Seit Beginn dieses Jahres macht es einem die AHV einfacher, nach 65 weiter erwerbstätig zu sein. Doch der Staat langt immer noch kräftig zu. Worauf Sie achten sollten beschreibt Iwan Städler im Tages-Anzeiger. Er hält u.a. fest:
Bleibt den Erwerbstätigen im Rentenalter erspart, Sozialabgaben zu leisten? Nur zum Teil. Zwar müssen sie nichts mehr für die Arbeitslosenversicherung und die Pensionskasse zahlen. Die Beträge für AHV, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung werden dagegen weiterhin fällig, soweit der Lohn den jährlichen Freibetrag von 16’800 Franken überschreitet.
Erst seit Anfang dieses Jahres können mit solchen Beiträgen im Pensionsalter Lücken in der AHV gestopft und die Rente aufgebessert werden. Dies kann ein zusätzlicher Anreiz sein, um erwerbstätig zu bleiben. Und der Effekt lässt sich noch steigern, wenn Versicherte auf den Freibetrag verzichten.
Wer aber bereits Anrecht auf eine Maximalrente hat, zahlt nur noch ein, ohne die AHV-Rente aufbessern zu können. Für solche Seniorinnen und Senioren können die Lohnabzüge ein Grund sein, nicht mehr weiterzuarbeiten. Entsprechend umstritten ist die weiterlaufende Beitragspflicht im Rentenalter.
In Deutschland sind solche Beiträge freiwillig. Dies liesse sich auch auf die Schweiz übertragen, um so die Erwerbstätigkeit im Alter zu erhöhen. FDP-Ständerat Damian Müller hat derweil einen Vorstoss eingereicht, der den Freibetrag auf 36’000 Franken erhöhen will. Dies sei überfällig, weil der Freibetrag seit 1996 nie mehr der Teuerung angepasst wurde.