Ab Inkrafttreten der Reform (vorgesehen 1.1.2022) wird das Referenzalter für Frauen und Männer sowohl für die 1. wie auch für die 2. Säule auf 65 Jahre festgesetzt. Die Reform führt zudem zu einer grossen Flexibilität für den Übergang in die Pensionierung und bietet gleichzeitig klare gesetzliche Grundlagen für den Aufschub und den Teilbezug der Altersleistungen. Die Details werden ausführlich dargestellt in einem Betrag von Willis Towers Watson.