AHV 21 – Auswirkungen auf das BVG
Ab Inkrafttreten der Reform (vorgesehen 1.1.2022) wird das Referenzalter für Frauen und Männer sowohl für die 1. wie auch für die 2. Säule auf 65 Jahre festgesetzt. Die Reform führt zudem zu einer grossen Flexibilität für den Übergang in die Pensionierung und bietet gleichzeitig klare gesetzliche Grundlagen für den Aufschub und den Teilbezug der Altersleistungen. Die Details werden ausführlich dargestellt in einem Betrag von Willis Towers Watson.
“Aufblähen und Umverteilen – so ‘rentieren’ Pensionskassen”
pw. Im August hat Werner Vontobel auf der Website “Oekonomenstimme” einen Beitrag unter dem Titel “Die fatalen Denkfehler der Pensionskassen-Lobby” publiziert. Daraufhin übernahm die Oekonomenstimme einen Kommentar im Newsletter des Vorsorgeforums, der sich kritisch mit den Aussagen Vontobels auseinandersetzte.
Jetzt meldet sich erneut Vontobel zu Wort unter dem Titel: “Aufblähen und Umverteilen – so «rentieren» Pensionskassen” mit dem Lead: “Wie kann ein Pensionskassen-System einerseits Volksvermögen vernichten und andererseits für ihre Versicherten hohe Renditen erwirtschaften? Die Antwort hat etwas mit Asset-Inflation und Umverteilung zu tun”.
Wir sind also von den Denkfehlern zur Vernichtung von Volksvermögen gelangt. Wir haben zwar schon einiges Kritisches zur 2.Säule gehört, dass aber gleich Volksvermögen damit vernichtet werde, stellt jedoch einen Höhepunkt dar. Allerdings liegen hier gleich mehrfache Denkfehler vor.
Aufgrund makroökonomischer Daten kommt Vontobel zum Schluss dass das gesamte Auslandsengagement der Schweiz seit 2000 eine negative Rendite von 1,5 Prozent abgeworfen habe. Die Zahl überträgt er unverändert auf die 2.Säule. Ohne weitere Begründung. Das ist nicht haltbar und unglaubwürdig.
PKBS – ein endloser Sanierungsfall
Die Basler Kantonale Kasse wurde schon mehrfach mit Milliardenbeträgen ausfinanziert. Auf einen stabilen Weg wurde damit nicht gefunden. Zur allgemeinen Verwunderung hat der Kanton sogar beschlossen, 2014 das System der Teilkapitalisierung zu übernehmen, trotz eines Deckungsgrads von knapp 100 Prozent. Dass die Kasse heute mit einem technischen Zins von 2,5 Prozent fährt, ist nicht zuletzt mit Blick auf die NR-Wahlen zum Politikum geworden. Die SVP rechnet nun vor, dass bei einem Zins von 2 Prozent der Deckungsgrad der Kasse auf 87 Prozent sinken würde. Die Basler Zeitung schreibt:
Konkret geht es darum, dass die Basler Pensionskasse, für die Finanzdirektorin Eva Herzog verantwortlich ist, im derzeitigen Tiefzinsumfeld immer noch mit einem technischen Zins von 2,5 Prozent rechnet – Baselland etwa hat diesen 2018 auf 1,75 Prozent gesenkt. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) empfiehlt 2 Prozent, andere Experten halten 1,75 oder sogar 1,5 Prozent für realistisch.
Würde man vom empfohlenen Zins in der Höhe von 2 Prozent ausgehen, wiese Basel-Stadt für 2018 noch einen Deckungsgrad von 87,8 Prozent aus. Auch die Senkung um ein halbes Prozent hat ceteris paribus nur eine Erhöhung des Deckungsgrads von 5 Prozent zur Folge.
Avenir Suisse beziffert den Kapitalbedarf in dieser Situation auf 1,7 Milliarden Franken – für die Sanierung müssten die Kantonsangestellten oder der Steuerzahler aufkommen. Nun ist es so, dass Basel-Stadt im Jahr 2014 das Modell der Teilkapitalisierung verwendet. Konkret heisst das: Bis ins Jahr 2052 ist ein Deckungsgrad von 80 Prozent ausreichend. Der Kanton handelt also legal, aber betreibt laut Gautschi «Schönfärberei».
PK-Einkauf oder Säule 3a?
Die NZZ schreibt: “Der Ständerat will steuerbegünstigte Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen. Die meisten Erwerbstätigen haben in der Pensionskasse noch Einkaufspotenzial. Doch in gewissen Fällen sind Einkäufe in die Pensionskasse verschenktes Geld.”
Wird der vom Ständerat gewünschte Ausbau der Säule 3a Tatsache, stellt sich die Frage, was für die Versicherten besser ist: Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a? «Versicherte mit hohen Einkommen sollten beides machen, aber zuerst empfiehlt sich die Säule 3a», sagt VZ-Berater Raphael Ebneter.
Er ortet in der Säule 3a im Vergleich zur zweiten Säule zwei Kernvorteile. Zum einen ist man flexibler in der Wahl der Anlageform – so sind zum Beispiel auch Fondsprodukte mit 90% Aktienanteil möglich, während die Pensionskassen rechtlich eingeschränkt sind.
Und zum zweiten besteht in der Säule 3a im Gegensatz zu den Pensionskassen kein Risiko von Umverteilungen. In der beruflichen Vorsorge sind Umverteilungen von Erwerbstätigen zu Rentnern und von überobligatorischem Kapital zu obligatorischem Kapital gängig. Wer freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigt, steht deshalb als Erwerbstätiger und als Lieferant von überobligatorischem Kapital im Risiko.
Doch Pensionskasseneinkäufe können im Vergleich zur Säule 3a auch Vorteile haben. Die Betroffenen haben bei Erreichen der Altersgrenze die Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug; bei der Säule 3a ist nur der Kapitalbezug vorgesehen. Im Weiteren schlagen Kursschwankungen bei Versicherten in der Pensionskasse weniger direkt durch als in der Säule 3a. Und die Vermögensverwaltungskosten sind geringer als in der Säule 3a.
Bei Pensionskassen ist laut Stephan Wyss [Prevanto] mit solchen Kosten von jährlich etwa 0,4% des Kapitals zu rechnen, in der Säule 3a bei Wertschriftenportfolios mit etwa 0,6% bis 1,5%. Solche Differenzen fallen langfristig ins Gewicht. Aus diesen Gründen empfiehlt Wyss Versicherten mit relativ wenig Mitteln und tiefer Rente eher den Einkauf in die Pensionskasse als den Ausbau der Säule 3a.
“Der Sozialpartnerkompromiss wird schlecht geredet”
Der von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband unterbreitete Vorschlag zur BVG-Revision ist auf viel Kritik gestossen, auch auf auf diesen Seiten. Vor allem aber die Artikel in der NZZ sind offenbar den Arbeitgebern sauer aufgestossen. Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, setzt sich nun auf der Website des Verbands zur Wehr. Unter dem Titel “Der BVG-Sozialpartnerkompromiss wird schlecht geredet” stellt er fest, dass einzig mit dem Kompromiss das nominelle Rentenniveau erhalten werden könne. Die in der NZZ aufgeführten Kostenrechnungen (c-alm) beruhten auf anderen Annahmen und seien unvollständig.
Müller geht jedoch auf den wichtigsten Kritikpunkt an den Vorschlägen nicht ein; der Rentenzuschlag bleibt unerwähnt. Er schreibt:
Wenig glaubwürdig ist zudem, dass nicht mit den von den Sozialpartnern offengelegten und vom BSV validierten Kosten gerechnet wird, sondern mit unveröffentlichten Berechnungen einer Beratungsfirma. Die Berater stützen sich dabei auf andere Annahmen, die im Grundmodell der Kompensation zu höheren Kosten von mehreren Hundert Millionen Franken führen.
Zudem ist anscheinend vergessen gegangen, die Kosten für die Zusatzkompensation der Übergangsgeneration in den beiden anderen Modellen ebenfalls aufzurechnen. Wäre der Kostenvergleich korrekt, müssten für den Sozialpartnerkompromiss jährlich 2,7 Milliarden Franken deklariert werden, mindestens ebenso viel für das Modell des Pensionskassenverbands (ASIP) und 1,9 Milliarden Franken für das Modell des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv) dazu gerechnet werden. Mit anderen Worten: Es werden die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen.
Wäre die Analyse gründlich gemacht worden, hätte dem Sozialpartnerkompromiss in der NZZ das Etikett der «Luxuslösung» nicht verpasst werden dürfen. Oder die Lust an der Zuspitzung hätte zu schlagzeilenträchtigen Namen für alle Modelle führen müssen – vielleicht «Dumpinglösung» für das sgv-Modell oder «Technokratenlösung zulasten der Schwächsten» für das ASIP-Modell.
“Reset für die 2. Säule”
Lässt sich die berufliche Vorsorge so weitgehend revidieren, dass sich die bestehenden Altlasten durch Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit beseitigen lassen? Die Frage ist berechtigt und nicht unbedingt mit ja zu beantworten. Daniel Stanislaus Martel, Publizist, schlägt als Alternative einen Reset mit einem vereinfachten BVG vor, womit ab Stichtag alle ab 20jährigen im neuen System zu versichern wären.
Der Vorschlag wurde in Swissfuture, der Publikation (Nr. 1/2019) der Schweizerischen Vereinigung für Zukunftsforschung (www.swissfuture.ch), veröffentlicht.
Bankiervereinigung zu den Negativzinsen
An einer Medienkonferenz kritisierte Herbert Scheidt, Präsident der SBVg, die Negativzinsen der Nationalbank und zeigte deren Konsequenzen auf. Scheidt führte aus:
Grosse Risiken sehen wir bei der Bankiervereinigung auch, wenn langfristig keine Abkehr vom Negativzinsumfeld gelingt. Heute, über 10 Jahre nach der Finanzkrise, scheint eine Normalisierung des Zinsniveaus in weite Ferne gerückt und das trifft in besonderem Masse die Schweiz, unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Banken.
Die Summe aller Negativzinsen unserer Banken bei der SNB beläuft sich pro Jahr auf ca. 2 Mrd. Franken Dieser Betrag entspricht rund 5 Prozent der Bruttozinseinnahmen und ist damit ein massiver Eingriff in die Rentabilität unserer Banken. Dagegen profitieren US-amerikanische Banken allein in diesem Jahr schätzungsweise von rund USD 30 Mrd. risikofreiem Zinsertrag. Und auch in der Euro-Zone erhalten die Banken massive Subventionen in Form von sogenannten Targeted Longterm Refinancing Operations. Banken der Euro-Zone können im Rahmen dieses Programms meist deutlich unter Marktkosten liegende Finanzierungsrunden durchführen. Je nachdem wie viele Kredite und Hypotheken die Banken über einen gewissen Zeitraum vergeben haben, erhalten sie von der EZB sogar Geld, anstatt dafür einen Zins zu bezahlen.
Aus einer geschäftspolitischen Optik sind unsere Banken innovativ, wettbewerbsfähig, stabil und sicher. Aber wie sollen sie im internationalen Wettbewerb bestehen, wenn sie durch Negativzinsen und ungleich härtere Regulierungsvorschriften derart behindert werden? Das sehen die internationalen Kapitalmärkte leider auch so und strafen die Schweizer Banken ab.
“Arbeit im Alter nützt nur dem Staat”
Der Beobachter kritisiert die hohe Belastung durch Steuern und AHV für Erwerbstätige im Alter 65+.
Dass so viele mit dem Erreichen des AHV-Alters ihren Job aufgeben, hat auch finanzielle Gründe. Es lohnt sich nicht, länger zu arbeiten. Wer mehr als 1400 Franken im Monat oder 16’800 Franken im Jahr verdient, muss weiterhin in die AHV einzahlen AHV, hat aber nichts davon. Für die AHV das perfekte Geschäft: Sie nimmt so zusätzliche 375 Millionen Franken pro Jahr ein (Stand 2014) , muss aber keinen Franken mehr Rente auszahlen. Beschönigend spricht sie deshalb von Solidaritätsbeiträgen.
Hinzu kommt: AHV- und Pensionskassenrenten sowie Einkommen müssen voll versteuert werden. Es lohnt sich auch nicht, den Bezug der AHV aufzuschieben, kritisiert der CVP-Ständerat Peter Hegglin in einem Postulat, das er im März eingereicht hat. Das zeigt das Beispiel eines Mannes, der Anspruch auf eine Maximalrente hat, sie erst mit 70 bezieht und bis dahin 6000 Franken im Monat verdient: Er erhält 3090 Franken AHV pro Monat statt 2370. Aber er hat zwischen 65 und 70 auf 142’200 Franken AHV verzichtet, 28’290 Franken in die AHV einbezahlt und 30’000 Franken Einkommenssteuern abgeliefert. Der AHV-Aufschub lohnt sich für ihn nur, wenn er mindestens 87 Jahre alt wird.
Hegglin fordert deshalb einen höheren AHV-Freibetrag und steuerliche Entlastung von Pensionierten, die einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen. Bei den Arbeitgebern hingegen rennt Hegglin offene Türen ein. Der Freibetrag müsse um 600 auf 2000 Franken pro Monat erhöht werden, fordert Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband: «Heute werden oft Pensen vereinbart, die sich am Freibetrag orientieren. Zudem ist Zeit, dass er nach bald 25 Jahren der Teuerung angepasst wird.» Länger arbeiten müsse sich lohnen, alles andere sei ein «Negativanreiz».
Raiffeisen Vorsorgebarometer: Kluft zwischen Erwartung und Verantwortung
Die zweite Ausgabe des Raiffeisen Vorsorgebarometers zeigt eine wachsende Kluft zwischen den Erwartungen, die Menschen in der Schweiz an ihre dritte Lebensphase haben, und ihren tatsächlichen Vorbereitungen darauf. So planen immer mehr Menschen, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, währenddem sich viele wenig oder erst spät mit ihrer Altersvorsorge auseinander. Zentrale Erkenntnisse der Umfrage:
Das Vertrauen in das Schweizer Drei-Säulen-System hat im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Dafür verantwortlich ist unter anderem der Vertrauensverlust in die Pensionskassen. Die häufigen Meldungen über Leistungskürzungen von Pensionskassen zeigen ihre Wirkung. Immer mehr und insbesondere jüngere Menschen in der Schweiz sind zudem der Ansicht, dass Staat und Arbeitgeber für die Altersvorsorge verantwortlich sind. Laut Raiffeisen Vorsorgebarometer dürfte dies auch eine Folge der im Mai 2019 vom Volk angenommenen Abstimmung über die AHV-Finanzierung sein. Die Abstimmung dürfte die Bevölkerung verstärkt auf das Thema Vorsorge sensibilisiert haben.
Ein Drittel der Bevölkerung plant eine Frühpensionierung. Gleichzeitig wird mit einem höheren Geldbedarf im Pensionsalter gerechnet. Diese hohen Erwartungen stehen im Konflikt zum weiterhin tiefen Engagement in der persönlichen Vorsorge. Viele Menschen setzen sich wenig oder erst spät mit ihrer Altersvorsorge auseinander. Zwar hat die Säule 3a gegenüber dem Vorjahr an Beliebtheit gewonnen. Dennoch besitzt immer noch rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung keine Säule 3a.
Das Vorsorgewissen verharrt gegenüber Vorjahr auf tiefem Niveau. Dies dürfte mit ein Grund dafür sein, dass die drohenden Vorsorgelücken unterschätzt oder nicht erkannt werden. In der zweiten Säule bestehen die grössten Wissenslücken. Am ehesten befassen sich selbstständig Erwerbende mit der Vorsorge.
Dutch Pensions Federation clashes with regulator
The Dutch Pensions Federation has clashed with supervisor De Nederlandsche Bank (DNB) over “unnecessary and costly” governance changes at a time when the sector’s attention is focused on external developments.
Responding to the watchdog’s proposed extension of the rules for assessing the suitability of people in important roles at pension funds, Edith Maat, the industry organisation’s director, said that DNB was “trying to change the rules during the game”.
In a letter to the supervisor, the federation said the proposed policy changes were extensive, contrary to what DNB had initially suggested.
According to the industry organisation, DNB wanted to include people in the key positions for audit, risk management and actuarial matters – prescribed by the European pensions directive IORP II – in its screening process.
“Es geht auch ohne Renten-Luxus”
Hansueli-Schöchli nimmt in der NZZ das Thema der unterschiedlichen Kosten der Revisionsvarianten für die BVG-Revision wieder auf und verweist darauf, dass die “Goldene Regel” (Verzinsung der Altersguthaben gleich prozentuales Lohnwachstum) nicht gegolten hat, das Leistungsniveau (Ersatzquote) deshalb heute höher liegt als bei Inkraftsetzung des BVG angenommen. Unter diesen Voraussetzungen sei der Vorschlag der Sozialpartner als Luxus zu bezeichnen. Schöchli bezieht sich auf Berechnungen der c-alm. Zu präzisieren ist, dass die informelle, angestrebte Ersatzquote für die Summe von AHV- und BVG-Rente gilt.
Die Experten der C-alm, die auch von den Sozialpartnern konsultiert wurden, legen nun auf Anfrage aktualisierte Rechnungen zum Sozialziel der Ersatzquote vor. Zunächst wird in diesen Daten deutlich, dass das Leistungsniveau der beruflichen Vorsorge heute wesentlich höher ist als beim Inkrafttreten des BVG 1985 gedacht. Damals ging man laut C-alm von der «goldenen Regel» aus; diese besagt, dass die Verzinsung der Altersguthaben dem prozentualen Lohnwachstum entspricht. Doch seit 1985 lag die Mindestverzinsung im BVG im Mittel pro Jahr um etwa 1,2 Prozentpunkte über dem Lohnwachstum. Das Alterskapital ist entsprechend höher als ursprünglich vorgesehen.
Laut den Berechnungen lag die Ersatzquote im BVG-Obligatorium 2018 bei 41% (ohne AHV) und damit deutlich höher als in den ursprünglichen Plänen. Zusammen mit der AHV kommt man damit selbst am oberen Rand der Lohnbandbreite im BVG-Obligatorium (also bei einem Jahreseinkommen um 85 000 Fr.) auf eine Ersatzquote von über 60%.
Auch die Sozialpartner räumten in ihrem vorgeschlagenen Modell vom Sommer ein, dass mit der Annahme «prozentuales Lohnwachstum = Verzinsung» die Rentenleistungen erheblich unterschätzt werden. Als plausible und gleichzeitig vorsichtige Annahme gilt laut den C-alm-Experten, dass die Verzinsung künftig im Mittel etwa 0,7 Prozentpunkte höher liegt als das Lohnwachstum; dies entspricht etwa der durchschnittlichen Differenz zwischen der Tiefzinsphase der letzten fünf Jahre und den letzten zehn Jahren.
Gemäss den Modellrechnungen wäre das Sozialziel einer Ersatzquote von mindestens 60% im BVG-Obligatorium nicht nur mit dem Luxus-Reformvorschlag der Sozialpartner erfüllt, sondern auch mit den deutlich günstigeren Alternativvorschlägen (vgl. Grafik). Die Übergangsgeneration ist in diesen langfristigen Modellrechnungen allerdings ausgeklammert.
«… dann steigen die Jungen aus dem Generationenvertrag aus»
Bald sind die über 50-Jährigen in der Schweiz in der Mehrheit. Das birgt politische Sprengkraft, sagt Ökonom Martin Eling in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger. Auszüge.
Offenbar überzeugt es nicht alle Jungen, was die Politik tut.
Politikerinnen und Politiker haben nicht erkannt, welche Sprengkraft das Thema der Generationengerechtigkeit birgt. Sie reden viel über die Digitalisierung, vernachlässigen aber die Probleme im Sozialsystem, etwa in der Altersvorsorge und im Gesundheitswesen. Dabei sind diese viel brisanter. Die AHV-Finanzierung etwa, zu der die Stimmbevölkerung im Mai Ja gesagt hat, ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Schon 2023 wird die AHV wieder Defizite schreiben.
Das heisst, diese Reform wird die Gerechtigkeit zwischen den Generationen kaum erhöhen.
Aus meiner Sicht nicht. Wir müssen zwingend über weitere Reformen diskutieren und dürfen dabei auch Tabus wie ein höheres Rentenalter nicht scheuen.
In der zweiten Säule, in der beruflichen Vorsorge, ist es bisher nicht einmal zu einer Mini-Reform gekommen.
Ja, dabei ist der zweiten Säule eine Umverteilung von jung zu alt gar nicht vorgesehen. Die Pensionskassen müssen mit jenem Gewinn, der den Berufstätigen zustünde, die Renten der Pensionierten nachfinanzieren – weil man ihnen zu hohe Renten versprochen hat.
Wo läge heute das richtige Rentenalter?
Bei 67 Jahren. Wir werden immer älter und die Mehrheit der OECD-Länder hat als Rentenalter 67 oder gar 68 aufgegleist. Natürlich können wir auch beim Rentenalter 65 bleiben. Aber dann müssen wir uns bewusst werden, welche Konsequenzen dies hat. Wir müssten höhere Lohnbeiträge und höhere Steuern zahlen. Wir müssten uns einschränken.
Die Bevölkerung ist so stark überaltert wie noch nie. Ändert sich das wieder einmal?
Wir wissen, wie sich die Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten entwickelt; dass zwei Erwerbstätige für eine AHV-Rente aufkommen müssen, wird von Dauer sein. Schon deshalb macht ein höheres Rentenalter Sinn.
Risiko Check-up 2019: Druck auf Leistungen, Zuflucht bei Immobilien
Die Verzinsung der Arbeitnehmer ist auf rekordtiefe 1,5% gesunken, bei einer nach 2017 wieder geöffneten Zinsschere. Für 2019 rechnet Complementa wieder mit mehr als 1,5%, allerdings dürfte der Trend weiter nach unten zeigen.
Complementa schreibt zu den Ergebnissen des Risiko Check-up 2019:
Die ersten acht Monate des Jahres 2019 sind für Schweizer Pensionskassen überaus erfolgreich gelaufen. Dies zeigt die von Complementa durchgeführte Risiko Check-up-Studie. Mit 109.1% liegt der Deckungsgrad Ende August 2019 um 6.4 Prozentpunkte höher als zu Jahresbeginn. Die Verluste aus dem Schlussquartal 2018 sind damit aus den Büchern der Pensionskassen, nicht aber aus den Köpfen.
Complementa kalkuliert für den aktuellen Anlagemix der 2. Säule eine Renditeprognose von nur 2.1%. Dem gegenüber steht eine Renditeanforderung von 2.4%. Der Spielraum, diese Lücke mit Hilfe von Vermögensumschichtungen zu schliessen, ist begrenzt. Das Schlussquartal 2018 hatte jede zehnte Kasse per Jahresende in eine Unterdeckung geführt. Auch wenn sich viele dieser Kassen im Jahr 2019 wieder erholt haben, werden sie die Aktienquote aus Risikoüberlegungen heraus nicht weiter anheben.
Die Pensionskassen setzen wieder vermehrt auf Immobilien. Diese sind im Vergleich zu Aktien weniger volatil und versprechen im Vergleich zu Obligationen mehr Rendite. Im Falle einer Immobilienkrise wären jedoch 20% des Vermögens direkt betroffen.
SRF: “Renten schrumpfen auch im nächsten Jahr”
Für die Sendung Eco von SRF wurden 21 grosse Vorsorge-Einrichtungen zur Höhe des Umwandlungssatzes, zu Abfederungsmassnahmen gegen Rentenlücken, zum möglichen Zwang, das Kapital beziehen zu müssen, und zum technischen Zins befragt. 20 haben geantwortet, einzig die Pensionskasse von Nestlé wollte sich nicht dazu äussern, heisst es im Text zur Sendung. Die Daten für die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen sind in einer ausführlichen Tabelle dargestellt.
Für die Sendung befragt wurden Dieter Stohler (Publica) und Christoph Ryter (PK-Migros). Ein Interview geführt wurde mit Reto Siegrist, Geschäftsführer Swisscanto (Bild).
Die Ergebnisse zusammengefasst:
2020 wird rund die Hälfte der befragten Vorsorge-Einrichtungen ihren Umwandlungssatz weiter senken – also den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausgezahlt wird.
Die Senkung fällt dabei unterschiedlich stark aus:
- Die SBB Pensionskasse kürzt den Umwandlungssatz um 0.12 Prozentpunkte auf 4.96 Prozent.
- Die Avadis Vorsorge AG des Technologiekonzerns ABB senkt ihn um 0.20 Prozentpunkte auf 5.65 Prozent.
Auffällig ist, dass Umwandlungssätze unter 5 Prozent (noch) selten sind. Lediglich die SBB Pensionskasse (4.96 Prozent), die Helevetia Sammelstiftung (4.76 Prozent), die Sammelstiftung der Allianz (4.88 Prozent) sowie – besonders ausgeprägt – die UBS Pensionskasse (4.50 Prozent) liegen darunter.
Um die Kürzung der Umwandlungssätze abzufedern und drohende Rentenlücken zu glätten, leisten bei 13 der befragten Kassen die Arbeitgeber finanziell mehr, als sie per Gesetz müssten. Sei es beispielsweise in Form von Einmal-Einlagen über Arbeitgeber-Reserven oder via überproportionale Erhöhung der Sparbeiträge. Im Vorteil sind dabei eindeutig die Pensionskassen der grossen Unternehmen.
“PKs zerzausen die Rentenreform”
Bernhard Kislig schreibt im Tages-Anzeiger über Reaktionen von Pensionskassen zum sog. Sozialpartner-Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband (ex Gewerbe).
Kritik gibt es am geplanten Rentenzuschlag. Diesen sollen Neurentner für eine Zeit von 15 Jahren erhalten, um neben weiteren Kompensationen Einschnitte bei der Rente zu verhindern. Etliche Pensionskassen – darunter vor allem auch die grossen – hätten ihre Hausaufgaben längst gemacht, den Umwandlungssatz gesenkt und allfällige Rentenausfälle der Übergangsgeneration abgefedert, sagen mehrere Pensionskassenverantwortliche und Experten.
«Wie die meisten anderen Kassen haben wir die technischen Parameter angepasst und gleichzeitig Leistungseinbussen für die Versicherten abgefedert», sagt zum Beispiel Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse – eine der grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Würde der Kompromiss der Sozialpartner umgesetzt, müsste die Migros-Pensionskasse den Neurentnern einen Rentenzuschlag von monatlich 100 bis 200 Franken bezahlen, obwohl diese wegen der Senkung des Umwandlungssatzes keine Einbussen hätten, da die Migros-Pensionskasse ohnehin bereits grosszügigere Leistungen vorsieht. «Ich mag es jedem Rentner gönnen, wenn er mehr Geld erhält», so Ryter. Aber er würde das nicht fair finden, wenn Neurentner nach den bereits erfolgten Kompensationen zulasten der Kasse einen weiteren Zuschlag erhalten.
Auch Martin Wagner, Geschäftsführer der Pensionskasse der Credit Suisse, kritisiert den geplanten Rentenzuschlag. «Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Reform weist zwar positive Ansätze wie die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf, sie verfehlt jedoch das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge», argumentiert Wagner.





