Die NZZ schreibt: “Der Ständerat will steuerbegünstigte Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen. Die meisten Erwerbstätigen haben in der Pensionskasse noch Einkaufspotenzial. Doch in gewissen Fällen sind Einkäufe in die Pensionskasse verschenktes Geld.”

Wird der vom Ständerat gewünschte Ausbau der Säule 3a Tatsache, stellt sich die Frage, was für die Versicherten besser ist: Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a? «Versicherte mit hohen Einkommen sollten beides machen, aber zuerst empfiehlt sich die Säule 3a», sagt VZ-Berater Raphael Ebneter.

Er ortet in der Säule 3a im Vergleich zur zweiten Säule zwei Kernvorteile. Zum einen ist man flexibler in der Wahl der Anlageform – so sind zum Beispiel auch Fondsprodukte mit 90% Aktienanteil möglich, während die Pensionskassen rechtlich eingeschränkt sind.

Und zum zweiten besteht in der Säule 3a im Gegensatz zu den Pensionskassen kein Risiko von Umverteilungen. In der beruflichen Vorsorge sind Umverteilungen von Erwerbstätigen zu Rentnern und von überobligatorischem Kapital zu obligatorischem Kapital gängig. Wer freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigt, steht deshalb als Erwerbstätiger und als Lieferant von überobligatorischem Kapital im Risiko.

Doch Pensionskasseneinkäufe können im Vergleich zur Säule 3a auch Vorteile haben. Die Betroffenen haben bei Erreichen der Altersgrenze die Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug; bei der Säule 3a ist nur der Kapitalbezug vorgesehen. Im Weiteren schlagen Kursschwankungen bei Versicherten in der Pensionskasse weniger direkt durch als in der Säule 3a. Und die Vermögensverwaltungskosten sind geringer als in der Säule 3a.

Bei Pensionskassen ist laut Stephan Wyss [Prevanto] mit solchen Kosten von jährlich etwa 0,4% des Kapitals zu rechnen, in der Säule 3a bei Wertschriftenportfolios mit etwa 0,6% bis 1,5%. Solche Differenzen fallen langfristig ins Gewicht. Aus diesen Gründen empfiehlt Wyss Versicherten mit relativ wenig Mitteln und tiefer Rente eher den Einkauf in die Pensionskasse als den Ausbau der Säule 3a.

  NZZ / Beschluss SR Motion Ettlin