In Ergänzung zu den Ergebnissen der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die das BFS in der Medienmitteilung vom 22. November 2022 präsentiert hat, liegt nun der detaillierte Bericht «Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020» vor.
Genderfragen
Lohndifferenz ungleich Diskriminierung
Es sei falsch, die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau einfach als Diskriminierung darzustellen, sagt die Wirtschaftsprofessorin Conny Wunsch in einem Interview der NZZ. Die offiziellen Zahlen des Bundes hält sie für übertrieben. Das Thema ist mit Blick auf die Altersvorsorge und die laufende BVG-Reform von besonderer Bedeutung. Auszüge:
Frau Wunsch, Frauen verdienen in der Schweiz 700 Franken im Monat weniger als Männer, und man weiss nicht recht, warum. Linke und Gewerkschaften sagen «Allein, weil sie Frauen sind». Was sagen Sie?
Es gibt viele Gründe, warum Frauen und Männer unterschiedlich viel verdienen. Die Zahl von 700 Franken im Monat allein ist nicht aussagekräftig, denn eine Differenz beim Lohn heisst nicht, dass eine Lohndiskriminierung vorliegt. Diese Darstellung ist zwar weit verbreitet, sie stimmt so aber nicht.
Die 700 Franken im Monat sind der sogenannte nicht erklärbare Teil des Lohnunterschieds. Was genau kann erklärt bzw. nicht erklärt werden?
Das kommt darauf an, welche Faktoren man berücksichtigt und welche nicht. In der Lohnanalyse, die der Bund anhand der Lohnstrukturerhebung alle zwei Jahre veröffentlicht, sind das vor allem Alter, Ausbildungsniveau, Grossregion, Berufsart, Führungsverantwortung, Branche und Dienstalter. Die tatsächliche Berufserfahrung hingegen wird nicht erhoben, obwohl sie für den Lohn eine entscheidende Rolle spielt. Gerade bei der Berufserfahrung gibt es deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Ein Grossteil des Lohnunterschieds dürfte darauf zurückzuführen sein.
Die Zahlen des Bundes zur Lohnungleichheit von Mann und Frau ergeben also ein lückenhaftes Bild?
Das tun sie zwangsläufig, denn es ist faktisch nicht möglich, in der Vergleichsstatistik sämtliche lohnbestimmenden Merkmale zu berücksichtigen. Deshalb ist die Kommunikation wichtig: Die Öffentlichkeit sollte besser verstehen, dass die «nicht erklärbare» Lohndifferenz nicht mit einer Diskriminierung der Frauen gleichzusetzen ist.
Mutterschaft und Einkommen
Das Monitoring des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit umfasst u.a. neue Daten zu Erwerbstätigkeit und Einkommen von Frauen. Dabei werden die Unterschiede zu den Einkommen von Männern auch aufgeschlüsselt nach den Kriterien Zivilstand und Mutterschaft, was üblicherweise bei den Ermittlungen der Gender Gaps nicht geschieht, weil diese Grössen nicht zu den als objektiv anerkannten Elementen gehört. In der NZZ heisst es dazu:
Ein noch wichtigerer Treiber [als die Wahl der Branche] für die Lohndifferenz ist laut Zobrist aber die sogenannte Erwerbsbiografie. Diese umfasst die Entwicklung der Löhne während des ganzen Berufslebens. Das Zürcher Wirtschaftsmonitoring zeigt, dass bei Frauen und Männern die Löhne mit zunehmendem Alter grundsätzlich steigen. Allerdings ist den Daten nicht zu entnehmen, ob jemand Kinder hat oder nicht.
Die Fachstelle Volkswirtschaft fokussierte sich deshalb auf den Zivilstand. Es zeigt sich, dass sich bei ledigen Frauen und Männern die Löhne ähnlich entwickeln. Hingegen öffnet sich bei den verheirateten Erwerbstätigen ab dem 30. Altersjahr eine grosse Lohnschere zwischen Männern und Frauen. Diese Tatsache hat laut Zobrist damit zu tun, dass Frauen, die in dieser Lebensphase ihr erstes Kind bekommen, in der Regel verheiratet sind.
Altersvorsorge – Ein Frauenthema?
pw. An IZS-Dialog vom 29.11.22 diskutierten online Eliane Albisser (Geschäftsführerin PK-Netz), Sarah Bünter (Mitglied des Parteipräsidiums der Mitte Schweiz) und Brigitte Pfiffner (ehemalige Bundesrichterin). Die Moderation besorgte Joseph Bachmann, Präsident der IZS. Die Frage lautete: Ungleichheit der Geschlechter bei der Altersvorsorge sind offensichtlich? Was sind die Folgen? Welche Anpassungen müssen dringend vorgenommen werden?
Die drei Teilnehmerinnen repräsentierten das politische Spektrum von links bis mitte, wobei Extrempositionen nicht zur Sprache kamen, was Gehalt und Tonlage der Diskussion positiv beeinflussten. Bünter und Pfiffner wehrten sich dagegen, die Frauen in der Altersvorsorge als Opfer dargestellt zu sehen – Pfiffner betonte, das gehe ihr zunehmend auf die Nerven – wollen aber Verbesserungen im BVG, die allen Versicherten mit tiefen Einkommen zugute kommen.
Lohngefälle kein Mass für Diskriminierung
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Ergebnissen der neuesten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern basierend auf der LSE 2020:
Die neuste Analyse des Bundesamtes für Statistik legt offen, dass sich das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern insgesamt verringert hat. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die geschlechterspezifischen Profile im Arbeitsmarkt angleichen. Entscheidend bleiben für die Arbeitgeber aber nach wie vor die betrieblichen Lohngleichheitsanalysen. (…)
Die Analyse legt auch offen, dass der unerklärte Anteil an den Lohnunterschieden im Jahr 2020 zugenommen hat. Betrachtet man diese Werte aber genauer, zeigt sich, dass der öffentliche Sektor einen besonders grossen Teil zu dieser Entwicklung beträgt.
Während der unerklärte Anteil im privaten Sektor relativ moderat um 1 Prozent anstieg, nahm dieser im öffentlichen Sektor im gleichen Zeitraum um sage und schreibe 9,5 Prozentpunkte zu.
Geschlechtergraben bei AHV-Abstimmung
SDA. Die Abstimmung über die AHV-Reform mit dem höheren Frauenrentenalter hat Männer und Frauen geschieden wie niemals zuvor. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern betrug rekordhohe 26 Prozentpunkte. Generell waren die beiden Vorlagen mit dem höheren Frauenrentenalter und der Zusatzfinanzierung durch eine höhere Mehrwertsteuer bei der eidgenössischen Abstimmung am 25. September die wichtigste Vorlage und der Beweggrund für die Beteiligung. Das führte zur höchsten Stimmbeteiligung im laufenden Jahr.
64% der Männer stimmten dem höheren Frauenrentenalter zu, weist die Vox-Analyse des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern aus. Bei den Frauen waren es lediglich 38%. Bei der Zusatzfinanzierung präsentierte sich die Lage ähnlich: 66% Ja bei den Männern und 45% bei den Frauen. Das Gros der Männer sah keinen Grund für eine frühere Pensionierung der Frauen. Die Frauen begründeten ihre Ablehnung grösstenteils mit den nach wie vor bestehenden Lohnunterschieden. Diese müssten zuerst behoben sein, bevor eine Rentenalterserhöhung in Frage komme.
Geschlechtsspezifische Vermögensverteilung im Ruhestand
Eine globale Studie von WTW zeigt den Unterschied zwischen dem Vermögensaufbau von Männern und Frauen zum Zeitpunkt des Renteneintritts auf. Der WTW-Bericht «Global Gender Wealth Equity» zeigt, dass Frauen im Durchschnitt mit 74 % des von Männern angesammelten Vermögens in den Ruhestand gehen werden, wobei der Unterschied in allen untersuchten Ländern zwischen 60 % und 90 % liegt.
Insgesamt weist Europa das geringste durchschnittliche geschlechtsspezifische Wohlstandsgefälle aller Regionen auf,. Es wird erwartet, dass Frauen im Ruhestand etwas mehr als drei Viertel (77 %) des Wohlstandsniveaus der Männer erreichen. Die Schweiz lag mit 76 % einen Punkt unter dem europäischen Durchschnitt und weist eine wesentlich grössere Kluft auf als Länder wie Spanien, Österreich und Irland.
Mütter – und Väter – auf dem Arbeitsmarkt
BFS. Im Jahr 2021 nahmen 82% der Mütter in der Schweiz am Arbeitsmarkt teil. Diese starke Erwerbsbeteiligung geht Hand in Hand mit einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit. Nach der ersten Mutterschaft verlässt jede neunte beruflich aktive Frau den Arbeitsmarkt und der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mütter verdoppelt sich. In der Schweiz liegt die Arbeitsmarktteilnahme der Mütter über dem europäischen Durchschnitt. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Mütter auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2021».
Einkommens- und Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern
pw. Der Bundesrat hat den Bericht über die Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden verabschiedet. Er liefert neue Kennzahlen für die Schweiz und stellt sie mit den bereits existierenden Indikatoren in Zusammenhang.
Dass der Bericht so kurz vor der Abstimmung zur AHV 21 publiziert und entsprechend benützt wird, ist zumindest störend. Immerhin liefert er Hinweise, die den Gender Pension Gap relativieren.
Der wichtige Faktor Zivilstand wird allerdings nur bei den Renten berücksichtigt, keine Berücksichtigung findet der Einfluss von Mutterschaft auf Einkommen und Renten. Der Anteil der sog. unerklärten Anteile an den Unterschieden würde damit nochmals deutlich reduziert. Zu den Differenzen der Renten wird ausgeführt:
Der Gender Pension Gap belief sich in der Schweiz im Jahr 2020 auf 34,6%. Er bildet den prozentualen Unterschied der durchschnittlichen Renten aus der Altersvorsorge zwischen Frauen und Männern im Rentenalter ab. Die jährliche Gesamtrente aus allen Säulen der Altersvorsorge der Frauen (35 840 Fr.) war im Durchschnitt um 18 924 Franken tiefer als jene der Männer (54 764 Fr.).
Maximalforderung oder Realsatire?
“Radikal” weniger arbeiten bei gleichem Lohn. Wieso nicht? Man muss es bloss fordern. Die SP-Frauen tun es im Sinne einer “radikal feministischen Sozialdemokratie”. Das tönt in einer Mitteilung vom 6.4. (nicht 1. April!) dann so:
«Eine Reduktion der Arbeitszeit bei gleichem Lohn ist der Königinnenweg zu einer feministischen und nachhaltigen Zukunft, die den Menschen ins Zentrum stellt», unterstreicht Tamara Funiciello, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen. «Sie führt zu einer Aufwertung und besseren Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie, verhindert Burn-Outs und ist eine gerechte und soziale Massnahme zur Bekämpfung der Klimakrise. Studien zeigen, dass eine 4-Tage-Woche den Individualverkehr und somit den CO2-Ausstoss massgeblich reduziert.» (…)
Die radikale Arbeitszeitreduktion bei gleichem Lohn haben die SP Frauen unter anderem 2017 in ihrem «Manifest für eine konsequent feministische Sozialdemokratie» gefordert. In der Wintersession 2021 hat Tamara Funiciello einen Vorstoss für eine Senkung der Erwerbsarbeitszeit innert zehn Jahren auf maximal 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Löhne eingereicht.
Die Frau, das Opfer
Katharina Fontana kritisiert in der NZZ den Opferkult um die Frauen. “Es ist Zeit, Gegensteuer zu geben. Die Frauen sollten sich die Stigmatisierung ihres Geschlechts nicht mehr gefallen lassen”, schreibt sie.
Kommt hinzu, dass die Rezepte, die unter dem Titel der Gleichstellung propagiert werden, letztlich einen klaren politischen Drall haben. Während die frühere Frauenbewegung nach gleichen Rechten und weiblicher Selbstbestimmung strebte, ist die heutige Frauenpolitik von linken Vorstellungen dominiert. Ein schönes Beispiel lieferte die Frauensession, die letzten Herbst im Bundeshaus stattgefunden hat – eine Art Pseudoparlament, wo sich vorab Aktivistinnen aus demselben politischen Milieu ein Stelldichein gaben.
Das Happening brachte einen Strauss von Petitionen hervor, etwa die Einführung einer Elternzeit, die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von Krippen, die Stärkung der Geschlechterforschung an den Universitäten oder die «Aufwertung» der unbezahlten Arbeit. Allesamt Forderungen, die viel Geld kosten und zu einem kräftigen Ausbau des Staates führen würden. Und das im Namen der Frauen.
Nüchtern betrachtet, zeigt sich: Die Frauen werden in die Opferrolle gesteckt, auch heute noch, denn in dieser Rolle sind sie besonders lohnend. Man vereinnahmt sie und instrumentalisiert sie, um neue Vorschriften, Kontrollen und Subventionen einzuführen und um die staatliche Sphäre auszuweiten. Es ist Zeit, Gegensteuer zu geben. Die Frauen sollten sich die Stigmatisierung ihres Geschlechts nicht mehr gefallen lassen.
Frauen, Männer, Kinder
Die laufende Reform der Altersvorsorge dreht sich in nicht geringem Ausmass um die Situation der Frauen. AHV 21 ist verbunden mit der Angleichung der Rentenalter. Bereits wurde deswegen das Referendum lanciert, trotz grosszügiger Übergangsbestimmungen. Bei der Debatte zur BVG 21 wurde im Nationalrat mehr über den Pension Pay Gap lamentiert als über Umwandlungssatz und Umverteilung. Da scheint vieles im Argen zu liegen. Was wäre zu tun, haben Frauen die Lösung?
Die Schweizer Personalvorsorge hat in den letzten zwei Jahren eine Reihe von Beiträgen zum Thema «Frauen in der 2. Säule» publiziert, die jetzt als E-Paper frei zugänglich ins Internet gestellt wurden. Eine aufschlussreiche und herausfordernde Lektüre; erhellend, aber nicht wirklich befriedigend.
Bekannt ist, dass Frauen tiefere Renten von ihren Pensionskassen erhalten und desgleichen, dass sie in weit grösserem Ausmass als Männer Teilzeit arbeiten. Etwas weniger häufig erwähnt wird, dass Frauen Kinder zur Welt bringen und mit den zwei vorerwähnten Tatbeständen dazu ein Zusammenhang besteht oder doch zumindest bestehen könnte. Kinderlose Frauen weisen nur geringfügig tiefere Löhne undRenten auf.
Die Vorschläge und Forderungen der Autorinnen und interviewten Frauen gehen in zwei Richtungen: Frauen sollen sich verstärkt in ihrer Arbeit engagieren, selbstbewusster auftreten und höhere Löhne verlangen, die Karriere auch bei Mutterschaft nicht aus den Augen verlieren und sich vor allem nicht auf ihre Männer verlassen. Zudem werden staatliche Massnahmen verlangt, mehr Krippen- und Kita-Plätze, damit frau sich auf Erwerb und Karriere konzentrieren kann.
Der andere Schwerpunkt betrifft das BVG. Weil Teilzeitbeschäftigte benachteiligt sind, soll das Gesetz angepasst werden. Gefordert werden ein tieferer Koordinationsabzug, am besten dessen Abschaffung, und eine tiefere Eintrittsschwelle, am besten gar keine. Zudem sollen auch bei Kürzest-Beschäftigungen (unter drei Monaten) in jedem Fall PK-Beiträge fällig werden. Nichts wirklich Neues also, bloss von allem etwas mehr.
Was offenbar als unausweichlich, wenn nicht zwingend gesehen wird, ist die weitgehende Übernahme männlich geprägter Rollenbilder im Berufsleben durch die Frauen. Dies unter dem Titel «Gleichberechtigung» und verstanden als «Fortschritt». Wünschen wir uns das, ist es alternativlos oder fällt uns nichts anderes mehr ein?
Und die Kinder? Sie gehören zu den Verlierern dieser gesellschaftlichen Entwicklung, wie Untersuchungen belegen. Sie sind heute weit weniger glücklich als noch vor zehn, zwanzig und mehr Jahren. Nur löst das im Parlament keine Debatten aus; vermutlich weil es nicht ins feministische Narrativ passt.
Oder man leistet sich zwei Nannys, wie eine der Autorinnen, was aber schwerlich als Modell dienen kann.
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Ob uns der Gesetzgeber mit dem neuen, ab 1.1.22 geltenden Art. 30b ZGB aus der Bredouille hilft? Da steht in Abs. 1 in treuherziger Formulierung: «Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.» Aber fest überzeugt muss er oder sie schon sein, innerlich. Sonst wird das nichts mit der Geschlechtsänderung.
Allerdings beschränkt sich die Auswahl auf die heteronormativ binäre Auswahl M und F, LGB… etc. ist derzeit nicht lieferbar.
Mit dieser Einschränkung lässt sich gemäss «Verordnung über Gebühren im Zivilstandswesen» unter Abschnitt II. «Entgegennahme von Erklärungen, 4. Namensführung und Geschlecht», eine Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts und eine damit verbundene Änderung von Vornamen (Art. 14b Abs. 1 ZStV) für bescheidene CHF 75 erledigen.
Nun wissen wir zwar seit Michel Foucault et.al., dass Geschlecht keine biologische Disposition, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt darstellt. Ob aber mit diesem bürokratischen Simsalabim, der aus Frauen Männer macht und umgekehrt, irgendwelche Probleme gelöst werden? Sie werden bloss «dekonstruiert» und die herrschende Orientierungslosigkeit noch verstärkt.
Nicht dass wir auf staatlich verordnete Gesellschaftsreformen setzen sollten. Die Erfahrungen mit dem Kommunismus sollten uns Warnung genug sein. Enttäuschend nur, dass so wenig Kreativität in diesen wichtigen Fragen auszumachen ist.
Peter Wirth, E-Mail
Lohnlücke? Kaum zu finden!
Claudia Wirz schreibt auf der Website des Nebelspalters:
Wenn es den Leuten vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) um das Wohl der Frauen im Land ginge, müsste man sie jauchzen hören. Eine neue Studie zeigt nämlich, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern viel kleiner ist als angenommen. Es ist nicht die erste Untersuchung, die zu einer solchen Einschätzung kommt.
Diese Erkenntnis ist deswegen besonders brisant, weil viele politische Massnahmen wie etwa die «Lohnpolizei» gemäss Gleichstellungsgesetz oder der Widerstand gegen ein höheres Frauenrentenalter mit dem Lohnunterschied begründet werden.
Die beiden Ökonomen Anthony Strittmatter (Institut Polytechnique de Paris) und Conny Wunsch (Universität Basel) legen in ihrer Analyse anhand der Lohnstrukturerhebung von 2016 dar, dass die vermeintliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen systematisch überschätzt wird. (…)
Frappante Einkommens-unterschiede–nicht erklärbar?
pw. Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als 162 000 Franken (Median des Nettojahreseinkommens), die andere Hälfte weniger. Am höchsten war das Medianeinkommen bei den , selbstständigen Ärztinnen und Ärzten mit chirurgischer Tätigkeit (266 000 Fr.), am niedrigsten war es bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern (108 000 Fr.). Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25% höheres Einkommen als Ärztinnen. Dieser Unterschied ist frappant und die übrigen Erklärungshilfen wie Benachteiligung, Genderfragen etc. sind für einmal wenigstens nicht anwendbar. Es liesse sich daraus schliessen, dass dies auch bei (allen) anderen Berufsgattungen zutrifft und die verpolitisierte Debatte über Einkommens- und Pension-Gap ganz anders zu führen wäre.
Mercer: Gender gap in pensions
Mercer hat die Differenzen bei den Pensionen in ausgewählten OECD-Ländern untersucht und dazu die Ursachen und möglichen Korrekturmassnahmen aufgelistet. In der Schweiz ist die Differenz primär auf die 2. Säule mit ihrer lohnabhängigen Leistung zurückzuführen. Auch andere Länder mit einer gut ausgebauten betrieblichen Vorsorge wie UK oder Holland weisen überdurchschnittlich hohe Differenzen aus.