BVK targets responsible investment leadership
The CHF33bn (€29.5bn) pension fund for the canton of Zurich wants to set the responsible investment benchmark for Swiss pension funds when it comes to quality of implementation and communicating measures taken.
This is according to one of 10 principles that BVK – Switzerland’s third largest pension fund by assets under management – has adopted for its approach to responsible investment, which it said was an integral part of risk management.
Also among BVK’s 10 principles was a statement that focusing on efficient processes, transparent structures and low costs had a place in responsible investment.
BVK also clearly stated that responsible investment could conflict with return goals, and that in such a situation it would prioritise long-term return optimisation.
Sabbatical und Altersvorsorge
Die NZZ behandelt die Konsequenzen einer Auszeit auf 1. und 2. Säule und was vorgekehrt werden kann.
Bigler zum “Kompromiss”
Auf nau.ch wetterte sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler gegen den Sozialpartner-Kompromiss, den der Gewerbeverband nicht mitträgt.
Bis vor kurzem hat sich der Arbeitgeberverband stets vehement gegen höhere Lohnprozente zur Wehr gesetzt. Genau aus diesem Grund wetterte die Verbandsspitze lange gegen die STAF-Vorlage. Die Basis griff dann korrigierend ein. Für die Verbandsspitze muss dies ein traumatisches Erlebnis gewesen sein. Wie anders ist zu erklären, dass sie nun plötzlich extrem freizügig mit Lohnprozenterhöhungen umgeht und auf Kuhhändel übelster Art einsteigt?
Das sgv-Modell zur BVG-Revision wird vom Arbeitgeberverband als «Dumpinglösung» bezeichnet. Was für ein Unsinn. Das sgv-Modell ist zwar der kostengünstige Vorschlag, der zurzeit auf dem Tisch liegt, verursacht gemäss c-alm-Berechnungen aber auch jährliche Mehrkosten von 1,3 Milliarden Franken. Enorm viel Geld, das von den Arbeitnehmern und den Betrieben erst einmal hart erarbeitet werden muss. Wer bei jährlichen Mehrkosten von 1,3 Milliarden Franken von „Dumping“ spricht, hat ganz offensichtlich jede Bodenhaftung verloren.
“HR Today” zur Sozialversicherung
Die Zeitschrift “HR Today” hat Ausgabe 10/2019 dem Thema Sozialversicherung und insbesondere der Altersvorsorge gewidmet.
Sanierungsunfähigkeit statt Zahlungsunfähigkeit
Bernhard Kissling berichtet im Tages-Anzeiger über eine geplante Systemänderung beim Vorgehen des Sicherheitsfonds. Auslöser dafür ist der Fall der IPG-BVG-Stiftung, welche den Sicherheitsfonds bisher mehr als 54 Mio. Franken gekostet hat und damit zum teuersten Fall des Sifo wurde. Nach gängiger Praxis ist dieser erst bei Zahlungsunfähigkeit leistungspflichtig, welche oftmals erst lange nach Eintreten der Sanierungsunfähigkeit eintritt und die Kosten für den Fonds stark nach oben treibt. Das Bundesgericht hat die Praxis bestätigt. Notwendig für eine Änderung ist eine Verordnungsrevision betr. Sifo. Kislig schreibt:
Gerät eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten, muss sie heute erst dann der Hilfseinrichtung unterstellt werden, wenn sie zahlungsunfähig ist. Das bedeutet: Der Verwalter einer maroden Pensionskasse kann mit ihr noch während Jahren Geld verdienen, ohne selbst ein Risiko einzugehen. Er kann damit weiterfahren, bis das gesamte Vorsorgekapital der Versicherten ausgegeben ist.
Wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge bestätigt, gibt es eine Reihe von Vorsorgeeinrichtungen, die dieses Geschäftsmodell anwenden. Das Bundesgericht hat diese Praxis in einem umstrittenen Urteil legitimiert.
Erst bei der Zahlungsunfähigkeit der Kasse übernimmt der Sicherheitsfonds BVG die Finanzierung der Renten. Der Sicherheitsfonds ist mit einer Versicherung vergleichbar. Er wird von den Pensionskassen – oder genauer von den aktiven Versicherten – finanziert und springt bei finanzieller Notlage ein, damit Rentnerinnen und Rentner keine finanziellen Einbussen erleiden.
Die unter Vorsorgeexperten umstrittene Praxis soll bald der Vergangenheit angehören. Der Sicherheitsfonds will dafür die rechtliche Grundlage ändern. Er ist bereits bei der Bundesverwaltung vorstellig geworden und hat einen Vorschlag eingereicht. Dieser sieht vor, den entsprechenden Artikel der Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG anzupassen. Aktuell wird darin die Zahlungsunfähigkeit einer Pensionskasse definiert.
Neu soll im Artikel erläutert werden, wann eine Kasse nicht mehr sanierungsfähig ist. Wenn nach diesen Kriterien eine Sanierung unmöglich erscheint, soll das Vorsorgewerk liquidiert werden und der Sicherheitsfonds die Rentenbezüger übernehmen.
In der SFV wird in Art. 25 die Zahlungsunfähigkeit so umschrieben:
1 Zahlungsunfähig ist eine Vorsorgeeinrichtung oder ein Versichertenkollektiv, wenn die Vorsorgeeinrichtung oder das Versichertenkollektiv fällige gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbringen kann und eine Sanierung nicht mehr möglich ist.
2 Nicht mehr möglich ist die Sanierung:
a. einer Vorsorgeeinrichtung, wenn über sie ein Liquidations- oder Konkursverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet worden ist;
- b. eines Versichertenkollektivs, wenn über den Arbeitgeber ein Konkursverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet worden ist.
PPCmetrics: 2. Säule 2019
Mit ihrer Publikation veröffentlicht PPCmetrics zum fünften Mal die Studie «Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen». Zusätzlich zu allen im letzten Jahr gezeigten Auswertungen, weist diese Publikation neu ein Kapitel zum Zusammenhang zwischen absoluter Rendite und Grösse von Vorsorgeeinrichtungen im Zeitraum der letzten beiden Jahre aus.
Als besonderen “Mehrwert” ihrer Studie hebt PPCmetrics hervor, dass gegenüber anderen Untersuchungen zum Schweizer Pensionskassenmarkt Daten aus den revidierten Geschäftsberichten verwendet wurden. “Diese Daten zeichnen sich durch einen hohen Standardisierungsgrad und eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Gegensatz zu Erhebungen, die auf subjektiven Befragungen basieren, ist hiermit eine hohe Vergleichbarkeit möglich.”
Als Nachteil wäre anzufügen, dass in unserer schnelllebigen Zeit die Daten für 2018 schon etwas Staub angesetzt haben. Der Vorwurf der “Subjektivität” betreffend die anderen Erhebungen (wir vermuten: OAK, Swisscanto, Complementa) scheint uns zudem etwas fragwürdig.
Als Ergebnis des neuen Kapitals über den Zusammenhang von absoluter Rendite und Grösse der PKs wird festgehalten:
Die erste der beiden Grafiken auf der folgenden Seite zeigt die absolute Rendite p.a. der letzten beiden Jahre auf der vertikalen Achse und das durchschnittliche Vorsorgevermögen3 der entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen auf der horizontalen Achse. Die Regressionsgerade mit den Daten der erfassten Vorsorgeeinrichtungen weist eine waagrechte Linie aus. Der durchschnittliche Achsenabschnitt beträgt 2.51% und der Steigungsparameter liegt bei 0.00% pro Milliarde CHF. Die Relation besitzt keine statistische Signifikanz und lediglich 0.05% der Variation der absoluten Rendite wird durch das Vorsorgevermögen der Vorsorgeeinrichtung erklärt. In den letzten beiden Jahren hatte somit die Vermögensgrösse keinen Einfluss auf die absoluten Ergebnisse der Vorsorgeeinrichtungen.
Kostenvergleich: Transparenz dank Kontroverse
pw. Nachdem im Juli die Sozialpartner (ex sgv) ihren Kompromiss zur BVG-Revision präsentiert hatten, löste primär der vorgeschlagene, durch ein halbes Lohnprozent kollektiv finanzierte Rentenzuschlag heftige Debatten aus. Mittlerweile hat auch der Kostenaspekt zu einer Kontroverse geführt, nachdem die NZZ Zahlen von c-alm publizierte hatte.
Der Arbeitgeberverband zeigte sich irritiert, dass c-alm die Kosten des Kompromisses mit 3,2 Mrd. deutlich höher veranschlagte als die Sozialpartner, welche selbst 2,7 Mrd. errechnet hatten und das Ergebnis nach eigener Aussage vom BSV hatten plausibilisieren resp. validieren lassen, je nach Darstellung – was aber nicht ganz dasselbe ist. Insbesondere im Vergleich mit dem Vorschlag des ASIP, dessen Kosten gemäss c-alm rund 2,1 Mrd. betragen, scheint der Aufwand für den Kompromiss auffallend hoch, was denn auch die NZZ zum Vorwurf der «Luxus Revision» führte. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass der ASIP-Vorschlag unter Verwendung der Modellrechnungen der c-alm entwickelt wurde.
Jetzt haben Roger Baumann und Silvan Gamper von c-alm in der Schweizer Personalvorsorge (9-19) die Details ihrer Berechnungen publiziert. Offenbar zum Missvergnügen des Arbeitgeberverbands. In einem Beitrag auf der Website des Arbeitgeberverbands hat Direktor Roland Müller die Vorbehalte gegen die c-alm Zahlen schon früher formuliert und die Vergleichbarkeit der Daten für die drei vorliegenden Lösungen (Sozialpartner, ASIP, Gewerbeverband) in Frage gestellt.
Die Kostenberechnung ist nicht ganz einfach, da eine Reihe von Faktoren und deren künftige Entwicklung zu berücksichtigen sind und zudem aufgrund fehlender Daten teilweise komplexe Annahmen getroffen werden müssen. Zu nennen sind die anfallenden Kosten durch die Erhöhung des versicherten Lohnes, die höheren Sparbeiträge und das höhere Frauenrentenalter. Davon sind in Abzug zu bringen die im Überobligatorium versicherten Leistungen, aufgrund welcher die höheren Anforderungen im Obligatorium keine Kosten auslösen. Das setzt Annahmen über den Umhüllungsgrad voraus. c-alm stützt sich dafür auf Grundlagen des BSV, wie sie schon für die Altersvorsorge 2020 benutzt wurden. Ein hier auftretender allfälliger Fehler wirkt sich in allen Fällen etwa gleich aus und dürfte den Vergleich nicht wesentlich verfälschen.
Neben der starken Erhöhung des versicherten Lohnes durch die Halbierung des KA (Kosten 5,4 Mrd. ohne Umhüllung) fallen beim Kompromiss vor allem die Aufwendungen für den Rentenzuschlag mit 1,6 Mrd. ins Gewicht. Die Arbeitgeber argumentieren, entsprechende Kosten seien auch für die beiden anderen Modelle einzurechnen. Das hängt davon ab, wie dieser durch 0,5 Prozent Lohnprozente finanzierte Zuschlag definiert wird. Da Baumann und Gamper davon ausgehen, dass das halbe Lohnprozent auch nach der vorgesehenen Übergangsfrist von 15 Jahren erhoben wird – Aussagen über eine spätere Abschaffung werden bei der Kompromiss-Lösung nirgends gemacht – wird es als Element des Leistungsplans gemäss dem revidierten BVG und nicht unter den Kosten für die Übergangsgeneration aufgeführt. Entsprechend werden sie dort auch nicht berücksichtigt. Der Arbeitgeberverband kritisiert dieses Vorgehen.
Als positives Element der Diskussion und unabhängig von den Kosten-Daten ist zweifellos zu vermerken, dass sie zu grösserer Transparenz und notwendigen Klarstellungen zur Kompromisslösung führen sollten.
BVG-Reform: Die Kosten der Leistungspläne
Die NZZ hat am 6. September die Kosten des Kompromiss-Vorschlags der Sozialpartner auf Basis der Zahlen von c-alm vorgerechnet und den Begriff der “Luxus-Reform” ins Spiel gebracht. Das hat auf Arbeitgeberseite zu einer heftigen Reaktion geführt. Der Kompromiss werde schlecht geredet, wurde kritisiert. Jetzt haben Roger Baumann und Silvan Gamper von c-alm ihre Analyse offengelegt und die Daten aller drei vorliegenden Modelle – Sozialpartner, Gewerbeverband, ASIP – ohne weitere Wertung verglichen. Der Artikel erschien in der Schweizer Personalvorsorge 9-19. Das Ergebnis: Kosten Kompromiss: 3,2 Mrd., Kosten ASIP: 2,1 Mrd., Kosten sgv: 1,3 Mrd.
Artikel Baumann, Gamper / Artikel NZZ
Übersicht BVG-Revision
Teurer Rentenzuschlag
Das meist diskutierte Element des sog. Sozialpartner-Kompromisses zur BVG-Revision bildet der Rentenzuschlag. Zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen aufgrund der Umwandlungssatz-Senkung von 6,8 auf 6 Prozent sollen paritätisch 0,5 Prozent Lohnprozente erhoben werden. In einem Kommentar der Schweizer Personalvorsorge (9/19) schreibt der Pensionskassen-Experte Stephan Wyss (Prevanto) dazu:
Der Zuschlag geht an alle Versicherten, also nicht nur an Versicherte, die nur eine minimale BVG-Altersrente beziehen. Das kann man zwar als solidarisch bezeichnen, macht aber das Paket aufgrund der Giesskannenverteiiung unglaublich teuer.
Eigene Berechnungen ergeben, dass nicht einmal die Grossverdiener der letzten 15 Jahrgänge ihren Rentenzuschlag selbst finanzieren. So zahlt beispielsweise ein 55-Jähriger mit einem AHV-Lohn von 200’000 Franken insgesamt 10’000 Franken bis Alter 65 ein, erhält aber einen lebenslänglichen Rentenzuschlag von 150 Franken pro Monat, dessen Barwert rund 36’000 Franken beträgt. 10’000 Franken eingezahlt, 36000 Franken erhalten — wahrlich kein schlechtes Geschäft.
Ich verstehe nicht, dass diese Umverteilung von jung (und arm) zu alt und reich positiv gesehen wird. Noch weniger verstehe ich, dass die Finanzierung der Rentenzuschläge für 15 Jahrgänge nach 15 Jahren bei Weitem noch nicht abgeschlossen ist. Mit plausiblen Annahmen über die Anzahl Pensionierungen in den nächsten 15 Jahren habe ich nach dem in der 2. Säule gesetzlich vorgeschriebenen Kapitaldeckungsverfahren den Barwert dieser neuen Sozialleistung berechnet. Das Resultat hat mich schockiert. Da wie dargelegt nicht einmal Grossverdiener ihren Rentenzuschlag selbst finanzieren, entsteht über die 15 Jahre ein Loch von über 20 Milliarden Franken.
Zwei Dinge sind jetzt schon klar. Wird dieses Paket angenommen, dann wird der Umlagebeitrag von 0.5 Prozent des AHV-Lohns nach 15 Jahren nochmals um rund 15 Jahre fortgesetzt werden müssen. Und dies nur im Fall, wenn kein neuer Rentenzuschlag gesprochen wird. Da aber der Umwandlungssatz in 15 Jahren immer noch 6 Prozent beträgt, braucht es zu dessen Finanzierung eine «sichere» Rendite von rund 4 Prozent.
Es ist also schon heute hochwahrscheinlich, dass der Umwandlungssatz nochmals gesenkt und in der Folge ein neuer Rentenzuschlag gewährt werden muss. Der Fondsstand wird also wohl auch sehr langfristig negativ bleiben und unseren Jungen angelastet werden müssen.
Fall der PK Phoenix zieht weitere Kreise
Es ist ein neues Kapitel im Streit um die Pensionskasse Phoenix: Der Gründer der Pensionskasse, Serge Aerne, hat gegen den Präsidenten des Bankrats der Schwyzer Kantonalbank, Kuno Kennel, und gegen weitere Personen Strafanzeige eingereicht, wie Recherchen von «10vor10» zeigen. In der Strafanzeige wird Kennel falsche Anschuldigung vorgeworfen. SRF schreibt dazu:
Weder der Bank-Präsident noch der PK-Gründer nehmen zu dieser Strafanzeige Stellung. Für Kuno Kennel gilt die Unschuldsvermutung. Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) teilt mit, dass ihr die Anzeige noch nicht vorliege. Eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung lässt aufhorchen, wie der Zürcher Strafrechtsexperte Stephan Schlegel erklärt. Denn eine falsche Anschuldigung stellt gemäss Schlegel einen gravierenden Straftatbestand dar. «Ein guter Anwalt reicht keine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung ein, wenn er sich nicht sicher ist», sagt der Rechtsanwalt. «Denn ansonsten müsste er eine Retourkutsche befürchten, also dass auch er wegen falscher Anschuldigung angezeigt wird.»
Der Vorwurf der falschen Anschuldigung bezieht sich auf eine Strafanzeige, die von der SZKB eingereicht worden war. In dieser wurde Phoenix-Gründer Aerne Urkundenfälschung, Falschbeurkundung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Und das obwohl die SZKB laut der neuen Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung hätte wissen müssen, dass der Vorwurf nicht stimmte. Eine Zivilklage, die unter anderem von der SZKB gegen Serge Aerne eingereicht worden war, hat das Bezirksgericht Schwyz soeben abgewiesen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 9. September liegt SRF vor.
UBS PK-Peformance August 2019
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im August eine durchschnittliche Performance von 0,01% und seit Jahresbeginn von 8,34% nach Gebühren.
- Die grossen Vorsorgeeinrichtungen verbuchten im August das beste durchschnittliche Ergebnis mit 0,11%. Die mittleren Vorsorgeeinrichtungen waren mit 0,02% leicht schlechter und die kleinen bildeten das Schlusslicht mit –0,07%.
- Die mit dem eskalierenden Handelskonflikt verbundenen Unsicherheiten belasteten die Aktienmärkte, die mehrheitlich negative Renditen verzeichneten. Positive Renditen wurden hingegen bei den Obligationen, Hedge Funds und Immobilien erzielt.
“Negativzinsen schaden der Vorsorge”
Die drei Verbände ASIP (Pensionskassenverband), KGAST (Anlagestiftungen) und VVS (Verein Vorsorge Schweiz, Säule 3a) äussern sich in einer gemeinsamen Medienmitteilung zum Thema Negativzinsen. Möglicherweise haben sie mit Schlimmerem gerechnet, allerdings hat die SNB gleichentags (19.9.19) verlauten lassen, trotz gelockerter EU-Geldpolitik die Negativzinsen nicht zu erhöhen. In der Mitteilung heisst es:
Der Reformstau in der 1. und 2. Säule gekoppelt mit der steigenden Lebenserwartung setzt dem erfolgreichen Schweizer Vorsorgesystem zu. Seit 2015 kommen zudem Negativzinsen hinzu, die wachsende Performanceeinbussen in der 2. und 3. Säule zur Folge haben. Mit dem heutigen Entscheid der SNB, die Negativzinsen auf nicht absehbare Zeit bei -0.75% zu belassen, ist der Druck auf die Altersvorsorge unverändert hoch geblieben.
Statt mit Reformen das Rentenniveau zu sichern, schaut die Politik zu, wie Negativzinsen die liquide gehaltenen Altersguthaben zusätzlich reduzieren: die Negativzinsen haben nämlich einen direkten Einfluss auf die Performance der Pensionskassen, der Anlagestiftungen, der Freizügigkeitsstiftungen und 3a Stiftungen.
Bei den letzteren zwei Stiftungen sind mit 80% Cashanteil die Konsequenzen sogar besonders gravierend. Zusätzlich müssen die Vorsorge- und Anlagestiftungen weitere Steuerlasten der Stempelabgabe und Mehrwertsteuer tragen. Die Verbände beobachten diese Entwicklung mit Sorge und appellieren an die Politik und Behörden, sich dringend Gedanken zur Belastung des Vorsorgesystems durch die Negativzinsen und die diversen Besteuerungen zu machen und Reformen einzuleiten.
Positionsverlust unserer Vorsorge
Jackie Bauer und Veronica Weisser (UBS) suchen im Tages-Anzeiger eine Antwort auf die Frage: Wie gut ist unser Vorsorgemodell. Sie kommen zum Schluss:
In internationalen Ranglisten hat die Schweizer Altersvorsorge in den vergangenen Jahren Plätze eingebüsst. Der Hauptgrund ist, dass die Versprechen aus der ersten und der zweiten Säule ohne zunehmende Belastung der jungen Generationen nicht mehr finanzierbar sind. Um ein Abrutschen ins Tabellenmittelfeld zu verhindern, muss das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt, der gesetzliche Umwandlungssatz deutlich gesenkt und die dritte Säule gestärkt werden.
„Der Sicherheitsanspruch ist ein Fehlgedanke”
Yvonne Seiler Zimmermann, Professorin am IFZ der Hochschule Luzern in Zug, spricht in einem Interview mit der Handelszeitung über eine vorgegaukelte Sicherheit in der beruflichen Vorsorge, die strikte Trennung von AHV und zweiter Säule, eine marktfremde Regulierung sowie mehr Selbstverantwortung bei den Jungen. Auszüge:
In einer für den Pensionskassenverband Asip erarbeiteten Studie zur Zukunft der beruflichen Vorsorge kommen Sie zum Schluss, dass sich auf Sicherheit ausgerichtete Altersrenten kaum mehr effizient über den Kapitalmarkt finanzieren lassen. Welche Konsequenzen hat das?
Man muss wegkommen vom Sicherheitsgedanken. Es braucht eine auf Kapitalmarktrisiken ausgerichtete Risikokultur. Die Versicherten müssen an den Gewinnen und Verlusten partizipieren. Gleichzeitig brauchen sie mehr Mitsprache, wie sie ihr Geld anlegen möchten. In Verbindung mit dieser vermehrten Selbstverantwortung hat jeder Einzelne zu entscheiden, wie viele und welche Risiken er eingehen will.
Das von den Rentnern angesparte Kapital rentiert nicht mehr genügend. Damit kommt es zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten. Eine jüngere Untersuchung beziffert diese Quersubventionierung über die vergangenen zehn Jahre mit rund 90 Milliarden Franken. Wie lässt sich das stoppen?
Man muss wegkommen von den völlig marktfremden Regulierungen. Mindestverzinsung und Umwandlungssatz sind gemessen an den Erträgen aus risikolosen Anlagen noch immer viel zu hoch.
IAS und negative Diskontsätze
Für die Unternehmensberichterstattung nach IFRS / US-GAAP müssen Unternehmen unter Umständen erstmals in der Schweiz ihre Verbindlichkeiten aus langfristigen Pensionsverpflichtungen aufzinsen (statt zu diskontieren). Willis Towers Watson schreibt dazu:
Denn der für die Berechnung dieser Berichterstattung verwendete Diskontsatz wäre für die überwiegende Mehrheit der Schweizer Pensionskassen heute negativ. Zur Erinnerung: Der Diskontsatz basiert auf den Renditen von Schweizer Unternehmensanleihen, die von ihrem bereits niedrigen Niveau per 31. Dezember 2018 in diesem Jahr um weitere 90 Basispunkte gefallen sind. Dies bedeutet, dass für eine typische Schweizer Pensionskasse der Diskontsatz per 27. August 2019 rund -0,1% betragen würde.
Für den Fall, dass die Anleiherenditen auf ähnlichem Niveau bleiben, müssen sich die Unternehmen an den kommenden Jahresbilanzstichtagen (z.B. 30. September oder 31. Dezember 2019) auf deutlich höhere Pensionsverpflichtungen einstellen. Für eine typische Schweizer Pensionskasse dürfte die DBO/PBO-Verpflichtung nach heutigem Stand um rund 15% gestiegen sein.





