Der Pensionskassenverband hat in der Fachmitteilung 126 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2021 mit den Änderungen gegenüber dem laufenden Jahr aufgelistet.
Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung
Resultate zur künftigen Bevölkerungsentwicklung werden in den «Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2020-2050» des BFS präsentiert. Die Publikation enthält unter anderem Informationen zu den Szenarien der Bevölkerungsstruktur, der Fruchtbarkeit, zur Sterblichkeit und zur Migration.
Ein interaktive Tool ermöglicht, die Ergebnisse zwischen den Kantonen und der Schweiz zu vergleichen. Die Bevölkerungsszenarien werden durch Szenarien zur Erwerbsbevölkerung und zum Bildungsniveau der Bevölkerung vervollständigt.
NZZ: “20 Milliarden mehr Umverteilung”
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit den finanziellen Folgen der BVG-Reformvorlage des Bundesrats.
Die im Bundesratsmodell vielkritisierte Finanzierung des Rentenzuschlags nach dem Umlageverfahren à la AHV rechtfertigt die Regierung auf originelle Weise: Schon jetzt gebe es in der beruflichen Vorsorge faktisch in gewissen Pensionskassen eine Umlagefinanzierung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Mit dieser Logik müsste man ein Gesetz vorschlagen, das Ladendiebstahl für obligatorisch erklärt – da es faktisch schon jetzt Ladendiebstähle gibt. Im Alternativmodell finanzieren die Pensionskassen Zuschläge für Direktbetroffene mit Rückstellungen. Solche Rückstellungen sollten die Kassen schon heute haben – zwecks Finanzierung des überhöhten Umwandlungssatzes von 6,8% für Neurentner.
Die vom Bundesrat und im Alternativmodell vorgesehene Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0% soll die Umverteilung von Jüngeren zu Älteren reduzieren. Sozialminister Alain Berset hatte 2019 diese Umverteilung als «Skandal» bezeichnet. Doch seine Reformvorlage vergrössert diesen Skandal noch. Dies bestätigt eine neue Studie des Berner Büros Ecoplan im Auftrag des Bundes. Gemäss dieser bringt der Bundesratsvorschlag vor allem wegen der Rentenzuschläge und deren Finanzierung eine Umverteilung von 18 bis 26 Mrd. Fr. von den Jüngeren (ab Jahrgang 1973) zur Übergangsgeneration (Jahrgang 1958 bis 1972).
BVG-Reform: Die Meinung der Parteien
FDP
Die Beibehaltung des Rentenzuschlags als Ausgleichsinstrument für die Übergangsgeneration ist für die FDP.Die Liberalen schwer nachvollziehbar. Während der Vernehmlassung forderte die FDP den Bundesrat auf, gezieltere Alternativen vorzuschlagen. Der Kompensationsmechanismus sollte das heutige Renten-Niveau garantieren und zentral finanziert sein, damit eine gewisse Solidarität zwischen den Pensionskassen spielt. Wichtig ist zudem, dass die Massnahmen degressiv und zeitlich beschränkt sind.
Ausserdem sollen die Zugangskriterien der 2. Säule langfristig an die jenen der AHV angeglichen werden (Beiträge ab 18 Jahren, Eintrittsschwelle bei 2300 CHF, Abschaffung des Koordinationsabzugs sowie einheitliche Altersgutschriften für Neueinsteiger ins Vorsorgesystem). Die vorliegende Botschaft zeigt, dass diese Forderungen nicht berücksichtigt wurden und der Bundesrat auf der Verankerung eines Umverteilungsmechanismus innerhalb der beruflichen Vorsorge beharrt. Dieses Vorgehen ist für die FDP nicht akzeptabel.
OAK: Präzisierungen zu 1e-Kassen
Bezüglich 1e Vorsorgeeinrichtungen haben sich in der Praxis folgende Fragen gestellt:
- Sind 1e Vorsorgelösungen in separaten Vorsorgeeinrichtungen zu führen?
- Sind Garantien nach Art. 15 und Art. 17 FZG bei 1e Vorsorgelösungen zulässig.
Die OAK ist dazu in Mitteilung 03/20 eingegangen. Die beiden Fragen werden abschliessend so beantwortet:
- 1e Vorsorgelösungen sind in einem separaten Rechtsträger zu führen, der ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag versichert.
- 1e Vorsorgelösungen geniessen keinen Freizügigkeitsschutz nach Art. 15 und Art. 17 FZG und dürfen nicht mit Vorsorgelösungen, welche die Garantien nach Art. 15 und Art. 17 FZG gewähren, im gleichen Rechtsträger geführt werden.
Forschungsbericht zu den Auswirkungen der BVG-Reform
Anhand eines Mikrosimulationsmodells wurden von Ecoplan die Auswirkungen der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) untersucht. Es wird geschätzt, dass die Erhöhung der Lohnnebenkosten die Arbeitsnachfrage leicht dämpfen und das Arbeitsvolumen um 3300 Vollzeitäquivalenten reduzieren wird. Der wichtigste Umverteilungseffekt der Reform entsteht durch den Rentenzuschlag und dessen Finanzierung über einen Beitrag von 0,5 Prozent des AHV-Lohnes. Zum Thema Umverteilung wird zusammenfassend ausgeführt:
Die geplante BVG-Reform verändert für die älteren Generationen (bis Jahrgang 1957) die Umverteilung nicht, da sie schon vor dem Inkrafttreten der BVG-Reform in Rente sind und die Rente fixiert ist. Hingegen entlastet die geplante BVG-Reform die Übergangsgeneration (Jahrgänge 1958 bis 1972) und belastet die jüngeren Generationen (ab Jahrgang 1973). Die geplante BVG-Reform bringt eine Umverteilung im Umfang von rund 18 Mrd. CHF (bei «temporärem» Tiefzins) bis 26 Mrd. CHF (bei «permanentem» Tiefzins) zugunsten der Übergangsgeneration und zu Lasten der jüngeren Generationen ab Jahrgang 1973. Dies entspricht einem Umverteilungsgewinn von 13’700 bis 19’300 CHF pro versicherte Person in der Übergangsgeneration.
Banken-Arbeitgeber: Nachbessern!
Der Verband der Arbeitgeber Banken beklagt, dass der Bundesrat seinen Gegenvorschlag zum Sozialpartner-Kompromiss nicht berücksichtigt hat. Er stösst sich – wie so viele andere – am Rentenzuschlag.
Diese Kompensationsmassnahmen führen zu einem systemfremden, kostspieligen und ineffizienten Umlageverfahren in der nach dem Prinzip der Kapitaldeckung organisierten zweiten Säule. Zahlreiche Wirtschaftsverbände, Expertenorganisationen, die bürgerlichen Parteien und die Parteien der Mitte sowie Angestelltenverbände übten in der Vernehmlassung heftige Kritik an diesem Einbruch in das bewährte Drei-Säulenprinzip. Damit ist klar, dass die Reformvorlage nicht mehrheitsfähig ist und durch das Parlament in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss.
Arbeitgeber Banken hat zusammen mit anderen Verbänden einen Lösungsvorschlag entwickelt, der die zentralen Stossrichtungen der Reform aufnimmt, ohne gegen fundamentale Prinzipien des Schweizer Vorsorgesystems zu verstossen. Der sogenannte Mittelweg sieht ebenfalls eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0 Prozent vor, verzichtet aber auf kollektiv zu finanzierende Rentenzuschläge zur Kompensation der Übergangsgeneration. Stattdessen wird der Leistungserhalt durch Einlagen in das BVG-Altersguthaben der betroffenen Personen sichergestellt. Die dafür notwendigen Mittel sind bei den Vorsorgeeinrichtungen bereits in Form von Rückstellungen vorhanden.
Leider fand das Modell des Mittelwegs keine Berücksichtigung in der Botschaft des Bundesrats. Es wird deshalb nun am Parlament liegen, eine mehrheitsfähige Reformvorlage zu entwickeln. Der Mittelweg bietet eine sehr gute Basis für eine solche Lösung.
Pressestimmen zur BVG-Vorlage
NZZ – Hebel zur Erpressung
Vor allem aber ist es stossend, allen Rentnern, die in den Jahren nach der Reform pensioniert werden, zusätzlich einen Bonus von 200 Franken pro Monat zu gewähren. Diese Regelung soll erst noch unbefristet gelten. Die Gewerkschaften würden damit einen Hebel erhalten, um bei weiteren Reformen immer höhere Zuschläge zu erpressen. (…)
Das bewährte Dreisäulenmodell der Schweizer Altersvorsorge ist wegen des Reformstaus unter Druck geraten. Dass der Bundesratsvorschlag die Akzeptanz der zweiten Säule erhöht, ist jedoch zu bezweifeln. Vielmehr dürfte die Transparenz ungenügend bleiben. Über die zentralen Fragen, die Erhöhung des Rentenalters und die Entpolitisierung der zweiten Säule, diskutiert Bundesbern schon gar nicht. So bleibt zu hoffen, dass die Renteninitiative der Jungfreisinnigen zustande kommt. Diese verlangt, dass das Rentenalter für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht wird und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt wird.
Reaktionen auf die BVG Reform-Botschaft
Erste Reaktionen auf die Botschaft des Bundesrates zur BVG-Reform zeigen die erwarteten Muster. Die Sozialpartner – Gewerkschaftsbund, Travail Suisse und Arbeitgeberverband – zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden, der ASIP kritisiert und auch der SVV Versicherungsverband ist gar nicht glücklich.
Sozialpartner
Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.
Valentin Vogt betont: «Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert». Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.
SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»
Gemäss Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. „Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern“, sagt Wüthrich. „Auch die Beiträge älterer Arbeitnehmer sinken und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern“, so Wüthrich.
BR verabschiedet Botschaft zur BVG-Reform
Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) sollen das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden. An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft für diese Reform verabschiedet und ans Parlament überwiesen. In der Mitteilung wird dazu ausgeführt:
In seiner Botschaft ans Parlament beantragt der Bundesrat, das Modell zu übernehmen, das auf seinen Wunsch von den Sozialpartnern – dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse – entwickelt wurde. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken. Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, liegt aktuell bei 6,8 Prozent und ist angesichts der demografischen Entwicklung und der niedrigen Zinsen zu hoch.
Einführung eines Rentenzuschlags
Die Erhaltung des Leistungsniveaus ist für den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes abzufedern, wird mit der Vorlage gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus eingeführt. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge werden einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten. Für eine Übergangszeit von 15 Jahren ist dessen Höhe im Gesetz festgelegt: Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten 200 Franken pro Monat, für die weiteren fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2020) finanziert.
Senkung des Koordinationsabzugs
Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von heute 24 885 auf 12 443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität.
Anpassung der Altersgutschriften
Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.
Mit der Reform BVG 21 des Bundesrats kann das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profitieren. Nach Ansicht des Bundesrates erfüllt der von mehreren Akteuren (ASIP, SGV, SVV) erarbeitete Alternativvorschlag eines der Hauptziele der Reform nicht, nämlich die Sicherung des Rentenniveaus.
Mitteilung BR /
Botschaft / Gesetzestext / Hintergrundinfo / Vernehmlassung
Livestream der Medienkonferenz zur BVG-Reform
Beginn der Ausführungen zur BVG-Reform ab 5.30.
Nachfolgeregelung
Das 1986 von Dr. Martin Wechsler gegründete und in Aesch ansässige Pensionskassen-Expertenbüro ändert im November 2020 seinen Namen in Dr. Wechsler & Partner, Experten für berufliche Vorsorge AG.
Bereits seit November 2018 wird das Unternehmen gemeinsam vom Gründer Dr. Martin Wechsler und dem CEO Fabian Thommen, eidg. dipl. Pensionskassenleiter, geleitet. Im Rahmen einer langfristigen Nachfolgeregelung übernimmt Fabian Thommen gemeinsam mit weiteren Mitarbeitern die operative Geschäftsführung definitiv. Wechsler konzentriert sich als VR-Präsident auf die strategische Führung und unterstützt als Senior Berater bei Spezialberatungen und wissenschaftlichen Arbeiten.
Indikatoren der Gleichstellung
BFS. Die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen ist in der Schweiz mit 76% am höchsten, wobei dies aufgrund des hohen Anteils an Teilzeitbeschäftigten zustande kommt (62%). In Deutschland und in Österreich sind, bei leicht tieferen Erwerbstätigenquoten der Frauen (73% bzw. 69%), knapp die Hälfte Teilzeit beschäftigt (je 47%). Im Vergleich der Nachbarländer der Schweiz weist Frankreich mit 28% den tiefsten Anteil an teilzeiterwerbstätigen Frauen auf und die Erwerbstätigenquote der Frauen beträgt 62%. In Italien ist die Hälfte der Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren erwerbstätig, ein Drittel davon Teilzeit (33%).
SRF: “Die Mieter haben gerade ziemlich viel Geld verloren”
pw. Auf der Website von SRF macht Michael Perricone, stv. Leiter Inlandredaktion, eine mehr als gewagte Milchmädchenrechnung auf, um die Konsequenzen des BGer-Urteils zum Mietrecht zu quantifizieren. Perricone unterstellt dem Gericht, es fände die Pensionskassen würden “heute mit den Mietwohnungen wegen der tiefen Zinsen zu wenig Gewinn machen. Deshalb hat es die Formel für alle Vermieter verändert, sodass Wohnungen künftig beim Mieterwechsel auf einen Schlag um mehrere hundert Franken mehr kosten können. Für Neubauwohnungen gilt das ebenfalls”. So muss der absurde Eindruck entstehen, dass das BGer nicht juristisch argumentiert, sondern mit Blick auf die PK-Finanzen. Da ist bei der Berichterstattung unseres steuerfinanzierten Staatssenders wieder einmal viel Ideologie im Spiel. Perricone schreibt:
Selten hat ein Bundesgerichts-Entscheid so unmittelbare und potenziell massive Auswirkung aufs Portemonnaie der Schweizerinnen und Schweizer: Diese Woche setzten fünf bürgerliche Richter und Richterinnen der Ersten zivilrechtlichen Abteilung die Mietpreise hierzulande um mehrere Hundert Franken pro Wohnung hinauf. Für eine heute 1360 Franken teure Wohnung kann neu – je nach Finanzierungsart – über 2000 Franken verlangt werden. 700 Franken mehr. (…)
Potenziell 800 Millionen Franken jährlich könnte das die Mieter kosten. Das zeigt eine Berechnung von SRF, welche die Anzahl Mietwohnungen institutioneller Anleger (Pensionskassen, Versicherungen, Banken), die Anzahl jährlicher Wohnungswechsel und die oben beschriebene Erhöhung von 700 Franken für eine Durchschnittswohnung berücksichtigt. Es ist keine genaue Rechnung, wohlgemerkt, sie lässt aber die Dimension erahnen. Salopp gesagt wechseln hunderte Millionen aus den Taschen der Mieter zu Versicherern und Pensionskassen. Eine zusätzliche Zwangsvorsorge via Mietaufschläge.
Auch Mieter, die keinen Wohnungswechsel ins Auge fassen (müssen), können nicht zurücklehnen: Weil mit einem Mieterwechsel plötzlich deutlich mehr Rendite lockt, könnten auch die sogenannten Leersanierungen von Altliegenschaften zunehmen. Anstatt dass Mieter während der Renovation weiter wohnen können, wird das Haus leergeräumt. Mit neuen Mietern kann der Vermieter den höheren Renditesatz anwenden.
Raiffeisen Immobilien Schweiz 4Q20
Raiffeisen Economic Research hat die Ausgabe Q4 ihrer Immobilien-Studie publiziert. In der Zusammenfassung der Ergebnisse heisst es:
[Bei den Mietwohnungen] hat sich die Leerstandquote von 2.63% auf 2.76% er-höht. Die zwar abnehmende, aber weiterhin hohe Bautätigkeit hat den Mietwohnungsleerstandweiter in die Höhegetrieben. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass er vor allem dort steigt, wo es ohnehin schon viele leerstehende Objekte gibt. Vielerorts sind mit den Leerständen die An-gebotsmieten deutlich unter Druck geraten. Damit konnten Neubauwohnungen gegenüber Altbauten an Attraktivität gewinnen. So konzentriert sich der Anstieg der Leer-stände in den letzten Jahren verstärkt auf Altbauwohnungen.
Neben der Entwicklung der Leerwohnungen gehen wir in dieser Ausgabe der Frage nach, wem unsere Mietwohnungen eigentlich gehören. Das Ergebnis dürfte viele überraschen: Rund die Hälfte aller vermieteten Wohnungen sind im Besitz von Privatpersonen. Von einer Dominanz der Immobilienfirmen oder Investmentgesellschaften kann also keine Rede sein. Im Zuge des Baubooms der letzten Jahre haben sich die Besitzverhältnisse aber deutlich zugunsten der institutionellen Investoren verschoben. Ob diese Entwicklung wünschenswert ist, ist schwierig zu beantworten. Aus einer reinen Risikoperspektive ist die wachsende Professionalisierung des Marktes, gerade angesichts der steigenden Leerstände, sicher nicht schlecht. Grosse, risikobewusste Investoren dürften gegenüber Marktveränderungen und Krisen deutlichweniger anfällig sein.