Erste Reaktionen auf die Botschaft des Bundesrates zur BVG-Reform zeigen die erwarteten Muster. Die Sozialpartner – Gewerkschaftsbund, Travail Suisse und Arbeitgeberverband – zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden, der ASIP kritisiert und auch der SVV Versicherungsverband ist gar nicht  glücklich. 

Sozialpartner

Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.

Valentin Vogt betont: «Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert». Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.

SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»

Gemäss Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. „Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern“, sagt Wüthrich. „Auch die Beiträge älterer Arbeitnehmer sinken und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern“, so Wüthrich.

ASIP

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur BVG-Reform verabschiedet. Er hält bedauerlicherweise am „Sozialpartnerkompromiss“ fest, obwohl dieser in der Vernehmlassung von den bürgerlichen Parteien, wichtigen Verbänden, sowie auch von einzelnen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen abgelehnt wurde. Der Pensionskassenverband ASIP hat kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat weiterhin am pauschalen Rentenzuschlag festhält und damit massive Mehrkosten in Kauf nimmt.

Eine auf dem ASIP-Vorschlag basierende Alternative fand kein Gehör. Diese verbessert die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6% erhalten bleibt. Das Parlament sollte daher die eingebrachten Vorschläge zur Sicherung des Rentenniveaus für die Übergangsgeneration, die kurz vor der Pensionierung steht, eingehend prüfen.

Vor allem fordert der ASIP, dass die Politik sich nicht länger weigert, die bei den Pensionskassen bereits vorhandenen und aufgrund rechtlicher Vorgaben extra für einen solchen Fall gebildeten Rückstellungen für die Kompensation der Übergangsgeneration einzusetzen. „Es macht einfach keinen Sinn, Lohnabzüge einzufordern und somit die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind. Versicherte und Arbeitgeber würden völlig unnötig ein zweites Mal zur Kasse gebeten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. 

SVV

Der SVV weist den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschlag einmal mehr zurück. Er verlangt die nähere Prüfung einer Einmaleinlage zugunsten der unmittelbar von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Übergangsgeneration. Bei deren Finanzierung ist zu berücksichtigen, dass die berufliche Vorsorge seit Jahren stark unter der Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank leidet.

Durch die Zuweisung der daraus resultierenden Gewinne von jährlich mehreren hundert Millionen Franken in die allgemeine Bundeskasse werden den Beitragszahlern der beruflichen Vorsorge substanzielle Mittel entzogen. Diese sind im Rahmen der Finanzierung der Massnahmen für die Übergangsgeneration in die berufliche Vorsorge zurückzuführen.

  Mitteilung Sozialpartner / ASIP / SVV / Centre Patronal / Botschaft