Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, befasst sich in der Schweizer Personalvorsorge mit dem nach seiner Ansicht unterschätzten sog. dritten Beitragszahler. Die Meinung, den Pensionskassen würden in letzter Zeit die Renditen
wegbrechen, sei nicht korrekt. Wenn der dritte Beitragszahler aber
auch weiterhin substanziell zur Vorsorge beitragen soll, seien Änderungen
auf regulatorischer Ebene angezeigt. Kriemler schreibt:

In den letzten fünf Jahren erzielten die Pensionskassen nur in einem Jahr eine durchschnittliche Rendite unter 3.5 Prozent, 1 nämlich im generell schlechten Anlagejahr 2015 mit rund 1 Prozent. 2016 erwirtschafteten die Pensionskassen durchschnittlich knapp 4 Prozent, 2017 rund 8 Prozent. Aber erst seit Januar 2018, seitdem die sehr guten Renditen für 2017 bekannt sind, verstummen die Stimmen, die den dritten Beitragszahler als müde und schwach bezeichnet hatten.

Dennoch hält er fest:

Das Sparpotenzial bei den Kosten ist geringer, als das Renditepotenzial. Über die letzten fünf Jahre konnten die Vermögensverwaltungskosten von rund 0.56 auf 0.49 Prozent gesenkt werden. Mehrerträge durch optimiertes Anlegen übersteigen diese Einsparungen von 0.07 Prozentpunkten deutlich.

Dazu braucht es aber auch verbesserte Anlagevorschriften, die den Pensionskassen erlauben, auf ihre Bedürfnisse bezogen und rendite-/risikooptimierter anzulegen. Speziell in der heutigen Zeit, da das Zinsumfeld tief ist, müssen sich Pensionskassen ohnehin auf einen allfälligen Zinsanstieg und damit verbundene tiefere Renditen einstellen. (…)

Eine Überprüfung der bestehenden BVV 2-Anlagevorschriften – ähnlich wie dies bereits in der Verordnung über die Anlagestiftungen ASV zurzeit der Fall ist – ist deshalb dringend zu empfehlen. Zudem müssen Vorsorgegelder, wie schon seit bald 20 Jahren gefordert, von der Stempelabgabe entlastet werden. Damit würde man den Pensionskassen mehr Anlagespielraum verschaffen, und dadurch könnte der dritte Beitragszahler seine wichtige Funktion auch weiterhin wahrnehmen.

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