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pw. Auf der Website von SRF macht Michael Perricone, stv. Leiter Inlandredaktion, eine mehr als gewagte Milchmädchenrechnung auf, um die Konsequenzen des BGer-Urteils zum Mietrecht zu quantifizieren. Perricone unterstellt dem Gericht, es fände die Pensionskassen würden “heute mit den Mietwohnungen wegen der tiefen Zinsen zu wenig Gewinn machen. Deshalb hat es die Formel für alle Vermieter verändert, sodass Wohnungen künftig beim Mieterwechsel auf einen Schlag um mehrere hundert Franken mehr kosten können. Für Neubauwohnungen gilt das ebenfalls”. So muss der absurde Eindruck entstehen, dass das BGer nicht juristisch argumentiert, sondern mit Blick auf die PK-Finanzen. Da ist bei der Berichterstattung unseres steuerfinanzierten Staatssenders wieder einmal viel Ideologie im Spiel. Perricone schreibt:

Selten hat ein Bundesgerichts-Entscheid so unmittelbare und potenziell massive Auswirkung aufs Portemonnaie der Schweizerinnen und Schweizer: Diese Woche setzten fünf bürgerliche Richter und Richterinnen der Ersten zivilrechtlichen Abteilung die Mietpreise hierzulande um mehrere Hundert Franken pro Wohnung hinauf. Für eine heute 1360 Franken teure Wohnung kann neu – je nach Finanzierungsart – über 2000 Franken verlangt werden. 700 Franken mehr. (…)

Potenziell 800 Millionen Franken jährlich könnte das die Mieter kosten. Das zeigt eine Berechnung von SRF, welche die Anzahl Mietwohnungen institutioneller Anleger (Pensionskassen, Versicherungen, Banken), die Anzahl jährlicher Wohnungswechsel und die oben beschriebene Erhöhung von 700 Franken für eine Durchschnittswohnung berücksichtigt. Es ist keine genaue Rechnung, wohlgemerkt, sie lässt aber die Dimension erahnen. Salopp gesagt wechseln hunderte Millionen aus den Taschen der Mieter zu Versicherern und Pensionskassen. Eine zusätzliche Zwangsvorsorge via Mietaufschläge.

Auch Mieter, die keinen Wohnungswechsel ins Auge fassen (müssen), können nicht zurücklehnen: Weil mit einem Mieterwechsel plötzlich deutlich mehr Rendite lockt, könnten auch die sogenannten Leersanierungen von Altliegenschaften zunehmen. Anstatt dass Mieter während der Renovation weiter wohnen können, wird das Haus leergeräumt. Mit neuen Mietern kann der Vermieter den höheren Renditesatz anwenden.

  Bericht SRF / BGer-Urteil