Complementa Risiko Check-up
Die Complementa schreibt zu den Resultaten ihres Risiko Check-up Jahrgang 2017:
Das zurückliegende Jahr 2017 beschert Pensionskassen mit 7.5% Rendite ein hervorragendes Ergebnis, das letztmalig 2009 übertroffen wurde. Arbeitnehmer erhalten 2017 eine durchschnittliche Verzinsung von 1.9%. Gegenüber dem gesetzlich vorgegebenen BVG-Mindestzins (1.0%) ist das Plus von 0.9% damit so hoch wie nie zuvor. Nach dem Nein zur Rentenreform bleibt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz bei einem versicherungstechnisch deutlich zu hohen Wert von 6.8%.
Die Pensionskassen stellen sich aber der neuen Realität. Während die Lebenserwartung der Schweizer Rentnerinnen und Rentner zunimmt, bleiben die Renditeerwartungen auf tiefem Niveau. Für Neurentner bedeutet das Leistungsanpassung nach unten. Ihre angesparten Vorsorgekapitalien werden im Schnitt aktuell mit 5.8% gewandelt, einen Zehntel tiefer als noch 2017. Laut Umfrage dürften die Umwandlungssätze über die nächsten 5 Jahre im selben Tempo weiter auf 5.3% reduziert werden.
Trotz der guten Anlagejahre hat nur etwa ein Drittel aller Pensionskassen in ausreichendem Umfang Wertschwankungsreserven geäufnet. Meist sind dies kleine Kassen, die gesamthaft nur 6% der Versicherten vereinen. Alle übrigen Kassen, insbesondere viele grosse, müssen weiterhin in erster Linie bestrebt sein, Reserven aufzubauen. Erfreulich ist, dass per Ende 2017 der Anteil Kassen in Unterdeckung bei unter einem Prozent lag.
Der Umwandlungssatz liegt aktuell bei 5.8%. Bis 2023 planen die Kassen im Schnitt eine schrittweise Reduktion auf einen Wert von 5.3%. Damit verkleinert sich die Differenz zu dem versicherungsmathematisch korrekten Wert von 4.9%, der auf Basis aktueller Daten zur Sterblichkeit und einem durchschnittlichen Vermögensertrag (technischer Zinssatz) von 2.0% errechnet ist.
Gegenüber dem gesetzlichen Umwandlungssatz liegen 2018 gesprochene Renten um 15% tiefer und die geplanten Reduktionen bedeuten eine weitere Reduktion von knapp 10% über die nächsten 5 Jahre.
UBS PK-Performance April 2018
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im April eine durchschnittliche Monatsperformance von 1,13% nach Gebühren. Die kleinen Pensionskassen mit unter CHF 300 Mio. verbuchten mit 1,39% das beste Ergebnis. Die mittleren Pensionskassen mit Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. erwirtschafteten 1,06% und die grossen Vorsorgewerke mit verwalteten Vermögen über CHF 1 Mrd. 0,89%.
Seit 2010 erwirtschafteten die Pensionskassen in unserem Sample nach Gebühren durchschnittlich 4,19% jährlich. Die grossen Pensionskassen mit über CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen liegen mit 4,43% an der Spitze. Die kleinen Vorsorgewerke mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen konnten 4,14% verbuchen und die mittleren Pensionskassen mit Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. 4,10%.
“Gegenfianzierung” der Steuervorlage 17 bei der AHV
An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept ausgesprochen:
Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die Kommission hat sich oppositionslos für dieses Kernelement der Vorlage ausgesprochen. Es orientiert sich an folgendem Grundgedanken: Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert».
Als Gegenmassnahme wird der AHV-Fonds aus 3 Finanzierungsquellen mit total 2,1 Milliarden Franken alimentiert.
Die SP begrüsst den Entscheid und schreibt:
Die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der Finanzierung der AHV stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Die SP begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) insofern, als damit für die nächsten Jahre der Druck von der AHV genommen wird. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit vom Tisch.
Die Arbeitgeber sind skeptisch. Sie halten fest:
Eine wirksame und politisch austarierte Lösung ist mit diesen steuerlichen Elementen zwar möglich. Allerdings hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stets den Standpunkt vertreten, dass die Steuervorlage 17 nicht mit sachfremden Elementen angereichert werden darf. Dieses Prinzip ist mit dem vorgeschlagenen Einbezug der AHV nun verletzt worden.
Der AHV-Zustupf trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei. Er erhöht zudem die Komplexität der Vorlage und greift in den laufenden Reformprozess der Altersvorsorge ein. Geplant ist, dass die Vorlage des Bundesrats zur AHV-Reform diesen Sommer in die Vernehmlassung geschickt wird. Die Erhöhung von Lohnnebenkosten kommt aus Sicht der Arbeitgeber nur im Rahmen der nächsten BVG-Revision in Frage.
Mitteilung WAK-S / Mitteilung SP / Arbeitgeber / NZZ / TA / SDA
The Top 100 Real Estate Investors 2018
IPE Real Assets’ top 100 ranking of some of the world’s largest real estate investors has captured more than $1.23trn (€1.01trn) in real estate assets held by pension funds, sovereign wealth funds and other institutional capital owners.
The IPE survey shows that, on average, investors are below their target allocations – but by only 130bps. Most have either increased (33%) or maintained (51%) their allocations in the past 18 months.
Most investors (59%) expect to invest the same amount of capital in real estate over the next 12 months as they did in the past 12-month period. Only 15% expected to decrease its activity.
In terms of investment intentions, investors are favouring European markets, followed by North America. Industrial and logistics markets are also top of the list, ahead of residential and offices. Core and value-add strategies are in poll position in terms of strategies deemed most attractive in the current market environment.
Verringerte Differenz
Im Bericht des BFS zur Lohnstrukturerhebung 2016 wird zum Thema Lohnunterschiede festgehalten:
In der Gesamtwirtschaft belief sich das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern im Jahr 2016 auf 12,0% (2014: 12,5%). Frauen verdienten 2016 im privaten Sektor 14,6% weniger als Männer, im öffentlichen Sektor waren es insgesamt 12,5%. Dieser geschlechterspezifische Lohnunterschied lässt sich teilweise mit unterschiedlichen Tätigkeiten und strukturellen Merkmalen erklären (z.B. Verantwortungsniveau am Arbeitsplatz oder Wirtschaftszweig), die die unterschiedliche berufliche Eingliederung des weiblichen und männlichen Personals auf dem Arbeitsmarkt charakterisieren.
Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern fällt im Allgemeinen grösser aus, je höher die Hierarchiestufe der Stelle ist. So verdienten beispielsweise Frauen mit hohem Verantwortungsniveau 8861 Franken brutto pro Monat, während Männer mit demselben Verantwortungsniveau 10 878 Franken verdienten, was einer Differenz von 18,5% entspricht. Die Lohnunterschiede zuungunsten der Frauen waren bei Arbeitsstellen mit niedrigerem Verantwortungsniveau weniger stark ausgeprägt (10,5%). Bei Frauen ohne Kaderfunktion beliefen sie sich auf 8,4%.
2016 sah die Verteilung der Frauen und Männer nach Lohnklassen folgendermassen aus: Bei Stellen mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 4500 Franken betrug der Frauenanteil 60%. Im Gegensatz dazu waren 83,3% der Stellen mit einem monatlichen Bruttolohn von über 16 000 Franken von Männern besetzt.
IV-Neurenten mit leichter Zunahme
2017 wurden 14‘700 gewichtete Neurenten bezogen (Schweiz und Ausland; bei der Gewichtung der Renten werden unter dem Aspekt der Rentenkosten ganze Renten einmal gezählt, Dreiviertelsrenten 0,75-mal, halbe Renten 0,5-mal, Viertelsrenten 0,25-mal). Damit hat die Zahl der Neurenten seit dem Höchststand 2003 (28‘200) um 48 Prozent abgenommen. Die Zahl der jährlichen Neurenten hat sich seit 2012 mehr oder weniger stabil entwickelt.
Die Zahl der laufenden Renten (Schweiz und Ausland) ist 2017 um 1‘900 oder 1 Prozent auf 217‘200 weiter gesunken. Von Januar 2002 bis Januar 2006 hatte der Rentenbestand von 220’400 auf 257’500 zugenommen. Zu dieser Steigerung hatte damals auch beigetragen, dass das AHV-Rentenalter der Frauen 2004 um ein Jahr erhöht wurde, womit weniger IVRentnerinnen zu AHV-Rentnerinnen wurden. Seit 2007 hingegen sinkt der Bestand stetig: Von Januar 2006 bis Januar 2018 um 40‘300 gewichtete Renten (minus 15.7 Prozent).
Stadt Zug macht der PK keine Vorgaben
Das Stadtparlament von Zug will der eigenen Pensionskasse keine Vorgaben hinsichtlich fossiler Energien machen. Das hat der Grosse Gemeinderat entschieden, wie die Stadt Zug mitteilte. Der Rat habe auf FDP-Antrag abgelehnt, eine Motion der SP-Gemeinderätin Anna Spescha und weiterer Mitunterzeichner an den Stadtrat zu überweisen. Stadtpräsident Dolfi Müller erklärte gemäss Mitteilung, dass das Parlament keine Weisungsbefugnis gegenüber den Organen der Pensionskasse habe. Der Vorstoss sei somit nicht motionsfähig. Unabhängig davon habe der Vorstand der Pensionskasse von sich aus entschieden, die Anlagen zu überprüfen.
Spescha bemängelt, dass nicht nur die Schweizerische Nationalbank, sondern auch viele Pensionskassen in fossile Energien investieren würden. «Die Pensionskassen schädigen damit möglicherweise auch Unternehmungen, in die sie investieren», heisst es in der Motion. Denn der Klimawandel bringe zerstörerische Folgen mit sich. Das Pariser Abkommen sei in Kraft und die Schweiz habe sich dazu verpflichtet, das Zwei-Grad-Klimaziel zu erreichen. Damit seien auch Schweizer Pensionskassen in der Pflicht, klimafreundliche Anlageprofile zu verfolgen.
“OAK verlangt indirekt Risikokennzahlen”
inter-pension, der Verband der Sammelstiftungen, nimmt in einer Mitteilung Stellung zu den Bemühungen der OAK, zu Risikokennzahlen der Sammelstiftungen zu gelangen. In der Mitteilung heisst es:
Vor einem Jahr kritisierte die OAK BV, dass die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu hohe Zinsversprechen und Anlagerisiken eingingen, was ihre Sanierungsfähigkeit beeinträchtige. Nun fordert sie die zusätzlichen Informationen einfach über ein „freiwillig“ auszufüllendes einheitliches Formular ein. Zur Erhöhung der Transparenz in Sammeleinrichtungen plant die OAK BV eine neue Weisung.
inter-pension, die Interessengemeinschaft (teil)autonomer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen befürchtet, dass damit die Kosten für die Verwaltung ihrer Einrichtungen erhöht werden. Dies sowohl auf Seite der gesetzlich geforderten jährlichen Berichterstattung als auch speziell bei der Vermögensanlage. Die Erhebung von Risikokenn-zahlen auf der Ebene jedes einzelnen Vorsorgewerkes in Sammeleinrichtungen verteuert die Verwaltung.
Es ist damit zu befürchten, dass mit der Einflussnahme auf die Anlagestrategie risikoärmere Investitionen vorgenommen werden könnten, was zu tieferen Renditen führt. Die Altersguthaben müssten somit tiefer verzinst werden, was wiederum zu tieferen Renten führt. Eine vorauseilende Einflussnahme auf die vom Stiftungsrat paritätisch geführten Vorsorgeeinrichtungen entspricht nicht der im Gesetz festgehaltenen repressiven Aufsicht.
Deutsche Pensionskassen in Finanznot
Die anhaltenden Niedrigzinsen machen den Pensionskassen in Deutschland immer mehr zu schaffen. Ein Drittel der gut 130 Kassen stehen deshalb unter verschärfter Beobachtung der Finanzaufsicht Bafin. „Die Lage ist noch ernster als vor zwei Jahren“, sagt Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund. Er hatte schon 2016 auf die schwierige Situation der Pensionskassen hingewiesen.
„Wenn die Zinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben, wird sich die Lage noch weiter verschärfen.“ Damit könnten in manchen Unternehmen die Betriebsrenten gefährdet sein. „Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“, warnte Grund auf der Jahres-Pressekonferenz der Bafin in Frankfurt.
OAK zur finanziellen Lage der VE 2017
Die Oberaufsichtskommission hat die Ergebnisse ihrer Statistik für das Jahr 2017 publiziert. In der Medienmitteilung wird dazu ausgeführt:
Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen waren im Jahr 2017 aufgrund des tiefen Zinsniveaus vergleichbaren Risiken wie in den beiden Vorjahren ausgesetzt. Gleichzeitig konnte dank einer ausserordentlich hohen Aktienperformance die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite deutlich erhöht werden (6.9% gegenüber 3.6% im Vorjahr). Entsprechend verbesserten sich die ausgewiesenen Deckungsgrade im Durchschnitt auf 110.8% (gegenüber 107.1% im Vorjahr).
Trotz weiteren Senkungen bleiben indes die durchschnittlichen künftigen Zinsversprechen mit 2.75% deutlich über dem durchschnittlichen technischen Zinssatz von 2.22%. Entsprechend hoch fällt die ungewollte Umverteilung von aktiven Versicherten und Arbeitgebern zu Rentenbezügern aus. Diese betrug in den letzten Jahren knapp 1% der gesamten Vorsorgekapitalien resp. rund 7 Milliarden Franken pro Jahr.
3 ASIP-Studien zur kapitalgedeckten Vorsorge
Zum Anlass des 20jährigen Jubiläums hat der ASIP drei Studien in Auftrag gegeben und anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung in Lausanne vorgestellt. Die Aufträge dazu gingen an BAK, c-alm und Prof. Zimmermann.
BAK Economics untersucht die volkswirtschaftliche Bedeutung und zentrale sozialpolitische Bedeutung der Pensionskassen. Dabei wird unter dem Titel “Lagebeurteilung und Entwicklung” umfangreiches Zahlenmaterial dargestellt und analysiert. Die sehr ausführliche Studie bietet einen umfassenden Einblick in Struktur und Funktionsweise der beruflichen Vorsorge und der Destinatäre incl. diversen Vergleichen mit dem Ausland.
c-alm befasst sich mit der beruflichen Vorsorge im Tiefzinsumfeld und erstellt unter dem Titel “Leistungsanspruch, Solidaritäten und Zukunftsausrichtung” eine “Auslegeordnung nach der Ablehnung der Rentenreform AV2020”. Auch in dieser Studie wird dem Leser viel grundsätzliches Wissen zur 2. Säule und ihrer technischen Funktionsweise mit mehrjährigen Verlaufsgrafiken geboten. Ein eigenes Kapitel ist Vergleichen mit der AHV und privaten Vorsorgelösungen gewidmet. Im Vorwort heisst es :
Die Studie zeigt, dass trotz Tiefzinsphase die politischen Modellvorgaben in der Vergangenheit weit übertroffen wurden. Auch für die Zukunft ist kein anderes Vorsorgesystem besser gerüstet, wenn es darum geht, den vorgesehenen sozialpolitischen Leistungsauftrag zu erfüllen. Die 2. Säule hat zwar wie jedes andere Vorsorgesystem mit den tiefen Zinsen und der demographischen Entwicklung zu kämpfen. Sie hat dabei allerdings einen entscheidenden Vorteil:
Sie kann substanzielle Kapitalmarktrisiken eingehen, ohne die Versicherten substanziellen Kapitalmarktrisiken aussetzen zu müssen.Hierfür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, die in der Studie beleuchtet werden. Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, letztlich mit dem Ziel, trotz widriger Umstände ein sozialpolitisches Leistungsziel erfüllen zu können, ohne aber dabei auf unerwünschte systematische Umverteilung abstützen zu müssen.
Prof. Heinz Zimmerman und Prof. Yvonne Seiler-Zimmermann stellen ihre Arbeit unter den Titel “Kapitalgedeckte Vorsorge im Nullzinsumfeld”. Im Summary stellen sie fest:
Eine höhere Rendite auf dem Kapitalstock lässt sich mit Risikoprämien verdienen, was voraussetzt, dass Vorsorgeeinrichtungen langfristig in riskante Anlagen investieren können. Die heutige Fokussierung auf sichere Renten auf hohem Niveau und den damit verbundenen, kurzfristigen und marktfernen Verzinsungs- und Deckungsvorschriften muss hinterfragt werden. Ein leistungsfähiges Kapitaldeckungs-verfahren erfordert ein neues Verständnis beim Umgang mit Anlagerisiken.
Dies bedeutet, dass sozialpolitische, d.h. auf Umverteilung und Solidarität ausgerichtete Zielsetzungen der Vorsorge deutlich vom Vorsorgesparen separiert werden müssen. Ein Auffangnetz, das ein Minimalauskommen im Alter sicherstellt, muss im Rahmen der sozialpolitischen Debatte etabliert werden. Unterstrichen werden sollte, dass weder das System der drei Säulen noch der beruflichen Vorsorge als solche in Frage zu stellen sind, aber ein Reformbedarf im Zusammenhang mit den Leistungsgarantien der 2. Säule besteht.
Die beiden Autoren entwickeln auf dieser Ausgangslage ihre Positionen zu Rentensicherheit und Rentengarantie, die nicht nur von der Meinung der c-alm Autoren abweicht, sondern auch von den generell im ASIP vertretenen Vorstellungen. Die Kapitalmarkttheoretiker begründen dies mit viel Zahlenmaterial von den Kapitalmärkten im Zusammenspiel mit den Mechanismen der 2. Säule. Dabei wird u.a. auch aufgezeigt, dass ein echtes Kapitaldeckungsverfahren auch bei Nullzinsen effizient sein kann.
Ein Kasten ist in ihrer Studie gängigen Fehlüberlegungen gewidmet. Dort ist zu lesen:
- Aktuelle Tiefzinsphase ist vorübergehend. Ja, aber Zeitpunkt eines Anstiegs nicht bekannt. Gefahr hoher Umverteilung zwischen Generationen besteht.
- Staatsanleihen fremder Währung rentieren besser als CHF-Anleihen. Nein, nicht möglich, da in effizienten Märkten die Zinsparität gilt.
- Aktienrenditen sind über lange Zeithorizonte fast sicher. Tatsächlich können die durchschnittlichen Renditen über einen langen Zeithorizont genauer prognostiziert werden. Relevant für das Anlageergebnis sind jedoch die kumulierten Renditen. Diese werden nicht sicherer.
- Aktien rentieren bei längerem Zeithorizont mit immer grösserer Wahrscheinlichkeit besser als eine risikolose Anlage. Diese Aussage ist korrekt – aber die Wahrscheinlichkeit ist ein unzureichender (oder sogar irreführender) Indikator für das Anlagerisiko.
Insgesamt bieten die drei Studien viel aufschlussreichen und zu Diskussionen Anlass gebenden Lesestoff und sollten auch für die laufende BVG-Revision herangezogen werden. Sie können als pdf-Texte beim ASIP heruntergeladen werden. Basierend auf den Studien hat der ASIP Grundsätze definiert, die für die Zukunft der beruflichen Vorsorge zu beachten sind. Diese sollten auch als Grundlage für die bevorstehenden Debatten zur BVG-Reform dienen.
Tücken des Vorbezugs
Die NZZ beschäftigt sich mit Gefahren und Möglichkeiten eines Kapitalbezugs aus der 2. Säule für den Erwerb eines Eigenheims.
NZZ: Bersets Pläne für die AHV
Die NZZ hat mit Bundespräsident Berset ein Interview zu diversen aktuellen Fragen geführt. Dabei kam auch die AHV-Revision zur Sprache.
Sie planen für die AHV eine happige Mehrwertsteuererhöhung um bis zu 2 Prozent. Die politischen Reaktionen waren vernichtend.
Wir müssen unangenehme Tatsachen akzeptieren. Wenn wir das Rentenniveau halten und die AHV stabilisieren wollen, brauchen wir dringend eine namhafte Zusatzfinanzierung. Die Frage ist nur, wie diese erfolgt. Wenn in den nächsten zwölf Jahren nichts geschieht, kumuliert sich das negative Umlageergebnis bis 2033 auf 72 Milliarden. Wir benötigen bis zu diesem Zeitpunkt sogar Mehreinnahmen von 84 Milliarden, wenn der AHV-Ausgleichsfonds weiterhin mindestens 100 Prozent der Jahresausgaben decken soll, wie es das Gesetz verlangt.
Je länger der Zeithorizont, desto teurer wird eine Reform. Warum streben Sie nicht eine schlanke Vorlage an, welche die AHV bis gegen 2028 sichert?
Bei der gescheiterten Rentenreform haben die Abstimmungssieger kritisiert, dass diese die Finanzen der AHV nur bis 2030 ins Lot gebracht hätte. Es wäre also unehrlich, nun eine Reform mit einem kürzeren Zeithorizont zu bringen.
Mit Verlaub: Die bürgerlichen Gegner haben nicht den Zeithorizont an sich kritisiert, sondern dass die Reform die AHV trotz massiven Mehreinnahmen nur bis 2030 gesichert hätte.
Es bringt nichts, jetzt nochmals die Debatte über die letzte Reform zu führen. Aber die Probleme der Altersvorsorge sind mit der Abstimmung vom September 2017 nicht vom Tisch. Heute haben wir 2,6 Millionen Rentner, im Jahr 2033 werden es bereits 3,9 Millionen sein. Deren Zahl steigt also um 50 Prozent. Mit den Babyboomern gehen bis 2033 geburtenstarke Jahrgänge in Pension. Das bedeutet einen namhaften Finanzbedarf. Wir haben zu lange keine Reform zustande gebracht.
Sie wehren sich gegen eine generelle Rentenaltererhöhung, weil ältere Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt angeblich benachteiligt sind. Nun ist die Erwerbsquote der über 55-jährigen Arbeitnehmer so hoch wie noch nie. Lässt sich Ihre Argumentation noch halten?
Ältere Arbeitnehmer sind nach wie vor benachteiligt. Zwar trifft es zu, dass diese künftig wegen der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels vermehrt gefragt sein werden. Eine starre Fixierung auf ein generell höheres Rentenalter ist aber der falsche Weg. Wenn wir die richtigen Anreize setzen, arbeiten mehr Leute freiwillig länger. Ziel muss sein, dass das effektive Pensionsalter steigt.
Aber was bringt die Flexibilisierung des Rentenalters der AHV, wenn das Rentenalter bei 65 Jahren bleibt?
Die Flexibilisierung soll den individuellen Bedürfnissen der Leute Rechnung tragen und einen längeren Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen, etwa durch eine Teilrente. Dies bringt auch zusätzliche Einnahmen. Wer nach 65 arbeitet, wird zumindest auf einem Teil seines Lohnes AHV-Beiträge bezahlen.
Streit um FAR dauert an
Die ungelöste Finanzierung der Bauarbeiter-Frühpension FAR und die Kündigung durch die Auffangeinrichtung heizen die Auseinandersetzung zwischen den Sozialpartnern an. Bereits wird mit Streik gedroht. Die NZZ schreibt:
Die Stiftung FAR, über die bisher die frühzeitige Pensionierung finanziert wird, gerät zusehends in Schieflage, weil die Babyboomer-Generation allmählich ins Rentenalter kommt.
Die Gewerkschaften hätten eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die FAR um 0,75% vorgeschlagen, die sich Angestellte und Arbeitgeber teilen sollten. Zudem wäre mit einer «vertretbaren Anpassung der FAR-Leistungen» an die berufliche Vorsorge die Rente mit 60 für die Bauarbeiter gesichert worden, schrieben Unia und Syna.
Nach 2024 könnten die Sanierungsmassnahmen wieder zurückgefahren werden. Denn die Zahl der Rentner werde ab diesem Zeitpunkt wieder sinken. Die Vertreter der Baumeister hätten diese Vorschläge jedoch abgelehnt. «Sie fordern ihrerseits ein Rentenalter, welches auf 61,5 Jahre erhöht wird. Oder: Die Leistungen werden um 30% reduziert», schrieben Syna und Unia: «Beide Varianten sind für die Gewerkschaften inakzeptabel.»
CS PK-Index Q1 2018
• Der Pensionskassen Index sinkt im 1. Quartal um –1,33% und schliesst per Ende März 2018 mit einem Stand von 170,2 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
• Nach dem performancemässig sehr starken Jahr 2017 (+8,05%) zeigt der Pensionskassen Index in den ersten drei Monaten 2018 eine deutliche Korrektur.
• Der Hauptanteil der Korrektur erfolgte im Februar (–1,26%), während im Januar (–0,04%) und im März (–0,07%) nur leichte Rückgänge zu sehen sind.
• Den grössten Rückgang verzeichnet die Anlageklasse Aktien mit einem Renditebeitrag von –0,65% durch Schweizer Aktien und –0,47% durch ausländische Aktien. Obligationen CHF tragen mit –0,15% und Obligationen FW mit –0,05% negativ zum Ergebnis bei. Der Beitrag der alternativen Anlagen liegt bei –0,01%.
• Immobilien weisen als einzige Anlageklasse einen positiven Beitrag von +0,03% auf, während die Hypotheken neutral bleiben.











