlage aus dem Gleichgewicht, argumentierte eine Fraktionssprecherin. Mit der Regierungsvorlage würden Arbeitgeber und Arbeitnehmende etwa gleich stark belastet, was fair sei. Die Vorlage sei eine «Anpassung an die Realität», hiess es mehrfach.
Gegen eine zusätzliche Abfederungseinlage hatte sich auch die Regierung ausgesprochen. Der Kanton habe sich schon bei der per Anfang 2015 vollzogenen Rentenreform stark finanziell engagiert. Die BLKP wurde damals einer Reform unterzogen und ausfinanziert. Damit war auch der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat verbunden.
SRF / BaZ / Mitteilung BL / BZ
Verordnungsveto für das Parlament
Mit dem Verordnungsveto soll das Parlament ein Instrument erhalten, das als «Notbremse» gegen eine falsche Interpretation des Willens des Gesetzgebers durch Bundesrat und Verwaltung dient. Das vorgesehene Verfahren für die Ergreifung eines Vetos verhindert aber, dass in der Gesetzgebung unterlegene Minderheiten die Umsetzung des Willens des Gesetzgebers verzögern können.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat mit 19 zu 5 Stimmen den Vorentwurf zur Gesetzesänderung angenommen, welche die Einführung des Verordnungsvetos vorsieht (14.422 Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos). In den nächsten Tagen wird ein Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage eröffnet.
Levrat: “Zwei Fliegen auf einen Streich”
In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger erklärt SP-Präsident Christian Levrat, warum es sich für seine Partei lohnt, den Widerstand gegen die Reform der Unternehmenssteuer aufzugeben. Auszüge:
Seit wann gab es den Geheimplan?
Von einem Geheimplan kann keine Rede sein. Die Idee entstand vor rund vier Monaten, als klar wurde, dass die AHV dieses Jahr ein grosses strukturelles Defizit haben würde. Unser Antrieb war, die zwei wichtigsten politischen Probleme bis zu den Wahlen 2019 zu lösen: die dringliche Sanierung der AHV und die dringliche Reform der Unternehmenssteuern. Mit diesem Kompromiss schlagen wir zwei Fliegen auf einen Streich.
Wäre es nicht die Aufgabe des Bundesrates, einen solchen Kompromiss zu finden?
Bundesrat Ueli Maurer hat es versucht. Seine Idee des sozialen Ausgleichs mit dem höheren Kindergeld war gut. Aber sie war zu bescheiden, und sie hätte vielen Leuten nichts gebracht. Jetzt haben wir eine viermal höhere soziale Ausgleichsmassnahme: Wir erhalten 2 Milliarden jährlich für die AHV. Dieser Kompromiss ist ein Erfolg für die SP.
Warum?
Das von Bürgerlichen geforderte höhere Frauenrentenalter ist damit vom Tisch. Auch die Ideen der Arbeitgeber für eine generelle, stufenweise Erhöhung des Pensionsalters werden obsolet. Die Leute können aufatmen. Die AHV wird finanziell bis 2024 oder 2025 gesichert. So bleibt Zeit, um eine vom Volk akzeptierte Rentenreform zu schnüren.
Liessen sich die Bürgerlichen von Ihnen über den Tisch ziehen?
Nein. Sie erhalten die Gewinnsteuerreform, die sie unbedingt wollten, und sie zahlen einen hohen Preis dafür. Es ist uns gelungen, die Kosten der Steuerreform zu senken und auch wichtige Korrekturen an der früheren Reform bei der Dividendenbesteuerung und dem Kapitaleinlageprinzip vorzunehmen.
Der Arbeitgeberverband und die SVP wollen den AHV-Deal nur akzeptieren, wenn gleichzeitig das Rentenalter der Frauen erhöht wird.
Das werden wir sehen. Ich denke, das sind taktische Spielchen. Sollten die Bürgerlichen eine Erhöhung des Rentenalters in die Vorlage bringen, ist der Kompromiss erledigt. Dann ergreift die SP das Referendum dagegen.
Breite Kreise stören sich an der sogenannten Gegenfinanzierung, weil sie gar keine ist. Die Steuerausfälle in den Kantonen und Gemeinden sind nicht kleiner.
Gegenfinanzierung ist missverständlich. Es ist eine soziale Kompensation, die allen zugute kommt.




