Raiffeisen hat eine Umfrage zu Stand und Entwicklung der Bedeutung der WEF zum Erwerb von Wohneigentum gemacht. Die wichtigsten Erkenntnisse: Mehr als die Hälfte derjenigen, die Vorsorgegelder vorbezogen haben, hätten ihr Eigenheim nicht ohne Vorbezug finanzieren können; Nur ein Viertel der Personen, die Pensionskassengelder vorbezogen haben, verfügen über einen konkreten Plan diese ganz oder teilweise zurückzuzahlen; Knapp ein Drittel der Personen, die sich Wohneigentum wünschen, möchten aus Angst vor Vorsorgelücken keine Gelder aus der 2. oder 3. Säule vorbeziehen. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt:
45 Prozent der Befragten konnten sich den Eigenheimtraum bereits erfüllen. Mehr als zwei Drittel davon (68%) waren dafür neben den eigenen Ersparnissen auf weitere Finanzierungsquellen angewiesen.
Eine wichtige Rolle spielt der Vorbezug von Geldern aus der 2. und 3. Säule, die sogenannte Wohneigentumsförderung. Vorsorgegelder werden immer häufiger für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt, wie das Beispiel der Säule 3a zeigt. Von den Wohneigentümern, die ihr Eigenheim vor dem Jahr 2000 gekauft haben, nutzten lediglich sieben Prozent Gelder aus der Säule 3a für die Finanzierung ihres Eigenheims.
In den Jahren 2000 bis 2010 waren es 19 Prozent und seit dem Jahr 2011 ist der Anteil auf 33 Prozent gestiegen. Die Umfrage zeigt, dass zum Zeitpunkt der Befragung 20 Prozent der befragten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Gelder aus der Säule 3a vorbezogen und 16 Prozent diese verpfändet haben.
Bei der 2. Säule (Pensionskasse) entschieden sich 27 Prozent für den Vorbezug und sieben Prozent für eine Verpfändung. 56 Prozent der Befragten, welche die Wohneigentumsförderung genutzt haben, hätten sich ohne Vorsorgegelder kein Eigenheim leisten können.
Seit 1995 können Versicherte Mittel der zweiten Säule nutzen, um Wohneigentum zu erwerben. Das BSV hat dazu in CHSS einen Beitrag zu Entwicklung und Erfahrungen mit diesem Instrument publiziert.
Seit 30 Jahren ermöglicht die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) einem Teil der Versicherten, nach klaren rechtlichen Vorgaben Eigentum zu erwerben. Die Förderung kann als eine alternative Form der gebundenen Vorsorge betrachtet werden: Dank der Wohneigentumsförderung verfügen die Versicherten im Alter über ein Eigenheim und können mietfrei wohnen. Die Wohneigentumsförderung ermöglicht auch aktiven Versicherten und ihren Familien, vor der Pensionierung Wohneigentum zu erwerben.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wohneigentumsförderung wurden am 1. Januar 1995 eingeführt. Zuvor konnte die zweite Säule nur sehr beschränkt zur Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden. Ein Teilbezug war erst ab Erreichen des Rentenalters möglich und auf die Hälfte der Altersleistung begrenzt.
Die andere Hälfte musste als Rente bezogen werden. Diese Regelung kam vor allem älteren Versicherten zugute, die so ihre Hypothekarschulden tilgen konnten. Jüngeren Versicherten mit Familie brachte sie keine Vorteile für den Erwerb von Wohneigentum. (…)
Seit 1995 haben sich die WEF-Vorbezüge mehr oder weniger regelmässig und konstant entwickelt. Grosse Schwankungen bei der Anzahl Vorbezüge waren nicht zu verzeichnen. So haben sowohl im Jahr 2023 als auch 1995 rund 22 000 Personen eine Leistung der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung bezogen. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Vorbezug aus der zweiten Säule bei 89 667 Franken. 1995 waren es 64 126 Franken.
Die abschliessende Bemerkung zum gewünschten Gleichgewicht zwischen Bezügern von WEF-Leistungen und den Mietern in PK-eigenen Wohnungen erscheint fragwürdig und schwer nachvollziehbar:
Es wäre jedoch wünschenswert, dass die Vorsorgeeinrichtungen bei ihrer Immobilienstrategie im Interesse der Gleichbehandlung von versicherten Personen, die zur Miete wohnen und jenen, die Wohneigentum besitzen, auf ein angemessenes Gleichgewicht achten.
Denn als institutionelle Investoren haben sie einen gewissen Einfluss auf die Entwicklung der Mieten. So könnte eine Anpassung der Mieten zwar höhere Mieterträge generieren, sich aber auch negativ auf einen Teil der Mieterinnen und Mieter auswirken. Versicherte könnten in der Folge bei ihrer Vorsorgeeinrichtung WEF-Vorbezüge beantragen, um hohe Mieten zu vermeiden.
Die Vorsorgeeinrichtungen sollten daher darauf bedacht sein, die Interessen von versicherten Personen, die zur Miete wohnen und jenen, die Wohneigentum besitzen, gleichermassen zu berücksichtigen.
Am selben Ort, an dem Javier Milei vor Jahresfrist eine akademisch geprägte Vorlesung zu den Grundlagen seiner Politik als argentinischer Präsident hielt, zog er dieses Mal gegen Wokeism, Klima-Aktivismus, Genderpolitik etc. vom Leder. Die anwesende Wirtschaftselite, die vor einigen Jahren frenetisch Greta Thunberg applaudierte, reagierte auf Milei eher verdattert. WEF-Direktor Schwab dürfte die Rede auch nicht gefallen haben. Zum Thema Social Justice machte er klar:
Far from being the cause of our problems, free trade capitalism as an economic system is the only instrument we have to end hunger, poverty and extreme poverty across our planet. The empirical evidence is unquestionable.
Therefore since there is no doubt that free enterprise capitalism is superior in productive terms, the left-wing doxa has attacked capitalism, alleging matters of morality, saying – that’s what the detractors claim – that it’s unjust. They say that capitalism is evil because it’s individualistic and that collectivism is good because it’s altruistic. Of course, with the money of others.
So they therefore advocate for social justice. But this concept, which in the developed world became fashionable in recent times, in my country has been a constant in political discourse for over 80 years. The problem is that social justice is not just, and it doesn’t contribute to general well-being.
Quite on the contrary, it’s an intrinsically unfair idea because it’s violent. It’s unjust because the state is financed through tax and taxes are collected coercively. Or can any one of us say that we voluntarily pay taxes? This means that the state is financed through coercion and that the higher the tax burden, the higher the coercion and the lower the freedom.
Those who promote social justice start with the idea that the whole economy is a pie that can be shared differently. But that pie is not a given. It’s wealth that is generated in what Israel Kirzner, for instance, calls a market discovery process.
Zehn Zitate aus seiner Rede:
«Wokeisms: This is the great epidemic of our time that must be cured. This is the cancer we need to get rid of. This ideology has colonized the world’s most important institutions…»
«Radical feminism is a distortion of the concept of equality… Everything else is a quest for privileges, which is what radical feminism truly seeks…» «In its most extreme forms, gender ideology is outright child abuse. They are paedophiles.»
«The West represents the pinnacle of human achievement on the fertile ground of its Greco-Roman heritage and Judeo-Christian values.»
«From preserving the environment for human enjoyment, we have shifted to a fanatical environmentalism, where we humans are seen as a cancer that must be eradicated…»
«It is no coincidence that these same groups are the main promoters of the bloody, murderous abortion agenda…»
«These forums promote the LGBT agenda, attempting to impose the idea that women are men and men are women simply based on self-perception.»
«Wokeism also manifests in sinister radical environmentalism and the climate change agenda… and economic development is considered little more than a crime against nature.»
«My dear friend Elon Musk, who has been unjustly vilified by the wokism ideology in recent days for an innocent gesture that simply reflects his enthusiasm and gratitude towards people.»
«It is time to be bold. It is time to dare to think and to dare to write our own verses… reclaiming truths that were obvious to our ancestors and that are at the core of Western civilization success.»
UBS hat auf ihrer Website einen Beitrag mit ausführlicher Darstellung der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge veröffentlicht. Dazu heisst es:
Die Bildung von Wohneigentum wird in der Schweiz vor allem über die steuerbegünstigte Möglichkeit gefördert, Sparkapital aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) für den Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung zu verwenden.
Diese Mittel können Ihnen helfen, die nötigen Eigenmittel von 20 Prozent der Kaufsumme einzubringen. 10 Prozent der Kaufsumme dürfen zwar nicht aus der Pensionskasse stammen (2. Säule), durchaus aber aus der Säule 3a. Sofern vorhanden, können also diese beiden Quellen auch kombiniert werden, um die verlangten Eigenmittel zu erreichen. Bei beiden Säulen können Sie wählen, ob Sie sich Ihr verfügbares Vorsorgekapital für die Immobilienfinanzierung auszahlen lassen oder ob Sie es dem Hypothekargeber verpfänden.
Zudem können Sie die Vorbezüge nutzen, um Ihr Hypothekardarlehen zurückzuzahlen (Teilamortisation) oder um die Wohnung zu renovieren oder zu modernisieren.
Eine repräsentative Umfrage von Raiffeisen bei Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren zeigt: Die Schweizer Bevölkerung hat bei der Pensionsplanung Nachholbedarf. Viele setzen sich zu spät oder zu wenig konkret mit dem Thema Ruhestand auseinander. Auch kurz vor der Pensionierung sind die Wenigsten gut auf den dritten Lebensabschnitt vorbereitet. Das hat Konsequenzen: Eine Frühpensionierung lässt sich ohne rechtzeitige Planung und ohne die entsprechenden Massnahmen nur selten realisieren.
Die Mehrheit der unter 40-Jährigen geht davon aus, dass das Referenzalter bei ihrer Pensionierung bei über 65 Jahren liegen wird. Jede vierte 20- bis 29-jährige befragte Person rechnet gar mit einem Referenzalter von über 70 Jahren. Der Wunsch nach einer Frühpensionierung ist gross. 57 Prozent aller Befragten zwischen 18 und 59 Jahren möchten sich vor dem offiziellen Referenzalter aus dem Arbeitsleben zurückziehen.
Weniger als ein Fünftel aller nicht-pensionierten Befragten hat die Frühpensionierung tatsächlich auch konkret vorausgeplant, Männer doppelt so oft wie Frauen. Von den 50- bis 59-Jährigen Nicht-Pensionierten hat gemäss eigenen Angaben nur knapp die Hälfte ihren genauen Pensionierungszeitpunkt vorausgeplant.
Die Umfrage zeigt, dass bei Detailfragen zum Drei-Säulen-System grosse Wissenslücken bestehen – bei Jüngeren mehr als bei Befragten, die kurz vor der Pensionierung stehen. Viele Erwerbstätige sind sich nicht bewusst, dass bereits ein oder zwei Jahre früher in Pension zu gehen eine kostspielige Angelegenheit ist und man zwischen 58 und 65 Jahren erfahrungsgemäss noch etwa einen Drittel der gesamten Pensionskassengelder anspart.
Gemäss einer Auswertung der Axa beziehen nur wenige Geld aus der Pensionskasse oder vom 3a-Konto, um eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Zwar steigen die Eigenmittel, die Risiken sind aber nicht unerheblich. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Zu einem Vorbezug von Pensionskassengeldern entscheiden sich lediglich vier von 1000 Personen, die einer AXA Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge angeschlossen sind, weitere vier von 1000 verpfänden hierzu PK-Gelder. Drei Viertel davon sind Männer, die zudem im Schnitt etwas höhere Beträge vorbeziehen als Frauen – wohl aufgrund der Tatsache, dass Männer insgesamt nach wie vor über höhere Pensionskasseneinlagen verfügen als Frauen.
Etwas mehr Geld für Wohneigentum kommt aus der dritten Säule: Gemäss den AXA Zahlen beziehen jährlich drei von 1000 Personen mit einer 3a-Lösung Geld zu diesem Zweck vor, etwa 15 von 1000 entscheiden sich für eine Verpfändung – wobei einige 3a-Verträge wohl eigens zum Zweck einer Verpfändung überhaupt angelegt werden.
Dennoch: Der Anteil an Personen, die sich Wohneigentum wünschen, ist ungleich grösser: Gemäss einer ZHAW-Studie aus dem Jahr 2022 waren 46 Prozent der befragten Personen zwischen 30 und 49 Jahren aktiv auf der Suche nach einem Eigenheim, bei den 18- 29-Jährigen waren es rund ein Viertel.
SDA Der Nationalrat will den Kauf von Wohneigentum mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge erleichtern. Er verlangt, dass der Eigenmittelanteil vollständig mit Geld aus der 2. Säule gedeckt werden darf. Eine entsprechende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) nahm der Nationalrat an. Per 2013 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorschriften für Vorbezüge aus der 2. Säule geändert und so den Kauf von Liegenschaften erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer eingebracht werden muss und die andere Hälfte der 2. Säule entnommen werden kann. Die Regelung der Finma führe aber lediglich dazu, dass der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung «einem privilegierten Teil» der Bevölkerung vorbehalten bleibe. «Lieber reich und Erbe als Schaffer und Sparer», fasste es Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP) zusammen. Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Die Motion geht an den Ständerat.
PW. SRF hat sich dem Thema Erleichterung bei der Wohneigentumsförderung angenommen und über die Beratung zur Motion der SGK-N im Rat berichtet. De Courten (SVP) macht es kurz und präsentiert die Meinung der Ratsmehrheit. Von der unterlegenen Minderheit suggeriert Manuela Weichelt-Picard (Grüne), das gesamte BVG-Vorsorgeguthaben solle für die WEF eingesetzt werden können, was natürlich Unsinn ist, und Christian Dandrès ergiesst einen Schwall von Vorwürfen an die “Immobilienbranche mit ihren missbräuchlichen Mietzinsen” und den “total überteuerten Wohnungen”. Auch nicht erhellend.
Von 2015 bis 2020 haben jeweils etwa 20’000 Personen pro Jahr Vorsorgegelder aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohneigentum verwendet. Die Gesamtsummen der verwendeten Vorsorgegelder beliefen sich jeweils auf 1,5 bis 1,6 Milliarden Franken pro Jahr; vor der Regelverschärfung 2012 waren es jährlich über 2 Milliarden Franken gewesen.
Hansueli Schöchli spart in der NZZ nicht mit kritischen Seitenhieben zum Vorhaben des Nationalrats, die Beschränkungen für die WEF zu lockern.
Man mag sich fragen, wie schlimm es ist, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung kein Wohneigentum für 800 000 oder eine Million Franken leisten kann. Doch die Politik scheint es zumindest in der Sonntagsschule als Menschenrecht des Mittelstands zu betrachten, sich solches Eigentum leisten zu können.
Eine Lektion aus dieser Sonntagsschule war am Dienstag im Nationalrat angesagt. Der Rat unterstützte mit 81 zu 71 Stimmen gegen den Willen des Bundesrats eine Motion seiner Sozialkommission, die den Erwerb von Wohneigentum mithilfe von Spargeldern aus der beruflichen Vorsorge erleichtern will. SVP, Grünliberale und FDP stimmten geschlossen oder grossmehrheitlich dafür, hinzu kamen einzelne Ja-Stimmen aus der SP und der Mitte.
Die Befürworter der Motion brachten vor allem zwei Argumente vor: Man wolle besonders jüngeren Familien den Zugang zu Wohneigentum erleichtern, und die vor zehn Jahren eingeführte Begrenzung des Einsatzes von Vorsorgekapital zum Kauf von Wohneigentum habe nicht die gewünschte Wirkung gebracht. (…)
Der Vorstoss aus dem Nationalrat muss noch in den Ständerat. Stimmt auch die kleine Parlamentskammer zu, muss der Bundesrat die verlangte Lockerung umsetzen.
Im Tages Anzeiger melden sich kritische Stimmen zu der von der SGK-N eingereichten Motion für Erleichterungen beim Wohneigentumserwerb mit Mitteln der beruflichen Altersvorsorge. Im TA heisst es:
Wer zu wenig Eigenkapital hat, kann beim Kauf von Wohneigentum auf seine Pensionskasse zurückgreifen. Allerdings ist der Zugriff begrenzt. Vom obligatorischen Teil des Pensionskassenkapitals darf seit 2013 nur noch maximal die Hälfte der für den Haus- oder Wohnungskauf nötigen Eigenmittel bezogen werden. Nun will der Nationalrat diese Limite aufheben. Damit soll der Erwerb von Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich werden. Weiterhin verboten bleibt der Bezug von Pensionskassengeld, das ab dem Alter 50 eingezahlt wird.
Experten warnen allerdings, dass die Lockerung des Kapitalbezugs kontraproduktiv ist. «Ich bezweifle, dass das dem Mittelstand nützt», sagt Roger Baumann vom Beratungsunternehmen C-Alm. Denn wer Geld aus der Pensionskasse nehme und dies nicht zurückzahle, habe später eine tiefere Rente und vielleicht zu wenig Geld für die Hypothek oder zum Leben. «Meiner Meinung nach sollte deshalb das gesetzliche Minimalkapital eigentlich gar nicht bezogen werden können, weder zum Eigenheimerwerb noch im Alter anstelle einer Rente.»
In einer Motion verlangt die Sozialkommission des Nationalrats:
Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Rechtsbestimmungen so anzupassen, dass die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes genutzt werden können.
In der Begründung heisst es u.a.:
2012 änderte die FINMA die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule und erschwerte so den Liegenschaftserwerb. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer bzw. der künftigen Eigentümerin eingebracht werden muss und die andere Hälfte aus der zweiten Säule entnommen werden kann.
Damit wurde der Kauf von Wohneigentum erschwert. Darüber hinaus wurde das Ziel dieser Massnahme, nämlich die Stabilisierung des Immobilienmarktes, nicht erreicht, da die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten zehn Jahren ihre Investitionen in Schweizer Immobilien deutlich erhöht haben. Paradoxerweise werden diese Investitionen mit dem Kapital der Versicherten finanziert.
Unter diesen Umständen wäre eine Rückkehr zur Situation, die vor 2013 galt, angezeigt. Der geforderte Mindestbetrag an Eigenmitteln für den Wohneigentumserwerb muss wieder vollumfänglich mit Geldern aus der zweiten Säule gedeckt werden können. Es existieren Instrumente – Mindestbetrag an Eigenmitteln, Amortisierung mit Fristen, Anpassung der Berechnung der theoretischen Rückzahlungsfähigkeit -, um allfällige Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit der künftigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu zerstreuen.
Franziska Bur Bürgin schreibt in ihrem Blog zum vieldiskutierten Urteil des Bundesgerichts über den Fall der Vermietung einer Wohnung, welche teilweise mit einem WEF-Bezug finanziert wurde:
Im Rahmen der Entscheidfindung hat [das BGer] festgehalten:
· Eigenbedarf heisst Nutzung einer Wohnung durch die versicherte Person an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
· Damit man einen WEF-Bezug machen kann, muss man das Wohneigentum zu Wohnzwecken nutzen.
· Die Verwendung für den Eigenbedarf ist zwar eine Voraussetzung für den Anspruch auf einen Vorbezug, der Wegfall dieser Voraussetzung führt aber nicht von Rechts wegen zu einer Rückzahlungspflicht hinsichtlich des WEF-Bezugs.
· Eine Rückzahlungspflicht besteht nur bei Veräusserung des Wohneigentums und bei Einräumung von Rechten daran, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen oder wenn beim Tod des Versicherten keine Vorsorgeleistung fällig wird.
Wer Wohneigentum mit einer Hypothek kaufen will, braucht meist mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Im Rahmen der staatlichen Wohneigentumsförderung darf man fehlende Eigenmittel aus der Pensionskasse und der Säule 3a beziehen oder verpfänden. Die NZZ stellt die Regeln sowie die Vor- und Nachteile vor.
Die NZZ schreibt über einen Entscheid des Bundesgerichts. Das Gericht entschied im Grundsatz, dass auch die mit einem Vorbezug des Pensionskassenguthabens erworbene Immobilie vermietet werden darf.
Konkret hatte das Bundesgericht einen Fall aus dem Kanton Bern zu beurteilen. Eine Frau hatte 2003 eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung gekauft und dafür 60 000 Franken von ihrem Pensionskassenguthaben vorbezogen. Sie wohnte über 10 Jahre lang in der Wohnung, bis sie 2016 bei ihrem Partner einzog. Ihre eigene Wohnung vermietete sie ab dann unbefristet, mit der Möglichkeit für sie und den Mieter, das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Als die Pensionskasse [Complan, PkKSwisscom] im Zuge einer internen Kontrolle feststellte, dass die Adresse der Frau nicht mehr mit derjenigen ihres Wohneigentums übereinstimmte, forderte sie den einst gewährten WEF-Vorbezug zurück – mit der Begründung, die gesetzliche Voraussetzung des ausschliesslichen Eigenbedarfs sei nicht mehr gegeben. Die Frau zahlte indes nicht, und so landete der Fall beim Berner Verwaltungsgericht. Die Pensionskasse beantragte, die Frau sei zur Rückzahlung der 60’000 Franken zu verpflichten, inklusive eines Zinses von 5 Prozent seit dem 1. Juli 2017.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab, und die Pensionskasse gelangte an das Bundesgericht – wo sie ebenfalls scheiterte. Auch die Richterinnen und Richter in Lausanne wiesen ihre Beschwerde ab. (…)
Nach einer umfassenden Auslegung kam auch das Bundesgericht zu dem Schluss, eine Vermietung von Wohneigentum sei wirtschaftlich nicht mit einem Verkauf, also einer Veräusserung vergleichbar. Schliesslich werde das Wohneigentum durch eine Vermietung weder verändert noch belastet. Sodann sei den Gesetzesmaterialien nicht eindeutig zu entnehmen, dass auch die Vermietung von Wohneigentum als Voraussetzung für eine Pflicht zur Rückzahlung gedacht gewesen sei.
Viele Menschen streben ein mietfreies Wohnen im Alter an. Damit die Rechnung aufgeht, gilt es einiges zu beachten. Michael Schäfer behandelt das Thema in der NZZ. Er schreibt:
Ob man langfristig mit einem Eigenheim besser fährt als mit einer vergleichbaren gemieteten Bleibe, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zudem gibt es mehrere Stolpersteine zu beachten.
Einmal abgesehen von einschneidenden Veränderungen im persönlichen Umfeld – wie einer Scheidung –, bei denen ein Eigenheim schnell zu einer grossen Belastung werden kann, ist es möglich, dass sich die Verhältnisse mit der Zeit verschieben. Ein anfänglicher finanzieller Vorteil kann sich ohne weiteres eines Tages in einen Nachteil verwandeln. Wie sich die wichtigsten Faktoren entwickeln werden, lässt sich naturgemäss nicht vorhersagen. Umso mehr sollte man sich ihrer bewusst sein und sie im Blick behalten.