Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in ihrer Stellungnahme betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV:
Nachfolgend beantragen wir im Rahmen der Vernehmlassung betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV die Entlastung der Anlagestiftungen und verzichten auf eine Stellungnahme zu den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung.
Bereits vor einiger Zeit hat die Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) der ESTV das Anliegen unterbreitet, die mehrwertsteuerliche Benachteiligung der Anlagestiftungen gegenüber den kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG aufzuheben (z.B. mittels Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. f MWSTG auf Anlagestiftungen).
Damit würden gewisse an die Anlagestiftungen erbrachte Leistungen von der MWST ausgenommen. Die ESTV schätzt die Steuermindereinnahmen, welche durch die beantragte Ausweitung der Ausnahme entstünden, grob auf 10 bis 15 Millionen Franken jährlich (vgl. Schreiben des Direktors der ESTV an den Geschäftsführer der KGAST vom 17. April 2020). (…)