Der von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband unterbreitete Vorschlag zur BVG-Revision ist auf viel Kritik gestossen, auch auf auf diesen Seiten. Vor allem aber die Artikel in der NZZ sind offenbar den Arbeitgebern sauer aufgestossen. Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, setzt sich nun auf der Website des Verbands zur Wehr. Unter dem Titel “Der BVG-Sozialpartnerkompromiss wird schlecht geredet” stellt er fest, dass einzig mit dem Kompromiss das nominelle Rentenniveau erhalten werden könne. Die in der NZZ aufgeführten Kostenrechnungen (c-alm) beruhten auf anderen Annahmen und seien unvollständig.
Müller geht jedoch auf den wichtigsten Kritikpunkt an den Vorschlägen nicht ein; der Rentenzuschlag bleibt unerwähnt. Er schreibt:
Wenig glaubwürdig ist zudem, dass nicht mit den von den Sozialpartnern offengelegten und vom BSV validierten Kosten gerechnet wird, sondern mit unveröffentlichten Berechnungen einer Beratungsfirma. Die Berater stützen sich dabei auf andere Annahmen, die im Grundmodell der Kompensation zu höheren Kosten von mehreren Hundert Millionen Franken führen.
Zudem ist anscheinend vergessen gegangen, die Kosten für die Zusatzkompensation der Übergangsgeneration in den beiden anderen Modellen ebenfalls aufzurechnen. Wäre der Kostenvergleich korrekt, müssten für den Sozialpartnerkompromiss jährlich 2,7 Milliarden Franken deklariert werden, mindestens ebenso viel für das Modell des Pensionskassenverbands (ASIP) und 1,9 Milliarden Franken für das Modell des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv) dazu gerechnet werden. Mit anderen Worten: Es werden die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen.
Wäre die Analyse gründlich gemacht worden, hätte dem Sozialpartnerkompromiss in der NZZ das Etikett der «Luxuslösung» nicht verpasst werden dürfen. Oder die Lust an der Zuspitzung hätte zu schlagzeilenträchtigen Namen für alle Modelle führen müssen – vielleicht «Dumpinglösung» für das sgv-Modell oder «Technokratenlösung zulasten der Schwächsten» für das ASIP-Modell.