(…) Das Parlament hat die zweite Säule immer mehr eingeschränkt. So hat es unter anderem in die paritätische Verwaltung eingegriffen. Im Gegensatz zu den legiferierenden Politikern haften die Stiftungsvertreter mit ihrem eigenen Vermögen. Mit detaillierten Vorschriften, die die Politiker den Pensionskassenexperten auferlegt haben, wird die Flexibilität eingeschränkt.
In jüngster Zeit greifen immer mehr auch Rundschreiben der Oberaufsicht und Fachrichtlinien für Experten der beruflichen Vorsorge zusätzlich zu den regionalen Aufsichten in die Hoheit der Stiftungen ein. Damit werden die Pensionskassen und Wohlfahrtseinrichtungen eingeengt und bürokratisiert.
Aus einem Artikel im ZGB und einem im OR zum Arbeitsrecht über ein dünnes BVG-Rahmengesetz 1985 ist heute ein drei Zentimeter dickes Reglementsbuch entstanden, das laufend erweitert wird. (…)
Mit den bürokratischen Vorschriften, den komplizierten Übergangsvorschriften, die das Parlament mit dieser Revision forderte, wären die Pensionskassen aber noch mehr drangsaliert worden. Hätte der Gesetzgeber sich an der BV orientiert, dann hätte er nach flexibleren Lösungen gesucht, die mit der Philosophie der beruflichen Vorsorge übereinstimmen.
Denn die zweite Säule hängt primär von der Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ab. Greift das Parlament in die Sozialpartnerschaft ein, bröckelt sie. Ja sie wird geradezu ruiniert. Gescheiter ist es, diese Zusammenarbeit im Interesse aller zu fördern. (…)
Greift die Politik in diese Eigenständigkeit ein, dann suchen die Gewerkschaften Unterstützung vom Staat und der Unternehmer klinkt sich aus. Deshalb ist es angebracht, wenn nun während längerer Zeit die Pensionskassen in Ruhe gelassen werden. Und zwar von der Linken wie der Rechten. Nur wenn zur Sozialpartnerschaft Sorge getragen wird, hat das Drei-Säulen-Konzept eine Zukunft.
Artikel Hug