Im Tages-Anzeiger schreiben Robert Mayer und Laura Frommberg:
Was der Ausstieg von Axa aus der Vollversicherung für die Verbandsmitglieder bedeute, wollte diese Zeitung von Swissmem wissen. Die Antwort: «Diese Fragestellungen gehören nicht zu unseren Kernthemen.»
Einiges deutet indes darauf hin, dass das Thema viele Swissmem-Mitglieder beschäftigen dürfte. Vor allem kleinere und mittelgrosse Unternehmen könnten durch das schrumpfende Angebot an Vollversicherungen in Schwierigkeiten geraten. «Der Blick auf die KMU macht mir Sorgen», sagt Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands. «Viele haben nicht das nötige Know-how und die Ressourcen, um die Risiken im BVG zuverlässig einschätzen zu können.»
Doch immer mehr von ihnen dürften in Zukunft dazu gezwungen werden, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Denn: Die berufliche Vorsorge ist für die Versicherer ein schwieriger Markt – und die angekündigte Neuausrichtung der Axa-Gruppe wirft ein grelles Schlaglicht darauf. (…)
Nach dem Ausstieg von Axa gibt es noch fünf Anbieter von Vollversicherungen: Swiss Life, Baloise, Helvetia, Allianz Suisse und Pax. Die Zurich hatte sich bereits 2003 auf das Angebot von teilautonomen Lösungen beschränkt. Martin Wechsler, ein profunder BVG-Kenner, äusserte die Vermutung, dass als Nächste wohl die Allianz Suisse – wie Axa mit einer ausländischen Konzernmutter – aus dem Geschäft mit Vollversicherungen aussteigen werde. Gemäss eigenen Aussagen wollen die verbliebenen Versicherer zumindest vorderhand an diesem Angebot festhalten.
Der Rückzug von Axa aus dem vollen Anlagerisiko kommt nicht von ungefähr: Über die Jahre sind den Lebensversicherungen auch von bürgerlichen Politikern immer wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen worden. Die Wiederwahl ist wichtiger, als für ein nachhaltiges Vorsorgesystem zu sorgen. Die gesetzlich fixierten Umverteilungen von Jung zu Alt und von Reich zu Arm richten im Vorsorgesparen einen grossen, wachsenden Schaden an. Der gesetzliche Rentenumwandlungssatz von 6,8% ist eine Zumutung, der Jahrmarkt zur Fixierung des BVG-Mindestzinses ebenfalls.
Der Gewinn-Verteilschlüssel, die sogenannte Legal Quote, schränkt die Lebensversicherer schon seit Jahren ein und spiegelt das Misstrauen der Politik. Mit dem Ausstieg der Axa aus der BVG-Vollversicherung stellt sich jetzt mit neuer Dringlichkeit die Frage, wie das Alterssparen der KMU-Betriebe reorganisiert werden könnte. Die Lebensversicherer stehen je länger, je weniger bereit, Anlagerisiken auf ihre Bilanzen zu nehmen. Da fragen sich viele, wer es denn tun wird, wenn nicht sie.
Die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau hat mit der anvisierten Erhöhung des Frauen-Referenzalters auf 65 erhebliche politische Bedeutung erlangt. In der Handelszeitung geht Ralph Pöhner der Frage nach den Gründen der Differenz nach. Und kommet zum gleichen Schluss wie SVP-Mann Germann, ein bisschen scheint die Sache gottgegeben.
Niemanden erstaunt, dass Frauen lieber eine Firma wählen, die Krippenplätze bietet, wo man flexible Arbeitszeiten hat oder auch mal im Homeoffice arbeiten kann – kurz: Sie haben ein Faible für familienfreundliche Betriebe. Doch diese Betriebe haben eine Kehrseite: Ihr Lohnniveau ist eher tiefer. Auch dazu gibt es eine aktuelle Studie, erarbeitet von Ökonomen und Statistikern der Duke Universität sowie der Uni Uppsala.
Mit schwedischen Daten zeigten sie auf, dass gerade in den familienfreundlichen Unternehmen am Ende weniger herausspringt für die Frauen. Die interne Lohnkluft ist zwar nicht grösser, im Gegenteil. Aber die Stellen sind dort standardisierter, sie sind austauschbarer – mit Grund: Eine Firma, die viele ähnliche Jobs aufweist, ist flexibler; und damit kann sie leichter Teilzeit-, Jobsharing- oder Homeoffice-Varianten schaffen. Nur: Diese Jobs sind oft schlechter honoriert als spezialisiertere Aufgaben. Und obendrein bieten sie weniger Karrierechancen. (…)
Vor allem vor freiwilligen Einkäufen ist eine Prüfung der eigenen Vorsorgeeinrichtung wichtig, schreibt Michael Felber in der NZZ. Für eine Einschätzung eignet sich der Blick auf verschiedene Kennzahlen.
Die Sonntagszeitung schreibt über einen von Gerhard Pfister, CVP-Präsident, vorgelegten “Rettungsplan” für die AHV-Revision. Grosse Innovationen sucht man darin vergeblich.
Die Eckwerte des Rettungsplans hat er mit seiner Partei bereits skizziert: Das Rentenalter für Frauen soll von 64 auf 65 Jahre erhöht und damit demjenigen der Männer angeglichen werden. Für niedrige Einkommen soll es einen sozialen Ausgleich geben. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent; mit den daraus resultierenden Einnahmen sollen die Defizite der AHV ausgeglichen werden. Mit ihrem Kompromiss befindet sich die CVP ziemlich genau zwischen den Positionen des linken und rechten Lagers. (…)
Für Pfister besteht bereits jetzt Handlungsbedarf, weil sich in der Diskussion einmal mehr eine Pattsituation ergeben hat. Zudem ist der bürgerliche Schulterschluss, der sich nach der Abstimmung im letzten Herbst anbahnte, bis jetzt nicht zustande gekommen. «Der AHV-Reform droht erneut eine Blockade. Der Vorschlag von Bundesrat Berset ist nicht mehrheitsfähig, ebenso wie die wenig konkreten Vorstellungen der Sieger der letzten Abstimmung FDP und SVP», sagt Pfister. (…)
Seit Jahren geht die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen stetig zurück, vor allem kleinere Kassen sind den steigenden Anforderungen vielfach nicht mehr gewachsen. Und Mittelgrosse nützen zunehmend das Mittel des Outsourcing für die PK-Verwaltung. Das hat Auswirkungen auf die Dienstleister. Roland Schmid, Geschäftsführer der Swiss Life Pension Services, behandelt sie in der Sonderausgabe der Schweizer Personalvorsorge “Externe Dienstleister 2018”.
Nach der neuesten Pensionskassenstatistik gab es Ende 2016 noch 1713 Pensionskassen mit 4.1 Millionen aktiven Versicherten, 1.2 Millionen Rentenbezügern und einer Bilanzsumme von 824 Mrd. Franken. Heute werden vor allem Pensionskassen bis zu einer Grösse von 300 bis 400 aktiven Versicherten liquidiert und in Sammelstiftungen aufgenommen. Man kann feststellen, dass die Diskussion um die technischen Zinssätze, das tiefe Renditepotenzial im Anlagebereich, die zu hohen Umwandlungssätze der Sammelstiftungen und die daraus resultierende Umverteilung das Bedürfnis nach einer adäquaten und risikooptimierten Vorsorgelösung bei Arbeitgebern und Versicherten steigert.
Ebenfalls erhöht sich, wie bereits erwähnt, der Verwaltungsaufwand aufgrund steigender Compliance- und Governance- Vorschriften. Dies hat zur Folge, dass bei Pensionskassen ab 500 aktiven Versicherten statt Liquidation und Überführung in eine Sammelstiftung immer mehr Dienstleistungen ausgelagert werden. Diese Tendenz ist auch bei Pensionskassen mit mehr als 2500 aktiven Versicherten feststellbar.
Ein gesamtheitlicher Dienstleister (Expertentätigkeit, Beratungstätigkeiten, Verwaltung und Informatik inklusive Software-as-a-Service und Lizenzen) kann das Marktpotenzial im Bereich der beruflichen Vorsorge abschätzen. Setzen sich die heute bekannten Tendenzen fort, so ist zu erwarten, dass das Marktpotenzial nicht unter 350 Mio. Franken pro Jahr sinken wird. Diese Schätzung basiert auf der Hypothese, dass die Anzahl der Pensionskassen um 50 Prozent auf weniger als 1000 Pensionskassen sinken wird. Andererseits erhöht sich gemäss heutiger Erfahrungen der Anteil der Pensionskassen, die ihre Verwaltungstätigkeiten auslagern.
Kurt Speck geht in der Handelszeitung auf die Situation im Kollektivgeschäft der Versicherer ein.
KMU halten vermehrt Ausschau nach Alternativen in der beruflichen Vorsorge. Vor allem die kleinen Betriebe entscheiden sich in grosser Zahl für eine Vollversicherung. Allerdings: Einen Anbieter zu finden gestaltet sich zunehmend komplex. Mit Swiss Life, Allianz, Axa, Helvetia, Basler und Pax führen lediglich noch sechs Gesellschaften die Vollversicherung in ihrem Sortiment, und alle stehen bei der Neuaufnahme von Kunden auf die Bremse. Zurich und Mobiliar sind ausserhalb des BVG-Bereichs tätig. Generali hat sich bereits vor knapp 20 Jahren aus dem Vollversicherungsgeschäft verabschiedet.
Die Finanzmarktaufsicht Finma verweist im letzten Transparenzbericht zur beruflichen Vorsorge darauf, dass sich das Prämienvolumen mit Vollversicherungen innerhalb von 12 Monaten um 6 Prozent auf noch 23 Milliarden Franken vermindert hat. Das Fazit der Aufsichtsbehörde ist einigermassen alarmierend: «Dies zeigt die gesunkene Kapazität und Bereitschaft der Lebensversicherer, Neugeschäft in der Vollversicherung zu zeichnen.» Als Grund für die selektive Zeichnungspolitik der Versicherer wird die ungenügende Entschädigung für das notwendige Kapital zur Absicherung der Leistungsversprechen genannt. Im Klartext heisst das, nicht jedes Unternehmen, das eine Vollversicherung wünscht, kann diese im heutigen Markt erwerben. Seitens der Versicherungsgesellschaften wird damit argumentiert, der Regulator sorge mit überhöhten Kapitalanforderungen selbst dafür, dass die Messlatte für Neukunden höher angesetzt werde. (…)
Susanne Kapfinger von AWP Soziale Sicherheit hat mit Thomas Schönbächler, Direktor der BVK, ein Interview zu den kürzlich der Kasse zugesprochenen Retrozessionen in Höhe von 20 Mio. Franken geführt. Auszüge:
Herr Schönbächler, sind noch weitere Gerichtsverfahren hängig, bei denen es um die Rückforderung von Retrozessionen geht? Die BVK hat bereits im Jahre 2010/11 die Offenlegung sämtlicher Retrozessionen verlangt. Eine Rückforderung ist zu Gunsten unserer Versicherten und deshalb erachten wir es als unsere Pflicht. Wir fordern in der Folge konsequent und 10 Jahre rückwirkend sämtliche Ansprüche zurück. Der Weg vor Gericht ist dabei der letzte Schritt, den wir eingehen, wenn er nötig ist.
Wie aufwändig war das kürzlich abgeschlossene Verfahren? Die Forderung der Offenlegung ist an sich nicht schwierig. Sie muss aber konsequent und kompromisslos abgearbeitet werden, das ist Knochenarbeit. Die in diesem Zusammenhang wichtigen Verjährungsunterbrechungen können mittels Einredeverzicht oder bei Weigerung auf dem klassischen Betreibungsweg eingeholt werden. Auch das ist Fleissarbeit, die meist ohne juristische Unterstützung abgewickelt werden kann. Je nach Koope-rationsbereitschaft der Gegenpartei oder spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss ein spezialisierter Anwalt beigezogen werden, wobei nur schon dank des gesetzlichen Verzugszinses von 5% alle Anwaltskosten bei weitem gedeckt sein dürften.
Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, befasst sich in der Schweizer Personalvorsorge mit dem nach seiner Ansicht unterschätzten sog. dritten Beitragszahler. Die Meinung, den Pensionskassen würden in letzter Zeit die Renditen
wegbrechen, sei nicht korrekt. Wenn der dritte Beitragszahler aber
auch weiterhin substanziell zur Vorsorge beitragen soll, seien Änderungen
auf regulatorischer Ebene angezeigt. Kriemler schreibt:
In den letzten fünf Jahren erzielten die Pensionskassen nur in einem Jahr eine durchschnittliche Rendite unter 3.5 Prozent, 1 nämlich im generell schlechten Anlagejahr 2015 mit rund 1 Prozent. 2016 erwirtschafteten die Pensionskassen durchschnittlich knapp 4 Prozent, 2017 rund 8 Prozent. Aber erst seit Januar 2018, seitdem die sehr guten Renditen für 2017 bekannt sind, verstummen die Stimmen, die den dritten Beitragszahler als müde und schwach bezeichnet hatten.
Dennoch hält er fest:
Das Sparpotenzial bei den Kosten ist geringer, als das Renditepotenzial. Über die letzten fünf Jahre konnten die Vermögensverwaltungskosten von rund 0.56 auf 0.49 Prozent gesenkt werden. Mehrerträge durch optimiertes Anlegen übersteigen diese Einsparungen von 0.07 Prozentpunkten deutlich.
Dazu braucht es aber auch verbesserte Anlagevorschriften, die den Pensionskassen erlauben, auf ihre Bedürfnisse bezogen und rendite-/risikooptimierter anzulegen. Speziell in der heutigen Zeit, da das Zinsumfeld tief ist, müssen sich Pensionskassen ohnehin auf einen allfälligen Zinsanstieg und damit verbundene tiefere Renditen einstellen. (…)
Eine Überprüfung der bestehenden BVV 2-Anlagevorschriften – ähnlich wie dies bereits in der Verordnung über die Anlagestiftungen ASV zurzeit der Fall ist – ist deshalb dringend zu empfehlen. Zudem müssen Vorsorgegelder, wie schon seit bald 20 Jahren gefordert, von der Stempelabgabe entlastet werden. Damit würde man den Pensionskassen mehr Anlagespielraum verschaffen, und dadurch könnte der dritte Beitragszahler seine wichtige Funktion auch weiterhin wahrnehmen.
Aymo Brunetti beschäftigt sich in einem Kommentar der NZZ mit dem ewigen Thema Rentenalter.
Wann endlich werden wir eine Reform der Altersvorsorge vorgelegt erhalten, die es wagt, den Elefanten im Raum wirklich zu benennen? Das Grundproblem unserer Altersvorsorge liegt darin, dass das offizielle Rentenalter fixiert bleibt, während wir immer älter werden. Es braucht keine Rechenkünste, um zu verstehen, dass ein System, in dem die Anzahl Einzahlender im Verhältnis zur Anzahl Bezugsberechtigter laufend sinkt, bei gleichbleibenden Leistungen in finanzielle Schieflage geraten muss. Und wir wissen, dass die Demografie diese Tendenz in Zukunft noch deutlich verstärken wird, so dass wir mit Pflästerlireformen das Problem nicht nachhaltig lösen können. (…)
Anstatt jetzt Hals über Kopf mit einem ähnlichen (und ähnlich wenig zielführenden) Vorschlag wie der Altersvorsorge 2020 in die nächste Runde der Reformdebatte zu gehen, wäre meines Erachtens deshalb eine grundlegende Neuausrichtung bedenkenswert. Warum spricht der Bundesrat nicht einmal klipp und klar die offensichtliche Wahrheit aus, dass das Rentenalter 65 nicht ewig, ja nicht einmal mittelfristig haltbar sein wird. Und dass deshalb – wenn wir nicht jedes Jahrzehnt eine neue Reformschlacht bestreiten wollen – nur ein Modell mit schrittweiser, möglichst automatischer Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung das Problem wirklich grundlegend angehen kann. (…)
Es ist wahrscheinlich, dass eine derart grundlegende Reform der Altersvorsorge etwas länger dauert, aber sie hätte den grossen Vorteil echter Nachhaltigkeit. Und ein erster Schritt dazu ist, wenn man endlich damit aufhört, Rentenalter-Erhöhungen primär im Zusammenhang mit der Angleichung des Frauenrentenalters zu diskutieren. Es wäre meines Erachtens für die Solidität unserer Altersvorsorge viel mehr gewonnen, wenn wir irgendwann im kommenden Jahrzehnt bei Rentenalter 67 für Männer und 66 für Frauen stehen, als wenn wir dann Rentenalter 65 für alle hätten.
Immobilienexperte Donato Scognamiglio warnt in einem Interview mit der Bilanz vor einem Preissturz bei Mehrfamilienhäusern – und erklärt, warum der Boom nicht ewig anhalten wird. Prof. Dr. Donato Scognamiglio ist CEO und Mitinhaber der Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien AG (IAZI) in Zürich. Er ist zudem als Titularprofessor und Dozent für Real Estate & Finance an der Universität Bern tätig. Auszüge:
Sie warnen vor einem Preisrutsch bei Mehrfamilienhäusern und anderen Renditeliegenschaften. Wieso? Donato Scognamiglio: Heute sind die Preise sehr hoch. Es gibt Liegenschaften auf dem Markt, für die man das 30-fache der Jahresmiete zahlt. Bei solchen Objekten hat eine kleine Zinsveränderung eine massive Wertkorrektur zur Folge. Eine Zinserhöhung um ein Prozent würde schon zu einer Preiskorrektur von 15 bis 20 Prozent führen. Der Markt reagiert heute viel sensibler auf Zinsveränderungen als noch vor ein paar Jahren, als diese Liegenschaft das 20-fache einer Jahresmiete kostete.
Es droht eine Preiskorrektur in der ganzen Schweiz? Mit Sicherheit. Die Zinsen sind schliesslich nicht nur in einzelnen Regionen tief. Die Lage wird in Zukunft wieder wichtig. Sobald die Ära des Gratisgelds vorbei ist, wird man feststellen, dass Bachenbülach nicht ein gleich guter Standort wie die Zürcher Bahnhofstrasse ist.
Schweizer Pensionskassen haben keinen einfachen Jahresstart hinter sich. Laut Berechnungen der UBS ergibt sich für die Monate Januar und Februar eine durchschnittliche Performance von -1,2 Prozent. Bei der gestiegenen Nervosität an den Finanzmärkten ist das auch nicht weiter erstaunlich, schreibt Cash.
Auffällig sei aber das unterschiedliche Abschneiden der einzelnen PK-Gruppen: Die kleinsten Kassen (verwaltete Vermögen unter 300 Millionen Franken) wirtschafteten mit -1,37 Prozent schlechter als die mittelgrossen Kassen (300 Millionen bis 1 Milliarde), die auf -1,22 Prozent kamen. Noch deutlicher ist der Unterschied zu den grossen Vorsorgewerken (über 1 Milliarde verwaltete Vermögen) mit bloss -1,00 Prozent.
Thomas Buess, Finanzchef des Versicherers Swiss
Life, kritisiert in der Finanz und Wirtschaft die Kapitalvorgabe der Aufsicht. Thomas Hengartner berichtet.
Die Länder der EU berechnen die Kapitalvorgabe an die Versicherer nach den Regeln von Solvenz II, aber hierzulande gilt der Schweizer Solvenztest SST. Wegen der unterschiedlichen Regeln müssen hiesige Lebensversicherer gemäss dem Branchenverband SVV 1,5- bis 2-mal so viel Risikokapital vorhalten wie Wettbewerber in der EU. Das hat auch Konsequenzen auf das System der beruflichen Altersvorsorge.
Vertreter der Finanzmarktaufsicht wiegeln ab, das Kapitalerfordernis sei vergleichbar, wenn temporäre Erleichterungen einzelner EU-Länder ausgeklammert werden. «Das stimmt jedoch überhaupt nicht», sagt Swiss-Life-CFO Thomas Buess im Gespräch: «Wir halten nicht freiwillig 1,6-mal so viel Kapital, sondern weil sich die Kapitalanforderungen der Aufsichtsbehörde sprunghaft verändern und damit unberechenbar sind.» (…)
Werner Enz beschäftigt sich in der NZZ mit dem engen Korsett, das den Versicherern im Geschäft mit Pensionskassen angelegt ist. Mit der Folge, dass sie trotz der Nachfrage neue Engagements nur zögerlich eingehen.
Allianz Suisse ist einer der sechs noch verbliebenen Lebensversicherer, der BVG-Vollversicherungen anbietet. 2017 verbuchte man Einmaleinlagen von 699 Mio. Fr., 1,9% weniger als 2016; die periodischen Prämienerträge lagen mit 666 Mio. Fr. fast auf dem Vorjahresstand. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Information, dass zwei Drittel der zufliessenden Gelder durch Kleinstfirmen mit 1 bis 3 Versicherten eingebracht wurden. Die Vollversicherung ist für Kleinstfirmen attraktiv, weil sie im Alltag ganz andere Sorgen haben und sich nicht noch zur Unzeit mit dem BVG-Geschäft herumschlagen möchten. (…)
Umso mehr muss beunruhigen, dass 2017 die BVG-Prämien-Einnahmen der Lebensversicherer um weitere 4,2% auf 22,4 Mrd. Fr. gesunken sind, nach einem Aderlass von 6,2% auf 23,3 Mrd. Fr. im Jahr zuvor. Für eine Volkswirtschaft wie die Schweiz, die in diesem Zeitraum leicht gewachsen ist und neue Stellen geschaffen hat, ruft das nach Erklärungen. Die schwache Profitabilität wegen der Zinsen, ein systemwidrige Umverteilungen erzwingender Rentenumwandlungssatz von 6,8% und die harten Auflagen des Schweizer Solvenztests (SST) sind massgebliche Gründe.
Peter Giger, bei der Finma für Versicherungen zuständig, hielt anlässlich einer Presseveranstaltung jüngst fest, der Ausstieg der Lebensversicherer aus dem BVG-Geschäft folge einem langfristigen Trend. Zurzeit lasteten annähernd 200 Mrd. Fr. auf deren Bilanzen. Darauf wurden zugunsten der Aktionäre Gewinne von 602 Mio. Fr. (2016) bzw. 638 Mio. Fr. (2015) erreicht. Die Eigenkapitalrendite bewegte sich nach den Worten Gigers in einem tiefen einstelligen Bereich.
Das wurde entschieden: Mehrere Kürzungsanträge fanden von bürgerlicher Seite bis in die Mitte hinein (teils knappe) Mehrheiten. Am 14.3.18 beschloss der Nationalrat, die für die EL anrechenbare Mietzinshöhe nur geringfügig anzuheben. Für Lorenz Hess (BDP/BE) ist dieser Entscheid nicht im Sinne der Bedürftigen. Er hofft, dass der Ständerat das Mietzinsmaximum erhöht.
Der Nationalrat stimmte zudem für einen tieferen Lebensbedarf für Kinder und für eine Vermögensschwelle von 100’000 Franken. Wer mehr hat, wäre nicht mehr EL-berechtigt. Ausnahmen sind für Hausbesitzer vorgesehen.
Beim Kapitalbezug gibt es nach dem Willen des Nationalrats hingegen kaum Einschränkungen. Auch Selbständige sollen weiterhin frei über ihr Pensionskassenguthaben verfügen können. Der Ständerat hatte hier vorgesehen, dass nur für Firmengründungen und auch nur ein reduzierter Betrag aus dem obligatorischen Teil der 2. Säule bezogen werden kann.
Personen, die das Kapital beziehen, es aufbrauchen und später EL beantragen, sollen allerdings lebenslang zehn Prozent weniger EL bekommen.