Weniger Arbeitszeit, dafür mehr Ferien
2017 wurden in der Schweiz 7,9 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Zwischen 2012 und 2017 ging die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden durchschnittlich um 15 Minuten auf 41 Stunden und 7 Minuten zurück. Die Anzahl der jährlichen Ferienwochen stieg gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) weiterhin stetig an und betrug 5,14 Wochen.
Gesundheitsbedingte Absenzen (Krankheit oder Unfall) waren für den grössten Anteil (77%) des jährlichen Absenzenvolumens der Arbeitnehmenden verantwortlich, gefolgt von Absenzen aufgrund von Mutterschaftsurlaub (11%) sowie von Militär- oder Zivildienst (7%). 2017 waren bei den Vollzeitarbeitnehmenden 3,1% der Absenzen gesundheitsbedingt. Die tiefste Quote (2,2%) wies der Wirtschaftsabschnitt «Gastgewerbe» auf, die höchste der Wirtschaftsabschnitt «Immobilien, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen» (4,3%).
Im EU28/EFTA-Ländervergleich verzeichnete Island im Jahr 2017 mit 42 Stunden und 54 Minuten die höchste tatsächliche Arbeitszeit pro Woche bei den Vollzeitarbeitnehmenden, gefolgt von der Schweiz (42 Stunden und 36 Minuten), dem Vereinigten Königreich (40 Stunden und 42 Minuten) sowie Rumänien (40 Stunden und 36 Minuten). Am Schluss der Rangliste lagen Frankreich (37 Stunden und 36 Minuten) und Finnland (37 Stunden und 48 Minuten), während der Durchschnitt in der EU28 bei 39 Stunden und 24 Minuten lag.
“Es braucht Versicherer in der Schweizer Vorsorgewelt”
Werner Enz fordert in einem Beitrag in der NZZ verbesserte Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Vorsorgelösungen.
Im Wissen um die schwierigen Marktverhältnisse und um den Raubbau wegen des mit 6,8 Prozent viel zu hoch fixierten gesetzlichen Rentenumwandlungssatzes muss darauf geachtet werden, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein möglicher Ansatzpunkt sind Erleichterungen im Gewinnverteilschlüssel, der sogenannten Legal Quote, die festschreibt, dass Bruttoerträge im Minimum im Verhältnis von 90:10 zugunsten der Versicherten zu leisten sind. Diese Einschränkung tut zunehmend weh, und sie schadet den Interessen der Versicherten. Gibt es einen Grund, warum bürgerliche Politiker sich in dieser Sache vor den Karren der Linken spannen lassen?
Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, den Lebensversicherern bei der marktnahen Bewertung von Aktiven und Passiven etwas entgegenzukommen. Zurzeit herrscht die rigide Sichtweise vor, dass das im Prinzip sehr langfristig wirkende Vorsorgegeschäft so bewertet wird, als ob es jederzeit auf das Jahresende kündbar wäre. Es ist sicherlich den Versuch wert, auch im BVG-Sparen die Anreize für privatwirtschaftliche Versicherungslösungen wieder zu stärken.
Die BVG-Auffangeinrichtung gleichsam zum Besenwagen schweizerischer Sozialpolitik auszubauen, führt jedenfalls in die Irre, wie das Durcheinander um die FAR-Stiftung mit ihren nicht finanzierten Rentenleistungen eindrücklich zeigt. Das BVG-System braucht mehr, nicht weniger Wettbewerb, und dazu können private Versicherer einen wertvollen Beitrag leisten.
Arbeitgeber bringen Rentenalter 65/66 ins Spiel
Der Arbeitgeberverband will den geplanten Deal der WAK-S mit einer Verknüpfung von Steuervorlage 17 mit neuer AHV-Finanzierungen nur mit einem Rentenalter 65/66 akzeptieren. In einer Mitteilung heisst es:
Die Arbeitgeber stehen einer Verknüpfung der Steuervorlage 2017 mit der AHV unverändert kritisch gegenüber. Die sachfremde Koppelung trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei und greift in den Reformprozess von AHV und BVG ein. Setzt die Politik trotzdem auf eine Verknüpfung, kommen höhere Lohnbeiträge nur in Verbindung mit der Erhöhung des Rentenalters von Frau und Mann um je ein Jahr auf 65/66 in Frage.
Die finanzielle Situation der AHV würde sich dadurch zwar verbessern, an der Notwendigkeit einer baldigen strukturellen Reform zur Sicherung des heutigen Rentenniveaus würde sich jedoch nichts ändern. Unsicherheit über das weitere Vorgehen bei den Reformen der Altersvorsorge liesse sich damit vermeiden. Angesichts der gewaltigen Herausforderung einer alternden Gesellschaft gilt es jegliche Verzögerungen durch sachfremde Geschäfte sowohl für die AHV- als auch für die BVG-Reform abzuwenden. Die Arbeitgeber bekennen sich unverändert dazu, mit raschen Reformen für AHV und BVG die Renten trotz der demografischen Alterung auf heutigem Niveau zu sichern.
PK SBB senkt den Umwandlungssatz bis auf 4,73%
Für einen Versicherten, der ab 1. März 2019 das ordentliche Pensionsalter von 65 Jahren erreicht, gilt ein Umwandlungssatz von 5,08%. Anschliessend wird der Umwandlungssatz in drei jährlichen Schritten weiter gesenkt. Er sinkt per 1. Januar 2020 auf 4,96%, per 1. Januar 2021 auf 4,85% und per 1. Januar 2022 auf 4,73%. Bisher lag der entsprechende Satz bei 5,18%. Auch alle übrigen Umwandlungssätze werden entsprechend angepasst.
Mit dem Entscheid reduziert die PK SBB die seit Jahren stattfindende unerwünschte Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten. Der Stiftungsrat wird die Entwicklung auch künftig kritisch beobachten und behält sich weitere Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vor, wie es in einer Mitteilung heisst.
Mit verschiedenen Massnahmen werden die negativen Folgen des tieferen Umwandlungssatzes für die Versicherten abgefedert.
- Für Versicherte mit Geburtsdatum bis 31. Januar 1961 (und älter) gilt eine Besitzstandsgarantie. Wer ab dem 1. März 2019 in Pension geht, erhält mindestens dieselbe Alterspension, die ihm bei einem Altersrücktritt per 1. Februar 2019 zugestanden hätte.
- Zudem werden die Sparbeiträge um 1,5% angehoben. Die Finanzierung erfolgt insgesamt paritätisch. Bei den jüngeren Versicherten bis Alter 39 übernimmt der Arbeitgeber den gesamten zusätzlichen Sparbeitrag. Damit wird der bisher unterproportionale Anteil des Arbeitgebers bei den Sparbeiträgen für jüngere Versicherte korrigiert. Bei den Versicherten ab Alter 40 übernimmt der Arbeitgeber 0,5% der Erhöhung der Sparbeiträge.
Die PK SBB versichert rund 56‘000 Destinatäre und zählt mit einem Kapital von rund 18 Milliarden zu den grössten Pensionskassen der Schweiz.
“Grandiose Schnappsidee” / “Sehr pragmatisch”
Der Politograf Michael Hermann kommentiert im Tages-Anzeiger die Idee der WAK-S zum Link zwischen Steuervorlage 17 und AHV-Finanzierung.
Die Stimmbevölkerung kann und muss sich völlig unabhängig von der Unternehmenssteuerfrage zur Reform der Altersvorsorge äussern können. Oder wollen wir im selben Aufwasch gleich auch noch die Gesundheitsvorsorge und das Verkehrssystem refinanzieren? Wäre der ständerätliche Deal eine Volksinitiative, sie würde für ungültig erklärt – wegen fehlender Einheit der Materie.
Ausgerechnet die Ständekammer die sich gern etwas auf ihre qualitativ hochstehende Gesetzesarbeit einbildet, pfeift auf den verfassungsmässigen Grundsatz, dass zwischen den einzelnen Teilen einer Abstimmungsvorlage ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss. Dies zu ignorieren, ist keine Lappalie. Die Einheit der Materie ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Stimmerechtigen ihren Willen unverfälscht äussern können.
Wenn sich der Nebel der Petarde verzogen hat, wird von der ach so cleveren Idee wenig übrig bleiben. Die Öffentlichkeit lässt sich nicht für dumm verkaufen. Bald wird klar sein, dass eine Sanierung der AHV durch die Allgemeinheit keine Kompensation für Steuererleichterungen bei den Unternehmen ist. Parlamentarische Allianzen, die in der Gruppendynamik eines Kommissionszimmers geschmiedet werden, zerfallen oft ganz schnell, wenn sie den geschützten Sitzungsraum verlassen.
Oder spätestens dann, wenn das Referendum steht. Jedenfalls wird es eine Unternehmensreform ohne Volksabstimmung nie geben – dazu ist die Sache viel zu aufgeladen. Warum deshalb nicht versuchen, die Bevölkerung wie ein mündiges Gegenüber zu behandeln statt mit Petarden einzunebeln? Dies wäre vielleicht nicht so clever, aber bestimmt um einiges klüger.
Fabian Schäfer, Bundeshausredaktor des TA widerspricht:
Wer an den Erfolgsaussichten dieses Deals zweifelt, unterschätzt den extremen Druck bei der Steuerreform. Alle, auch Exponenten der SP, wissen, wie existenziell eine baldige Einigung ist. Andernfalls ist die Gefahr gross, dass andere Länder Firmen in der Schweiz in Bedrängnis bringen, weil sie die hiesigen Steuerregimes nicht mehr anerkennen.
Deshalb will das Parlament die Vorlage im Eiltempo bis zum September bereinigen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Kompromiss durchkommt. Das Parlament hat gar keine Gelegenheit, den Deal zu zerreden. Wenn der Nationalrat die Eckwerte verändert, ist der Fahrplan rasch hinfällig. Es fehlt schon nur die Zeit, eine andere, mehrheitsfähige Lösung aufzugleisen. Wer den Plan der Ständeräte trotzdem bekämpft, steht als Hasardeur da.
So speziell der Kompromiss auf den ersten Blick auch wirkt: Die Chancen, dass er durchkommt, sind gut. Der Plan ist weder grandios noch eine Schnapsidee, sondern einfach sehr pragmatisch.
PK-Statistik 2016: steigende Vermögen, rückläufige Kassenzahl
Das Bundesamt für Statistik hat die Ergebnisse der Erhebung per 2016 publiziert. Das BFS hält zu den Ergebnissen fest:
Der Gesamtwert der Aktiven stieg im Berichtsjahr um 4,6% und erreichte Ende 2016 den Bilanzwert von 823,9 Milliarden Franken. Seit 2012 entsprach dies einem jährlichen Wachstum von +5,2%. Darin nicht enthalten sind die teils lediglich im Anhang der Jahresrechnungen deklarierten Aktiven aus Versicherungsverträgen von 145 Milliarden Franken.
Der langjährige Trend hin zu vermehrtem Einsatz von kollektiven Vermögensanlagen hielt im Berichtsjahr unvermindert an. Mit einem Total von 497 Milliarden Franken erhöhte sich deren Anteil am Gesamtwert der Aktiven auf 60,3% gegenüber 46,5% im Erhebungsjahr 2012. Daraus resultierte eine durchschnittliche Jahreszuwachsrate von 12,3%.
Die Bilanzstärke der Pensionskassen scheint bei näherem Hinsehen kaum einen Einfluss auf die Höhe der Kosten zu haben. Somit wiesen sowohl Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von unter 30 Mio. Franken als auch solche von über 1 Milliarde Franken prozentual praktisch gleich hohe Vermögensverwaltungskosten aus. Total betrug der Aufwand der Vermögensverwaltung 4 Milliarden Franken (+3,6%).
4,09 Millionen aktive Versicherte (+0,5%) zählte die Pensionskassenstatistik im Berichtsjahr 2016. 745 000 Pensionierte (+3,4%) bezogen eine Rente und 35 600 (+3,9%) verlangten die Kapital- oder Teilkapitalauszahlung.
Insgesamt stiegen die reglementarischen Renten und Kapitalzahlungen kontinuierlich. Total wurden 35,5 Milliarden Franken (+3,3%) an Leistungen ausgerichtet. Die Altersleistungen, welche fast vier Fünftel aller Rentenleistungen ausmachten, erreichten 21,9 Milliarden Franken (+2,7%). Die Kapitalauszahlungen bei Pensionierung erhöhten sich um 8,3% auf 6,8 Milliarden Franken.
Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten sank weiter auf 1713 Einrichtungen (2015: 1782 Einrichtungen; –3,9%). Davon entfielen quasi unverändert 75 (–1) auf öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen. Die Zahl der Versicherten stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 579 200 (+1,5%) leicht an. Gleichzeitig nahm die Zahl der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen überaus deutlich auf 1638 (–68) ab. Unverändert blieben Letztere mit 3 511 300 Versicherten (+0,4%) im Rahmen der Entwicklung der gesamten Versicherten.
Gedankenspiele um Rentenalter 66
Nachdem die ständerätliche WAK die AHV-Probleme kurzfristig mit Geld zuschütten will, werden neue Ideen gewälzt. Die NZZ am Sonntag berichtet über einen “Befreiungsschlag” in Form einer Initiative für Rentenalter 66.
«Ich bin der Meinung, dass man dem Volk diese Frage nun endlich stellen muss», sagt der Zürcher (FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann) auf Anfrage. Er habe mit einigen Privatpersonen bereits über die Chancen einer entsprechenden Volksinitiative diskutiert. Während der anstehenden Sommersession des Parlaments wolle er diese Idee nun weiter vertiefen und das Feld für ein solches Projekt ausloten.
Die Notwendigkeit eines Befreiungsschlages in Form einer Initiative ergibt sich laut Portmann daraus, dass die Situation bei der AHV verfahren sei, die Politik sich im Kreis drehe und sich keine der grossen Parteien getraue, die Frage nach der längst nötigen Erhöhung des Rentenalters zu stellen. Dabei ist der Zürcher Freisinnige überzeugt, dass man mit entsprechendem Einsatz eine Mehrheit der Bevölkerung von einem solchen Schritt überzeugen könnte, zumindest wenn man behutsam vorgehe und das neue Rentenalter bei 66 Jahren festsetze.
“Lehrstück über Politik”
Dominik Feusi kommentiert den von der SGK-S ausgeheckten AHV-Deal bei der Steuervorlage 17:
Das Meisterstück an Polittaktik hat allerdings einen hohen Preis, den keiner der Beteiligten selber schmerzen wird. Insgesamt werden drei zusätzliche Milliarden ausgegeben, gut zwei an die AHV und eine an die Kantone. Das löst aber weder die Probleme der AHV, noch macht es die Schweiz steuerlich wirklich attraktiv.
Das Umlageverfahren der AHV macht pro Jahr eine Milliarde Franken Verlust. Die zwei Milliarden Zustupf sind in wenigen Jahren aufgebraucht. Eine echte Reform wird auf die lange Bank geschoben. Wer diesem Kuhhandel zustimmt, dem ist die langfristige Sicherung der AHV egal. Er will einfach Zeit gewinnen, um keine nachhaltige Sanierung aufgleisen zu müssen. Und ob die Steuervorlage tatsächlich zu attraktiven Rahmenbedingungen führt, welche zum Zuzug von Unternehmen bringen, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Die Begrenzung des kantonalen Spielraumes ist eines föderalen Staates unwürdig. Sie ist eine Begrenzung des Steuerwettbewerbs, der mässigend auf die Ausgabenfreude der Politiker einwirkt und so dafür sorgt, dass wir mehr netto im Portemonnaie haben als die Menschen anderswo. Gleichzeitig führt der Finanzausgleich dazu, dass es sich für viele Kantone gar nicht lohnt, die Unternehmenssteuern zu senken.
Der aus Basel stammende Ökonom Christoph Schaltegger hat das in der BaZ akribisch nachgerechnet. Für Basel ist die Welt zwar in Ordnung. Aber schon der Kanton Solothurn zahlt für jede zusätzliche Firma drauf, die sie anzieht und profitiert, wenn ein Unternehmen seine Tore schliesst und abzieht. Können und wollen wir uns einen Anreiz für Negativwachstum leisten?
Dem Stimmbürger wird es vermutlich tatsächlich einfacher fallen, die Steuervorlage zu beurteilen, aber ganz anders als Pirmin Bischof meint. Vom Kuhhandel bleiben genau besehen nur zwei schlechte Reformen und ein hoher Preis auf dem Lohnausweis. Im Parlament könnte das vielleicht sogar durchkommen – und ohne direkte Demokratie könnten sich jene, welche die Zeche bezahlen, nicht einmal dagegen wehren. Es wird am Stimmbürger sein, seine fehlgeleiteten Politiker an der Urne zur Raison zu zwingen, wie letztes Jahr bei der Abstimmung über die Altersvorsorge. Parlamentarische Polittaktik mit Kuhhändeln ist keine gute Politik. Der Ständerat scheint vergessen zu haben, dass es darum geht.
Wie weiter mit der BVG-Reform?
An der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums referierte Kurt Gfeller, Vizedirektor des Gewerbeverbands, über Stand und mögliche weitere Entwicklung bei der Neuauflage der BVG-Reform nach der Ablehnung der AV2020.
Der Bundesrat hat die Sozialpartner aufgefordert, innert Jahresfrist gemeinsame Vorstellungen zur Revision zu erarbeiten. Beteiligt sind Arbeitgeberverband, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund und Travail Suisse. Über den Fortgang der Beratungen wurde Stillschweigen vereinbart. Gfeller begrüsst dieses Vorgehen, erachtet allerdings die Gespräche als äusserst schwierig, ein Scheitern wäre keine Überraschung. Allerdings ginge damit ein weiteres Jahr verloren.
Der Gewerbeverband will eine «schlanke Revision» mit dem Ziel, die Löcher in der AHV zu stopfen, um Zeit für eine grössere Revision zu gewinnen. In der AHV soll das Referenzalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht und die MWSt um moderate 0,6% heraufgesetzt werden. Im BVG fordert der SGV die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% mit Massnahmen für die Übergangsgeneration. Später müssen eine generelle Erhöhung des Rentenalters, eine zusätzliche Flexibilisierung des Rentenalters und leistungsseitige Einsparungen mit einer ausgewogenen Zusatzfinanzierung folgen. Zudem wird vom Gewerbeverband ein Interventionsmechanismus zur Stabilisierung der Finanzen gefordert.
Aus persönlicher Sicht erwartet Gfeller eine Festlegung des Umwandlungssatzes auf 6%, allerdings sei auch ein höherer Satz nicht ausgeschlossen. Zu erwarten sind erneut auch flankierende Massnahmen etwa in Form einer Senkung des Koordinationsabzugs. Die Massnahmen für die Übergangsgeneration erachtet er als zentral für den Erfolg der Revision. Eine Kompensation ist nur möglich im Obligatoriumsbereich; alles andere käme viel zu teuer.
Vom Bundesrat erwartet er eine «eher linke» Vorlage; massgeblichen Einfluss dürfte erneut die CVP aufgrund ihrer starken Vertretung im Ständerat ausüben. Gleichzeitig werden die Gewerkschaften weiterhin versuchen, die AHV auf Kosten der 2. Säule auszubauen. Die Abstimmung sei nicht vor 2022 zu erwarten.
Ein weiteres Auseinanderdriften sieht Gfeller zwischen der beruflichen Vorsorge im privaten und im öffentlichen Bereich. Er sieht hier eine «enorme Ungerechtigkeit». Finanzierungsprobleme bei den Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden mit dem Einschuss von Steuergeldern gelöst, während der Versicherte im Privatsektor teilweise massive Leistungseinbussen hinnehmen muss und gleichzeitig mithelfen darf, die unverändert hohen Leistungen der Staatsangestellten zu finanzieren. Das sei äusserst stossend, kritisierte Gfeller.
NZZ: Die drei Hebel der BVG-Reform
Christof Forster geht der Frage nach, welche Konsequenzen der AHV-Deal im Zusammenhang mit der Steuervorlage auf die BVG-Reform haben könnte und zeigt auf, wo die Reform ansetzen dürfte.
Bei der Sanierung der zweiten Säule werden die Sozialpartner vor allem über drei Hebel diskutieren, die zusammenhängen: Wie stark soll der Umwandlungssatz sinken, wie umfassend muss kompensiert werden, und wie erfolgt die Kompensation? Dabei gibt es Zielkonflikte. Je stärker der Umwandlungssatz sinkt, desto teurer wird der Ausgleich. Für die Kompensation gibt es zwei Möglichkeiten: höhere Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine Kürzung oder Streichung des Koordinationsabzugs auf dem versicherten Lohn (derzeit 24 675 Franken). Wird dieser verkleinert, steigen der versicherte Lohn und damit die Beiträge in die Pensionskasse. Am Ende haben beide Varianten den gleichen Effekt: Das angesparte Kapital in der zweiten Säule wird grösser.
Ein völliger Wegfall des Koordinationsabzugs dürfte politisch chancenlos sein. Am Schluss dürfte es auf einen Mix von höheren Beitragssätzen und reduziertem Koordinationsabzug hinauslaufen. Die Sozialpartner haben ein Jahr Zeit, um sich zu einigen. Beim Unfallversicherungsgesetz ist ihnen dies gelungen. Allerdings ist die Situation in der zweiten Säule viel komplizierter.
Warum die Menschen länger arbeiten
Arbeiten im Alter liegt im Trend, und dies nicht nur bei Rockbands. In vielen europäischen Ländern hat in den letzten Jahren die Erwerbsbeteiligung jenseits des Rentenalters stark zugenommen, wenn auch oft mit reduziertem Pensum, schreibt Avenir Suisse. In der Schweiz liegt die Erwerbsquote der Ü65 bei fast 13%; das ist ein Drittel mehr als im Jahr 2005. Ähnliches gilt für die 55- bis 64-Jährigen: hier hat die Partizipation am Arbeitsmarkt von 64% im Jahr 1996 auf 75% zugenommen (siehe Grafik). Als Gründe werden aufgeführt: Reformen der Altersvorsorg und zunehmende Erwerbstätigkeit der Frauen.
Performance-Einbussen wegen Vielzahl an PKs?
Am Forum “Nachhaltig Investieren 2018” der FuW kam bei einem Referat von Ambachtsheer auch zur Sprache, ob die berufliche Vorsorge der Schweiz aufgrund der grossen Zahl meist kleiner Pensionskassen Renditeeinbussen erleidet. Cash schreibt dazu:
Losgelöst vom Thema der Nachhaltigkeit diskutierten Keith Ambachtsheer vom International Centre for Pension Management der University Toronto und Luzius Neubert von PPCmetrics das sogenannte Kanada Modell. Ambachtsheer meint: «Die Schweiz hat circa 1’600 Pensionskassen, die etwa 900 Milliarden CHF verwalten. Kanada dagegen hat acht sehr grosse Fonds, die 1’200 Milliarden Kanadische Dollar verwalten. Diese acht Fonds übertrafen in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt ihren Vergleichsindex netto um 60 Basispunkte.»
In einer Studie über 139 Schweizer Pensionsfonds hingegen sah das Ergebnis mit minus 70 Basispunkten, also einer Differenz von 130 Basispunkten weniger erfreulich aus, meint der Experte. Er argumentierte, dies liege an Skaleneffekten und daran, dass diese kanadischen Fonds von Finanz- und Investmentprofis geführt werden.
Neubert verteidigte den Schweizer Pensionsmarkt und vertrat die Meinung, dass die kanadischen Fonds einen deutlich höheren Risikoappetit hätten und mit Leverage arbeiten würden. Ausserdem seien die Kanadier bis zu 50% in privaten Märkten investiert, sodass die Performancezahlen mit Vorsicht zu betrachten seien.
“Kein PK-Geld für Kriegsmaterialproduzenten”
(sda) Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) hat nach eigenen Angaben 120’000 Unterschriften für ihre Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» gesammelt. Die Unterschriften sollen am 21. Juni bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Die Initianten wollen der Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen verbieten, in Kriegsmaterialproduzenten zu investieren. Als solche gelten Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern erzielen. Verboten werden sollen die Gewährung von Darlehen und Krediten sowie der Kauf von Beteiligungen und entsprechenden Finanzprodukten. Zudem soll sich der Bund dafür einsetzen, dass auch Banken und Versicherungen nicht in solche Geschäfte investieren.
“Den Preis für die Steuerreform berappen die Jungen”
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die sog. Gegenfinanzierung der Einbussen bei der Steuervorlage 17 mit der AHV.
Man muss sich die Nase, die Augen und die Ohren zuhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats will das Reformpaket zu den Firmensteuern retten, indem sie jährlich etwa 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV pumpt. Steuerreform und Altersvorsorge haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Ob die Verknüpfung von zwei aus Sicht des Volks vielleicht «schlechten» Lösungen ein gutes Gesamtpaket ergibt, können letztlich nur die Bürger entscheiden. (…)
Der Kuhhandel liefert auch ein weiteres Kapitel im endlosen Politikwälzer zum Thema «Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern». Im Abstimmungskampf zur Steuerreform hatte die Linke vor allem mit der Furcht vor einem Ausbluten der Staatskasse und vor einer Erhöhung der Steuern für die natürlichen Personen argumentiert. Das nun vorliegende Paket bringt für den Staat hohe Zusatzausgaben für die AHV und den Bürgern zusätzliche Lohnabzüge. Damit ist amtlich, was naive Gemüter im Abstimmungskampf nicht sehen wollten: Die natürlichen Personen als Steuerzahler sind kein Herzensanliegen der SP. (…)
Man kann es nicht genug betonen: Je stärker die AHV nur durch Einnahmen saniert wird, desto mehr Lasten schultern die Jüngeren und Ungeborenen. Korrekturen auf der Leistungsseite via Erhöhung des Rentenalters und Einfrieren der laufenden Renten würden dagegen im Verbund mit einer Mehrwertsteuererhöhung eher eine «gerechte» Verteilung auf die verschiedenen Generationen ermöglichen. Der Vorschlag der WAK mit der Erhöhung der Lohnabzüge bringt nun aus Sicht der Generationengerechtigkeit eine besonders schlechte Lösung: 20-Jährige müssen diese Erhöhung noch etwa 45 Jahre lang bezahlen, 50-Jährige zahlen nur einen Drittel so lange, und die Rentner werden überhaupt nicht zur Kasse gebeten. Doch für Politiker von links bis rechts ist gerade diese Verteilung attraktiv.
Vorstoss zur Stärkung der Säule 3a
Finews berichtet über ein Projekt des Vereins Vorsorge Schweiz zum Ausbau der Säule 3a.
Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS), der Freizügigkeitsstiftungen und 3a-Einrichtungen vertritt, fordert eine stärkere Nutzung der Säule 3a. Zur Verbesserung der Vorsorge solle ein Einkaufspotenzial von 10 Milliarden Franken jährlich erschlossen werden, teilte der VVS anlässlich einer Presseveranstaltung mit.
Ziel des VVS ist, die Differenz vom durchschnittlichen Einzahlungsbeitrag von Erwerbstätigen in die Säule 3a von 3’400 Franken pro Jahr zum Maximalbetrag von 6’768 Franken zu schliessen. Daraus ergebe sich das zusätzliche Potenzial von rund 10 Milliarden Franken jährlich.
Der VVS will jedem Erwerbstätigen ab dem Alter von 30 Jahren die Möglichkeit eines Einkaufs ermöglichen. Der Betrag soll sich aus der Differenz des Maximalbetrages 3a und dem Total des persönlichen 3a-Vermögens ergeben, ist aber bei 33’840 Franken gedeckelt. Diese maximale Einkaufssumme könne dann höchstens alle fünf Jahre geltend gemacht werden, hiess es.
Mit dieser Massnahme könnten insbesondere auch die jüngere Generation und erwerbstätige Mütter stärker in die Vorsorge bei gleichzeitiger Steueroptimierung investieren. Der VVS will diesen Vorschlag nun in die politischen Gremien einbringen.





