
Der Verband Vorsorge Schweiz feiert das 10 Jahre-Jubiläum
Der Verband der Freizügigkeits- und Säule 3a-Stiftungen (Verein Vorsorge Schweiz) feierte anlässlich seiner Mitgliederversammlung am 20.06.2025 in Bern mit seinen Mitgliedern und Gästen aus der Branche seinen 10. Geburtstag. Er zählt inzwischen 72 Mitglieder und hat sich als Fach- und Branchenverband etabliert. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Inzwischen ist der VVS der Branchenverband, der fast den gesamten Freizügigkeits- und Säule 3a-Markt repräsentiert. Er engagiert sich für Transparenz und Effizienz in diesem Bereich der Vorsorge sowie für die Stärkung dieser Vorsorgewerke.
Zudem ist er zentraler Ansprechpartner für Behörden, Politik und Medien. Im Weiteren fördert er die Aus- und Weiterbildung der Verantwortlichen und Mitarbeitenden in diesem sehr spezifischen Vorsorgesegment.
Anlässlich der Mitgliederversammlung in Bern wurde Marcel Rumo (Zürcher Kantonalbank) als Präsident bestätigt. Die zur Wahl angetretenen, bisherigen Mitglieder des Vorstandes wurden ebenfalls bestätigt. Neu hinzu gewählt wurden Teodora Toma (PensExpert), Daniel Friedli (Entris Banking) und Martin Kaiser (Swiss Life).
Ein Honigtopf?
Ein Bericht von Watson (CH-Media) unter dem Titel «Wie sich Schweizer Geldverwalter am Honigtopf der Pensionskassen stärken» fand in den Medien weite Verbreitung. Wieso aber die PKs für die Dienstleister ein «Honigtopf» sein soll, wird nicht klar. Suggeriert wird bloss, dass die Kassen zu viel bezahlen.
FAR verschärft Frühpensionierungsbedingung
SRF berichtet über die Verschärfung der Bedingungen für Frühpensionierungen bei der Stiftung FAR, dem Vorsorgewerk des Schweizer Bauhauptgewerbes. SRF schreibt dazu auf ihrer Website:
FAR ist eine Art Mischung zwischen der AHV und einer Pensionskasse. Das heisst, die Renten von heute werden mit den Beiträgen von heute finanziert – wie bei der AHV. Dabei übernehmen die Baumeister 6 Prozent der gesamten Beiträge. Die Bauarbeiter 2.25 Prozent über ihren Lohn.
Geht nun ein Bauarbeiter mit 60 in Frühpension, dann wird zusätzlich als Sicherheit das ganze Geld für seine Rente bis 65 auf die Seite gelegt. Und zwar aus dem Kapital, das die Stiftung seit 2003 aufgebaut hat. 2024 betrug das Kapital der Stiftung gemäss Geschäftsbericht knapp 820 Millionen Franken.
Doch FAR ist seit Jahren in finanzieller Schieflage. Der Grund: Frühpensionierungen nehmen zu – Stichwort Babyboomer – und die Beiträge stagnieren bzw. sind rückläufig.
Die bisherigen Massnahmen des Stiftungsrates, der paritätisch mit Gewerkschaftern und Baumeistern besetzt ist, haben zu wenig bewirkt. Ende 2024 hat das oberste Gremium von FAR eine harte Massnahme verfügt: Per 1. Juli 2025 steigt die Beitragsdauer für eine volle Rente von 15 auf 20 Jahre an.
Das heisst, neu muss ein Bauarbeiter vor seiner Frühpension 20 Jahre lang ununterbrochen auf dem Bau gearbeitet haben.
Anstieg der beruflichen Eingliederungen durch die IV
Rund 57’700 Personen haben 2024 an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, 1900 mehr als im Vorjahr und dreimal mehr als noch 2008. Von den 41’000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig.
Die Handelszeitung stellt gleichzeitig fest, dass die Massnahmen entsprechend bei 40 Prozent der Teilnehmer erfolglos geblieben sind.
Spar- und Pensionskasse
Im Rahmen des 40 Jahr-Jubiläums des BVG und der Zusammenarbeit von ASIP und NZZ hat die Zeitung ein Interview mit Thomas Schönbächler, CEO der Zürcher BVK, zu aktuellen Themen der beruflichen Vorsorge geführt. Auszüge:
Sparkasse der beruflichen Vorsorge?
Wenn jemand mit 20 Jahren ins Berufsleben einsteigt, zahlt er aus heutiger Sicht mindestens 45 Jahre lang in eine Sparkasse ein, in der sein Geld hoffentlich gut verzinst wird und nach diesen 45 Jahren hoffentlich noch vorhanden ist. Deshalb bin ich zur Überzeugung gekommen, wir sollten konsequent bis ins Alter von 55 Jahren von einer beruflichen Sparkasse reden und erst danach von einer Pensionskasse.
Weil der Begriff Sparkasse eine höhere Zugkraft hat?
Man kann das Thema ganz anders bespielen und es eröffnet uns viel mehr Möglichkeiten, jüngere Versicherte kommunikativ zu erreichen. Über den Begriff des Sparens finden wir passende Themen, beispielsweise wie man mithilfe der beruflichen Sparkasse den unbezahlten Urlaub absichern kann.
Inwieweit sind die [BVK-] Modelle flexibel?
Weil der Kapitalbedarf in den ersten Rentenjahren höher ist, haben wir ein dynamisches Modell entwickelt, bei dem die Rente zu Beginn 13 Prozent höher ausfällt und dann bis zum 75. Lebensjahr auf etwa 3 Prozent unter die normale Rente sinkt.
Ein anderes Modell entwickelten wir speziell für Frauen. Wir haben über zwei Drittel weibliche Versicherte. Vor ein paar Jahren stellten wir fest, dass immer mehr Frauen das Kapital beziehen. Das macht durchaus Sinn, denn eine Frau hat zwar eine höhere Lebenserwartung als ein Mann, ist aber im Schnitt fünf Jahre jünger als ihr Lebenspartner.
Somit ist die anwartschaftliche Rente, also die Partnerrente, für die wenigsten Frauen ein sehr wahrscheinliches Szenario. Daher haben wir ein Modell entwickelt, in dem ein höherer Umwandlungssatz für eine höhere Rente sorgt, im Gegenzug aber die Anwartschaft auf die Rente für den Lebenspartner etwa halbiert.
Wir feiern 2025 das 40-jährige Bestehen der beruflichen Vorsorge: Was würden Sie, wenn Sie völlig freie Hand hätten, für die nächsten 40 Jahre am System ändern?
Technisch würde ich sicherstellen, dass verschiedene Lohnverhältnisse und dementsprechend auch tiefere Mehrfachbeschäftigungen konsequent versichert werden. Konkret bedeutet dies, die Eintrittsschwelle abzuschaffen und den Koordinationsabzug anders zu definieren.
Dann würde ich die Höhe der Beiträge nur auf zwei Stufen definieren und den Beitragszeitraum auf das gesamte Berufsleben ausdehnen, beginnend beim ersten Arbeitstag. Aber vor allem würde ich mich vom Umwandlungssatz lösen und eine Rente mit einem dynamischen Mindestparameter in Abhängigkeit von Berufsgruppen und der statistisch erwarteten Restlebenszeit definieren, die sich entsprechend verändert.
Vielleicht wird sich die Entwicklung ja auch wieder mal umkehren, sodass die Rente wieder höher wird, weil die Restlebenszeit abnimmt – auch das ist denkbar.
Verschwendetes Potenzial
Viele Personen über 65 Jahre möchten länger arbeiten, doch sie werden behindert anstatt gefördert. Ein grundlegendes Umdenken ist erforderlich, meint Claudia Rey in der NZZ.
MoreViele Senioren würden gerne über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten – die einen aus finanziellen Gründen, andere, weil sie den sozialen Austausch am Arbeitsplatz schätzen, und wieder andere, weil die Arbeit ihre Passion ist.
Doch Weiterarbeiten ist in der Schweiz derzeit unattraktiv und in einigen Unternehmen gar unerwünscht.
Ein Blick in die Statistik zeigt, die Schweiz verschwendet Potenzial: Die Eidgenossenschaft weist bei den 55- bis 64-Jährigen eine der höchsten Beschäftigungsquoten weltweit aus.
Nur die Menschen in Island, Japan, Schweden und Neuseeland arbeiten noch mehr. Das ist erfreulich. Doch mit der Pensionierung kommt der Wendepunkt. Und plötzlich steht die Schweiz alles andere als vorbildlich da.
Bei der Beschäftigung der über 65-Jährigen liegt die Schweiz unter dem OECD-Durchschnitt. Laut einer Statistik des Staatssekretariats für Wirtschaft aus dem Jahr 2020 sind lediglich 12 Prozent der Personen im Alter von 65 Jahren und älter noch erwerbstätig. In den vergangenen Jahren dürfte sich daran kaum etwas geändert haben.
Negativzinsen. Was tun?
Nach der Zinssenkung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf 0.00% besteht eine substanzielle Wahrscheinlichkeit, dass der Leitzins bei einem der nächsten Zinsentscheide in den negativen Bereich gesenkt wird.
Oliver Dichter, Luzius Neubert, Luca Tonizzo und Thomas Meier von PPCmetrics zeigen in der Präsentation «Handlungsmöglichkeiten im Negativzinsumfeld» auf, welche Auswirkungen ein negativer Leitzins hätte und inwiefern sich für Schweizer Pensionskassen und andere institutionelle Anleger Handlungsbedarf ergibt.
Negativzinsen: gut für das Wachstum, schlecht für die PKs
Laut einer UBS-Umfrage trugen Negativzinsen in der Schweiz von 2015 bis 2022 zum BIP-Wachstum bei und minderten den Franken-Aufwertungsdruck. Nachteilig waren sie für die Vorsorgeeinrichtungen. Cash schreibt zur Umfrage:
Eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer beurteile die Negativzinsphase in der Schweiz zwischen 2015 und 2022 überwiegend positiv in Bezug auf das BIP-Wachstum, heisst es in der Studie.
Ebenfalls vorherrschend ist die Meinung, dass die Minuszinsen zu einem Anstieg der Immobilienpreise geführt und das Kreditwachstum begünstigt haben. Zudem dürften die Staatsausgaben durch die tieferen Finanzierungskosten angestiegen sein.
Keine einheitliche Meinung zeigt sich dagegen in Bezug auf die Inflation: Während knapp 50 Prozent der Befragten einen positiven Effekt sehen, beurteilen 16 Prozent den Einfluss als negativ. Rund 40 Prozent sehen dagegen keine nennenswerte Auswirkung auf das Preisniveau.
Weniger vorteilhaft bewertete die Mehrheit der Befragten die Auswirkungen auf die Pensionskassen und die Haushalte. So gehen 44 Prozent gehen davon aus, dass die Pensionskassen unter den Negativzinsen litten, bei den Nettozinseinkommen der Haushalte sind es sogar 53 Prozent.
Ein erheblicher Teil der Teilnehmer erkannte aber auch hier positive Effekte, was die unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven aufzeigt.
Wie lebt es sich im Rentenalter? Mehrheitlich gut!
Die aktuelle Studie der Swiss Life zu den Lebensverhältnissen der Rentner befasst sich mit der Lebensqualität anhand von Aktivitäten, Einbindung in soziale Netzwerke, Gesundheit, Mobilität. Der Fokus liegt auf den 65 bis 80-Jährigen. Zusammenfassend wird festgestellt:
Personen im frühen Rentenalter weisen mehrheitlich eine hohe Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen, den Aktivitäten, dem sozialen Netzwerk, der Gesundheit und der Mobilität auf mit wichtigen Aspekten also, die massgeblich ihre Lebensqualität beeinflussen.
Jedoch ist die Lebensqualität nicht über die gesamte Bevölkerung zwischen 65 und 80 hinweg gleich verteilt. So haben einkommensschwächere Personen nicht nur eine tiefere Lebenserwartung, sondern beurteilen z. B. ihre Gesundheit auch schlechter und verzichten eher aus finanziellen Gründen auf Reisen und Ausflüge als Personen mit hohem Einkommen.
Zudem ist unsere Studie eine Momentaufnahme, die sich nicht ohne Weiteres auf die Zukunft übertragen lässt. Weiter ist zu beachten, dass die genannten Ergebnisse nur für Personen, die noch in Privathaushalten leben, gelten. Auf die Situation von Personen in Alters- und Pflegeheimen wird im Rahmen dieser Studie nicht eingegangen.
Mietpreisinitiative des SGB
Der Gewerkschaftsbund hat eine weitere Initiative in der Endlos-Serie seiner populistischen Forderungen lanciert. Die Mieten sollen wieder bezahlbar werden. Das könnte besser erreicht werden durch vereinfachte Bewilligungsverfahren und Deregulierung, welche zu einer Angebotssteierung führen könnten.
Eine weitere Option wäre die Begrenzung der Zuwanderung. Beides für den SGB absolute No-Gos. Seine Kompetenz liegt in der Regulierung und Strangulierung des Marktes mit den üblichen absehbaren Konsequenzen.
Der Kampf richtet sich gegen die «Immobilienkonzerne», also primär Versicherungen und Pensionskassen, deren Marktanteil laut SGB-Angaben seit 2000 von 31 auf 45 Prozent gestiegen ist. In der Mitteilung zur Initiative heisst es auf der Website des SGB:
MoreDas Mietrecht gibt heute eigentlich vor, wie Mietpreise berechnet werden müssen. Dabei sollen die entstandenen Kosten gedeckt und eine angemessene bzw. gedeckelte Rendite erzielt werden können.
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts ergibt sich heute eine aktuell zulässige maximale Nettorendite von 3.5 Prozent (Referenzzinssatz plus 2 Prozent). Doch diese wird in der Praxis oft und flächendeckend übertroffen. In der Realität wird heute statt einer gesetzeskonformen oft eine möglichst hohe Miete verlangt – missbräuchliche Renditen sind gang und gäbe. (…)
Militärische und soziale Sicherheit
In den letzten 40 Jahren ging der Anteil der Ausgaben des Bundes für das Militär stark zurück, hat sich aber seit 2005 stabilisiert. Gleichzeitig nahmen die Aufwendungen für die soziale Sicherheit relativ und absolut mass zu. Avenir Suisse schreibt zu ihrer Grafik:
Die finanzielle Gewichtung des Bundeshaushalts hat sich über die Jahrzehnte grundlegend verändert. 1965 floss noch fast ein Drittel der Ausgaben in die Landesverteidigung. Heute sind es noch rund 7%. Gleichzeitig ist der Anteil der Sozialausgaben von 15 auf über 35% gestiegen. Die beiden Kurven verlaufen in entgegengesetzte Richtungen – eine Scherenbewegung über sechs Jahrzehnte hinweg.
Diese Entwicklung war kein Zufall, sondern Ausdruck einer Phase relativer Stabilität: In den Jahrzehnten nach dem Kalten Krieg verschob sich der Fokus. Die Bedrohungslage schien entspannt, der finanzielle Spielraum wuchs. Es war folgerichtig, einen Teil auch für soziale Sicherung zu nutzen. Neue Sozialwerke wurden geschaffen, bestehende ausgebaut. Die Alterung der Bevölkerung tat ihr Übriges.
Das heutige Ungleichgewicht ist strukturell: Beim Sozialstaat ist Sparen politisch schwer, bei der Armee deutlich einfacher. Der Grund liegt in der Ausgabenstruktur: Zwei Drittel der Bundesausgaben sind gesetzlich gebunden, der Hauptanteil davon entfällt auf Sozialleistungen. Wer dort kürzen will, muss oftmals damit vors Volk – mit ungewissem Ausgang.
Die Armee dagegen steht unter parlamentarischer Hoheit. Hier können Einsparungen einfacher beschlossen werden, meist ohne unmittelbare politische Kosten. Auch darum waren die Verteidigungsausgaben über Jahre hinweg rückläufig. Zwar fliessen inzwischen wieder mehr Mittel in die Armee. Doch der frühere Abbau fordert jetzt seinen Preis: Gerade in einer Phase wachsender Bedrohungen fehlt der finanzielle Spielraum.
CHSS: Rente oder Kapital?
CHSS, die Zeitschrift des BSV zu Themen der sozialen Sicherheit, schreibt über die Studie der Publica zu den Kapitalbezügen in der Kasse. Zur Frage nach dem Motiv für den Bezug heisst es:
MoreBei den geschlossenen Fragen zu den Beweggründen für einen Kapitalbezug dominiert das Thema Steuern (56%) deutlich. Dahinter folgen die eigene Anlagestrategie (32%), der Finanzbedarf nach der Pensionierung (30%), der Umwandlungssatz (29%), der Zivilstand (20%) sowie Erbschaftsüberlegungen (18%). (…)
Rund 70 Prozent der Befragten geben an, das bezogene Alterskapital eigenständig zu verwalten. Ein grosser Teil des Kapitals wurde bislang nicht konsumiert, sondern investiert oder gespart. Am häufigsten wird das Kapital auf Bank- oder Sparkonten deponiert, dicht gefolgt von Investitionen in Anlagefonds.
Die erwartete Rendite auf das bezogene Kapital variiert deutlich: Ein Drittel der befragten Personen geht von einer Rendite zwischen 0 Prozent und 2 Prozent aus, ein weiteres knappes Drittel erwartet 2 Prozent bis 4 Prozent. 17 Prozent rechnen mit einer Rendite von über 4 Prozent, während 18 Prozent keine Angabe zur erwarteten Rendite machen konnten (siehe Grafik 3).
Personen, die das vollständige Alterskapital bezogen haben, erwarten im Schnitt höhere Renditen als Personen, die Kapital in Kombination mit einer Rente bezogen.
OAK: Weisung Mindestanforderung an die Aufsicht
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV hat am 23. Juni 2025 die Weisungen W – 01/2025 «Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG» publiziert.
Wer hat, dem wird gegeben
Neue Zahlen offenbaren die Effekte der Mitte-Initiative: Nur eine Minderheit würde profitieren. Die Ehepaare mit den tiefsten Renten würden leer ausgehen, müssten aber zahlen. Die NZZ schreibt dazu:
MoreVon der Abschaffung des Plafonds würde nur ein Drittel aller AHV-Rentner profitieren. Nicht nur die Ledigen, Geschiedenen und Verwitweten würden leer ausgehen, sondern auch ein Teil der Ehepaare selbst – nämlich all jene, die gar nicht von der Plafonierung betroffen sind: Personen, die früher wenig verdient haben und heute relativ tiefe Renten erhalten.
Die Plafonierung betrifft nur Rentnerpaare, die als Erwerbstätige mittlere bis hohe Löhne erzielt haben. Wer hingegen wenig verdient hat, erhält schon heute zwei ungekürzte Renten.
Eine Diskriminierung der Witwer und die Folgen für das BVG bei Aufhebung
In seinem Sessionsbericht mit Themen zur 2. Säule des ASIP wird auch die Parlamentarische Initiative Kamerzin zur «Gleichstellung von Witwen und Witwern, sobald das letzte Kind die Volljährigkeit erreicht» behandelt. Das scheint mit der beruflichen Vorsorge herzlich wenig zu tun zu haben. Der ASIP belehrt uns eines Besseren und stellt dazu fest:
Auf den ersten Blick ist das BVG von der vorliegenden Initiative nicht betroffen. Der ASIP weist aber darauf hin, dass es als indirekte Konsequenz der Diskussionen aus der AHV durchaus zu Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge kommen kann.
Konkret bestehen im Parlament diverse Vorschläge, wonach im Sinne eines Kompromisses die AHV-Hinterlassenenleistungen zukünftig zivilstandsunabhängig entrichtet werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass die heutigen gesetzlichen Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge weniger umfassend wären als obligatorische Leistungen in der AHV.
Insbesondere ist zu bedenken, dass die meisten Vorsorgeeinrichtungen Leistungen für Lebenspartner im Überobligatorium an reglementarische Bedingungen knüpfen. Dazu gehören beispielsweise eine Meldung zu Lebzeiten oder das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts.
Für die Versicherten wäre kaum verständlich, wenn derartige Restriktionen in der zweiten Säule bestehen, die Leistung in der AHV aber obligatorisch wäre. Aus Sicht des ASIP braucht es daher eine Koordination, um sicherzustellen, dass nicht AHV-Bestimmungen plötzlich zu anderen Resultaten führen als im BVG-Minimum. Insbesondere muss eine Verschiebung von Hinterlassenenleistungen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen vermieden werden.
SR und NR haben der Initiative Folge gegeben.