Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Diese Form der Auszahlung wurde von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.
Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass jemandem die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gestrichen werden. Sie soll deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen werden.
Ohne Zusatzfinanzierung würde die AHV schon im Jahr der Einführung der 13. Altersrente 2026 mehr ausgeben als einnehmen. Dadurch würde der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent.
Mit diesen Mehreinnahmen kann die AHV bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden. Für die weitere Stabilisierung der AHV nach 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten.
Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben anzupassen. Mit den zusätzlichen Ausgaben für die 13. Altersrente wächst auch der Beitrag, den der Bund an die AHV leistet. Im Jahr 2026 werden die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken betragen. Davon würde der Bund nach geltender Ordnung automatisch 20,2 Prozent finanzieren. Dies entspricht rund 850 Millionen Franken.
Mitteilung Bundesrat / FR