Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision

Aktuell

Stand September 2021

Im Mai 2020 ist die Vernehmlassung über den Bundesratsvorschlag zur BVG-Revision beendet worden. Die Linke unterstützt ihn weitgehend, allerdings teilweise mit Kritik an der UWS-Senkung, welche erst nach Beseitigung der unterschiedlichen Lohnhöhe von Frauen und Männern akzeptiert werden könne. Die Rechte ist gespalten. Der Arbeitgeberverband hält am Kompromiss fest, obwohl weite Teile seiner Mitglieder davon nichts halten. Die Botschaft wurde am 25. November 2020 publiziert.

Das Geschäft geht an den Nationalrat als Erstrat. Die SGK-N hat das Geschäft bisher zweimal beraten (Juni und August 2021). Am 20. August 2021 hat die Kommision per Mehrheitsbeschluss überraschend eine neu Lösung verabschiedet. Sie enthält Elemente des Sozialpartner-Kompromisses – flache Beitragssakala mit 2 Prämienstufen, Halbierung des Koordinationsabzugs und ein Rentenzuschlag – enthält aber auch neue Vorschläge. Dazu gehören eine Senkung der Eintrittsschwelle und ein wesentlich limitierter Rentenzuschlag, der per Anrechnungsprinzip nur jenen Pensionierten zugut kommen soll, die von der Umwandlungssatz-Senkung auch wirklich betroffen sind.

Ein Kompromiss und eine heftige Diskussion

Beteiligt an den vom Bundesrat angeregten Sozialpartnergesprächen waren der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband, der Gewerkschaftsbund sowie Travail.Suisse.

Am 2. Juli 2019 wurde der Text des Vorschlags dem Bundesrat unterbreitet und den Medien präsentiert. Ausgeschieden ist der Gewerbeverband, der den Kompromiss nicht mitträgt und eine eigene Lösung präsentierte.

Die Eckwerte des Kompromiss’ sind: Sofortige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, neu nur noch zwei Beitragssätze für die Altersgutschriften von 9 und 14 (ab Alter 45) Prozent, Halbierung des Koordinationsabzugs sowie ein solidarisch (dezentral) finanzierter Rentenzuschlag auf alle vom BVG erfassten Einkommen (bis 853’200 Franken). Die Uebergangsgeneration wird 15 Jahrgänge umfassen.

Das auffallendste Elemente des Vorschlags bildet der Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken, der im Umlagemodus finanziert werden soll und ein wesensfremdes Elemente in die 2. Säule einführt. Er hat wenig überraschend eine heftige Diskussion ausgelöst.

Erste Reaktionen des Bundesrats lassen erwarten, dass er seine seine Botschaft auf die Vorschläge der Sozialpartner ausrichtet und eine Vernehmlassungsvorlage bereits im November erwartet werden darf.

Eine Kontroverse zu den Kosten wurde ausgelöst durch eine Vergleichsrechnung durch das Beratungsunternehmen c-alm, das den Kompromiss als die deutlich teuerste Lösung darstellte, was auch Eingang in einen Artikel der NZZ fand. Der Arbeitgeberverband kritisierte die Angaben als unrichtig und den Vergleich als nicht haltbar.

Die vorgeschlagene Lösung

Kommentare und Reaktionen

Diskussion in den Medien

Komplott oder Kompromiss?

SVP-Präsident Altert Rösti vermutet in einem TA-Interview ein Komplott hinter dem Kompromiss. Die Arbeitgeber wollten sich mit dem umstrittenen Rentenzuschlag die Zustimmung der Gewerkschaften zum EU-Rahmenvertrag erkaufen. Arbeitgeberpräsident gab zurück, die SVP wolle keine Verantwortung tragen, was wiederum SVP Fraktionschef Aeschi herausforderte.

Die Kostenfrage

Sozialpartner-Kompromiss

Beteiligt sind der Arbeitgeberverband, der Gewerkschaftsbund sowie Travail.Suisse. Der ebenfalls an den Verhandlungen beteiligte Gewerbeverband trägt den Kompromiss nicht mit. Die Eckwerte des Kompromiss› sind: Sofortige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, neu nur noch zwei Beitragssätze für die Altersgutschriften von 9 und 14 (ab Alter 45) Prozent, Halbierung des Koordinationsabzugs sowie ein solidarisch (dezentral) finanzierter Rentenzuschlag auf alle vom BVG erfassten Einkommen (bis 853’200 Franken). Die Uebergangsgeneration wird 15 Jahrgänge umfassen. Das auffallendste Elemente des Vorschlags bildet der Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken, der im Umlagemodus finanziert werden soll und ein wesensfremdes Elemente in die 2. Säule einführt. Er dürfte am meisten zu reden geben.

  Details zum Kompromiss

Modell Gewerbeverband

Der Gewerbeverband hat parallel zum sog. «Sozialpartner-Kompromiss» seinen eigenen Vorschlag vorgelegt. Er soll rund 1 Mrd. Franken billiger ausfallen. Die wichtigsten Elemente sind: Umwandlungssatz 6%, Eintrittsschwell unverändert bei 21’330 Franken, Koordinationsabzug unverändert bei 24,885 Franken, Neufestsetzung der Altersgutschriften mit Alter 25 – 34: 9,0 Prozent (heute 7,0 Prozent) Alter 35 – 44: 14,0 Prozent (heute 10,0 Prozent) Alter 45 – 54: 16,0 Prozent (heute 15,0 Prozent) Alter 55 – 64: 18,0 Prozent (heute 18,0 Prozent), Übergangsfrist 10 Jahre. Die Kosten werden auf 1,5 Mrd. Franken geschätzt. Einen Ausbau der 2. Säule durch eine starke Senkung des Koordinationsabzugs und die Einführung von Umlageelementen lehnt der sgv ab.

Modell ASIP

Der ASIP hat im Mai 2019 anlässlich der Mitgliederversammlung sein Modell für die anstehende Revision präsentiert. Verlangt wird die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,8 Prozent. Das Leistungsziel mit 60 Prozent des letzten AHV-Lohns soll gewahrt werden. Dazu soll der Sparbeginn auf Alter 20 vorverlegt, der Koordinationsabzug neu bei 60 Prozent des AHV-Lohns zu liegen kommen, höchstens jedoch bei 3/4 der maximalen AHV-Rente. Angepasst sollen auch die Altersgutschriften werden. Das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Uebergangsmassnahmen sieht der ASIP für 10 Jahre vor, welche dezentral durch die Kassen finanziert werden.

Allianz Baumeister, Banken, Detailhandel

Die drei Mitglieder der Allianz (per Januar 2020, weitere werden gesucht) haben einen eigenen Vorschlag auf Grundlage des ASIP-Modells publiziert, mit einer Senkung des UWS auf 6 statt 5,8 Prozent und einem Spitzensatz bei den Altersgutschriften von 16 statt 18 Prozent. Mit diesem «Feinschliff» soll die politische Erfolgschance gegenüber dem ASIP erhöht werden.

Konzept Deprez

Der für seine innovativen Vorschlägen bekannte Zürcher PK-Experte Olivier Deprez hat ein eigenes Konzept für eine BVG-Revision vorgestellt, das insbesondere mit der Idee einer sofortigen Umwandlungssatz-Senkung mit gestaffelten Ausgleichsmassnahmen für die Neurentner sowohl das Modell des ASIP wie auch den Sozialpartner-Kompromiss massgeblich beeinflusst hat.

Rentenzuschlag gemäss Libera

Die Vermischung von erster und zweiter Säule und die unnötige Verteilung nach dem Giesskannenprinzip sollen vermieden werden. Dies könne über eine einfache Modifikation des Rentenzuschlages erfolgen. In einer auf zehn Jahre beschränkten Übergangszeit erhalten nur diejenigen Neurentner einen einheitlich auf monatlich CHF 200 festgelegten lebenslangen Rentenzuschlag, bei welchen die Altersrente aus der Pensionskasse tiefer ausfällt als die sog. BVG-Schattenaltersrente.

Dabei wird die BVG-Schattenaltersrente einfach und pragmatisch aus dem bei Pensionierung vorhandenen BVG-Altersguthaben mit dem bisherigen BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8% berechnet. Der Rentenzuschlag wird dezentral von den betroffenen Pensionskassen mittels Rückstellungen oder allenfalls über Beiträge finanziert.

Mit einer solchen Übergangsregelung werde den wirklich von der Reduktion des BVG-Mindest­umwandlungssatzes betroffenen Versicherten geholfen. Ebenso sind diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Pensionskassen ihre Umwandlungssätze bereits stärker auf ein realistisches Niveau gesenkt haben, nicht zur Zahlung von Umlagebeiträgen verpflichtet. Vorschlag Libera

Initiative der Jungfreisinnigen: Rentenalter 66 + Bindung an die Lebenserwartung

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben im August 2021 erfolgreich ihre Initiative zur Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre für beide Geschlechter mit anschliessender Bindung an die Lebenserwartung eingereicht. Das Rentenalter soll zunächst in 2-Monatsschritten auf 66 erhöht und anschliessend an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt (mit dem Faktor 0.80). Die Initiative sieht Übergangsbestimmungen vor, wonach das Renteneintrittsalter fünf Jahre vor der Pensionierung bekannt sein muss.

Gemeinsames Konzept der bürgerlichen Jungparteien

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme wenden sich die sechs bürgerlichen Jungparteien entschieden gegen den Rentenzuschlag des Sozialpartner-Kompromiss resp. der Bundesratsvorlage. Im weiteren fordern sie u.a. die Abschaffung des Koordinationsabzugs, einen nach Beschäftigungsgrad flexiblen Jahresmindestlohn sowie einen fixen Beitragssatz für alle Alterskategorien für den Arbeitgeber.

MATERIAL ZUR BVG-REVISION

Kommentar Vorsorgeforum (P.Wirth)

Kostenvergleich der Modelle

Sozialpartner-Kompromiss

Modell Gewerbeverband

ASIP

Allianz Baumeister, Banken, Detailhandel

Verein Faire Vorsorge

Vergleich der Vorschläge

Initiative «Vorsorge JA – aber fair»

Modell Deprez

Rentenzuschlag gemäss Libera
  • Limitierung auf von der UWS-Senkung konkret Betroffene. Modell

Rentenalter-Initiative der Jungfreisinnigen

Gemeinsamer Vorschlag der Jungparteien

Modell des Centre Patronal