UBS hat auf ihrer Website einen Beitrag mit ausführlicher Darstellung der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge veröffentlicht. Dazu heisst es:
Die Bildung von Wohneigentum wird in der Schweiz vor allem über die steuerbegünstigte Möglichkeit gefördert, Sparkapital aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) für den Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung zu verwenden.
Diese Mittel können Ihnen helfen, die nötigen Eigenmittel von 20 Prozent der Kaufsumme einzubringen. 10 Prozent der Kaufsumme dürfen zwar nicht aus der Pensionskasse stammen (2. Säule), durchaus aber aus der Säule 3a. Sofern vorhanden, können also diese beiden Quellen auch kombiniert werden, um die verlangten Eigenmittel zu erreichen. Bei beiden Säulen können Sie wählen, ob Sie sich Ihr verfügbares Vorsorgekapital für die Immobilienfinanzierung auszahlen lassen oder ob Sie es dem Hypothekargeber verpfänden.
Zudem können Sie die Vorbezüge nutzen, um Ihr Hypothekardarlehen zurückzuzahlen (Teilamortisation) oder um die Wohnung zu renovieren oder zu modernisieren.