10 für 300
Die andere Seite der Millionensaläre: Die CEOs der zehn grössten SMI-Konzerne kommen für mehr als 300 AHV-Bezüger und -Bezügerinnen auf. Seraina Gross zählt sie in der Handelszeitung auf.
Nach oben offene Beitragsskala, gedeckelte Renten: Die AHV ist eine gewaltige Umverteilungsmaschine. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt, dass 8 Prozent der Beitragszahlenden mehr einzahlen, als sie dereinst als Rentner beziehen werden; 92 Prozent zahlen weniger ein.
Nettozahler sind grob gesagt jene mit einem AHV-pflichtigen Einkommen ab 100’000 Franken. Doch Grossverdiener wie die Chefs der Top-Konzerne zahlen jeder Hunderttausende Franken in die AHV ein. Geld, von dem sie als Rentner nur einen Bruchteil wieder sehen werden. Und so kommt es, dass einzelne Konzernchefs wie Björn Rosengren von ABB oder David Endicott von Alcon im Jahr 2022 mit ihren AHV-Beiträgen für je 38 durchschnittliche AHV-Renten aufkamen, gefolgt von Mark Schneider (Nestlé, 37 Renten), Mario Greco (Zurich, 36) und David Layton (Partners Group, 35). Mit Abstand am meisten zahlte Severin Schwan ein, damals noch Konzernchef von Roche, heute Verwaltungsratspräsident. Er finanzierte 44 Rentner und Rentnerinnen.
Entweder AHV- oder BVG-Ausbau
In der Handelszeitung sehen Michael Heim und Andreas Valda die diesjährigen Abstimmungen zu AHV-Ausbau und BVG-Reform als Alternativen: entweder mehr AHV oder BVG, beides zusammen geht nicht. Nach Lage der Dinge scheint der Ausgang bereits klar.
Was gemeinhin als erste und zweite von drei gleichberechtigten Säulen der Altersvorsorge verkauft wird, steht faktisch in direkter Konkurrenz zueinander. Die Mittel, die in die Rentensysteme fliessen können, sind begrenzt. Und ein Lohnprozent mehr für die AHV ist tendenziell eines weniger für die berufliche Vorsorge. Das zeigt sich zugespitzt im laufenden Jahr.
Denn auch am Pensionskassensystem wird geschraubt. Die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung kommende BVG-Revision bringt nicht nur eine Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund der höheren Lebenserwartung und tieferen Renditen, sondern auch höhere Sparbeiträge. Insbesondere sollen die Grundlagen so angepasst werden, dass Tieflöhner und Teilzeitangestellte stärker bei Pensionskassen versichert werden. Und so dereinst auf höhere Renten kommen.
Lohnt sich das Arbeiten im Rentenalter?
Seit Beginn dieses Jahres macht es einem die AHV einfacher, nach 65 weiter erwerbstätig zu sein. Doch der Staat langt immer noch kräftig zu. Worauf Sie achten sollten beschreibt Iwan Städler im Tages-Anzeiger. Er hält u.a. fest:
Bleibt den Erwerbstätigen im Rentenalter erspart, Sozialabgaben zu leisten? Nur zum Teil. Zwar müssen sie nichts mehr für die Arbeitslosenversicherung und die Pensionskasse zahlen. Die Beträge für AHV, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung werden dagegen weiterhin fällig, soweit der Lohn den jährlichen Freibetrag von 16’800 Franken überschreitet.
Erst seit Anfang dieses Jahres können mit solchen Beiträgen im Pensionsalter Lücken in der AHV gestopft und die Rente aufgebessert werden. Dies kann ein zusätzlicher Anreiz sein, um erwerbstätig zu bleiben. Und der Effekt lässt sich noch steigern, wenn Versicherte auf den Freibetrag verzichten.
Wer aber bereits Anrecht auf eine Maximalrente hat, zahlt nur noch ein, ohne die AHV-Rente aufbessern zu können. Für solche Seniorinnen und Senioren können die Lohnabzüge ein Grund sein, nicht mehr weiterzuarbeiten. Entsprechend umstritten ist die weiterlaufende Beitragspflicht im Rentenalter.
In Deutschland sind solche Beiträge freiwillig. Dies liesse sich auch auf die Schweiz übertragen, um so die Erwerbstätigkeit im Alter zu erhöhen. FDP-Ständerat Damian Müller hat derweil einen Vorstoss eingereicht, der den Freibetrag auf 36’000 Franken erhöhen will. Dies sei überfällig, weil der Freibetrag seit 1996 nie mehr der Teuerung angepasst wurde.
Zürich sei gewarnt
Die NZZ berichtet über die katastrophalen Folgen des Basler Wohnschutzes, die nach einer von der SP eingereichten Initiative auch in Zürich drohen. Das Blatt schreibt:
Das Konzept von begrenzten Mieten nach Sanierungen kennt man hierzulande vor allem aus Genf, wo seit 1983 sehr strikte Vorgaben gelten. 2022 hat dann Basel-Stadt eine noch strengere Regelung als in der Westschweiz eingeführt.
Jean-Pierre Valenghi ist Leiter Immobilien bei der am Rhein ansässigen Baloise-Versicherung, einem der grössten Bauherren in der Region. Valenghi findet nach etwas mehr als einem Jahr Basler Wohnschutz klare Worte: «Es ist ein komplettes Desaster für den Standort Basel-Stadt.»
Was die Initianten als Schutz vor Mietzinsauswüchsen verkauft hätten, entpuppe sich als Bürokratiemonster, mit desaströsen Auswirkungen auf die Mieter, Vermieter, Investoren und das Baugewerbe. «Selbst kleinste Sanierungen wie der Einbau eines Geschirrspülers müssen von der Wohnschutzkommission bewilligt werden.» Diese Kommission ist nicht nur für die Bewilligung von Sanierungs-, Renovations- und Umbauarbeiten zuständig, sondern legt auch fest, wie hoch der Mietzins danach sein darf.
Zurückhaltung bei der WEF
Gemäss einer Auswertung der Axa beziehen nur wenige Geld aus der Pensionskasse oder vom 3a-Konto, um eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Zwar steigen die Eigenmittel, die Risiken sind aber nicht unerheblich. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Zu einem Vorbezug von Pensionskassengeldern entscheiden sich lediglich vier von 1000 Personen, die einer AXA Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge angeschlossen sind, weitere vier von 1000 verpfänden hierzu PK-Gelder. Drei Viertel davon sind Männer, die zudem im Schnitt etwas höhere Beträge vorbeziehen als Frauen – wohl aufgrund der Tatsache, dass Männer insgesamt nach wie vor über höhere Pensionskasseneinlagen verfügen als Frauen.
Etwas mehr Geld für Wohneigentum kommt aus der dritten Säule: Gemäss den AXA Zahlen beziehen jährlich drei von 1000 Personen mit einer 3a-Lösung Geld zu diesem Zweck vor, etwa 15 von 1000 entscheiden sich für eine Verpfändung – wobei einige 3a-Verträge wohl eigens zum Zweck einer Verpfändung überhaupt angelegt werden.
Dennoch: Der Anteil an Personen, die sich Wohneigentum wünschen, ist ungleich grösser: Gemäss einer ZHAW-Studie aus dem Jahr 2022 waren 46 Prozent der befragten Personen zwischen 30 und 49 Jahren aktiv auf der Suche nach einem Eigenheim, bei den 18- 29-Jährigen waren es rund ein Viertel.
27 neue Fachfrauen und -männer für Personalvorsorge
Die Fachschule für Personalvorsorge ermöglicht Fachkräften der beruflichen Vorsorge eine solide und breite Grundausbildung. Der berufsbegleitende Lehrgang dauert zwei Jahre und wird mit einer eidgenössischen Berufsprüfung abgeschlossen. An der Abschlussfeier in Olten durften die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen den Fachausweis entgegennehmen. Sie dürfen fortan den Titel «Fachfrau bzw. Fachmann für Personalvorsorge» tragen.
Es sind dies: Burak Aygün, Corinne Bahr, Denis Berisha, Shirin Bhuiyan, Luca Guglielmo Branca, Michaela Burkhard, Corina Fässler, Dario Gmür, Marion Gruber, Jana Houmard, La- rissa Kirchhofer, Marisa Meier, Axel Merklin, Florian Meyer, Rafael Notter, Thomas Nydegger, Valdrin Pa- cuku, Marina Schuler, Baris Sepik, Aleksandar Spasic, Max Stäbler, Michael Storz, Antonella Varrese, Simon Staudenmann, Samuel Schwab, Janick Tschopp sowie Ismajlai Leutrim.
Lernvideos von Profond
pw. Profond hat Videos zu den grundlegenden Fragen der beruflichen Vorsorge für die Destinatäre von Pensionskassen produziert, die auf YouTube in zehn (!) Sprachen angesehen werden können. Das ist sehr löblich, wie alle Bemühungen, die ein besseres Verständnis der 2. Säule erreichen sollen. Man hätte sich im Falle der Videos von Profond vielleicht aber gewünscht, dass anstelle des wohl elektronisch generierten Begleitkommentars echte Stimmen und in der deutschen Version solche mit einem schweizerischen Akzent gewählt worden wären.
Verwechslungsgefahr !?
pw. Urban Hodel, Kampagnenleiter für die 13. AHV-Rente, scheint echt besorgt. Offenbar gelingt es nicht allen, die beiden sozialpolitischen Vorlagen der bevorstehenden Abstimmung richtig “einzuordnen”, wie man heute sagt. Also gibt er Nachhilfeunterricht. Bloss fragt man sich, ist das Stimmvolk tatsächlich so blöd, oder tut Hodel nur so. Ich jedenfalls “ordne” das unter Realsatire ein. Nur gibt es dazu nichts zu lachen.
Hodel schreibt in einem E-Mail:
In den letzten Tagen haben sich vermehrt Leute bei mir gemeldet, die unsicher sind, wie sie richtig abstimmen sollen. Bei der kommenden Abstimmung ist es nicht ganz einfach. Denn am 3. März kommen gleich zwei sehr unterschiedliche Initiativen zum Thema Renten zur Abstimmung.
Um die Verwechslungsgefahr zu reduzieren, hier nochmals kurz und knapp die Inhalte:
Keine Radio/TV-Gebühr für PKs; Update
inter-pension kritisiert in ihrer Stellungnahme die vorgesehene Teilrevision der Radio- und Fersehverordnung, welche weiterhin vorsieht, dass auch Vorsorgeeinrichtungen Gebühren zu entrichten haben. In der Stellungnahme heisst es:
Aufgrund der derzeitigen Definition für Abgabepflichtige Unternehmen sind in der Folge sämtliche Vorsorgeeinrichtungen betroffen, welche im MWST-Register eingetragen sind. Da für die Bemessung der RTVG-Abgabe auf die Bruttoerträge abgestellt wird, erzielen Vorsorgeeinrichtungen vergleichsweise hohe Umsätze. Dabei fallen etliche Vorsorgeeinrichtungen in die höchste Abgabekategorie. Die geschuldete Unternehmensabgabe steht in keinem Verhältnis zur Grösse und zum Personalbestand der jeweils betroffenen Vorsorgeeinrichtung, wenn man sie mit gewinnorientierten Unternehmen vergleicht.
Mit der vorliegenden Teilrevision soll ein Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreit werden. Für viele Vorsorgeeinrichtungen bedeuten die geplanten Anpassungen jedoch keine finanzielle Erleichterung. Im Kern hat dies zur Folge, dass gewinnorientierte Unternehmen durch die vorliegende Änderung finanziell entlastet werden, während Einrichtungen der beruflichen Vorsorge weiterhin von der Abgabe betroffen bleiben. Hinzukommt, dass die Versicherten und Rentenbeziehenden bereits als Privatpersonen die RTVG-Abgabe entrichten, was faktisch zu einer doppelten Entrichtung dieser Abgabe führt.
UBS-Dominanz im Asset Management-Markt
Die AMAS – Asset Management Association – berichtet über ein erfolgreiches 2023. Dank Performancegewinnen und im schwächeren Ausmass auch dank Netto-Neugeldern stieg das Volumen im Schweizer Fondsmarkt um 3,7% auf CHF 1,37 Billionen. Für die verwalteten Vermögen des gesamten Schweizer Asset Management-Marktes (mit diskretionären Mandaten) geht die AMAS von einem Anstieg von rund 5% auf CHF 3020 Mrd. aus (Vorjahr: CHF 2878 Mrd.).
Mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erlebte auch das Schweizer Asset Management eine Zäsur, die sich in Veränderungen der Marktstruktur äusserten. An der Spitze der grössten Schweizer Asset Manager liegt die UBS mit einem Marktanteil von 25%. An zweiter Stelle liegt die Credit Suisse mit 12.6%. Die Statistik weist die Credit Suisse nach wie vor gesondert aus, solange die Fonds entsprechend benannt bleiben. Beide Institute haben im Jahresverlauf Marktanteile verloren, die sowohl von grösseren Asset Managern wie auch von kleineren absorbiert worden sind.
ZKB baut PK-Geschäft in der Romandie aus
Die Zürcher Kantonalbank expandiert über die Kantonsgrenzen hinweg und will der «neuen UBS» im Pensionskassengeschäft Paroli bieten. Dabei stellen sich einige Fragen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Als Reaktion auf die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eröffnet die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in der Schweiz erstmals eine physische Präsenz ausserhalb des Kantons Zürich. Im ersten Quartal dieses Jahres werde die Bank ein lokales Vertriebsbüro in Lausanne in Betrieb nehmen, teilt die ZKB am Dienstagmorgen mit.
Die Bank baut ihr Geschäft mit Pensionskassen und institutionellen Kunden in der Romandie aus. Dafür stockt sie die Betreuung in der Westschweiz um drei Berater auf, von denen zwei von der Credit Suisse kommen. Bisher wurde die Kundschaft von einem Berater aus Zürich betreut.(…)
Zu den Dienstleistungen für Pensionskassen zählen beispielsweise Anlageprodukte, Cash-Management, die Begleitung von Immobilienprojekten oder die Rolle als «Global Custodian». In letzterer Funktion verwahrt die Bank die Depots von Vorsorgeeinrichtungen. «Die meisten Pensionskassen wollen einen Schweizer Custodian», sagt dazu Maurice Pedergnana, Finanzprofessor an der Hochschule Luzern und ehemaliges Mitglied des Bankrates der ZKB. Er schätzt, dass UBS und CS zusammengenommen derzeit vier von fünf Schweizer Pensionskassen als Global Custodian betreuen. Diesen Konzentrationsgrad schätzten viele Verantwortlichen in den Vorsorgeeinrichtungen nicht und schauten sich deshalb nach Alternativen um.
Erneut unter dem Durchschnitt
Die Pensionskasse des Bundes Publica erzielte 2023 konsolidiert über alle Vorsorgewerke eine Netto-Anlagerendite von 3,9 Prozent, was unter den Vergleichszahlen für Vorsorgeeinrichtungen mit über 1 Mrd. Vermögen liegt. Diese erzielten gemäss UBS PK-Index durchschnittlich 5,01 Prozent.
Der konsolidierte Deckungsgrad über alle Vorsorgewerke lag per Ende 2023 bei 98,3 Prozent und ist somit gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Der konsolidierte Deckungsgrad der offenen Vorsorgewerke lag bei 98,1 Prozent, noch drei Vorsorgewerke sind in Unterdeckung. Im Vorjahr waren es neun. Der konsolidierte Deckungsgrad der geschlossenen Vorsorgewerke lag bei bei 100,6 % Prozent.
Den grössten positiven Einfluss auf das konsolidierte Gesamtvermögen der Publica hatten im Jahr 2023 die Aktien. Mit einer netto Jahresrendite von 8,5 Prozent steuerten sie einen positiven Betrag von 2,7 Prozent zur Gesamtrendite von 3,85 Prozent bei. Jedoch sind die Unterschiede zwischen den Regionen und Sektoren gross. Am besten rentierten Aktien in Nordamerika mit 15 Prozent, gefolgt von Pazifik und Europa ex Schweiz mit je knapp 9 Prozent. In der Schweiz lag die Aktienrendite bei 7 Prozent, in den Schwellenländern bei 2 Prozent.
PwC: Ein Bezugsrahmen für die BVG-Reform
Mia Mendez, Geschäftsführerin der PK PwC und Marco Tiefenthal, Assurance Director, Asset Management & Pension Funds, PwC Switzerland, haben die BVG-Reform in einer ausführlichen und allgemein verständlichen Darstellung zusammengefasst. Dabei kommen auch fragwürdige Elemente zur Sprache. Die beiden Autoren kommen zum Schluss:
Die vorliegende BVG-Reform adressiert einige wichtige Kernelemente. So wird mit der Senkung des Umwandlungssatzes die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden reduziert, der BVG-Sparprozess gestärkt oder die Vorsorgesituation im Tieflohn- und Teilzeitsegment verbessert. Profitieren von dieser Reform werden aber auch jene, die nicht direkt von der BVG-Reform betroffen sind, trotzdem aber einen Rentenzuschlag erhalten werden.
Es darf durchaus hinterfragt werden, ob der Preis dafür – eine neue, systemfremde Umverteilung zulasten jüngerer Generationen, Fehlanreize für das selbstständige Vorsorgesparen, eine weitere Erhöhung der Komplexität in der beruflichen Vorsorge und die Querfinanzierung zwischen Pensionskassen – gerechtfertigt ist. Dies insbesondere, weil die überwiegende Mehrheit aller Pensionskassen die Reformschritte bereits umgesetzt hat.
Swisscanto PK-Monitor 2023
(Swisscanto) Die wichtigsten Ergebnisse:
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Schweizer Vorsorgeeinrichtungen profitierten von der kräftigen Jahresendrallye bei Aktien und Anleihen. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stieg von 112,6% (30.9.2023) auf 114,9% per Ende 2023.
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Die Anzahl privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von über 115% ist per Ende 2023 auf 49,1% (Vorquartal: 41,0%) gestiegen, jene der finanziell stärksten öffentlich-rechtlichen, vollkapitalisierten Kassen auf 16,2% (Vorquartal: 13,5%).
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In einer Unterdeckung befinden sich 1,3% (Vorquartal: 1,6%) der privatrechtlichen Kassen sowie 8,1% (Vorquartal: 8,1%) der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung und 83,7% (Vorquartal: 88,9%) der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung.
- Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erwirtschafteten im vierten Quartal 2023 eine geschätzte vermögensgewichtete Rendite von 2,5%; die Gesamtrendite für das Jahr 2023 beträgt 6,2%.
“Zeitgeist getroffen”
Die BVK schreibt zum Jahresergebnis 2023:
Der Deckungsgrad der Zürcher Pensionskasse BVK lag per Ende 2023 bei 102,9 Prozent. Bei der Performance resultierte ein Plus von 7,2 Prozent. Zulegen konnte die BVK erneut beim Bestand, der um 3,9 Prozent gewachsen ist. Die neu vorgestellten Rentenmodelle stossen bei den Versicherten auf grosses Interesse.
Das positive Resultat wirkt sich direkt auf die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten aus. Bei einem Deckungsgrad über 100 Prozent werden bei der BVK ab Mitte Jahr die Sparguthaben planmässig zu zwei Prozent verzinst.
Im Juli stellte die BVK neue Rentenmodelle vor, wie sie in dieser Breite noch von keiner anderen Pensionskasse angeboten werden. Mit diesen flexiblen Neuerungen hat die BVK den Zeitgeist getroffen. «Das Interesse hat unsere Erwartungen deutlich übertroffen», sagt Schönbächler. Weiterhin profitieren die Versicherten von der arbeitnehmerfreundlichen Aufteilung der Sparbeiträge im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent, von der Anpassung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad oder der Möglichkeit, mit einer Beitragsvariante das Sparguthaben stetig zu erhöhen.




