Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Eckwerte für die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente an seiner Sitzung vom 14. August 2024 festgelegt.
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken jährlich.
Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das effektive Ausmass der Erhöhung wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen.
Im Herbst wird er die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.
Der Arbeitgeberverband kommentiert:
Der Bundesrat hat heute seine Pläne für die Finanzierung der 13. AHV-Rente bekannt gegeben. Sie soll nur über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden.
Dies steht im Gegensatz zu den beiden Vorschlägen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hatte und entspricht grundsätzlich der Arbeitgebersicht: Eine Finanzierung mittels Erhöhung der Lohnprozente wäre höchst unsolidarisch.
Der Gewerkschaftsbund kommentiert:
Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.
Mitteilung / FR / Mitteilung Arbeitgeberverband / SGB