Wieviel Freiheit haben die Pensionskassen in ihrem Abstimmungsverhalten bei GVs? Stehen sie allenfalls unter Druck der Arbeitgeberfirma, sich in deren Interessen zu verhalten? Die AZ führt das Thema eines früheren Artikels zur CS-PK fort. Andreas Möckli schreibt:

Sowohl das Verhalten der Pensionskasse von Novartis als auch der Credit Suisse werfen kritische Fragen auf. So hat jene von Novartis im letzten Jahr «das Stimmrecht im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats der jeweiligen Gesellschaften ausgeübt», wie sie auf ihrer Website schreibt. Dies sei in den vom Stiftungsrat beschlossenen internen Richtlinien der Pensionskasse als Grundsatz vorgesehen.

Experten bemängeln dies. So etwa Vincent Kaufmann, Direktor der Genfer Anlagestiftung Ethos. Möglicherweise stünde die Kasse im Konflikt mit der Verordnung zur Abzockerinitiative. Dort heisst es, dass das Interesse der Versicherten als gewahrt gilt, wenn das Stimmverhalten dem dauernden Gedeihen der Vorsorgeeinrichtung dient. Für ihn sei die Verordnung nicht erfüllt, wenn eine Pensionskasse zu allen Traktanden einer Generalversammlung einfach Ja und Amen sage, sagt Kaufmann.

Das Vorgehen der Novartis-Pensionskasse sei undifferenziert, sagt Monika Roth, Professorin für Wirtschaftsstrafrecht an der Hochschule Luzern. Dies gelte unabhängig von der Verordnung zur Abzockerinitiative. «Wenn man grundsätzlich den Anträgen eines Verwaltungsrats folgt, so suggeriert man, dass dieser stets im Interesse der ganzen Firma und seiner Anspruchsgruppen handelt.» Das sei jedoch ein Konstruktionsfehler, sagt Roth. Dies zeige sich exemplarisch bei den Vergütungen. Hier habe der Verwaltungsrat ein Interesse daran, dass die Löhne und Boni von den Aktionären abgesegnet würden. Dabei gehe es ja auch um die Entschädigung der Verwaltungsräte selber.

Novartis sagt, die Kritik treffe nicht zu. Beim Abstimmungsverhalten handle es sich um einen Grundsatz. Dies schliesse Abweichungen im konkreten Anwendungsfall keineswegs aus. (…)

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