Immer wieder fordern Politikerinnen und Politiker eine neue Steuer für Finanz­trans­aktionen. Sie übersehen dabei Entscheidendes, heisst es in einem Gast­beitrag von Ökonom Adriel Jost im Tages-Anzeiger. Das Entscheidende: Die Finanztransaktions-Steuer trifft auch die Sparer und insbesondere die Destinatäre von Pensionskassen, und das bereits heute.

Nicht nur «Spekulanten», sondern alle Sparer zahlen Finanztransaktionssteuern – zum Beispiel auch der Grossteil der Bevölkerung, der Gelder in einer Pensionskasse hält. Da wirkt es geradezu ironisch, dass Finanztransaktionssteuern als Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente vorgeschlagen werden.

Die bestehenden Finanztransaktionssteuern schmälern nämlich die Renten. Konkret: Die bestehende Umsatzabgabe kostet die Pensionskassen aktuell rund 250 Millionen Franken im Jahr. Pro versicherte Person sind dies rund 55 Franken.

Jede und jeder Versicherte spart damit über die Beitragszeit rund 3500 Franken weniger Altersguthaben an. Die Rente fällt pro Jahr etwa 200 Franken tiefer aus. 

Im Vorfeld der BVG-Abstimmung wurden die Kosten der Pensionskassen für die Vermögensverwaltung kritisch diskutiert. Diese belaufen sich auf rund 8 Milliarden Franken. Man könnte einen kleinen Beitrag zur Reduktion dieser Kosten leisten, indem man die Pensionskassen von der Umsatzabgabe befreit.

Dies ist beispielsweise in Italien, das im Jahr 2013 eine Finanztransaktionssteuer einführte, bereits der Fall. Mit einer solchen Anpassung der Finanztransaktionssteuern wäre der Altersvorsorge wirklich gedient.

  TA