Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich 14 zu 11 Stimmen gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus, das der Bundesrat der Bundesversammlung in Erfüllung von entsprechenden Motionen des National- und Ständerats vorgelegt hat (20.076).  In der Medienmitteilung der Kommission heisst es dazu:

Auch in der Kommission überwogen nach der kontroversen Eintretensdebatte schliesslich die negativen Stimmen. Die Kommission empfindet es insbesondere als stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden sollte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich damit ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte verbinden würde.

Sie stört sich auch daran, dass mit dem Gesetz nur jenen Gewerbetreibenden geholfen werden soll, die eine Miete ausrichten müssen. Dies verzerre den freien Wettbewerb, da es Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften schlechter stelle. Insgesamt zweifelt die Kommission auch am möglichen Nutzen der Vorlage. Diese bewirke lediglich eine grosse Rechtsunsicherheit, leiste aber keinen substanziellen Beitrag zur Abwendung von Konkursen.

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Abwendung einer drohenden Konkurswellle bei Betrieben der Gastronomie und des Detailhandels leistet. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheinen ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.

Sie ist der Ansicht, dass das Parlament in der Pflicht steht, der Bevölkerung die versprochene Lösung auch vorzulegen. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat wird das Gesetz anlässlich der Sondersession am 29. Oktober 2020 beraten. Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit der Vorlage befassen.

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