pw. “Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente”, titelt der SGB auf seiner Website einen Beitrag zum “Equal Pension Day”. Oha, wird sich frau da denken, die aus irgendwelchen Gründen noch erwartet, vom Gewerkschaftsbund richtig informiert zu werden. Im weiteren Verlauf wird dann allerdings etwas relativiert: “Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen. Der Grund: “Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer.” Die Bemerkung “Noch immer” lässt hoffen, dass dank dem unermüdlichen Einsatz des SGB Frauen eines Tages gleich viel Rente wie die Männer erhalten werden. Der Weg dazu: Die AHV wird kräftig ausgebaut, die ungeliebte 2. Säule irgendwann entsorgt; die – welche Ungerechtigkeit – Leistungen nach der Höhe des Einkommens berechnet.
SGB
Der Irrwitz der Kompensation
pw. Im Blick darf SGB-Präsident zum Anlass des zustande gekommenen Referendums gegen die BVG-Reform seine abstrusen Argumente gegen das unbefriedigende Gesetz vortragen. Maillard argumentiert, dass die Mehrheit keine Kompensation erhält, dass sie von der UWS-Senkung gar nicht betroffen ist, vergisst er leider anzufügen. Dass die Senkung des Umwandlungssatzes etwas kostet, was auch auf die Erhöhung der Lebenserwartung zurückzuführen ist, darf in seinem Sozialistenwunderland einfach nicht sein. Und bitte wo sind die riesigen Reserven der Kassen? So irreführend wurde in diesem Land noch selten argumentiert. Im Interview führt er aus (Auszüge):
Blick: Herr Maillard, Sie wirken sehr zufrieden. Sind die Unterschriften für das BVG-Referendum beisammen?
Pierre-Yves Maillard:
Ja, wir haben schon über 120’000 Unterschriften gesammelt und werden das Referendum Ende Juni bei der Bundeskanzlei einreichen. Bis dahin dürften noch Tausende weitere Unterschriften dazukommen. Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig. Sogar die politisch unabhängige Konsumentenpresse mit dem «K-Tipp» unterstützt aktiv das Referendum und sammelt Unterschriften.
Das Referendum steht
Der Gewerkschaftsbund teilt mit, dass das Referendum gegen die BVG-Revision zustande gekommen ist. Laut SGB-Präsident ist die “Wut über den Rentenabbau riesig”. Aber das ist so überzeugend wie die Parolen der Gewerkschaft gegen die Reform.
“In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000 Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.
SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands sinken.”
Gewerkschaftsbund zum Bericht der OAK
Der Gewerkschaftsbund kommentiert den Bericht der Oberaufsichtskommission zur finanziellen Lage der Pensionskassen:
Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte.
Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.
Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz.
Arena: Renten und Reform
pw. Die Arena von SRF hat sich ein weiteres Mal des Themas Renten und BVG-Reform angenommen. Hier der Schlagabtausch zwischen Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt und SGB-Gewerkschaftssekretärin Gabriela Medici.
Das Referendum zu rechtfertigen ist offenbar für die Gewerkschaften nicht ganz einfach. Man muss die Argumente weit herholen oder ganz einfach erfinden. Wie etwa bei den Vorwürfen von Medici gegenüber dem ASIP und den Pensionskassen.
“Gewerkschaftsgeschwurbel zur BVG-Reform”
Der Pensionskassenverband, obwohl kritisch gegenüber der BVG-Reform eingestellt, ärgert sich dennoch über die abstruse Anti-Propaganda des Gewerkschaftsbunds. In einer neuen Ausgabe seines Faktenchecks hält der Verband fest:
Auch wenn es genügend Gründe gibt, die aktuelle Reform der zweiten Säule abzulehnen – zum Beispiel die massive Überkompensation, die sich kontraproduktiv aufs Ziel auswirkt – können manche Gewerkschafter es weiterhin nicht lassen, Falschinformationen zur Reform zu verbreiten. Ob sie dies absichtlich tun oder einfach nur nicht verstehen, wie die zweite Säule funktioniert, sei dahingestellt.
SGV-Präsident Pierre-Yves Maillard bezeichnet die Reform als «aus der Zeit gefallen». Seine Kritik: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent sei eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen.
“Die nächste Runde der Verlogenheit”
In seinem Kommentar zum Start des Referendums gegen die BVG-Reform geht Hansueli Schöchli in der NZZ wenig pfleglich mit den Gewerkschaften um. Zu recht. “Ehrlichkeit ist in der Politik der Altersvorsorge weiterhin kaum mehrheitsfähig”, schreibt er.
«Mehr bezahlen für weniger Rente»: Dieses Schicksal scheint die Versicherten in der zweiten Säule der Altersvorsorge zu erwarten, wenn die vom Parlament beschlossene Pensionskassenreform in Kraft tritt. Das behaupten jedenfalls die Gewerkschaften, die am Freitag ihre Referendumskampagne gegen die Reform lanciert haben.
Damit schreiben die Gewerkschafter im dicken Buch der Verlogenheit in der Politik der Altersvorsorge ein weiteres Kapitel. Die Reform bringt entgegen den Behauptungen keinen «Abbau» und keine Senkung des Wohlstands für die Versicherten. Die Vorlage verändert nur die Verteilung.
Doch die Umverteilungen in der Altersvorsorge sind versteckt. Und die populären Medien leisten viel zu wenig Aufklärungsarbeit – kraft einer Mischung aus politischer Linkslastigkeit, geschäftlichem Kalkül und Denkfaulheit. So können die Gewerkschaften mit grossen Erfolgsaussichten dem Publikum Sand in die Augen streuen: Sie fokussieren sich auf süffige Beispiele von Verlierern, blenden die Gewinner aus und verschweigen die chronischen Quersubventionierungen der Rentner zulasten der Jüngeren. Und die Kritiker unterschlagen, dass in einem nachhaltigen System für die Generationengerechtigkeit das ordentliche Rentenalter mit der Lebenserwartung steigen müsste. (…)
“Rentenerhalt im Parlament gescheitert”
Der Gewerkschaftsbund sieht als einzigen Gewinner der BVG-Reform die Finanzindustrie. In der Stellungnahme schreibt Gabriela Medici:
Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten.
Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert.
Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent weitergeführt.
Parlament lehnt Initiative für 13. AHV-Rente ab
(sda) Das Bundesparlament stellt sich gegen die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter». Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das Volksbegehren für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente abgelehnt.
In der kleinen Kammer setzte sich die bürgerliche Mehrheit mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung durch. In der Wintersession hatte schon der Nationalrat Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) gesagt.
SGB: “Teure Abbauvorlage”
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zu den Entscheiden der SGK-N zur BVG-Reform:
Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitnehmende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.
Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Franken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform höhere Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.
Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weniger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.
Beton und andere Hindernisse
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Drohung von SGB-Präsident Maillard, das Referendum gegen die BVG-Reform zu ergreifen, auch wenn das Geschäft im Parlament noch gar nicht durchberaten ist. Aktuell ist die SGK-N mit der Reform beschäftigt.
Der Gewerkschaftspräsident Pierre- Yves Maillard hat im «Blick» schon vor dem Ende der Parlamentsdebatten das Referendum angekündigt. Das nennt man Beton. Das Grundproblem der Linken mit der zweiten Säule: Man spart hier für sich selber, und das erschwert versteckte Umverteilungen von oben nach unten und von Jung zu Alt. In der AHV ist das Versteckspiel leichter.
Die Pensionskassenreform hat nur eine Chance, wenn sich die Bürgerlichen zusammenraufen. Die Senkung des Rentenminimums könnte man aber angesichts der unsäglichen Debatte zu «Kompensationen» getrost fallenlassen. Ein Scheitern schon im Parlament wäre nicht «schlimm»: Das gesetzliche Rentenminimum gilt nur für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge, und die meisten Pensionskassen haben genügend überobligatorisches Kapital, um mit einer Mischrechnung mathematisch angemessene Renten zu zahlen.
Wer dies nicht kann, müsste ohne Reform die überhöhten Rentengarantien mit Beitragserhöhungen finanzieren: das wäre das kleinere Übel als viele der diskutierten neuen Quersubventionen. Eine Reform könnte sich auf die Ausweitung der beruflichen Vorsorge auf tiefere Einkommen beschränken. Damit wären vermehrt auch Teilzeitbeschäftigte abgedeckt. Das klingt populär, und das kann man wollen. Doch das erfordert zusätzliche Lohnabzüge bei den Betroffenen. Solange das Gewerbe wegen der Kosten eine solche Minireform ablehnt, wird auch daraus kaum etwas werden.
SGB: BVG-Referendum kommt
«Wir werden das Referendum ergreifen», kündigt Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard in einem Interview im Blick an. Auszüge:
Blick: Herr Maillard, bei der BVG-Reform geht es auf die Zielgerade. Am Donnerstag beschäftigt sich die nationalrätliche Sozialkommission mit dem Vorschlag des Ständerats. Bieten Sie nun endlich Hand zu einem Kompromiss?
Pierre-Yves Maillard: Wir hatten einen Kompromiss! Die Gewerkschaften haben mit den Arbeitgebern hart und fair verhandelt und eine Lösung gefunden, die der Bundesrat übernommen hat. Die bürgerlichen Parteien haben diesen Kompromiss vom Tisch gefegt. Ich werde in der Sozialkommission aber beantragen, auf den Sozialpartner-Kompromiss zurückzukommen.
Im Wissen darum, dass Sie damit scheitern. Und danach schalten Sie auf stur?
Mit dem Ständeratsvorschlag müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende jährlich drei Milliarden Franken zusätzlich an Beiträgen bezahlen. Im Gegenzug wird der Umwandlungssatz gesenkt. Das bedeutet eine generelle Rentensenkung. Das ist inakzeptabel.
SGB zur BVG-Reform: “Ein Hohn”
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einem Kommentar zu den Beschlüssen des Ständerats zur BVG-Reform:
Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.
SGB: “Kategorische Ablehnung”
Der Gewerkschaftsbund lehnt die von der ständerätlichen SGK vorgeschlagene Vorlage für die BVG-Reform “kategorisch” ab. Er hält eisern am Sozialpartnerkompromiss (SoPaKo) fest. In einer Mitteilung schreibt der SGB:
Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren.
Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.
Gewerkschaftsbund zum Mindestzins
pw- Der Gewerkschaftsbund ist der Meinung, der Bundesrat hätte trotz der anhaltenden Negativrenditen einen höheren Mindestzins für 2023 ansetzen müssen. Dabei darf man sich wundern über Aussagen wie “aktuelle Schätzungen zeigen, dass sich die finanziellen Aussichten der Pensionskassen trotz der grossen Verwerfungen an den Finanzmärkten seit anfangs Jahr bereits entscheidend besser darstellen, als dies die aktuellen Deckungsgradverluste suggerieren.”
Auch die angebliche “Stabilität der Kassen” ist nicht garantiert, vor allem nicht, wenn die Versicherten jetzt “von den guten Erträgen der letzten Jahren” profitieren sollen. Die Ueberschüsse der Vergangenheit sind aufgebraucht. In einer Mitteilung zum Zinsentscheid heisst es:
Seit fünf Jahren verharrt der BVG-Mindestzinssatz auf rekordtiefem 1 Prozent. Begründet wurde dies wurde mit den negativen Zinsen – obwohl die Renditen sprudelten. Nun hat die Zinswende eingesetzt. Dass der Bundesrat weiterhin auf eine Erhöhung des Zinssatzes verzichtet, ist daher unverständlich für die Versicherten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission vergeblich für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt. Denn trotz Turbulenzen an den Anlagemärkten im laufenden Jahr ist die finanzielle Lage der Pensionskassen stabil. Die Versicherten müssen von den guten Erträgen der letzten Jahre profitieren.