
HSLU-Umfrage zu SGE
Die Hochschule Luzern hat wiederum eine Umfrage zu den SGE gestartet. Sie bildet Teil der wissenschaftlichen Studie «Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen der Schweiz 2025» des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern über ausgewählte aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge.
«Wohär chunnt s’meischte Gäld i dyner Pensionskasse?»
inter-pension hat auf Social Media – TikTok, LinkedIn und Instagram – eine Kampagne zum besseren Verständnis der 2. Säule gestartet. Mit fünf kurzen Videos in Deutsch und Französisch sollen zentrale Aspekte der beruflichen Vorsorge einfach, verständlich und mit einem Augenzwinkern vermittelt werden.
Gleichzeitig hat der Verband eine neue Website aufgeschaltet, welche die Themen vertieft behandelt.
Weiterhin Kritik aus Vorsorgekreisen am Sparpaket
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Anpassungen des bundesrätlichen Sparpakets bezüglich der Besteuerung von Kapitalbezügen und Säule 3a. Aus den Fachkreisen ist nur Kritik zu hören.
MoreFachexperten hätten in der Vernehmlassung das Grundprinzip der steuerlichen Pläne kritisiert, sagt Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbands Asip. Nun versuche der Bundesrat, der Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem er an den Steuertarifen herumschraube.
Damit verschlimmere er die Probleme möglicherweise noch. Müller-Brunner fordert eine Grundsatzdiskussion dazu, wie man in der Schweiz Renten- und Kapitalbezug künftig besteuern will.
Ihn störe nicht nur der Vorschlag, sondern auch die Art und Weise, wie es zur Diskussion um die Mehrbesteuerung der Vorsorgegelder gekommen sei, sagt Marcel Rumo, Präsident des Vereins Vorsorge Schweiz. «Wir haben aufgrund der demografischen Entwicklung bereits genug Herausforderungen bei der Finanzierung unseres Vorsorgesystems.»
Diese Kapitalbezüge mit höheren Steuersätzen zu schmälern, schade dem System als ganzem und verletze das Vertrauen der Vorsorgenehmer zusätzlich. «Bei einem Sparprozess über vierzig Jahre möchten Vorsorgesparer Gewissheit haben, dass die Spielregeln nicht Opfer von steuerpolitischen Opportunitäten werden.» (…)
EFD: Anpassungen bei der Besteuerung von Vorsorgegeldern
Der Bundesrat hat aufgrund der massiven Kritik an der Besteuerung von Vorsorgegeldern beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse und bei der Säule 3a leichte Anpassungen an seinen ursprünglichen Plänen beim Sparpaket vorgenommen. Grundsätzlich bleibt er jedoch bei seinen Absichten. In der Mitteilung des EFD heisst es:
Aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung passt der Bundesrat die Tarife nochmals an. Ziel ist es, dass keine Kapitalbezüge bis zu 100’000 Franken, wie sie für Bezüge aus der Säule 3a typisch sind, steuerlich schlechter behandelt werden als heute.
Das Einnahmenpotenzial dieser Massnahme wird damit zwar leicht geschmälert. Aufgrund neuer Einnahmenschätzungen – gestützt auf die deutlich gestiegenen Kapitalbezüge in den letzten Jahren – dürften sich die zusätzlichen Einnahmen für den Bund dennoch von 160 auf 190 Millionen erhöhen.
Diese einnahmenseitige Massnahme erachtet der Bundesrat als für die politische Ausgewogenheit des Pakets wichtig. Er hat auch alternative Vorschläge, etwa zur Beschränkung der steuerbefreiten Einzahlungen in die 2. Säule oder zur Besteuerung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, in der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen, die aber keinen Eingang in dieses Entlastungspaket finden konnten, da sie nicht vernehmlasst wurden.
BS: Wohnschutz à la Staats-PK
Eigentlich gilt in Basel strengster Wohnschutz, was heisst, die erlaubten Mietzinsaufschläge nach Sanierungen sind detailliert reglementiert und massiv limitiert. Ausgenommen sind Wohnbaugenossenschaften und Immobilien im Besitz des Kantons. Nicht ausgenommen ist die PKBS und doch wurde publik, dass die Kasse einen Aufschlag von 723 Franken durchsetzen konnte, obwohl gemäss Kommissionsentscheid bloss 67 Franken zugestanden wurden. Der Mieterverband, sonst aggressiv bei der Verteidigung der Vorschriften, zeigt sich überraschend handzahm und glaubt, eine Lücke festzustellen, welche den Aufschlag zulässig macht. Ein Schuft, der Böses denkt. Die Basler Zeitung schreibt dazu:
MoreDie Pensionskasse Basel-Stadt hat womöglich ein Schlupfloch im Wohnschutz gefunden. Sie hat die Miete einer 5½-Zimmer-Wohnung am Wiesendamm im Klybeck letztes Jahr um 723 Franken erhöht. Von 1537 Franken stieg die Miete nach einem Mieterwechsel plötzlich auf 2260 Franken. (…)
Was daran nun irritiert, ist nicht nur die saftige Mietzinserhöhung um 47 Prozent. Tatsächlich hat die Basler Wohnschutzkommission (WSK) besagtes Renovationsvorhaben geprüft, kurz bevor die Pensionskasse den Mietzins so stark erhöhte. Die staatliche Kommission kam allerdings zum Schluss, die Miete dürfe lediglich um 67 Franken steigen.
Max-Eric Laubscher, Leiter Vermögensverwaltung bei der Pensionskasse Basel-Stadt, erklärt, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags für besagte Wohnung zeitlich mit dem Erhalt der WSK-Verfügung gekreuzt habe. Die Verfügung habe man Mitte Januar 2024 erhalten. «Mietbeginn der genannten Wohnung ist der 1. März 2024. Der Mietvertrag wurde jedoch entsprechend früher ausgestellt und der Mieterschaft zugestellt. Dieses Datum ist für uns rechtlich relevant.» (…)
frankly feiert
Die ZKB schreibt in einer Mitteilung zum fünfjährigen Bestehen ihrer frankly Anlage-App:
frankly, die digitale Vorsorgelösung der Zürcher Kantonalbank, feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. Seit der Lancierung im Jahr 2020 hat sich frankly zu einer etablierten Produktmarke im Schweizer Vorsorgemarkt entwickelt.
Mit über 130’000 Kundinnen und Kunden und einem verwalteten Vermögen von über 4,3 Milliarden Schweizer Franken geniesst frankly ein grosses Vertrauen in der Schweizer Bevölkerung.
Neu erweitert frankly ihr Produktangebot und führt eine zweite Freizügigkeitsstiftung ein. Die erste ZKB Freizügigkeitsstiftung wurde bereits Mitte 2023 erfolgreich bei frankly eingeführt.
Taschenstatistk 2025
Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz 2025» ist erschienen. Sie liefert aktuelle Angaben über die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen und die einzelnen Zweige. Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab anfangs August 2025; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.001.25D).
Avenir Suisse: Schlüsselpositionen neu besetzt
«Umverteilungsmanie oder Verantwortungslosigkeit»
Katharina Fontana geisselt in der NZZ den Ständeratsbeschluss zur Finanzierung bereits beschlossener und erhoffter AHV-Ausbaupläne mit deutlichen Worten.
More«Geht es um die AHV, spielt das Geld offenkundig keine Rolle: Eine Mitte-links-Allianz im Ständerat hat – unter gütiger Mithilfe von zwei welschen Freisinnigen – beschlossen, die Abgaben für die AHV schrittweise um 8 bis 9 Milliarden Franken zu erhöhen.
Dazu soll die Mehrwertsteuer, die erst kürzlich auf 8,1 Prozent angehoben wurde, einen Sprung auf 9,1 Prozent machen, zudem müssen die Erwerbstätigen ein weiteres Mal mehr vom Lohn abgeben. Der Entscheid ist in mehrfacher Hinsicht frivol.
Erstens beschränkt sich der Ständerat nicht darauf, allein die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Diese zusätzliche Wohltat, die sich die Schweizer gönnen, ist schon teuer genug: Sie kostet anfänglich rund 4 Milliarden Franken im Jahr, später sind es mehr als 5 Milliarden. Das Geld dazu ist – im Moment noch – vorhanden, in wenigen Jahren tun sich aber massive Lücken auf.
Alles für die AHV
(sda) Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Das hat der Ständerat am Donnerstag entschieden und dabei eine allfällige Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe einbezogen.
Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.
Der Rat folgte am Donnerstag mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Zuvor hatte er einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (SVP/SH) abgelehnt, der Entscheide zur AHV-Heiratsstrafe nicht vorwegnehmen und für die 13. AHV-Rente lediglich befristet die Mehrwertsteuer erhöhen wollte.
Konkret sollen gemäss dem Ständeratsentscheid die Lohnbeiträge an die AHV am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Arbeitnehmende unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.
Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt erhöht. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.
Entscheid SR /
FR
Pictet: Beimischung von KI
muula.ch berichtet über eine Präsentation der Bank Pictet, die ihr Modell «Quest AI-Driven Global Equities» für die Anlagen von institutionellen Investoren und Family Offices vorstellte.
Pictet verwaltet mit dieser Methode schon weit über 1 Milliarde Franken, wie der Pictet-Verantwortliche für das Quantitative Investieren, David Wright, erklärte. Von Family Offices bis Pensionskassen seien da Institutionelle an Beimischungen zu ihren Portfolios interessiert, hiess es.
Die Performance des neuen Anlageprodukts auf KI-Basis für Aktien (ISIN: LU2749781717) kann sich nach rund 14 Monaten schon sehen lassen. Die Überrendite zum MSCI-World-Index lag auf Dollar-Basis bereits bei 3,21 Prozent, wie der Experte stolz erläuterte. Pictet investiert das Geld hauptsächlich in Aktien von Unternehmen weltweit.
Performance-Schere hat sich ausgeweitet
Iwan Deplazes, Leiter Asset Management bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB), beleuchtet im Interview mit HZ Insurance einige Ergebnisse der Swisscanto Studie 2025. Auszüge:
Iwan Deplazes, seit 25 Jahren gibt es die PK-Studie von Swisscanto. Was hat sich in den letzten 25 Jahren bei Pensionskassen verändert?
Verändert hat sich mitunter das Bewusstsein. Die Bewirtschaftung des Kapitals wird immer wichtiger. Und auch das Kapitalvolumen ist in den letzten 25 Jahren massiv gewachsen: Heute umfassen die Anlagen in der zweiten Säule rund 1300 Milliarden Franken an Gesamtvermögen. Da kommt der Bewirtschaftung der Anlagen viel grössere Bedeutung zu. Diesbezüglich ist es erfreulich, zu sehen, dass sich auch die Professionalität in den Pensionskassen in den letzten 25 Jahren verbessert hat.
Sie haben in Ihrer aktuellen PK-Studie einen riesigen Unterschied in der Verzinsung festgestellt. Für Versicherte ist das ein Desaster, wenn sie bei einer schlecht verzinsenden Kasse sind. Wie interpretieren Sie diesen massiven Unterschied zwischen einzelnen Pensionskassen?
Die Ursache für die unterschiedliche Verzinsung liegt in der Anlagerendite der Pensionskassen. Je besser die Pensionskassen mit ihrem Vermögen arbeiten, es gut anlegen und damit eine attraktive Performance oder Anlagerendite erzielen, desto grösser ist die Möglichkeit, das Altersguthaben besser zu verzinsen.
Ihre Studie hat in der Asset-Allokation keine «tektonischen Verschiebungen», wie Sie es genannt haben, festgestellt. Offenbar fährt man jahrzehntelang im gleichen Fahrwasser …
Ja, die meisten Pensionskassen sehen keinen drängenden Grund für starke Anpassungen bei ihrer Asset-Allokation. Doch die Schere zwischen den am besten und am schlechtesten performenden Kassen hat sich vergrössert, weil sich die höheren Ambitionen der erfolgreichsten Kassen im Vergleich mit den schlechter performenden Kassen auszahlen.
Meilensteine der BVG-Entwicklung
In den vergangenen 40 Jahren seit Inkraftsetzung des BVG hat das Parlament die Regelungen zur beruflichen Vorsorge wiederholt angepasst. Versicherte sind beispielsweise bei Scheidungen, Arbeitslosigkeit oder einem Jobwechsel besser abgesichert. CHSS fasst die wichtigsten Entwicklungsschritte zusammen.
Dazu gehören 1995 die Einführung der vollen Freizügigkeit, 1999 die Einrichtung der Zentralstelle 2. Säule, 2000 der Vorsorgeausgleich bei Scheidung, 2004-2006 die 1. BVG-Revision, 2011/12 die Strukturreform mit Massnahmen für ältere Arbeitnehmer, 2017 die Überarbeitung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung, 2021 die Weiterversicherungsmöglichkeit für ältere Arbeitslose, 2024 das Referenzalter 65 für beide Geschlechter.
AHV: Weniger attraktive Frühpensionierung?
Der Tages-Anzeiger berichtet, dass das Departement Baume-Schneider gegenwärtig erwägt, die Kürzungen bei Frühpensionierungen zu erhöhen, dies als Ergänzung zu den bereits vorgeschlagenen Möglichkeiten zur finanziellen Sicherung der AHV.
MoreDer Bundesrat zieht jetzt noch einen weiteren Pfeil aus dem Köcher: Er will Erwerbstätige entmutigen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat bereits eine Idee: «Wir werden uns auch die Kürzungssätze beim AHV-Vorbezug anschauen», sagte sie kürzlich in einem Interview mit dem «Blick», ohne weiter ins Detail zu gehen.
Doch was bedeutet das genau und welche Möglichkeiten sieht das Eidgenössische Departement des Innern vor? Diese Frage haben wir dem Bundesamt für Sozialversicherungen gestellt. Der stellvertretende Kommunikationsleiter Harald Sohns antwortet kurz und knapp: «Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um einen Prüfungsauftrag. Dem Bundesrat wurde noch keine konkrete Massnahme zum Thema Frühpensionierung unterbreitet. Es ist also noch zu früh, um über konkrete, zur Diskussion stehende Ideen oder Zahlen zu sprechen.»
UBS PK-Performance Mai 2025
Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren, in Prozent
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Mai nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 1,65%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen 0,42% und 3,17% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 1,07% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,19%.