Hansueli Schöchli greift in der NZZ die Idee des Expertenbüros Wechsler auf, mit einem Rentensplitting im BVG analog zur AHV ausreichende Einsparungen zu erzielen, um auf eine Senkung des Umwandlungssatzes verzichten zu können. Schöchli ist der Idee grundsätzlich gewogen, sieht aber auch Probleme:
Es fehlt nicht an Haaren in der Suppe. Der erste Einwand ist politischer Art. Das Anliegen der Geschlechtergleichstellung ist zwar populär, aber wenn dies zulasten gewisser Gruppen geht, deren Renten gesenkt werden, hört der Spass in Bundesbern rasch auf. Wie diverse Fachleute betonen, ist eine solche «kostenneutrale» Reform nur zum Preis von nominalen Rentensenkungen zu haben.
Einbussen gäbe es in gängigen Fällen für Witwen sowie für Männer in den ersten Jahren der Pensionierung, bis auch die Frau in Rente geht. Eine mögliche Folge wären steigende Ergänzungsleistungen (und damit doch höhere Kosten). Tendenziell höher wäre die Gesamtrente in der Phase, in der beide Partner noch leben und in Pension sind.
Manche weiteren Fragen wären abzuklären, so etwa zum Umgang mit Konkubinatspaaren und zum Ausmass von Vorgaben für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Der Bundesrat hatte vor zwei Jahren auf eine parlamentarische Anfrage hin betont, dass ein Rentensplitting in der beruflichen Vorsorge angesichts der Vielfalt der Vorsorgepläne komplex wäre.
Für die laufende Reformdebatte kommt der Vorschlag wohl zu spät, wie die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel andeutet. Sie spricht von einem «interessanten Ansatz», der zu studieren sei. Aber dies sei «kein Ersatz für die jetzige Reform». Bei einer nächsten Reform kann das Bild anders aussehen.
NZZ / Vorschlag Wechsler