Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft mit der Situation der Vorsorgeanleger nach dem verlustreichen 2022.
Anleger haben 2022 die Wertschriftenaufwertungen der Vorjahre, die von den damaligen Nullzinsen angefeuert waren, zu erheblichen Teilen hergeben müssen. Private und Institutionelle stecken heftige Verluste ein. Doch Vorsorgesparer hätten die selbstverwalteten Pensionskassengelder und 3a-Wertschrifteninvestments im Wesentlichen beibehalten, sagt Beat Bühlmann vom Vorsorgedienstleister Finpension.
Wie er berichtet, investieren Kunden ihre separierten Pensionskassengelder in gemischten Wertschriftenportfolios mit einem Aktiengehalt von rund 40%: «Bei den 3a-Vorsorgeinvestments setzt die Kundschaft gar auf einen Aktienanteil von im Schnitt über 85%.»
Allerdings ist es gut möglich, dass viele die Werteinbusse ihrer Vorsorgeinvestments nicht unterjährig verfolgen und erst mit Erhalt des digitalen oder brieflichen Jahresauszugs in den kommenden Wochen entdecken werden. (…)
Oliver Bienek vom Anbieter Liberty Vorsorge berichtet auf Anfrage der FuW, die Liberty-Kundschaft sei mehrheitlich «ausgewogen investiert mit einem Aktienanteil zwischen 40 und 50%». Das treffe gleichermassen auf die Wertschriftendepots der Kategorien Freizügigkeit, 1e-Pensionskassen und 3a zu.
Im Verlauf des schlechten Börsenjahres 2022 habe der Vorsorgedienstleister Liberty beobachtet, dass die Kunden die gewählte Anlagestrategie und den Aktienanteil im Vermögen nicht oder nicht wesentlich verändert haben. Bei den Freizügigkeitsgeldern aus Pensionskassen und den 3a-Vermögen seien jedoch 30 bis 40% der Kunden in einer Kontolösung angelegt.
Dank der regen Emissionstätigkeit der beiden grössten Schuldner verzeichnet der Schweizer Obligationenmarkt trotz Kursturbulenzen ein Rekordvolumen. Die FuW schreibt dazu:
Trotz kräftiger Finanzmarktturbulenzen kann der Schweizer Obligationenmarkt 2022 neue Rekorde feiern. Der Emissionsmarkt wurde so stark beansprucht wie seit Jahren nicht mehr. «Schon 2021 war ein gutes Emissionsjahr und 2022 war noch besser», sagte Markus Thöny, Chef des Bereichs Swiss Fixed Income bei Lombard Odier IM.
Dabei sei das Rekordvolumen vor allem der grossen Emissionstätigkeit der beiden grössten Schuldner, der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken zu verdanken, sagt Stefan Bösl, Leiter Kapitalmarkt bei der Luzerner Kantonalbank (LUKB). Zudem haben der Lebensmittelriese Nestlé und der Pharmakonzern Roche zusammen rund 5 Mrd. Fr. eingesammelt. Zudem lieferten auch ausländische Pfandbriefemittenten einen namhaften Beitrag.
Thomas Hengartner schreibt in der FuW zu den Folgen wechselnder Diskontsätze für die Pensionskassen auf die Konzernbilanzen:
Der Anstieg von Marktzinsen habe auch die Diskontsätze angehoben, und dies habe den Barwert langfristiger Vorsorgeverpflichtungen in der Halbjahresbilanz 2022 der Konzerne gegen 20% verbilligt, sagt Christian Heiniger, Pensionskassenexperte beim Beratungsunternehmen WTW: «Trotz der Baisse der Aktien- und der Anleihenkurse hat sich deshalb der Vorsorgedeckungsgrad der Schweizer Konzerne im ersten Semester 5 bis 8 Prozentpunkte auf durchschnittlich gegen 100% verbessert.»
Dieses bilanzielle Finanzierungsverhältnis der Vorsorge für die 29 grössten kotierten Schweizer Unternehmen hatte 2021 von 84 auf 92% zugenommen – dank guter Anlageperformance in Kombination mit beginnendem Zinsanstieg.
Arno Schmocker schreibt in der Finanz und Wirtschaft zu den Entscheiden der SGK-S bei der BVG-Reform:
Vom Glauben, der Ständerat sei im Parlament das konservative Korrektiv, ist Abschied zu nehmen. Wie schon in der AHV21-Reform überholt die zuständige Kommission der kleinen Kammer mit ihren Vorschlägen zur Reform der zweiten Säule den Nationalrat gleichsam links. (…)
Überaus üppig, geht es nach dem Willen einer hauchdünnen Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats. Sie wurde ausgerechnet dank der Zustimmung von FDP-Vertretern erreicht. Die ersten zwanzig Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen einen Zuschlag zur Rente erhalten – ihr ganzes Leben lang. Im nationalrätlichen Vorschlag waren es bloss die ersten fünfzehn Jahrgänge. Im Modell des Ständerats würden schätzungsweise 70% der Versicherten in der Übergangsgeneration einen vollen Zuschlag erhalten, 18% einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrats wären es alle Versicherten, in demjenigen des Nationalrats 35 bis 40% der ersten fünfzehn betroffenen Jahrgänge. (…)
Die Argumentation der Mehrheit, das Modell des Nationalrats sei zu wenig grosszügig, um im Volk eine Mehrheit für die BVG-Reform zu gewinnen, ist fragwürdig. Der Vorschlag der Ständeratskommission ist deutlich näher an der Bundesratslösung, die den Geist gewerkschaftlicher Solidarität und Umverteilung atmet. Was die rechte Hand nimmt, gibt die linke wieder zurück. Das fördert die Anspruchshaltung auf Besitzstandswahrung. Eine Reform, die diesen Namen verdient, ist es nicht.
Werner C. Hug kommentiert in der FuW den von der Linken angestrebte Umverteilungssozialismus, der zwar in der AHV bereits gelebt wird, nun aber auch für das BVG gefordert wird. Er schlussfolgert:
Die angeblich «Reichen» sollen also nicht nur über die AHV und die direkte Bundessteuer – hier spülen Bruttoeinkommen über 60’000 Fr. mehr als 90% in die Bundeskasse –, sondern auch noch in der zweiten Säule geschröpft werden. Wollen SP und Gewerkschaften über Karl Marx’ Mehrwerttheorie hinaus nicht nur den Profit der Unternehmer, sondern auch die hohen Löhne enteignen? Wäre es nicht ehrlicher, wenn sie sich vorher von der verantwortungsvoll gelebten paritätischen Verwaltung als Sozialpartner offiziell verabschiedeten und sich der Öffentlichkeit und den Wählern als Kommunisten präsentierten?
Zur Entwicklung der Neurenten hält er fest:
[Die] monatlichen PK-Renten der Männer [sind] zwischen 2015 und 2020 im Median von 2294 auf 2081 Fr. zurückgegangen. Für Frauen sind sie leicht gestiegen, auf 1167 Fr. Die PK-Renten der niedrigen Löhne (erstes Quartil) der Frauen sind sogar 2,5% gewachsen. Trotzdem titelt das Bundesamt für Statistik: «Männer beziehen mehr als doppelt so hohe Kapitalleistungen wie Frauen.» Dass die Renten der Männer rückläufig sind und die der Frauen leicht steigen, darüber schweigt das Communiqué des Departements des Sozialministers.
“Viele Jahre lang mussten die Pensionskassen mehr vom jährlichen Investmenterfolg den Rentnern zuschanzen als den versicherten Erwerbstätigen. Kumuliert sind es hochgerechnet um die 20 Prozentpunkte gewesen, bezogen auf den entsprechenden Teil des Pensionskassenvermögens. Jetzt geht es nach der rund 8%igen Investmentperformance 2021 in die Gegenrichtung”, schreibt Thomas Hengartner in der FuW.
Die Erwerbstätigen erhalten auf ihrem Teil des Kassenvermögens mehr als die Rentner auf ihrem. Diesem müssen die Kassen je nach gewählter Bilanzierung weiter jährlich 1 bis 2% zuschreiben, damit es für die Rentenzahlungen ausreicht. Auf den Pensionskassenguthaben der Erwerbstätigen sollte wesentlich mehr landen.
Eine Zinsgutschrift im Umfang der gesamten letztjährigen Anlageperformance sollte es sein, zumindest bei den gut situierten Kassen, fordert Jürg Schiller, Präsident des Vermögensverwalters VI Vorsorgeinvest. Auch wenn nun die Erwerbstätigen mehr bekommen, müsste diese Bevorteilung einige Jahre anhalten, um die Umverteilung von Anlageergebnissen der vergangenen Jahre zu kompensieren.
«Im Schnitt haben die Pensionskassen von 2012 bis 2020 dem Vermögensteil der Pensionierten insgesamt rund 5 Prozentpunkte mehr gutschreiben müssen als dem der Erwerbstätigen», sagt Kate Kristovic, Pensionskassenexpertin des Beratungsunternehmens Libera.
Hinzu kämen nochmals bis zu 18 Prozentpunkte, weil die Rentnerkapitalien für eine der Zinslage angepasste Bilanzierung aufgestockt werden mussten. Kristovic betont, das effektive Ausmass dieser Umverteilung sei von Pensionskasse zu Pensionskasse sehr unterschiedlich, abhängig von der Bilanzpraxis und dem Umfang gewährter Kompensationen.
Die Nr. 100 / 2021 der Finanz und Wirtschaft ist dem Schwerpunktthema Vorsorge gewidmet. Thomas Hengartner widmet sich der ungelösten Probleme in der Altersvorsorge. Einleitend schreibt er unter dem Titel “Für die Altersvorsorge muss Nachdenkpflicht gelten” sehr treffend und pointiert:
Es gibt nur zwei Rezepte für eine auskömmliche finanzielle Altersvorsorge: mehr und während zusätzlicher Jahre sparen sowie auf dem Gesparten mehr reale (inflationsbereinigte) Rendite herausholen. Denn immer mehr Menschen in unserem Land haben das Glück, ein gesundes, langes Leben geschenkt zu erhalten. Der Blick in unsere Familien zeigt es. Die Coronapandemie hat Einzelne leider schmerzlich getroffen.
Aber daran, dass die Lebenserwartung im Landesschnitt noch immer zunimmt, hat sich nicht wirklich etwas geändert. Die zusätzlichen Lebensjahre nach dem Ende der Erwerbstätigkeit zu finanzieren, wird exponentiell schwieriger. Kleingeistig wirkt deshalb, dass im politischen Diskurs nur längst überfällige Korrekturen angegangen werden, besonders die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann sowie die Senkung des Rentenumwandlungssatzes der Pensionskassen.
Thomas Hengartner schreibt zur Studie “Stopping the Race to the Bottom” von Mercer:
Pensionskassen würden zu sehr auf Aktien und auf Investments am Heimmarkt setzen, kritisiert der Berater Mercer in einer neuen Studie. Deswegen sei das Portfolio unnötig volatil und die Renditeausbeute unvollständig. Optimal für die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wäre, in wesentlich grösserem Umfang die Alternativanlagen zu nutzen – mit bis 20% des Gesamtvermögens. So würden ergänzende, diversifizierende Renditebringer erschlossen. Diese seien zwar eingeschränkt handelbar oder gar illiquid, doch Pensionskassen würden ja sehr langfristig investieren.
Der Mercer-Optimalaufteilung hat «Finanz und Wirtschaft» die Vermögensallokation einiger wettbewerblicher Pensionskassen gegenübergestellt. Asga Pensionskasse, Axa Stiftung berufliche Vorsorge und Profond Vorsorgeeinrichtung gehören zu den rund 100 grossen Anbietern der beruflichen Vorsorge für kleinere und mittlere Unternehmen. Um diese Kundschaft, die wegen der sich wandelnden Wirtschaftsstruktur zahlreicher wird, buhlen die Vorsorge-Sammelstiftungen.
Werner C. Hug hat in der FuW eine detaillierte Auslegeordnung der AHV-Finanzen und deren Aussichten vorgenommen. Sie sind nicht erbaulich und schon gar nicht erbaulich ist die Verweigerung, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Geht es der AHV wirklich gut? Ein Blick in die Zukunft zeigt (die Zahlen der bereits Pensionierten und der künftig in Rente gehenden Personen sind schliesslich bekannt), dass dank Staf die Freude bestenfalls bis zum Jahr 2023 anhält. Dann übersteigen nach geltendem Regime die Ausgaben wieder die Einnahmen, und bis 2030 wächst das jährliche Defizit auf 4,4 Mrd. Fr. Dann erreicht der Deckungsgrad gerade noch 62%.
Die jüngste AHV-Revision ist momentan im Differenzbereinigungsverfahren. Geht es nach dem Ständerat, der grosszügige Kompensationen für die Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht, kippt das Umlageergebnis erst 2027. Warum? Weil mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% weitere AHV-Einnahmen bereits beschlossen sind, noch bevor die Gesamtausgaben bekannt sind. Einmal mehr wird negiert, dass wegen der in Rente gehenden Babyboom-Generation die Ausgaben von heute 46 Mrd. Fr. im Jahr 2030 (dann wird der Jahrgang 1965 pensioniert) auf 58,5 Mrd. Fr. steigen werden und danach binnen zwei Jahren auf 62 Mrd. Fr.
Werner Hug kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Trends in der Altersvorsorge. Was er bei den aktuellen Revisionsvorhaben sieht, macht keine Freude.
Damit sind wir wieder dort, wo wir 1972 waren. Damals stand die Forderung der Partei der Arbeit, eine Volkspension einzuführen, der Schaffung des Dreisäulenkonzepts gegenüber. Das Volk entschied sich für AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und Selbstvorsorge (dritte Säule). Mit den Vorstellungen der Gewerkschaften und des Bundesrats kommt man der Idee der Volkspension wieder näher. AHV und BVG werden amalgamiert. Die auf Lohnbeiträgen und staatlichen Zuschüssen beruhende umlagefinanzierte AHV wird mit der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge verschmolzen.
Mit der Teilfinanzierung über AHV-Beiträge kommt damit die bis anhin nach dem Kapitaldeckungsprinzip gestaltete zweite Säule unter vollständige politische Kontrolle. Das Überobligatorium des BVG mit Löhnen über 86’000 Fr. wird zum rein privaten Sparen reduziert. Welche Rolle soll in diesem System dann noch der Arbeitgeber spielen? Hat das Unternehmen noch ein Interesse daran, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen?
In der Finanz und Wirtschaft wendet sich FuW-Redaktor Peter Morf in aller wünschenswerten Schärfe gegen das unsinnige Covid-19-Geschäftsmietegesetz. welches auch die Pensionskassen als Vermieter trifft und von den Vermietern eine Reduktion von 60 Prozent während des Lockdowns verlangt. Morf schreibt:
Obwohl der Bundesrat die Motionen ablehnte, war er gezwungen, gegen seinen Willen eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Die Regierung hat die Botschaft verabschiedet – und sich gleich davon distanziert. Sie verzichtet explizit darauf, «dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen» – eine Rarität im Betrieb in Bundesbern. (…)
Insgesamt stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage. Der Bundesrat widmet dem Thema in seiner Botschaft wohl ein Kapitel. Er erkennt denn auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht, unterlässt es jedoch, die Frage der Verfassungsmässigkeit klar zu beantworten. Die Landesregierung will sich wohl nicht dem Vorwurf aussetzen, ein verfassungswidriges Gesetz vorzulegen.
Chefredaktor Peter Morf kommentiert in der FuW den Stand der Staf, welche die Steuerreform aufs unglücklichste mit der AHV-Finanzierung verband. Ausgangspunkt seiner Überlegungen bildet eine Studie der Bak, welche eine Verbesserung der steuerlichen Situation sieht, allerdings ist die Staf bereits im Kt. Bern gescheitert, weil die SP das Referendum ergriffen hatte. Auf Bundesebene hatte die Partei das Paket unterstützt. Morf schreibt:
Die Linke liess sich ihr Ja mit der Zustimmung der Bürgerlichen zu einer Zusatzfinanzierung der AHV im Umfang von rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr abgelten. Trotzdem will sie gegen kantonale Regelungen antreten und verletzt damit die Modalitäten des Tauschhandels.
Abgesehen davon ist der Zustupf an die AHV gefährlich. Die zusätzlichen 2 Mrd. reichen nie, um die AHV in finanziell sichere Gefilde zu führen. Sie überdecken im Gegenteil den wahren Zustand der Altersvorsorge und gaukeln finanzielle Sicherheit vor. Diese ist keineswegs gegeben, schon gar nicht in Zeiten von Corona: Die AHV wird zu den grossen Verlierern gehören.
Die vorliegende, vom Parlament noch nicht diskutierte Reform AHV21 wird daran nichts ändern. Zur nachhaltigen Gesundung braucht es strukturelle Anpassungen. Das heisst, das Rentenalter ist an die stetig steigende Lebenserwartung anzupassen – und zwar rasch, ansonsten die AHV-Finanzen aus dem Ruder laufen. Der Staf-Zustupf für die AHV hat die Weichen in die falsche Richtung gestellt und eine äusserst trügerische Sicherheit geschaffen. Die Realität dürfte die AHV sehr rasch einholen.
FuW und Sonntagszeitung berichten über die Ergebnisse des von Weibel-Hess jährlich durchgeführten Pensionskassen-Vergleichs.
Profond hat für 2019 mit 3,5% die höchsten Zinsen gezahlt. Die Versicherten können sich ein weiteres Jahr in Folge über die ertragreichen Zinsgutschriften freuen. Über die vergangenen zehn Jahre hat Profond durchschnittlich 2,68% ausgezahlt und ist damit absolute Spitzenreiterin.
Einige Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren Beteiligungsmodelle eingeführt, in denen eine Bandbreite der Verzinsung in Abhängigkeit des Deckungsgrads festgelegt ist. So hat beispielsweise die PKG Pensionskasse aufgrund des Deckungsgrads eine Verzinsung von 2,4% gewährt. Geschäftsführer Peter Fries kommentiert dies wie folgt: «Das Beteiligungsmodell erleichtert den jährlichen Entscheidungsprozess des Stiftungsrats und schafft Transparenz, Sicherheit und Kontinuität für unsere Versicherten. Kern des Vorgehens ist, den Deckungsgrad stabil zu halten und unsere Destinatäre bei einer guten Anlageperformance am Ergebnis zu beteiligen.»
Viele Versicherte von Risikosparkassenmodellen profitierten ebenfalls vom ertragsreichen Börsenjahr 2019. Dieses Versicherungsmodell führt für jeden angeschlossenen Betrieb einen eigenen Deckungsgrad. Die Rentenbezüger werden in einem eigens dafür eingerichteten Rentnerpool separat geführt. Die Aktivversicherten, deren Anschluss einen ausreichenden Deckungsgrad und eine positive Rendite ausweist, freuen sich dann über hohe Zinsgutschriften.
Das Risikosparkassenmodell bietet beispielsweise Gemini an. Profitiert haben dort viele Versicherte von bis zu 12% Jahresgutschrift. Stefan Sadler, stv. Geschäftsführer der Gemini Sammelstiftung, erklärt: «Durchschnittlich haben die bei Gemini angeschlossenen Vorsorgewerke 2019 mit 3,62% verzinst. Die Spanne bewegte sich zwischen 1% für Kunden, die noch keine Wertschwankungsreserve aufgebaut haben, und 12% bei Kunden, die einen hohen Deckungsgrad vorweisen. Im Gespräch mit den Vorsorgekommissionen angeschlossener Arbeitgeber wird festgestellt, dass es vielen Vorsorgewerken wichtig ist, Reserven kontinuierlich ihren Versicherten zukommen zu lassen.»
Werner C. Hug, früherer Redaktor der AWP Soziale Sicherheit, stellt in der Finanz und Wirtschaft einige grundlegende Fragen zur laufenden BVG-Revision und insbesondere zum geplanten Rentenzuschlag via halbes Lohnprozent:
Die Verbandelung von AHV und BVG gilt nicht nur für die Übergangsgeneration, sie wird nach fünfzehn Jahren fortgesetzt. Die Pensionskassen bleiben definitiv mit der AHV verknüpft – die Büchse der Pandora wird geöffnet. Dank diesem Deal rückt das von der ideologischen Linken angestrebte Ziel einer Volkspension näher.
Diese wird nicht nur über die umlagefinanzierte AHV, sondern auch über die kapitalgedeckte zweite Säule und den Sicherheitsfonds finanziert. Werden aus AHV und BVG existenzsichernde Renten «zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» (BV113) geleistet, braucht es die zweite Säule mit Obligatorium und Überobligatorium nicht mehr. (…)
Wenn die erste und die zweite Säule verschmelzen, welche Rolle spielt dann noch das Überobligatorium in der zweiten Säule? Ist diese freiwillige, auf privater Basis von den Unternehmern aufgebaute Altersvorsorge noch nötig? Welche Existenzberechtigung hat die Förderung der Selbstvorsorge? Wird so das Dreisäulensystem zerstört? Hat der Schweizerische Arbeitgeberverband diese langfristige Strategie nicht durchschaut? Oder ist das Interesse der Arbeitgeber an einer sozialpartnerschaftlichen zweiten Säule mit der patronalen Verantwortung geschwunden? Die aktuellen Reformvorlagen zur Altersvorsorge werfen diese grundlegenden Fragen auf, die heute leider nicht einmal im Ansatz beantwortet werden können.
Prof. Christoph Schaltegger von der Uni Luzern beschäftigt sich in einem Kommentar der Finanz und Wirtschaft mit den absehbaren Konsequenzen resp. Folgeschäden den vom Bundesrat geplanten Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Schaltegger argumentiert mit verschiedenen Untersuchungen, welche erkennen lassen, dass bspw. eine verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeldern für Ältere eine längeren Dauer der Arbeitslosigkeit nach sich zieht.
Was sagt die internationale Forschungsliteratur dazu? Eingehend untersucht wurde eine Reform der österreichischen Arbeitslosenversicherung, die ähnlich zum Vorschlag des Bundesrats für ältere Personen die maximale Bezugsdauer erhöhte. Der Lausanner Ökonom Rafael Lalive zeigt die eindrücklichen Effekte der Ausweitung der maximalen Bezugsdauer für Arbeitslose über 50 Jahre von 30 auf 209 Wochen auf: Als Folge stieg die Dauer der Arbeitslosigkeit betroffener Männer rund 14,8 Wochen, jene der Frauen rund 74,8 Wochen. Anders ausgedrückt: Für jede weitere Woche möglicher Arbeitslosenleistungen steigt die Dauer der Arbeitssuche 0,09 Wochen (Männer) bzw. 0,32 Wochen (Frauen). (…)
Das alles sind keine ermutigenden Befunde. Gut gemeint ist in diesem Fall offensichtlich der Feind des Guten. Wie kommt der Bundesrat trotzdem auf den Gedanken, eine Überbrückungsrente einführen zu wollen, wenn diese das Arbeitsangebot aller Voraussicht nach signifikant zu reduzieren droht? Wie kommt der Arbeitgeberverband dazu, eine solche Reform anzustossen in einer Zeit mit stark steigendem Altersquotienten, die damit nicht nur das Arbeitsangebot noch stärker beschränken würde, sondern auch die Lohnkosten für die Arbeitgeber steigen liesse und die Kosten für die Sozialversicherungen in die Höhe triebe?
Die Antwort liefert wiederum der erläuternde Bericht des Bundesrats. Man erachtet die Personenfreizügigkeit mit der EU als Ventil, das den Unternehmen die Arbeitskräfte liefert und damit den Rückgang des Arbeitsangebots zu kompensieren vermag. Anders gewendet: Wir bauen den Sozialstaat aus, damit ein Teil der einheimischen Arbeitskräfte neu mit Überbrückungsleistungen ihr Einkommen generieren kann und hoffen, diese Überbrückungsleistungen liessen sich durch die neu zugewanderten Arbeitskräfte finanzieren. Eine gewagte Wette. Das Risiko ist nämlich gross, dass die Übergangsrente ganz im Gegenteil schmerzliche Schäden an der Volkswirtschaft und besonders im Arbeitsmarkt verursacht.