Die kantonalzürcherische BVK erhält 20 Millionen Franken: Das Zürcher Handelsgericht hat entschieden, dass ein Vermögensverwalter die Retrozessionen nicht behalten darf, sondern der Kasse zurückzahlen muss. Diese Provisionen gelten seit einem Bundesgerichtsurteil als widerrechtlich. Die Summe setzt sich zusammen aus 12,5 Mio. an Retrozessionen und 7,5 Mio. aus Verzugszinsen.