Der Arbeitgeberverband will den geplanten Deal der WAK-S mit einer Verknüpfung von Steuervorlage 17 mit neuer AHV-Finanzierungen nur  mit einem Rentenalter 65/66 akzeptieren. In einer Mitteilung heisst es:

Die Arbeitgeber stehen einer Verknüpfung der Steuervorlage 2017 mit der AHV unverändert kritisch gegenüber. Die sachfremde Koppelung trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei und greift in den Reformprozess von AHV und BVG ein. Setzt die Politik trotzdem auf eine Verknüpfung, kommen höhere Lohnbeiträge nur in Verbindung mit der Erhöhung des Rentenalters von Frau und Mann um je ein Jahr auf 65/66 in Frage.

Die finanzielle Situation der AHV würde sich dadurch zwar verbessern, an der Notwendigkeit einer baldigen strukturellen Reform zur Sicherung des heutigen Rentenniveaus würde sich jedoch nichts ändern. Unsicherheit über das weitere Vorgehen bei den Reformen der Altersvorsorge liesse sich damit vermeiden. Angesichts der gewaltigen Herausforderung einer alternden Gesellschaft gilt es jegliche Verzögerungen durch sachfremde Geschäfte sowohl für die AHV- als auch für die BVG-Reform abzuwenden. Die Arbeitgeber bekennen sich unverändert dazu, mit raschen Reformen für AHV und BVG die Renten trotz der demografischen Alterung auf heutigem Niveau zu sichern.

  Mitteilung Arbeitgeber