Die 13. AHV-Rente wird im Jahr 2026 Realität. Dabei gibt es einige Auswirkungen für die 2. und 3. Säule, die erst ansatzweise geklärt sind. Cash schreibt:
Eine grössere Problemzone tut sich indessen bei den Leistungen der 2. Säule auf. Diese könnten wegen der 13. AHV-Rente sinken. Das hängt mit der Berechnung des BVG-Koordinationsabzugs zusammen, bei dem die inflationsbedingten Anpassungen der Altersrenten bis 2025 noch nicht berücksichtigt sind. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente.
Bei einer höheren AHV-Rente würde der Koordinationsabzug von 25’725 auf 27’869 Franken erhöht. Bei PK-Versicherungslösungen, die relativ häufig nur das AHV-Gehalt abzüglich des Koordinationsabzugs versichern, würde der versicherte Lohn und damit die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sinken.
«Durch eine allfällige Reduktion des versicherten Lohnes sinken auch die Sparbeiträge. Dies führt letztlich zu tieferen zukünftigen Leistungen aus der 2. Säule. Die konkreten Folgen, nämlich Leistungseinbussen, dürften bei einer Person, die kurz vor der Pensionierung steht, eher vernachlässigbar sein», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte bei PensExpert. Bei jüngeren Personen, welche noch länger in der 2. Säule versichert sein werden, können die Leistungseinbusse aber signifikant ausfallen.