OAK: Verbesserte Deckungsgrade
Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie betreibt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ein enges Monitoring zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Basierend auf der für die ganze Schweiz einheitlichen und risikoorientierten jährlichen Erhebung zur finanziellen Lage und Risikosituation der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Insgesamt fliessen die Daten von 1’342 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 762 Milliarden Franken in die Hochrechnungen ein.
Die per Ende September 2020 hochgerechneten Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen zeigen gegenüber der Situation per Ende Juni ein weiter verbessertes Bild. Die durchschnittlichen kapitalgewichteten Deckungsgrade liegen neu bei 110.2% und damit praktisch wieder auf dem Vorjahresniveau von Ende Dezember 2019 (111.6%). Damit konnten die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Marktverluste der Monate Februar und März fast vollständig wieder ausgeglichen werden.
Bevölkerung und Migration
In der Schweiz hatten 2019 rund 38% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund (2’722’000 Personen). Dies entspricht einer Zunahme von 1,3% gegenüber dem Vorjahr. Über 80% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurden im Ausland geboren und gehören zur ersten Generation (2’202’000 Personen). Alle anderen wurden in der Schweiz geboren und gehören zur zweiten Generation (520’000 Personen). Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat neben der schweizerischen (36%) am häufigsten eine italienische oder deutsche Staatsangehörigkeit (je 10%).
BVGer: Beschwerde der Saurer-Pensionäre abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde einer Gruppe pensionierter Saurer-Mitarbeiter/innen ab. Die Pensionäre verlangten von der Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen eine Beteiligung an Überschüssen und mehr Mitbestimmung. Das BVGer schreibt in einer Medienmitteilung dazu:
Die sieben pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Saurer-Werke in Arbon (TG) machten geltend, der Stiftungsrat der Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen habe ab dem Jahr 2008 die Interessen der Rentenbezüger missachtet. Ausserdem seien freie Mittel einseitig verwendet sowie Informationen verweigert worden.
Die Beschwerdeführenden verlangten uneingeschränkte Informationserteilung und Einblick in die Buchhaltung der Pensionskasse. Überschüsse jenseits des Deckungsgrades von 130 Prozent sollten an Aktive und Rentner weitergegeben werden. Ferner forderten die Pensionäre den Einsitz eines Rentner-Vertreters in den Stiftungsrat sowie die Einsetzung einer interimistischen Verwaltung für die Pensionskassenführung. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht hatte eine entsprechende Aufsichtsbeschwerde der pensionierten Saurer-Mitarbeiter/innen in allen Punkten abgewiesen, worauf diese ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gelangten.
Die Beschwerdeführenden wiesen darauf hin, dass sich seit den Neunzigerjahren unverbrauchtes Deckungskapital sowie Reserven und Rückstellungen in der Pensionskasse angehäuft hätten. Diese Mittel seien – im Rahmen einer Teilliquidation – auszuscheiden und an diejenigen Personen zu verteilen, die sie gespart hätten.
UBS PK-Performance September 2020
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im September eine durchschnittliche Performance von 0,01% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei –0,26% und seit Messbeginn 2006 bei 57,50%.
- Die Gruppe der kleinen Pensionskassen (unter CHF 300. Mio. verwaltete Vermögen) verbuchte als einzige eine durchschnittlich positive Performance im letzten Monat mit 0,06%. Die grossen (mehr als CHF 1 Mrd. verwaltete Vermögen) und mittleren Vorsorgewerke (CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. verwaltete Vermögen) waren mit je –0,02% und –0,03% leicht negativ.
- Das beste wie auch das schlechteste Ergebnis erzielte eine kleine Pensionskasse mit 0,53% und –0,69%.
- Die Sharpe Ratio betrug im Durchschnitt 0,73. Die grossen Vorsorgeeinrichtungen wiesen mit 0,86 eine höhere risikoadjustierte Rendite auf als die mittleren mit 0,79 und die kleinen mit 0,60.
- Im volatilen September schnitten alternative Anlagen am besten ab. Private Equity und Infrastructure lieferten mit 2,32% den höchsten Beitrag an die Performance, gefolgt von Hedge Funds mit 1,86%.
- Immobilien trugen ebenfalls positiv zur Performance bei mit 0,91%.
- Anleihen lieferten 0,75% in Schweizer Franken, da die Zinsen leicht fielen. Fremdwährungsanleihen lieferten 0,98%, wobei der stärkere US-Dollar zum positiven Ergebnis beigetragen haben könnte.
- Die defensiven Schweizer Aktien konnten in einem Monat, der von erhöhten Sorgen wegen einer zweiten Corona-Welle und einem zunehmend hitzigen US-Wahlkampf geprägt war, 0,60% zum Ergebnis beitragen. Lediglich globale Aktien trugen negativ zur Performance bei mit –1,32%.
Stellungnahme zur Teilrevision MWStG
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in ihrer Stellungnahme betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV:
Nachfolgend beantragen wir im Rahmen der Vernehmlassung betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV die Entlastung der Anlagestiftungen und verzichten auf eine Stellungnahme zu den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung.
Bereits vor einiger Zeit hat die Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) der ESTV das Anliegen unterbreitet, die mehrwertsteuerliche Benachteiligung der Anlagestiftungen gegenüber den kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG aufzuheben (z.B. mittels Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. f MWSTG auf Anlagestiftungen).
Damit würden gewisse an die Anlagestiftungen erbrachte Leistungen von der MWST ausgenommen. Die ESTV schätzt die Steuermindereinnahmen, welche durch die beantragte Ausweitung der Ausnahme entstünden, grob auf 10 bis 15 Millionen Franken jährlich (vgl. Schreiben des Direktors der ESTV an den Geschäftsführer der KGAST vom 17. April 2020). (…)
Nein zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich 14 zu 11 Stimmen gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus, das der Bundesrat der Bundesversammlung in Erfüllung von entsprechenden Motionen des National- und Ständerats vorgelegt hat (20.076). In der Medienmitteilung der Kommission heisst es dazu:
Auch in der Kommission überwogen nach der kontroversen Eintretensdebatte schliesslich die negativen Stimmen. Die Kommission empfindet es insbesondere als stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden sollte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich damit ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte verbinden würde.
Sie stört sich auch daran, dass mit dem Gesetz nur jenen Gewerbetreibenden geholfen werden soll, die eine Miete ausrichten müssen. Dies verzerre den freien Wettbewerb, da es Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften schlechter stelle. Insgesamt zweifelt die Kommission auch am möglichen Nutzen der Vorlage. Diese bewirke lediglich eine grosse Rechtsunsicherheit, leiste aber keinen substanziellen Beitrag zur Abwendung von Konkursen.
Arbeitnehmer gegen UWS-Senkung
Die Aargauer Pensionskasse hat angekündigt, den Umwandlungssatz von 5,3 auf 5% zu senken. Wie üblich bei den öffentlichen Kassen sind die Arbeitnehmerorganisationen entsetzt und drohen mit “weiteren Schritten”. Die Aargauer Zeitung schreibt:
Die APK federt die Senkung der jährlichen Renten mit zwei Gegenmassnahmen ab: Zum einen senkt sie den Umwandlungssatz nicht auf einen Schlag, sondern laufend über die Jahre 2022 und 2023. Spätestens wer am 1. Januar 2024 in Rente geht, erhält nur noch fünf Prozent. Und zum anderen erhöht sie das Sparguthaben der Versicherten per Ende 2021 um 1,25 Prozent. «Der Vorstand ist überzeugt, dass die beschlossenen Massnahmen ein wichtiger Schritt sind, um die finanzielle Stabilität der APK weiterhin zu gewährleisten», so die APK. (…)
Auf gar keinen Anklang stösst die Senkung beim Aargauer Staatspersonalverband. Dass die APK den Umwandlungssatz schon wieder senken würde, zum vierten Mal seit 2008, sei «völlig überhastet und unbegründet». Die APK habe 2019 mit einem Super-Ergebnis abgeschlossen, die Prognosen seien, trotz Corona, nicht katastrophal.
Schwarzmalen sei fehl am Platz: «Es hat schlicht keinen Grund für eine erneute Senkung des Umwandlungssatzes gegeben.» Insbesondere stört den Verband, dass die Pensionskasse erneut auf Kosten der Arbeitnehmer sparen würde: «Erschwerend kommt hinzu, dass dies einmal mehr ohne finanzielle Beteiligung der Arbeitgeberschaft geschehen ist. Das ist ein einseitiger Entscheid gewesen und wird unsererseits nicht goutiert.» Fast schon drohend schliesst der Verband: Man werde die Sache analysieren und sich weitere Schritte vorbehalten.
AHV, Kapitalmarkt und Corona
Eric Breval, Chef der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, rechnet mit kreativen Lösungen in der Krise. Jedenfalls in seinem Interview mit der NZZ, das Michael Ferber führte. Im weiteren zeigt er auf, welche Entwicklungen er erwartet und wie die Anlagestrategie des Ausgleichsfonds sich von jener einer Pensionskasse unterscheidet. Auszüge:
Wird das Umlageergebnis der AHV – also die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben des Sozialwerks – im Jahr 2020 negativ sein?
Die ehrliche Antwort ist: Ich weiss es nicht. Wenn wir die Staf nicht hätten, läge das Umlageergebnis wohl bei einem Minus von ungefähr 1,2 Mrd. Fr. Durch die Staf-Mehreinnahmen dürfte es aber in diesem Jahr weder massiv negativ noch massiv positiv ausfallen. Ohne die Staf würde es sehr schlecht aussehen. Der AHV-Ausgleichsfonds ist ein Pufferfonds. Unser Ziel ist, dass die Renten immer bezahlt werden können. Das Vermögen ist sehr liquide angelegt. Für die drei Sozialversicherungen AHV, IV und EO beläuft es sich auf ungefähr 36 Mrd. Fr. Das Gros davon können wir innerhalb von wenigen Wochen veräussern.
Hat der AHV-Ausgleichsfonds in der Corona-Krise auch wirklich als Puffer funktioniert?
Das hat sehr gut funktioniert. Eigentlich mussten wir sehr wenige Vermögensanlagen verkaufen, um die Mindereinnahmen zu kompensieren. Der Grund dafür war, dass der Verwaltungsrat seit Jahren eine defensive Strategie mit Absicherungsmandaten fährt. Im Aktienbereich hatten wir ein sogenanntes «Tail Risk Hedging»-Programm – ein Absicherungsprogramm, für das wir eine Versicherungsprämie bezahlten. Diese Prämie verliert man, wenn die Aktien steigen. Wenn sie fallen, bekommt man eine Auszahlung. Das hat uns geholfen. Im schlimmsten Moment an den Märkten, am 20. März, und im besten Moment für die Absicherung haben wir dieses «Tail Risk Hedging»-Produkt verkauft. Das hat uns 300 bis 400 Mio. Fr. gebracht, was unserer Performance wesentlich geholfen hat.
Das alte Frauenrentenalterproblem und eine neue Idee
Werner C. Hug hat sich in der FuW den Kopf zerbrochen, wie den Frauen eine Mini AHV-Revision schmackhaft gemacht werden könnte, ohne die AHV-Kasse über Gebühr zu belasten. Man sollte – so seine Hoffnung – folgender Idee zum Durchbruch verhelfen:
In den Jahren 2022 bis 2033 werden die Jahrgänge 1958 bis 1968 mit 64 bzw. mit der Revision mit 65 pensioniert. Diesen Jahrgängen könnte eine «Frauenlohngutschrift» in Form eines fixen Betrags auf dem AHV-Jahreslohn gewährt werden, ähnlich den heute gewährten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Ein fixer Betrag, weil eine prozentuale Erhöhung des AHV-Jahreslohns höhere Einkommen begünstigen würde. Zur Vermeidung dieses Effekts kann der Betrag je nach Einkommenshöhe gestaffelt werden, womit besonders tiefe AHV-Renten angehoben werden. Die entsprechenden Beiträge können bereits heute berechnet werden.
Die Politik entscheidet somit, welche Löhne mit einer höheren Rente begünstigt werden. Das Entgegenkommen hat einen politischen Preis, der von der Parlamentsmehrheit zu fixieren und dem Souverän einfach zu kommunizieren ist.
“Pensionskassen bangen um ihre Rendite”
Weshalb bangen die PKs um die Rendite? Thema des Blick-Artikels ist die Kriegsmaterial-Initiative. Dem ASIP geht sie zu weit und auch der Blick scheint nicht ganz sicher, dass Moral mit dem Swiss-Finish der Welt wirklich hilft.
Anzahl Wohnungen in der Schweiz
Ende 2019 wurden in der Schweiz 1,76 Millionen Gebäude mit Wohnnutzung sowie 4,58 Millionen Wohnungen gezählt. Der Bestand an Einfamilienhäusern übertraf mit 1’000’700 erstmals eine Million. Knapp die Hälfte der Einfamilienhäuser (46%) waren nur von einer oder zwei Personen bewohnt.
Eine bewohnte Wohnung in der Schweiz war durchschnittlich 102,3 m2 gross und verfügte über 3,7 Zimmer. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person betrug 46,0 m2.
Regional betrachtet zeigt sich vor allem in der Genferseeregion ein dichteres Siedlungsbild, wo die durchschnittliche Wohnfläche pro Person mit 41,8 m2 wesentlich tiefer ist als im landesweiten Durchschnitt. Ebenso sind die bewohnten Wohnungen in der Genferseeregion mit durchschnittlich 95,0 m2 kleiner als im schweizweiten Durchschnitt. Die Deutschschweizer Regionen Nordwestschweiz (106,0 m2), Zentralschweiz (108,8 m2) und Ostschweiz (109,6 m2) weisen die höchsten Durchschnittsflächen pro bewohnte Wohnung auf.
Die Privathaushalte 2019
Die Zahl der Privathaushalte lag in der Schweiz Ende 2019 bei 3,81 Millionen. Die durchschnittliche Grösse eines Haushalts betrug 2,21 Personen. Am geringsten war die durchschnittliche Haushaltsgrösse mit 1,95 Personen im Kanton Basel-Stadt, am höchsten war sie in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (2,43 Personen), Genf und Freiburg (jeweils 2,37 Personen).
IZS: Junge Bürgerliche zur BVG-Revision
Zwei unterschiedliche Generationen: Josef Bachmann befragt Vertreter der bürgerlichen Jungparteien zu ihrer Stellungnahme über die BVG-Reformvorlage. Sitzend von links: David Trachsel, Präsident JSVP; Patrick Eugster, verantwortlich Altersvorsorge Jungfreisinnige; Tobias Vögeli, Co-Präsident Junge Grünliberale; Sarah Bünter, Präsidentin JCVP.
pw. Erstmals hat die Innovation Zweite Säule ihre Mittagsveranstaltung (BVG-Arena) in Zürich durchgeführt. Unter coronabedingt eingeschränkten Bedingungen.
Bemerkenswerterweise haben gleich sechs bürgerliche Jungparteien das Kunststück fertig gebracht, eine gemeinsame Stellungnahme zur BVG-Revisionsvorlage einzureichen. Bei der IZS stellten sie die zentralen Elemente und Forderungen nochmals vor.
Wenn ihre Ansichten auch deutlich abweichen etwa von den Stellungnahmen der jeweiligen Mutterparteien, so bleiben sie doch im Rahmen des bestehenden Systems; lassen aber viel offen, nicht zuletzt die Kostenfrage.
Wichtig ist ihnen vor allem die Ablehnung des Rentenzuschlags gemäss Bundesratsvorlage, den sie als neuerliches Umverteilungsinstrument als “stossend” empfinden. Sie schlagen eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens vor, und zwar über den langen Zeitraum von 15 Jahren.
Diverse ihrer Vorschläge führen zu einer Ausweitung der Versichertenbasis, etwa mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und einem flexiblen Mindestjahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad. Das sind kostenintensive und auch schwierig umzusetzende Ideen. Auch ihr Vorschlag nach einem für die Arbeitgeber für alle Altersgruppen einheitlichen Beitragssatz hätte wohl diverse technische Hürden zu bewältigen.
Der Umwandlungssatz soll nicht nur gesenkt, sondern auch entpolitisiert werden. Ein konkreter Zielwert wird nicht angegeben. Künftig soll er auf Basis “mathematischer Instrumente” vom Bundesrat zwingend angepasst werden müssen. Und schliesslich wird gefordert, dass das Rentenalter dynamisch der Lebenserwartung folgt.
“Abnehmender Konkurrenzdruck hält Hypozinsen in Schach”
Comparis schreibt zum Stand ihres Hypobarometers im Q3:
Die Hypothekarzinsen zehnjähriger Festhypotheken bewegten sich von Juli bis September 2020 in einem engen Band zwischen 1,05 und 1,12 Prozent. Die Seitwärtsbewegung des Vorquartals setzt sich damit fort. Die Hypothekarzinsen mittlerer und kürzerer Laufzeiten zeigen eine ähnliche Entwicklung. Die Corona-Pandemie sorgte im vergangenen März zwar für etwas Aufwärtsdruck. Dieser hat sich aber wieder abgebaut.
Die Hypothekarzinsen könnten tiefer liegen, wenn Banken die von der Schweizerischen Nationalbank auferlegten Negativzinsen einer breiten Masse an Sparern weitergeben würden. Banken hüten sich aber vor einem solchen Schritt, da sie einen panikartigen Rückzug von Spareinlagen fürchten.
Spareinlagen dienen insbesondere bei Raiffeisenbanken sowie Regional- und Kantonalbanken als Hauptfinanzierungsquelle für das Hypothekargeschäft.
Die Richtzinsen kurz-, mittel- und langfristiger Festhypotheken glichen sich im dritten Quartal weiter an. Die Differenz zwischen einer zehnjährigen und einer fünfjährigen Festhypothek beträgt per Ende September gerade mal 14 Basispunkte. Eine fünfjährige Festhypothek ist nur um 5 Basispunkte teurer als eine zweijährige.
PKG: Hans-Urs Baumann folgt auf Gerold Moser
Per 1. Januar 2021 wird Hans-Urs Baumann neuer Leiter Immobilien und Mitglied der Geschäftsleitung der PKG Pensionskasse. Er tritt die Nachfolge von Gerold Moser an, der während 17 Jahren die Immobilienbelange der PKG Pensionskasse verantwortete.
Hans-Urs Baumann (55), der sein Amt am 4. Januar 2021 antritt, studierter Architekt FH und verfügt über ein Nachdiplomstudium in Betriebswirtschaft und Management sowie einen Master in Real Estate Management der Fachhochschule Zürich.
Während vier Jahren war Hans-Urs Baumann als Kantonsbaumeister für den Kanton Luzern tätig. Gegenwärtig ist er Mitglied der Geschäftsleitung der Fundamenta Group (Schweiz) AG, eines unabhängigen Schweizer Immobilienunternehmens in Zug. Hans- Urs Baumann, der mit seiner Familie in Luzern lebt, wird mit seinem Amtsantritt gleichzeitig Mitglied der PKG-Geschäftsleitung.
Die PKG wurde 1972 als Gemeinschaftseinrichtung für KMU errichtet. Heute zählt sie 1677 angeschlossene Unternehmen, 35’423 Versicherte, Rentner und ein Anlagevermögen von 7,8 Mrd. Franken.











