Der Verband der Arbeitgeber Banken beklagt, dass der Bundesrat seinen Gegenvorschlag zum Sozialpartner-Kompromiss nicht berücksichtigt hat. Er stösst sich – wie so viele andere – am Rentenzuschlag.

Diese Kompensationsmassnahmen führen zu einem systemfremden, kostspieligen und ineffizienten Umlageverfahren in der nach dem Prinzip der Kapitaldeckung organisierten zweiten Säule. Zahlreiche Wirtschaftsverbände, Expertenorganisationen, die bürgerlichen Parteien und die Parteien der Mitte sowie Angestelltenverbände übten in der Vernehmlassung heftige Kritik an diesem Einbruch in das bewährte Drei-Säulenprinzip. Damit ist klar, dass die Reformvorlage nicht mehrheitsfähig ist und durch das Parlament in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss.

Arbeitgeber Banken hat zusammen mit anderen Verbänden einen Lösungsvorschlag entwickelt, der die zentralen Stossrichtungen der Reform aufnimmt, ohne gegen fundamentale Prinzipien des Schweizer Vorsorgesystems zu verstossen. Der sogenannte Mittelweg sieht ebenfalls eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0 Prozent vor, verzichtet aber auf kollektiv zu finanzierende Rentenzuschläge zur Kompensation der Übergangsgeneration. Stattdessen wird der Leistungserhalt durch Einlagen in das BVG-Altersguthaben der betroffenen Personen sichergestellt. Die dafür notwendigen Mittel sind bei den Vorsorgeeinrichtungen bereits in Form von Rückstellungen vorhanden.

Leider fand das Modell des Mittelwegs keine Berücksichtigung in der Botschaft des Bundesrats. Es wird deshalb nun am Parlament liegen, eine mehrheitsfähige Reformvorlage zu entwickeln. Der Mittelweg bietet eine sehr gute Basis für eine solche Lösung.

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