Im Rahmen eines online IZS-Dialogs hat Reto Leibundgut, Partner c-alm, das Modell für eine kostengünstige Anpassung des BVG vorgestellt. Da die Änderungen moderat und ohne Eingriffe in die Systematik des Gesetzes ausgeführt werden können, verwendet Leibundgut den Begriff «Anpassung» und spricht nicht von einer Reform.
Das Ziel ist eine technisch saubere Modernisierung des BVG-Plans als «Evolution statt Revolution». Vorgestellt wurde es als IZS-Modell.
Die Anpassungen betreffen drei zentrale Elemente:
- Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug werden gesenkt, aber weniger stark als bei BVG 21; z.B. Koordinationsabzug 45% des AHV-Lohnes, max. 19’845 Fr. (BVG21 20%); Eintrittsschwelle 19’845 (19’8459.
- Flachere Beitragsstaffelung mit moderater Anpassung von bisher 7, 10, 15, 18% auf 10, 12, 14, 16%.
- Senkung des Mindestumwandlungssatzes in bspw. 8 kleinen Schritten von 6,8 auf 6%.
Mit diesen Anpassungen können die wichtigsten Ziele der gescheiterten BVG-Reform auf einfache Weise weitgehend realisiert werden. Teilzeiterwerbstätige werden besser gestellt und die Umverteilung auf 400 Mio. p.a. verringert. Die Senkung des Umwandlungssatzes kommt ohne aufwendigen Umverteilungsmechanismus zwischen den PKs aus.
Die Kosten werden auf rund 1,5-1,7 Mrd. p.a. veranschlagt, die Kompensation auf 1,6 Mrd. verglichen mit über 11 Mrd. für die BVG21-Reform. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes hat mit der aktuellen Zinssituation und der Gefahr neuerlicher Minuszinsen an Bedeutung gewonnen.
Allerdings gibt es auch mit diesem IZS-Modell Verlierer. Die maximale Renteneinbusse aus AHV und BVG beträgt -5.4% für eine Person im Alter 55, die immer in einem BVG-Vorsorgeplan versichert ist und einen AHV-Lohn von 88‘200 Franken bezieht. Wie viele davon betroffen wären, bleibt offen.