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Hansueli-Schöchli nimmt in der NZZ das Thema der unterschiedlichen Kosten der Revisionsvarianten für die BVG-Revision wieder auf und verweist darauf, dass die “Goldene Regel” (Verzinsung der Altersguthaben gleich prozentuales Lohnwachstum) nicht gegolten hat, das Leistungsniveau (Ersatzquote) deshalb heute höher liegt als bei Inkraftsetzung des BVG angenommen. Unter diesen Voraussetzungen sei der Vorschlag der Sozialpartner als Luxus zu bezeichnen. Schöchli bezieht sich auf Berechnungen der c-alm. Zu präzisieren ist, dass die informelle, angestrebte Ersatzquote für die Summe von AHV- und BVG-Rente gilt.

Die Experten der C-alm, die auch von den Sozialpartnern konsultiert wurden, legen nun auf Anfrage aktualisierte Rechnungen zum Sozialziel der Ersatzquote vor. Zunächst wird in diesen Daten deutlich, dass das Leistungsniveau der beruflichen Vorsorge heute wesentlich höher ist als beim Inkrafttreten des BVG 1985 gedacht. Damals ging man laut C-alm von der «goldenen Regel» aus; diese besagt, dass die Verzinsung der Altersguthaben dem prozentualen Lohnwachstum entspricht. Doch seit 1985 lag die Mindestverzinsung im BVG im Mittel pro Jahr um etwa 1,2 Prozentpunkte über dem Lohnwachstum. Das Alterskapital ist entsprechend höher als ursprünglich vorgesehen.

Laut den Berechnungen lag die Ersatzquote im BVG-Obligatorium 2018 bei 41% (ohne AHV) und damit deutlich höher als in den ursprünglichen Plänen. Zusammen mit der AHV kommt man damit selbst am oberen Rand der Lohnbandbreite im BVG-Obligatorium (also bei einem Jahreseinkommen um 85 000 Fr.) auf eine Ersatzquote von über 60%.

Auch die Sozialpartner räumten in ihrem vorgeschlagenen Modell vom Sommer ein, dass mit der Annahme «prozentuales Lohnwachstum = Verzinsung» die Rentenleistungen erheblich unterschätzt werden. Als plausible und gleichzeitig vorsichtige Annahme gilt laut den C-alm-Experten, dass die Verzinsung künftig im Mittel etwa 0,7 Prozentpunkte höher liegt als das Lohnwachstum; dies entspricht etwa der durchschnittlichen Differenz zwischen der Tiefzinsphase der letzten fünf Jahre und den letzten zehn Jahren.

Gemäss den Modellrechnungen wäre das Sozialziel einer Ersatzquote von mindestens 60% im BVG-Obligatorium nicht nur mit dem Luxus-Reformvorschlag der Sozialpartner erfüllt, sondern auch mit den deutlich günstigeren Alternativvorschlägen (vgl. Grafik). Die Übergangsgeneration ist in diesen langfristigen Modellrechnungen allerdings ausgeklammert.

  NZZ