Keine Radio/TV-Gebühr für PKs; Update
inter-pension kritisiert in ihrer Stellungnahme die vorgesehene Teilrevision der Radio- und Fersehverordnung, welche weiterhin vorsieht, dass auch Vorsorgeeinrichtungen Gebühren zu entrichten haben. In der Stellungnahme heisst es:
Weiterlesen »Aufgrund der derzeitigen Definition für Abgabepflichtige Unternehmen sind in der Folge sämtliche Vorsorgeeinrichtungen betroffen, welche im MWST-Register eingetragen sind. Da für die Bemessung der RTVG-Abgabe auf die Bruttoerträge abgestellt wird, erzielen Vorsorgeeinrichtungen vergleichsweise hohe Umsätze. Dabei fallen etliche Vorsorgeeinrichtungen in die höchste Abgabekategorie. Die geschuldete Unternehmensabgabe steht in keinem Verhältnis zur Grösse und zum Personalbestand der jeweils betroffenen Vorsorgeeinrichtung, wenn man sie mit gewinnorientierten Unternehmen vergleicht.
Mit der vorliegenden Teilrevision soll ein Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreit werden. Für viele Vorsorgeeinrichtungen bedeuten die geplanten Anpassungen jedoch keine finanzielle Erleichterung. Im Kern hat dies zur Folge, dass gewinnorientierte Unternehmen durch die vorliegende Änderung finanziell entlastet werden, während Einrichtungen der beruflichen Vorsorge weiterhin von der Abgabe betroffen bleiben. Hinzukommt, dass die Versicherten und Rentenbeziehenden bereits als Privatpersonen die RTVG-Abgabe entrichten, was faktisch zu einer doppelten Entrichtung dieser Abgabe führt.
UBS-Dominanz im Asset Management-Markt
Die AMAS – Asset Management Association – berichtet über ein erfolgreiches 2023. Dank Performancegewinnen und im schwächeren Ausmass auch dank Netto-Neugeldern stieg das Volumen im Schweizer Fondsmarkt um 3,7% auf CHF 1,37 Billionen. Für die verwalteten Vermögen des gesamten Schweizer Asset Management-Marktes (mit diskretionären Mandaten) geht die AMAS von einem Anstieg von rund 5% auf CHF 3020 Mrd. aus (Vorjahr: CHF 2878 Mrd.).
Mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erlebte auch das Schweizer Asset Management eine Zäsur, die sich in Veränderungen der Marktstruktur äusserten. An der Spitze der grössten Schweizer Asset Manager liegt die UBS mit einem Marktanteil von 25%. An zweiter Stelle liegt die Credit Suisse mit 12.6%. Die Statistik weist die Credit Suisse nach wie vor gesondert aus, solange die Fonds entsprechend benannt bleiben. Beide Institute haben im Jahresverlauf Marktanteile verloren, die sowohl von grösseren Asset Managern wie auch von kleineren absorbiert worden sind.
ZKB baut PK-Geschäft in der Romandie aus
Die Zürcher Kantonalbank expandiert über die Kantonsgrenzen hinweg und will der «neuen UBS» im Pensionskassengeschäft Paroli bieten. Dabei stellen sich einige Fragen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Als Reaktion auf die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eröffnet die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in der Schweiz erstmals eine physische Präsenz ausserhalb des Kantons Zürich. Im ersten Quartal dieses Jahres werde die Bank ein lokales Vertriebsbüro in Lausanne in Betrieb nehmen, teilt die ZKB am Dienstagmorgen mit.
Die Bank baut ihr Geschäft mit Pensionskassen und institutionellen Kunden in der Romandie aus. Dafür stockt sie die Betreuung in der Westschweiz um drei Berater auf, von denen zwei von der Credit Suisse kommen. Bisher wurde die Kundschaft von einem Berater aus Zürich betreut.(…)
Zu den Dienstleistungen für Pensionskassen zählen beispielsweise Anlageprodukte, Cash-Management, die Begleitung von Immobilienprojekten oder die Rolle als «Global Custodian». In letzterer Funktion verwahrt die Bank die Depots von Vorsorgeeinrichtungen. «Die meisten Pensionskassen wollen einen Schweizer Custodian», sagt dazu Maurice Pedergnana, Finanzprofessor an der Hochschule Luzern und ehemaliges Mitglied des Bankrates der ZKB. Er schätzt, dass UBS und CS zusammengenommen derzeit vier von fünf Schweizer Pensionskassen als Global Custodian betreuen. Diesen Konzentrationsgrad schätzten viele Verantwortlichen in den Vorsorgeeinrichtungen nicht und schauten sich deshalb nach Alternativen um.
Erneut unter dem Durchschnitt
Die Pensionskasse des Bundes Publica erzielte 2023 konsolidiert über alle Vorsorgewerke eine Netto-Anlagerendite von 3,9 Prozent, was unter den Vergleichszahlen für Vorsorgeeinrichtungen mit über 1 Mrd. Vermögen liegt. Diese erzielten gemäss UBS PK-Index durchschnittlich 5,01 Prozent.
Der konsolidierte Deckungsgrad über alle Vorsorgewerke lag per Ende 2023 bei 98,3 Prozent und ist somit gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Der konsolidierte Deckungsgrad der offenen Vorsorgewerke lag bei 98,1 Prozent, noch drei Vorsorgewerke sind in Unterdeckung. Im Vorjahr waren es neun. Der konsolidierte Deckungsgrad der geschlossenen Vorsorgewerke lag bei bei 100,6 % Prozent.
Den grössten positiven Einfluss auf das konsolidierte Gesamtvermögen der Publica hatten im Jahr 2023 die Aktien. Mit einer netto Jahresrendite von 8,5 Prozent steuerten sie einen positiven Betrag von 2,7 Prozent zur Gesamtrendite von 3,85 Prozent bei. Jedoch sind die Unterschiede zwischen den Regionen und Sektoren gross. Am besten rentierten Aktien in Nordamerika mit 15 Prozent, gefolgt von Pazifik und Europa ex Schweiz mit je knapp 9 Prozent. In der Schweiz lag die Aktienrendite bei 7 Prozent, in den Schwellenländern bei 2 Prozent.
PwC: Ein Bezugsrahmen für die BVG-Reform
Mia Mendez, Geschäftsführerin der PK PwC und Marco Tiefenthal, Assurance Director, Asset Management & Pension Funds, PwC Switzerland, haben die BVG-Reform in einer ausführlichen und allgemein verständlichen Darstellung zusammengefasst. Dabei kommen auch fragwürdige Elemente zur Sprache. Die beiden Autoren kommen zum Schluss:
Die vorliegende BVG-Reform adressiert einige wichtige Kernelemente. So wird mit der Senkung des Umwandlungssatzes die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden reduziert, der BVG-Sparprozess gestärkt oder die Vorsorgesituation im Tieflohn- und Teilzeitsegment verbessert. Profitieren von dieser Reform werden aber auch jene, die nicht direkt von der BVG-Reform betroffen sind, trotzdem aber einen Rentenzuschlag erhalten werden.
Es darf durchaus hinterfragt werden, ob der Preis dafür – eine neue, systemfremde Umverteilung zulasten jüngerer Generationen, Fehlanreize für das selbstständige Vorsorgesparen, eine weitere Erhöhung der Komplexität in der beruflichen Vorsorge und die Querfinanzierung zwischen Pensionskassen – gerechtfertigt ist. Dies insbesondere, weil die überwiegende Mehrheit aller Pensionskassen die Reformschritte bereits umgesetzt hat.
Swisscanto PK-Monitor 2023
(Swisscanto) Die wichtigsten Ergebnisse:
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Schweizer Vorsorgeeinrichtungen profitierten von der kräftigen Jahresendrallye bei Aktien und Anleihen. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stieg von 112,6% (30.9.2023) auf 114,9% per Ende 2023.
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Die Anzahl privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von über 115% ist per Ende 2023 auf 49,1% (Vorquartal: 41,0%) gestiegen, jene der finanziell stärksten öffentlich-rechtlichen, vollkapitalisierten Kassen auf 16,2% (Vorquartal: 13,5%).
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In einer Unterdeckung befinden sich 1,3% (Vorquartal: 1,6%) der privatrechtlichen Kassen sowie 8,1% (Vorquartal: 8,1%) der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung und 83,7% (Vorquartal: 88,9%) der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung.
- Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erwirtschafteten im vierten Quartal 2023 eine geschätzte vermögensgewichtete Rendite von 2,5%; die Gesamtrendite für das Jahr 2023 beträgt 6,2%.
“Zeitgeist getroffen”
Die BVK schreibt zum Jahresergebnis 2023:
Der Deckungsgrad der Zürcher Pensionskasse BVK lag per Ende 2023 bei 102,9 Prozent. Bei der Performance resultierte ein Plus von 7,2 Prozent. Zulegen konnte die BVK erneut beim Bestand, der um 3,9 Prozent gewachsen ist. Die neu vorgestellten Rentenmodelle stossen bei den Versicherten auf grosses Interesse.
Das positive Resultat wirkt sich direkt auf die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten aus. Bei einem Deckungsgrad über 100 Prozent werden bei der BVK ab Mitte Jahr die Sparguthaben planmässig zu zwei Prozent verzinst.
Im Juli stellte die BVK neue Rentenmodelle vor, wie sie in dieser Breite noch von keiner anderen Pensionskasse angeboten werden. Mit diesen flexiblen Neuerungen hat die BVK den Zeitgeist getroffen. «Das Interesse hat unsere Erwartungen deutlich übertroffen», sagt Schönbächler. Weiterhin profitieren die Versicherten von der arbeitnehmerfreundlichen Aufteilung der Sparbeiträge im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent, von der Anpassung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad oder der Möglichkeit, mit einer Beitragsvariante das Sparguthaben stetig zu erhöhen.
Banker gehen früh in Pension
(TA) Rentenalter Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass sich Beschäftigte in der Finanzbranche im Schnitt mit 62,8 Jahren zur Ruhe setzen – nicht einmal die Hälfte arbeitet bis zum 65. Lebensjahr. Natalia Ferrara, Geschäftsleiterin des Bankpersonalverbands, sagt gegenüber dem «SonntagsBlick»: «Die hohen Löhne tragen sicher dazu bei, dass sich viele Banker frühpensionieren lassen.» Gabriela Medici, Sozialversicherungsexpertin des Gewerkschaftsbundes, stört sich daran, dass die Frühpensionierungsquote bei Banken und Versicherungen am höchsten ist: «Damit gehen ausgerechnet die Beschäftigten jener Branchen, die mit unseren Pensionskassenvermögen Geld verdienen, überdurchschnittlich früh in Rente.»
Es wird länger gearbeitet
Erwerbstätigenquote nach Alter, Veränderung 2001 bis 2020
Der Tages-Anzeiger schreibt zum Trend, dass zunehmend die Erwerbstätigen bis in höhere Alter arbeiten. Gleichzeitig nehmen die Frühpensionierungen ab.
Menschen in der Schweiz arbeiten zunehmend auch im fortgeschrittenen Alter in ihrem Beruf weiter. Dass dieser Trend existiert, lässt sich anhand von Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung belegen. Sie zeigen zum einen, dass die Erwerbstätigkeit unmittelbar vor dem Pensionierungsalter zugenommen hat: Es arbeiten prozentual mehr 61-, 62-, 63- und 64-Jährige als vor zwanzig Jahren.
Basler Mieterschutz und die Folgen
Der an dieser Stelle schon mehrfach behandelte Basler Wohnschutz und seine üblen Folgen sind auch Thema beim Nebelspalter, wo Daniel Wahl die Konsequenzen per Franken und Rappen beziffert.
Die Fakten: Das von den Baslern beschlossene Gesetz zum «Schutz von bezahlbarem Wohnraum» entfaltet knapp zwei Jahre nach Einführung seine volle Wirkung. Weil die Sanierungs- und Renovationskosten nur zu einem Bruchteil an die Mieter weitergegeben werden können,
- lassen die Hauseigentümer die Liegenschaften verlottern,
- beklagt das Gewerbe seit Wochen einen dramatischen Einbruch von Aufträgen,
- ist die Stadt Basel um 1,62 Milliarden Franken ärmer geworden (die Rechnung dazu unten),
- haben die Banken ihre Bestimmungen zur Kreditvergabe bei Sanierungen verschärft,
- ist die Zahl von Wohnungsneubauten eingebrochen (Link).
Am Rheinknie herrscht Katerstimmung. Während sich Grossunternehmer im Abstimmungskampf nicht exponieren wollten, beklagen sie heute das linke Gesetz. (Link)
Warum das wichtig ist: Schweizweit kämpfen Mieterverbände für Mietzinsdeckelungen und wollen verhindern, dass gute Renditen erzielt werden können.
- In Zürich hat der Mieterverband eine ähnliche lautende Wohnschutzinitiative wie in Basel im vergangenen August lanciert (Link).
- Genf leidet seit 1983 unter dem strengen Wohnschutzgesetz. Liegenschaften werden sichtbar unzureichend saniert.
Long Live Freedom, Dammit!
pw. Javier Milei, seit 10. Dezermber 2023 neuer Präsident Argentiniens, hat am WEF eine Rede gehalten, bei welcher manchen der alteingesessenen Davos-Men die Ohren gewackelt haben dürften. Rot/grünen Wokies sind sie wohl gleich abgefallen. “Der Staat ist das Problem”, stellte er locker fest und predigte dann das Credo einer freien Marktwirtschaft, wie wir es schon lange nicht mehr gehört haben. Hier zusammengefasst 20 Zitate.
1: «Today I am here to tell you that the western world is in danger, and it’s in danger because those who are supposed to defend the values of the west are co-opted by a vision of the world that inexorably leads to socialism, and thereby to poverty.»
2: «Unfortunately, in recent decades, motivated by some well meaning individuals willing to help others, and others motivated by the desire to belong to a privileged class, the main leaders of the western world have abandoned the model of freedom for different versions of what we call collectivism.»
3: «We are here to tell you that collectivist experiments are never the solution to the problems that afflict the citizens of the world, rather they are the root cause.»
4: «The problem with neoclassical (economists) is the model they love so much does not match reality, so they attribute their own mistakes to the supposed market failure, rather than reviewing the premises of their model.»
Stabile Auffangeinrichtung
(Avenir Suisse) Was passiert mit Arbeitgebern und Angestellten, die bei keiner Pensionskasse unterkommen? Seit 40 Jahren gibt es die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dass sie einen konstant niedrigen Marktanteil von weniger als einem Prozent aller Versicherten aufweist, ist für Diego Taboada und Jérôme Cosandey ein gutes Zeichen. Weshalb das so ist, erklären die beiden Experten für die Altersvorsorge in ihrem jüngsten Beitrag. Sie schreiben:
Droht der Ausnahmefall also die Regel zu werden? Auf den ersten Blick scheint dies nicht völlig abwegig zu sein. Seit 2002 vervierfachte sich die Anzahl Aktiven, die bei der Auffangeinrichtung versichert sind, auf ca. 43’000 Personen per Ende 2022. Setzt man diese Zahlen allerdings in Relation zum Total aller Aktiven in der beruflichen Vorsorge, erscheint die Entwicklung alles andere als düster. 2022 betrug ihr Anteil 0,93 Prozent, gleich viel wie noch 2007 (vgl. Abbildung). Dieser Wert wurde nur 2021 (0,95%) übertroffen.
In der Grafik ist ersichtlich, dass zwei Drittel der Aktiven bei der Auffangeinrichtung aufgrund eines freiwilligen Anschlusses ihres Arbeitgebers versichert sind. Der restliche Anteil besteht vor allem aus Zwangs- und Wiederanschlüssen.
Höheres Rentenalter ist unvermeidlich
Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, ist Kopf der Initiative, die erst Rentenalter 66 und dann dessen Koppelung an die Lebenserwartung verlangt. Zur linken Initiative für eine 13. AHV-Rente sagt er in einem Interview mit den CH Medien, damit würden Milliarden an Reiche verschleudert. Auszüge:
Ihre Initiative kommt zur Unzeit. Man spricht über den Verlust an Kaufkraft, über höhere Krankenkassenprämien und höhere Mieten. Das ist kein guter Moment, um das Rentenalter anzuheben.
Matthias Müller: Bis zum Jahr 2050 fehlen der AHV 120 Milliarden Franken. Das kumulierte Umlagedefizit entspricht zehnmal den Kosten des Gotthard-Basistunnels. Dieses Problem schafft man nicht aus der Welt, indem man es ignoriert. Eine gute Sozialpolitik schlägt Lösungen vor. Das tun wir. Was wäre denn die Alternative?
Sagen Sie es.
Entweder man senkt die Renten massiv. Das will niemand. Oder man erhöht die Steuern und Abgaben. Das ist das Rezept der Linken. Es ist der falsche Ansatz. Mit einer dosierten Erhöhung des Rentenalters stellt man die AHV hingegen langfristig auf eine solide Basis.
Die Gewerkschaften sprechen davon, dass die Lohnabzüge erhöht werden sollen.
Das wäre brutal. Will man das Defizit der AHV wegbringen, muss man 1,7 Prozentpunkte mehr von den Löhnen abziehen. Will man das? Für Familien mit eher tiefem Einkommen wäre der Kaufkraftverlust einschneidend. Ist es da nicht viel sinnvoller, wenn alle nur ein Jahr länger arbeiten?
Ein Jahr mehr in einem ersten Schritt.
Ja. Bis 2033 würde das Rentenalter auf 66 steigen. Dann folgt die Koppelung an die durchschnittliche Lebenserwartung. Bis 2043 wären wir bei einem Rentenalter von 67. Das ist moderat, wenn man die Massnahmen im Ausland betrachtet – viele Länder erhöhen die Schwelle viel schneller. Wenn nun linke Politiker sagen, dass wir bald bis ins Alter von 100 arbeiten müssten, ist das Mumpitz.
Gezinkte Karten
Werner C. Hug wirft den Initianten der 13. AHV-Rente vor, bei ihren Daten mit gezinkten Karten zu spielen. “In ihrem Kampf für eine 13. AHV-Rente greifen die Gewerkschaften zu dubiosen Mitteln. Ein Blick in die Neurentenstatistik 2022 genügt, um festzustellen, wie ungenau, ja falsch die Darstellung von einem «Rentenzerfall» ist. Was sicher ist: Zusätzliche fünf Millarden Franken pro Jahr werden fehlen – und anderswo beschafft werden müssen.” Dabei geht es auch um die Entwicklung der PK-Renten.
Es ist richtig, dass die Pensionskassen-Renten für Männer im Durchschnitt seit 2015 von 2879 auf 2656 Franken und auch im Median abgenommen haben. Bewusst wird jedoch vom SGB nicht erwähnt, dass seit 2015 zur Finanzierung der Langlebigkeit und der Umverteilung zugunsten der kleinen Einkommen im BVG-Obligatorium die Umwandlungssätze im Überobligatorium von 6,25 auf 5,43 Prozent gekürzt wurden. Parallel dazu sind die Kapitalbezüge aus Pensionskassen der Männer im Mittel von rund 238’000 auf 333’000 Franken angestiegen. Die tieferen Renten sind somit nicht nur auf die Senkung des Umwandlungssatzes, sondern auf die höheren Barbezüge auf den vorhandenen Altersguthaben zurückzuführen. Aus höheren Kapitalbeständen resultieren höhere Renten. (…)
Die Politik spielt Roulette und hofft auf Einnahmen, die nicht zu erwarten sind. Denn eines ist klar: Gemäss jüngsten Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BVS) benötigt die AHV spätestens nach den Jahren 2030 weitere 0,9 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente.
Gouverner c`est prévoir. Diesen Grundsatz kennen SP und Gewerkschaften offenbar nicht. Im Gegenteil: Die AHV soll es sich leisten, zusätzliche fünf Milliarden pro Jahr für eine 13. Rente auszugeben. Damit kämen mindestens 1,1 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente hinzu, oder die AHV-Beiträge müssten um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden.
OAK: Mitteilungsentwurf «Übertragung von 1e Vorsorgeguthaben»
inter-pension hat sich in der Anhörung zum Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung» der OAK geäussert. Der Verband schreibt dazu:
Dass im Bereich der 1e-Vorsorgeeinrichtungen einige ungeklärte Fragen bestehen, ist unbestritten. Vieles ist, wie auch Sie festhalten, weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe geregelt. Die OAK BV ist in ihrem Bestreben, für die Anwendung einer gesamtschweizerisch einheitlichen Praxis zu sorgen, grundsätzlich zu unterstützen. Dabei setzen wir jedoch voraus, dass ausschliesslich Fragen der Rechtsanwendung, eben Praxisfragen, durch die OAK BV geklärt werden sollen.
Die OAK BV hat bekanntlich nicht die Kompetenz, eigene (generell-abstrakte) Regeln zu erlassen, die Gesetzes- oder Verordnungscharakter haben. Der OAK BV steht es auch nicht zu, vom Gesetzes- oder Verordnungsgeber (bewusst oder unbewusst) geschaffene Lücken zu füllen. Leider trifft genau dies mit der vorliegenden Mitteilung zu.