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Für die Sendung Eco von SRF wurden 21 grosse Vorsorge-Einrichtungen zur Höhe des Umwandlungssatzes, zu Abfederungsmassnahmen gegen Rentenlücken, zum möglichen Zwang, das Kapital beziehen zu müssen, und zum technischen Zins befragt. 20 haben geantwortet, einzig die Pensionskasse von Nestlé wollte sich nicht dazu äussern, heisst es im Text zur Sendung. Die Daten für die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen sind in einer ausführlichen Tabelle dargestellt.

Für die Sendung befragt wurden Dieter Stohler (Publica) und Christoph Ryter (PK-Migros). Ein Interview geführt wurde mit Reto Siegrist, Geschäftsführer Swisscanto (Bild).

Die Ergebnisse zusammengefasst:

2020 wird rund die Hälfte der befragten Vorsorge-Einrichtungen ihren Umwandlungssatz weiter senken – also den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausgezahlt wird.

Die Senkung fällt dabei unterschiedlich stark aus:

  • Die SBB Pensionskasse kürzt den Umwandlungssatz um 0.12 Prozentpunkte auf 4.96 Prozent.
  • Die Avadis Vorsorge AG des Technologiekonzerns ABB senkt ihn um 0.20 Prozentpunkte auf 5.65 Prozent.

Auffällig ist, dass Umwandlungssätze unter 5 Prozent (noch) selten sind. Lediglich die SBB Pensionskasse (4.96 Prozent), die Helevetia Sammelstiftung (4.76 Prozent), die Sammelstiftung der Allianz (4.88 Prozent) sowie – besonders ausgeprägt – die UBS Pensionskasse (4.50 Prozent) liegen darunter.

Um die Kürzung der Umwandlungssätze abzufedern und drohende Rentenlücken zu glätten, leisten bei 13 der befragten Kassen die Arbeitgeber finanziell mehr, als sie per Gesetz müssten. Sei es beispielsweise in Form von Einmal-Einlagen über Arbeitgeber-Reserven oder via überproportionale Erhöhung der Sparbeiträge. Im Vorteil sind dabei eindeutig die Pensionskassen der grossen Unternehmen.

Für Dieter Stohler, den Leiter der Pensionskasse des Bundes Publica, ist auch klar, dass die Abfederung für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, zu priorisieren ist: «Wer bei der Senkung unseres Umwandlungssatzes auf 2019 ein Jahr vor der Pensionierung stand, dem haben wir den vollen finanziellen Ausgleich gewährt».

Mit dem Zwang zum Kapitalbezug statt einer Rente können Pensionskassen die Risiken der Anlage und der Langlebigkeit zu den Versicherten schieben.

Allerdings verlangen bislang nur 3 der 21 befragten Vorsorge-Einrichtungen, dass Versicherte einen Anteil ihres Pensionskassen-Guthabens ab einem bestimmten Einkommen zwingend als Kapital beziehen müssen – und dies gilt auch nur für höhere und hohe Saläre: die Avadis Vorsorge AG ( ab 130’000 Fr.), die Pensionskasse der Credit Suisse (ab rund 128’000 Fr.) sowie die Pensionskasse Novartis (ab 150’000 Fr.)

  Sendung Eco