imageWerner C. Hug hat sich in der FuW den Kopf zerbrochen, wie den Frauen eine Mini AHV-Revision schmackhaft gemacht werden könnte, ohne die AHV-Kasse über Gebühr zu belasten. Man sollte – so seine Hoffnung – folgender Idee zum Durchbruch verhelfen:

In den Jahren 2022 bis 2033 werden die Jahrgänge 1958 bis 1968 mit 64 bzw. mit der Revision mit 65 pensioniert. Diesen Jahrgängen könnte eine «Frauenlohngutschrift» in Form eines fixen Betrags auf dem AHV-Jahreslohn gewährt werden, ähnlich den heute gewährten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Ein fixer Betrag, weil eine prozentuale Erhöhung des AHV-Jahreslohns höhere Einkommen begünstigen würde. Zur Vermeidung dieses Effekts kann der Betrag je nach Einkommenshöhe gestaffelt werden, womit besonders tiefe AHV-Renten angehoben werden. Die entsprechenden Beiträge können bereits heute berechnet werden.

Die Politik entscheidet somit, welche Löhne mit einer höheren Rente begünstigt werden. Das Entgegenkommen hat einen politischen Preis, der von der Parlamentsmehrheit zu fixieren und dem Souverän einfach zu kommunizieren ist.

Auf weitere Vergünstigungen zugunsten der Frauen wäre nach dieser De-facto-Rentenerhöhung zu verzichten. Also insbesondere auf Subventionen für den AHV-Rentenvorbezug.

Das gilt auch für eine Herabsetzung des versicherungsmathematisch richtigen Rentenkürzungssatzes, sowohl für Männer wie für Frauen, denn angesichts der Pensionierung der Babyboom-Jahrgänge braucht die Wirtschaft die Arbeitskräfte über das Referenzpensionierungsalter hinaus. Wirtschaft und Gesellschaft brauchen die inländischen arbeitsfähigen und -willigen Personen.

Als Gegenleistung sollen bei Arbeiten über das Regelrentenalter hinaus AHV-Beiträge zur Beitragslückenfüllung angerechnet werden. Ausserdem sollte geprüft werden, ob bei Weiterbeschäftigung über das Regelrentenalter steuerliche Abzüge über die AHV-Beiträge hinaus gewährt werden könnten. Das erhöht den Anreiz zum Weiterarbeiten über 65.

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