Migros-PK mit 3,7% Rendite
(MPK) Die MPK erzielte im vergangenen Anlagejahr eine Rendite von 3,7 %. Die breite Vermögensdiversifikation mit einer hohen Gewichtung von Immobilien- und Infrastrukturanlagen haben im Gegensatz zum Vorjahr ein noch besseres Ergebnis verhindert. Vor allem die Immobilien Ausland haben nach einigen sehr guten Jahren eine Bewertungskorrektur von 8.3 % (Vorjahr +15.3 %) erfahren.
Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 932,9 Mio. Insgesamt erhöhten sich die Kapitalanlagen um CHF 0,6 Mrd. auf CHF 28,2 Mrd. Hiervon entfallen 32,8 % auf die Nominalwerte und 27.5 % bzw. 37.7 % auf die Aktien und Immobilienanlagen. In Gold sind 2.0 % des Anlagevermögens investiert.
Die nachhaltig gestiegenen Zinsen erlaubten es, den Bewertungszinssatz für die Rentenverpflichtungen von 1.5 % auf 2.0 % zu erhöhen, was den Deckungsgrad positiv beeinflusst hat. Er liegt per Bilanzstichtag bei 129.4 %. Die MPK verfügt somit auch per Ende 2023 über freie Mittel.
Plattform zum Datenaustausch zwischen den PKs
Auf der Plattform «BVG Exchange» können Pensionskassen Daten zu Freizügigkeitsleistungen austauschen. Derzeit beteiligen sich über 340 Vorsorgeeinrichtungen, heisst es in einem Beitrag von CHSS.
Um die Vorsorgeeinrichtungen digital zu vernetzen, hat die Auffangeinrichtung vor etwas mehr als zehn Jahren die Plattform «BVG Exchange» konzipiert. Ziel ist es, dereinst alle Austrittsdaten und Freizügigkeitsleistungen der Pensionskassen über diese Plattform abzuwickeln – unabhängig davon, ob die Auffangeinrichtung involviert ist oder nicht. Um den Anreiz für Vorsorgeeinrichtungen zu erhöhen, ist die Nutzung der Plattform für Institutionen der zweiten Säule kostenlos. Aufgrund der eingesparten Verwaltungskosten lohnt sich diese Investition für die Auffangeinrichtung.
Aktuell nutzen über 340 von insgesamt rund 1350 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz die Plattform. Dies entspricht rund einem Viertel. Darunter finden sich viele grosse Kassen wie beispielsweise Gastrosocial, die in über 22’000 Hotel- und Restaurantbetrieben mehr als 170’000 Versicherte zählt. Aufgrund der hohen Fluktuation in der Branche bearbeitet Gastrosocial über die Plattform rund 1000 Aus- und Eintritte pro Monat.
13. Rente und die AHV-Finanzen
Eric Breval, Direktor von Compenswiss, hat gegenüber der NZZ dargelegt, was die Annahme der SGB-Initiative für die AHV-Finanzen bedeuten würde. Ohne dass die Finanzierung geregelt wäre, müsste die Zusatzrente spätestens 2026 ausbezahlt werden.
Bei einer Annahme der Initiative müssten Bundesrat und Parlament entscheiden, wer für den AHV-Ausbau aufkommen muss. Viel Zeit bliebe nicht: Der Initiativtext legt verbindlich fest, dass die zusätzliche Rente spätestens ab 2026 ausbezahlt werden muss. Ob Bundesbern bis dahin eine mehrheitsfähige Vorlage zustande bringen würde, ist ungewiss. Normalerweise brauchen solche Reformen mehr Zeit. Zudem müsste die Vorlage nicht nur die Finanzierung der dreizehnten Rente festlegen, sondern auch der Fehlbeträge, die schon heute – ohne Ausbau – absehbar sind.
Und damit nicht genug: Gegen die Vorlage könnte das Referendum ergriffen werden. Es gäbe eine erneute Volksabstimmung. Je nach Ausgang wären längere Verzögerungen denkbar. Die AHV aber wäre derweil verpflichtet, die höheren Renten auszuzahlen. Keine einfachen Aussichten für die AHV-Vermögensverwalter. Es sei seine Pflicht, alle Szenarien durchzuspielen, sagt Eric Breval.
CS PK-Index Januar 2024
(CS) Im Januar steigt der Pensionskassen Index um 1,08 Punkte bzw. 0,54%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 0,54%. Per 31. Januar 2024 steht der Index bei 199,99 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im Januar ist den Aktien (+0,52%) zuzuschreiben, wobei auf Aktien Ausland ein positiver Beitrag von 0,37% und auf Aktien Schweiz von 0,15% fällt. Zusätzlich wird das Monatsergebnis durch einen positiven Beitrag der Immobilien (+0,13%) erhöht. Leicht positive Beiträge gab es zudem auch von den alternativen Anlagen mit 0,03% zu verzeichnen. Die Obligationen CHF (-0,12%) und die Liquidität (-0,05%) belasten das Resultat. Die übrigen Anlageklassen waren eher unauffällig.
Familienzulagen 2022
(BSV) Im Jahr 2022 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 6,4 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 96 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie auf weitere Versicherungssysteme (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,5 Millionen Leistungen an rund 1,4 Million Bezüger/-innen ausgerichtet.
Im Rahmen des FamZG wurden total 6,2 Milliarden Franken ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 70 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,64 Prozent auf dem Lohn.
Zürich und ZKB erhöhen Beteiligung an PFS
(PFS) Die Swisscanto Holding AG, eine Tochterfirma der Zürcher Kantonalbank (ZKB), und die Zürich Versicherungs-Gesellschaft haben per 1. Februar 2024 ihre Beteiligungen an der PFS Pension Fund Services AG auf je 45% erhöht. Beide sind bereits seit 2020 an der Pensionskassen-Dienstleisterin beteiligt.
1e-Vorsorgepläne der CS werden geschlossen
Michael Ferber schreibt über die Konsequenzen der CS-Uebernahme durch die UBS auf die Pensionskasse:
Mit der Eingliederung der Credit Suisse (CS) in die «neue UBS» rücken auch die Pensionskassen der beiden Banken näher zusammen. Per 1. Januar 2027 passt die Vorsorgeeinrichtung der CS ihr Vorsorgemodell an dasjenige der UBS-Pensionskasse an. Dies geht aus einem Informationsschreiben der CS-Pensionskasse an ihre Versicherten sowie einer internen Mitarbeiterinformation von CS und UBS hervor. Die Medienstelle hat dies bestätigt.
Ab 2027 fliessen keine Beiträge mehr in die bei der CS-Pensionskasse geführten Kapitalsparpläne für Gutverdienende, die sogenannten 1e-Pläne. Die Vorsorgeeinrichtung der UBS hat dieses Instrument nicht eingeführt. Die Anpassung des Vorsorgemodells der CS-Kasse führt zu niedrigeren Umwandlungssätzen für deren Versicherte.
Auswirkung der Teilzeitarbeit auf Vorsorgelücken
Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP, und Michael Lauener, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zeigen in einem Beitrag in Expert Focus die Folgen der zunehmenden Teilzeitarbeit für die Vorsorge der einzelnen Personen und die Gesellschaft insgesamt. Dabei wird auch auf die anstehende BVG-Reform eingegangen, welche diesbezüglich erhebliche Verbesserungen verspricht. In ihrem Fazit halten sie fest:
Wie die Ausführungen gezeigt haben, besteht im Bereich der Versicherung von Teilzeitarbeit in der zweiten Säule dringender Handlungsbedarf. Im Kern geht die heutige Versicherungslösung auf die Vorstellung eines Arbeitsmarkts aus den 1980er-Jahren zurück. Die zunehmende Anzahl an Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigten ist damit im BVG-Obligatorium deutlich schlechter abgesichert, als dies bei einer durchgehenden Vollzeiterwerbstätigkeit der Fall ist. Die entsprechenden Rentenlücken sind den versicherten Personen in vielen Fällen gar nicht bewusst.
Die Rechnung wird an die nächste Generation weitergereicht
In einem Interview mit der NZZ zeigt NR Andri Silberschmidt auf, weshalb ein höheres Rentenalter notwendig und eine 13. AHV-Rente nicht zu verantworten ist. Auszüge.
Heute bekommen neun von zehn Rentenbezügern mehr Geld aus der AHV, als sie eingezahlt haben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die AHV primär von den sehr Wohlhabenden bezahlt wird. Ist es wirklich ein Problem, wenn Sergio Ermotti oder Christoph Blocher ebenfalls eine 13. AHV-Rente bekommen? Sie haben ja schliesslich dafür bezahlt.
Dieses Argument höre ich oft. Interessant ist aber vor allem die Frage, weshalb heute neun von zehn Personen mehr AHV erhalten, als sie an Beträgen eingezahlt haben.
Dann stelle ich die Frage. Weshalb?
Weil ignoriert wird, dass wir heute ein Rentenversprechen zulasten der Enkel haben, das nicht finanziert ist. Die umlagefinanzierte AHV hängt stärker als alle anderen Sozialsysteme von der Demografie der Schweiz ab. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 finanzierten 6,5 Arbeitnehmer eine Rente, 2035 werden es noch 2,3 sein. Wenn wir nichts unternehmen, wird sich in den nächsten 25 Jahren ein Defizit von 100 Milliarden Franken anhäufen.
Rentenalter 67: Dänemark machts vor
Der Tages-Anzeiger zeigt auf, wie in Dänemark das Rentenalter 67 in kurzer Zeit und erfolgreich umgesetzt wurde.
Das Experiment, auf das sich Dänemark einliess, ist auch aus Schweizer Sicht interessant. Hierzulande wird im März über die Renteninitiative abgestimmt. Sie will das Rentenalter bis 2033 von 65 auf 66 Jahre anheben und danach an die Lebenserwartung koppeln. Bis 2043 würde das Rentenalter mutmasslich auf 67 steigen.
Dänemark hat diesen Schritt, den eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gemäss Umfragen ablehnt, in der Zwischenzeit vollzogen. Und zwar in zackigem Tempo: Von 2018 bis 2022 verschob sich der Pensionierungszeitpunkt jährlich um sechs Monate. Nicht über einen Zeitraum von zwanzig, sondern innerhalb von vier Jahren stieg das Rentenalter so von 65 auf 67.
Für 2030 ist ein weiterer Anstieg auf 68 Jahre bereits beschlossen. Bis 2035 wird das Rentenalter auf 69 steigen. Und im kommenden Jahr wird das Parlament in Kopenhagen entsprechend dem vorgesehenen Fünfjahrestakt wohl eine weitere Rentenaltererhöhung bestätigen: bis auf 70 im Jahr 2040. Das ist weltweit einer der ambitioniertesten Fahrpläne zur Erhöhung des Rentenalters.
Das Motiv war von Anfang an klar. Es ging darum, dem als «Hängematten-Problem» bezeichneten Trend entgegenzuwirken: Eine grössere Altersgruppe von Babyboomern würde ab den 2020er-Jahren in Pension gehen und dadurch die Altersvorsorge in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Auf den Grafiken, die damals kursierten, sieht die dazugehörige Kurve mit etwas Fantasie aus wie eine Hängematte.
“CS-PK schlechter als jene der UBS”
Lukas Hässig meint auf Inside Paradeplatz:
Die Credit Suisse war mit ihren Mitarbeitern und Rentnern deutlich weniger grosszügig als die UBS, was die Zeit für den Lebensabend angeht. Das kommt New UBS nun teuer zu stehen. 245 Millionen Dollar hat die Super-Bank im heute vorgelegten Quartalsabschluss für entsprechende Anpassungen zur Seite gelegt.
„Im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) führt die Anpassung des Vorsorgemodells der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) unter Einbezug der Übergangsmassnahmen zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen (…)“, schreibt die UBS.
Die Belastung sei „im Personalaufwand der Credit Suisse-Rechtseinheiten erfasst“ worden. Die verbesserten Bedingungen kommen den Destinatären der CS-PK zugute. Sie sollen die gleichen Renten erhalten wie die Kollegen von der alten UBS.
„Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) passt per 1. Januar 2027 ihr Vorsorgemodell an jenes der Pensionskasse der UBS an“, schreibt dazu die Bank. Dass die CS PK derart schlechter war als jene der UBS hat sich in den letzten Monaten herumgesprochen. UBS-Leute befürchteten, dass sie die Zeche zahlen müssten.
Warum gerade 65?
SRF hat sich der Frage angenommen, weshalb das Rentenalter bei 65 Jahren liegt.
Zumindest für die Männer hat sich das Rentenalter seit seiner Einführung vor 80 Jahren nicht verändert. Vom Himmel gefallen sei die Zahl 65 damals aber nicht, sagt Christian Koller, Direktor des Schweizerischen Sozialarchivs. Vielmehr sei sie zu jener Zeit international im Trend gelegen.
So habe Deutschland bereits Ende der 1880er-Jahre eine Rentenversicherung eingeführt. Das Alter 70 wurde dann Anfang des 20. Jahrhunderts auf 65 heruntergesetzt. Ähnlich war es in Grossbritannien: Vor dem Ersten Weltkrieg lag die Grenze bei 70, bis man auf 65 heruntergegangen ist.
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2022
(BFS) Die Ausgaben für Sozialleistungen beliefen sich 2022 in der Schweiz auf 207,8 Milliarden Franken, was gegenüber 2021 einem realen Rückgang um 4,2 Milliarden Franken (–2,0%) entspricht. Auch in den meisten anderen europäischen Ländern waren die Sozialausgaben rückläufig (Median: –3,5%). Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie hatten sie 2020 einen historischen Höchststand erreicht. Die nun beobachtete Abnahme lässt sich weitgehend mit der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie und der Teuerung infolge des Ukrainekriegs erklären.
Rechtliche Grundlage für L-QIF in Kraft
(BR) Das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) werden per 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Der L-QIF trägt dazu bei, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.
Dabei handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.
Mitteilung BR / Mitteilung Amas
BSV: Sechs Broschüre zur Sozialversicherung
Das BSV hat die Publikationsserie mit Basisinformationen zu den Sozialversicherungen abgeschlossen. Eine soeben erschienene Broschüre erklärt die Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose. Vorgelegen haben bislang Publikationen zur Altersvorsorge, zur Invaliditätsvorsorge, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung sowie zu den Familienzulagen.
Die Publikationen der Serie «Ein bewährtes System einfach erklärt» vermitteln grundlegende Informationen zu den einzelnen Sozialversicherungen sowie deren Funktionsweise und Zusammenspiel im System der sozialen Sicherheit. Alle Broschüren sind elektronisch abrufbar und können in gedruckter Form bestellt werden.