Susanne Kapfinger von AWP Soziale Sicherheit hat mit Thomas Schönbächler, Direktor der BVK, ein Interview zu den kürzlich der Kasse zugesprochenen Retrozessionen in Höhe von 20 Mio. Franken geführt. Auszüge:
Herr Schönbächler, sind noch weitere Gerichtsverfahren hängig, bei denen es um die Rückforderung von Retrozessionen geht?
Die BVK hat bereits im Jahre 2010/11 die Offenlegung sämtlicher Retrozessionen verlangt. Eine Rückforderung ist zu Gunsten unserer Versicherten und deshalb erachten wir es als unsere Pflicht. Wir fordern in der Folge konsequent und 10 Jahre rückwirkend sämtliche Ansprüche zurück. Der Weg vor Gericht ist dabei der letzte Schritt, den wir eingehen, wenn er nötig ist.
Wie aufwändig war das kürzlich abgeschlossene Verfahren?
Die Forderung der Offenlegung ist an sich nicht schwierig. Sie muss aber konsequent und kompromisslos abgearbeitet werden, das ist Knochenarbeit. Die in diesem Zusammenhang wichtigen Verjährungsunterbrechungen können mittels Einredeverzicht oder bei Weigerung auf dem klassischen Betreibungsweg eingeholt werden. Auch das ist Fleissarbeit, die meist ohne juristische Unterstützung abgewickelt werden kann. Je nach Koope-rationsbereitschaft der Gegenpartei oder spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss ein spezialisierter Anwalt beigezogen werden, wobei nur schon dank des gesetzlichen Verzugszinses von 5% alle Anwaltskosten bei weitem gedeckt sein dürften.