Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit den finanziellen Folgen der BVG-Reformvorlage des Bundesrats.

Die im Bundesratsmodell vielkritisierte Finanzierung des Rentenzuschlags nach dem Umlageverfahren à la AHV rechtfertigt die Regierung auf originelle Weise: Schon jetzt gebe es in der beruflichen Vorsorge faktisch in gewissen Pensionskassen eine Umlagefinanzierung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Mit dieser Logik müsste man ein Gesetz vorschlagen, das Ladendiebstahl für obligatorisch erklärt – da es faktisch schon jetzt Ladendiebstähle gibt. Im Alternativmodell finanzieren die Pensionskassen Zuschläge für Direktbetroffene mit Rückstellungen. Solche Rückstellungen sollten die Kassen schon heute haben – zwecks Finanzierung des überhöhten Umwandlungssatzes von 6,8% für Neurentner.

Die vom Bundesrat und im Alternativmodell vorgesehene Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0% soll die Umverteilung von Jüngeren zu Älteren reduzieren. Sozialminister Alain Berset hatte 2019 diese Umverteilung als «Skandal» bezeichnet. Doch seine Reformvorlage vergrössert diesen Skandal noch. Dies bestätigt eine neue Studie des Berner Büros Ecoplan im Auftrag des Bundes. Gemäss dieser bringt der Bundesratsvorschlag vor allem wegen der Rentenzuschläge und deren Finanzierung eine Umverteilung von 18 bis 26 Mrd. Fr. von den Jüngeren (ab Jahrgang 1973) zur Übergangsgeneration (Jahrgang 1958 bis 1972).

  NZZ / Studie Ecoplan