Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Finanziert werden soll sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Damit würde der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleiben.

Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Diese Form der Auszahlung wurde von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.

Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass jemandem die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gestrichen werden. Sie soll deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen werden.

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