Fehlgeleitete Frauenrentenalter-Diskussion
George Sheldon, emeritierter Arbeitsmarktökonom der Uni Basel, kritisiert in der Finanz und Wirtschaft das auch in der Schweiz angewandte Standardmodell mit 5 Kontrollvariablen zur statistischen Erfassung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Sheldon hält u.a. fest:
Die Einschränkung der Zahl der zulässigen Kontrollvariablen wird zuweilen dadurch gerechtfertigt, dass die Berücksichtigung von Faktoren mit Diskriminierungspotenzial Frauen benachteiligt. Diskriminierungspotenzial besitzt ein lohnbestimmendes Merkmal dann, wenn Frauen aufgrund anderweitiger Nachteile das betrachtete Merkmal häufiger oder seltener aufweisen als Männer. Ein Beispiel dafür sind Erwerbsunterbrüche, die Frauen infolge von Mutterschaft in der Regel häufiger erfahren als Männer.
Wenn sie die Arbeitsproduktivität des Einzelnen beeinträchtigen und niedrigere Löhne zur Folge haben, bewirkt ihre Berücksichtigung im Rahmen einer Lohngleichheitsanalyse, dass der Lohnnachteil infolge mutterschaftsbedingter Erwerbsunterbrüche nicht als Lohndiskriminierung erscheint. Das will aber die Politik nicht.
Der Arbeitgeberverband schreibt dazu:
Angesichts solch ausgeklügelter Forschung sind die methodischen Grundlagen unzulänglich, auf die sich die Schweizer Politik in der Lohngleichheitsdiskussion stützt. Was Sheldon deshalb fordert, betont der Schweizerische Arbeitgeberverband schon seit Jahren: Statt mit ungeeigneten Lohnkontrollen die Symptome – sprich Lohnunterschiede – zu bekämpfen, braucht es wirksame Korrekturen bei den Ursachen.
So haben Frauen auch deshalb Lohnrückstände, weil sie häufiger als Männer Erwerbsunterbrüche aufweisen. Die Politik ist gut beraten, diesen Missstand mit Tagesstrukturen an den Schulen und einem besseren Angebot bezahlbarer Kinderbetreuung zu beheben. Die Arbeitgeber tragen etwa mit flexiblen Arbeitsformen das ihre dazu bei, dass Frauen verstärkt erwerbstätig sein können.
Überhöhte Kapitalanforderungen gefährden Kollektivlösungen
Die Schweizer Versicherung hat mit Markus Leibundgut, CEO der Swiss Life, ein Interview zu aktuellen Fragen der Assekuranz geführt. Dabei kamen auch das Kollektivgeschäft und die 2. Säule zur Sprache.
Massiv rückläufig ist das Geschäft mit Kollektivversicherungen. Ist Ihnen das Risiko bei den Vollversicherungen zu hoch?
Es ist nicht nur das Risiko. Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber unseren Bestandeskunden, damit die Qualität im Bestand hoch bleibt. Dazu kommen die zu hohen Kapitalanforderungen. Aus diesem Grund sind wir vorsichtig bei der Zeichnung von neuem Geschäft. Leider können wir längst nicht mehr jeden Kunden aufnehmen, der zu uns kommen möchte.
Die Oberaufsichtskommission der beruflichen Vorsorge und die Finma sind besorgt, dass Kleinstbetriebe wegen der zurückhaltenden Zeichnungspolitik der Lebensversicherer bald gar kein Angebot mehr erhalten.
Die Sorge ist durchaus berechtigt. Als Schweizer Bürger finde ich die Situation hoch problematisch, weil die KMU darauf angewiesen sind, dass ihnen jemand über eine Garantie die Schwankungsrisiken ihrer Vorsorge abnimmt. Wenn die Lebensversicherer das aufgrund der restriktiven Kapitalvorschriften nicht mehr können, ist das schlecht für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand.
Forciert werden die teilautonomen Lösungen. Viele Firmen können oder wollen aber das Anlagerisiko nicht selber tragen.
Das ist richtig. Es gibt aber auch zahlreiche Unternehmen, für die eine teilautonome Lösung ganz genau passt.
“Im Namen der Ungleichstellung”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse stellt in der Schweizer Versicherung Mai 2018 die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters verbundenen Kompensationsforderungen in Frage und zeigt auf, dass sie im Kern mit einer patriarchalischen Vorstellung der Geschlechter und ihrer Rollen verbunden sind. Zur Verbindung der Altersfrage mit Lohnunterschieden hält Cosandey fest:
Oft werden Lohnunterschiede, die aus der Rollenteilung zwischen den Partnern resultieren, als Legitimation für verschiedene Rentenalter vorgebracht. Doch dank Betreuungsgutschriften und erheblichen Umverteilungen zu Gunsten der Frauen (Letztere zahlten 2016 33 Prozent der Lohnbeiträge und erhielten 56 Prozent der Leistungen) sind die effektiven monatlichen AHV-Renten beider Geschlechter beinahe identisch. Frauen erhalten im Durchschnitt sogar 30 Franken mehr im Monat als Männer.
Eine zusätzliche Kompensation in der AHV aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien ist sachlich nicht begründbar. Auch würde in einem Land mit gleichem Rentenalter für Mann und Frau niemand auf die Idee kommen, unterschiedliche Rollen in der Erziehungsarbeit erst beim Erreichen des Pensionierungsalters kompensieren zu wollen. Es zeigt ja, dass dafür andere Massnahmen nötig sind.
BlackRock contre Facebook, un combat de géants
Le leader des fonds de placement s’attaque aux sociétés ayant, comme Facebook, plusieurs catégories d’actions et en appelle aux régulateurs.
Facebook respecte très imparfaitement les principes de bonne conduite en matière de gouvernance. Mark Zuckerberg, 33 ans, est en effet à la fois président du conseil d’administration et président de la direction générale. Ce n’est pas optimal puisque, en tant que président, il se contrôle lui-même. Sa rémunération est également inhabituelle. Sur les 8,9 millions de dollars de rémunération, 83% sont liés à ses frais de sécurité et le reste presque entièrement à l’utilisation d’un avion privé (son salaire est de 1 dollar et son bonus nul).
Le site de prévoyance IPE indique que le fonds de pension suédois AP7, l’un des plus grands actionnaires du réseau social, est parvenu l’an dernier à empêcher l’émission d’une troisième catégorie de titres Facebook. Cette dernière classe d’actions n’aurait offert aucun droit de vote. Une telle décision, si elle avait été menée à bien, aurait coûté 10 milliards de dollars à AP7. Finalement Facebook a renoncé.
Chancen in Ausland-Immobilien mit Anlagestiftungen
Die KGASt informiert in einer Mitteilung über die Entwicklung der in Anlagestiftungen angelegten Vermögen und legt dabei den Fokus auf internationale Immobilienanlagen.
Die Anlagestiftungen bleiben in der Erfolgsspur und konnten im 1. Quartal 2018 ihre verwalteten Vermögen um CHF 4.3 Milliarden (3.4 Prozent) auf 129 Mrd. Franken steigern. Anlagen in internationale Immobilien erreichen dabei einen Höchststand von 8.8 Milliarden Franken.
Die Anlageallokation von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zeigt eine Immobilienquote von rund 22 Prozent. Etwas über 20 Prozent werden in Schweizer Immobilienwerte angelegt. Die vorwiegend indirekt gehaltenen internationalen Immobilienanlagen erreichen einen bescheidenen Anteil von knapp über 1 Prozent, obwohl eine Quote von 10 Prozent regulatorisch erlaubt wäre. Im Gegensatz zu vergleich- baren, ausländischen Instituten sind Schweizer Vorsorgeeinrichtungen bei internationalen Immobilien- anlagen geringer diversifiziert.
Gemäss KGAST Performancebericht hat das Volumen an internationalen Immobilienanlagen gegen- über dem Vorjahr um 31 Prozent auf 8.8 Mia. Franken (Stichtag 31. März 2018) zugenommen. Die in den letzten Jahren gewachsene Anzahl von Investitionsmöglichkeiten erlaubt den Vorsorgeeinrichtungen, vermehrt global in Immobilien zu investieren. Insbesondere Anlagestiftungen bieten mittlerweile über ein Dutzend Strategien mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Zu den Vorzügen gehören nebst dem Zugang zu internationalen Immobilienmärkten und der möglichen erhöhten Diversifikation auch eine höhere Liquidität. Dies im Kontrast zum Schweizer Immobilienmarkt, in dem die meisten Anlagegruppen für Zeichnungen geschlossen sind.
Rentenalter: Gefragt ist mehr Ehrlichkeit
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ mit Bezug auf die Nationale Konferenz zu älteren Arbeitnehmern vom 26.4.2018:
Für Ältere ist nach einer Entlassung die Stellensuche typischerweise deutlich schwieriger als für Jüngere. Das hat am Donnerstag die Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmern erneut bestätigt. Doch wenn politische Akteure mit dem Hinweis auf ältere Arbeitslose die Erhöhung des Rentenalters ablehnen, ist dies klassischer Etikettenschwindel. In jener Logik wäre das Rentenalter auf null zu senken, denn es gibt auch arbeitslose 45-Jährige, 35-Jährige und 25-Jährige.
Die Erwerbslosenquote der 55- bis 64-Jährigen einschliesslich Ausgesteuerter (knapp 4%) ist sogar geringer als jene der Gesamtbevölkerung (knapp 5%). Das heisst nicht, dass kein Arbeitgeber Vorurteile gegenüber Älteren hätte. Die Definition von «Älteren» hängt jedoch auch vom ordentlichen Rentenalter ab. Läge dieses zum Beispiel bei 40, gälten schon 37-Jährige als «alt», und läge es bei 80, gälten 60-Jährige noch als «jung».
Die Bürger mögen aber nach wie vor gegen eine Erhöhung des Rentenalters sein. Wünschbar wäre aber ein bisschen mehr Ehrlichkeit. Man vergesse das angenehme Schwindelargument des Arbeitsmarkts und sage doch einfach, worum es geht: das Bestreben, die eigenen Privilegien möglichst lange zu halten und die Rechnung dafür den kommenden Generationen anzuhängen.
Swisscanto PK-Monitor Q1 2018
Die Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen hat sich im ersten Quartal 2018 leicht verschlechtert (Abbildung 1). Bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sank der geschätzte vermögensgewichtete Deckungsgrad im ersten Quartal um 2,7 Prozentpunkte auf 111,1%. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung sank der geschätzte Deckungsgrad und liegt nun bei 104,1%. Die Marktkorrektur vernichtete einen Grossteil der 2017 gebildeten Wertschwankungsreserven.
Die Grafik der Deckungsgradverteilung (Abbildung 2) zeigt weitere Detailinformationen gegenüber dem Durchschnitt. «Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 95,9% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 84,5% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. 62,2% der privaten und 24,5% der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der das Niveau von 110% übertrifft.
Erneutes Rekordergebnis
PKRück schreibt in einer Mitteilung:
Die Nachfrage nach dem PKRück-Geschäftsmodell – der Verbindung aus der Deckung von Invaliditäts- und Todesfallrisiken mit einem umfassenden Leistungsfallmanagement – blieb unvermindert hoch. Die Prämieneinnahmen stiegen um 21,4% auf CHF 153,4 Mio. Gleichzeitig erhöhte sich Anzahl der Versicherten um 11’000 auf knapp 200’000 Personen. Die erfreuliche Geschäftsentwicklung schlug sich auch auf den Jahresgewinn nieder, der im Berichtsjahr um 33% auf CHF 6,5 Mio. zunahm.
Dank der hohen Kundenakzeptanz stiegen 2017 die Prämieneinnahmen um 21,4% gegenüber dem Vorjahr auf CHF 153,4 Mio. an. Die Anzahl der Versicherten erhöhte sich um 6% auf 197’000 Personen. Das entspricht einem Marktanteil von nunmehr etwa 16%.
Der Kundenstamm der PKRück besitzt die Charakteristik von eher grösseren Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere Sammelstiftungen. Das Kundensegment der autonomen Sammelstiftungen hat 2017 mit 85 % Anteil an den Bruttoprämien massgeblich zu den Prämieneinnahmen der PKRück beigetragen
11% der Prämien entfielen auf die Verwaltung und das Leistungsfallmanagement, das mit einer Eingliederungsrate von 92% der rund 3300 Arbeitsunfähigkeitsfälle, die PKRück jährlich gemeldet werden, zu den Erfolgsfaktoren des Unternehmens zählt.
“Gut gemeint genügt nicht mehr”
Josef Bachmann, früherer Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, neuer Präsident der IZS und unermüdlicher Streiter für flexible Renten, hat in der Schweizer Personalvorsorge seine Ideen für eine “faire Reform” der 2. Säule skizziert. In einem Begleitschreiben zu seinem Artikel heisst es:
Jetzt wird’s ernst. Ein halbes Jahr nach der Ablehnung der Reform AV2020 durch das Volk, hat der Bundesrat den Sozialpartnern eine Frist von einem Jahr gesetzt. Innerhalb dieser Frist müssen sie einen gemeinsamen Vorschlag für die Sanierung der beruflichen Vorsorge vorlegen.
Das wird eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Die Politiker sind gefangen im Links- / Rechtsdenken und im Herbst 2019 stehen Parlamentswahlen an. Also ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für wirksame aber unpopuläre Massnahmen, die auch unseren Kindern und Grosskindern faire Rahmenbedingungen für ihre Altersvorsorge sicherstellen würden.
Die Zeichen stehen auf Sturm. Der Ausstieg der AXA aus dem Vollversicherungsgeschäft ist ein weiteres ernst zu nehmendes Zeichen für die Dringlichkeit einer grundlegenden Sanierung. Es genügt nicht mehr, den Rost zu übermalen. Eine eigentliche Erneuerung ist überfällig.
Der schwerwiegende Systemfehler muss korrigiert werden: Leistungen können nicht garantiert werden, wenn man über die dafür notwendigen Einnahmen nicht die geringste Ahnung hat! Das kann nicht funktionieren. Ebenso wenig ist das heutige Rentenniveau haltbar ohne Anpassung der Rentendauer. Und noch mehr Geld einschiessen ohne echte Sanierungsmassnahmen macht aus der 2. Säule ein Fass ohne Boden.
Der logische Ablauf für die Reform der beruflichen Vorsorge ist:
• Besinnung auf die Ausgangslage, die „Grundspielregel“ der 2. Säule: Die Finanzierung erfolgt individuell im Kapitaldeckungsverfahren, d.h. jeder zahlt zusammen mit dem Arbeitgeber für sich in die Pensionskasse ein.
• Daraus folgt: Die Altersrenten basieren auf den gegebenen Rahmenbedingungen von Lebenserwartung, Anlagerendite und Teuerung. Im Vordergrund muss für die Renten die Anpassung an die Kaufkraft stehen.
• In einem fairen Deal zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind Arbeitsplätze auch für die Generation 65+ zur Verfügung zu stellen. So können Arbeitnehmer durch ihre Wahl des Rücktrittsalters entscheiden, ob sie mehr Rente oder mehr Freizeit wollen.
Die Stimmbürger müssen über den Zustand der 2. Säule und die notwendigen Sanierungsmassnahmen informiert sein. Dann kann die Reform in mehrheitsfähigen Schritten umgesetzt werden.
Helvetia ASt mit Hypotheken-Gruppe
Ab dem 1. Mai 2018 investiert die neue Anlagegruppe Hypotheken Schweiz der Helvetia Anlagestiftung in Schweizer Hypotheken. Pensionskassen können damit indirekt und breit diversifiziert investieren – für mehr Rendite und weniger Risiken, wie die Helvetia in einer Meldung schreibt.^
Die Anlagestiftung nutzt dabei das Hypotheken-Wissen der Helvetia und arbeitet mit MoneyPark und Finovo zusammen, die gemeinsam die gesamte Wertschöpfungskette Hypotheken abdecken.
Auch im Niedrigzinsumfeld böten Hypotheken eine attraktive Mehrrendite im Vergleich zu CHF-Obligationen. «Mit einem diversifizierten Portfolio von Schweizer Hypotheken wollen wir eine Rendite nach Abzug der Kosten erwirtschaften, welche diejenige des Swiss Bond Index übertrifft», führt Marcel Hänni, Produktmanager der Helvetia Anlagestiftung, aus. Zudem biete Helvetia als erste Anlagestiftung Investoren die Möglichkeit, rasch und ohne grossen Aufwand ihr Zinsrisiko aus der Anlagegruppe Hypotheken Schweiz vorübergehend oder langfristig abzusichern.
VZ PK-Rating 2018
Das VZ-Vermögenszentrum hat 30 Sammeleinrichtungen mit insgesamt über
1,5 Millionen Versicherten untersucht. Dabei wurden folgende Kriterien analysiert und verglichen: Deckungsgrad, Umwandlungssatz, Verwaltungskosten und Verzinsung der Altersguthaben.
Im Rating werden jeweils die 15 besten Sammeleinrichtungen tabellarisch dargestellt. Die Analysen haben laut Darstellung des VZ Folgendes ergeben:
• Per 31. Dezember 2017 wiesen alle Sammeleinrichtungen einen Deckungsgrad von über 100 Prozent
auf. Der tiefste Deckungsgrad beträgt 103,5 Prozent, der höchste 120,0 Prozent.
• Aufgrund der unterschiedlich hohen Umwandlungssätze resultiert bei der bestplatzierten
Sammeleinrichtung eine um 24,4 Prozent höhere Altersrente als bei der letztplatzierten.
• Bei den Verwaltungskosten gibt es grosse Unterschiede. So weist die letztplatzierte
Sammeleinrichtung im Schnitt fast neun Mal höhere Verwaltungskosten pro versicherte Person
aus als die bestplatzierte.
• Auch bei der Verzinsung unterscheiden sich die Sammeleinrichtungen deutlich. So hat die
bestplatzierte Sammeleinrichtung die Altersguthaben in den Jahren 2015 bis 2017 mehr als
doppelt so hoch verzinst wie die letztplatzierte.
Chancen und Probleme der Säule 3a
Anna-Barabara Luft behandelt in der NZZ ausführlich für die Versicherten wichtige Aspekte der Selbstvorsorge im Zusammenspiel mit der Pensionskasse.
Thomas Fink: Ein Vorschlag zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes
Eines der Kernelemente und wohl das wichtigste einer neuen BVG-Reform bildet die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Da eine Kompensation der damit verbundenen Rentenleistung allgemein als unumgänglich bezeichnet wird, ergeben sich für die Durchführung eine Reihe technischer, finanzieller und politischer Probleme. Thomas Fink, Pensionskassenexperte, legt dazu einen Vorschlag auf den Tisch.
Auf Basis einer Senkung des Satzes auf 5,8% im Zeitraum von zehn Jahren und bei dezentraler Kompensation berechnet er die dafür notwendigen Anpassungen bei den Altersgutschriften und die erforderlichen Zusatz-Altersgutschriften für die Übergangsgeneration, die Höhe allfälliger Zusatzleistungen durch den Sifo bei ungünstiger Altersstruktur sowie die anfallenden Kosten.
Als Alternative empfiehlt er, sollte eine Senkung nicht mit Wirkung ab ca. 2020 durchgesetzt werden können, bei BVG-Minimumkassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen auf dem BVG-Lohn für die direkte Finanzierung der Pensionierungsverluste.
Fink hält zur Frage der dezentralen Finanzierung der Kompensationsleistungen fest:
Es muss von jeder VE verlangt werden, dass sie ihren finanziellen Handlungsspielraum nutzt, um die zusätzlichen Belastungen während der Übergangszeit zu tragen. Ab ca. dem 7. Jahr der Übergangszeit wird die Belastung durch Pensionierungsverluste spürbar niedriger sein. Jede VE sollte sich für die Übergangszeit «fit machen», d.h. die Finanzierung der Vorsorgeleistungen (erneut) überprüfen (genügend hohe Beiträge erheben) und Rückstellungen bilden für die Finanzierung ihres Anteils an der Zusatz-BVG-Altersgutschrift.
Da finanzielle Belastung der VE in der Übergangszeit hoch ist und unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, sollte eine Möglichkeit vorgesehen werden, die es dem Bundesrat erlaubt, in den Senkungsprozess einzugreifen, z.B. im Falle von mehreren Jahren mit ungenügendem Vermögensertrag.
“Keine Zumutung”
Helmut Stalder erklärt in der NZZ, weshalb die Erhöhung des Rentenalters in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ist:
Die Anzahl der Arbeitnehmenden über 55 steigt seit Jahren stetig an. Die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen ist sogar die am stärksten wachsende Gruppe im Arbeitsmarkt, denn die Babyboomer-Jahrgänge kommen in dieses Alter, und die jetzige Frauengeneration ist länger berufstätig. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt offensichtlich in der Lage und sind die Unternehmen willens, eine steigende Zahl älterer Arbeitnehmenden aufzunehmen, zumal diese besser qualifiziert sind als früher. Dies zeigen auch andere Kennzahlen.
Die Arbeitslosenquote der Älteren ist in den letzten Jahren nur gering gestiegen und liegt mit 2,8 Prozent tiefer als der Durchschnitt und deutlich tiefer als bei jüngeren Erwerbstätigen. Zudem haben ältere Personen ein geringeres Risiko als jüngere, arbeitslos zu werden – von einem systematischen Aussieben der Alten kann keine Rede mehr sein.
Hinzu kommt, dass sich zunehmend ein Fachkräftemangel abzeichnet, so dass Unternehmen darauf angewiesen sind, erfahrene Arbeitnehmende im Arbeitsprozess zu behalten. Und schliesslich ist auch ein Trend zu beobachten, dass Erwerbstätige in vielen Bereichen gerne über das heutige Rentenalter 64/65 hinaus arbeitstätig bleiben, falls sich dies lohnt.
Damit ist das Argument weniger stichhaltig, dass für eine Erhöhung des Rentenalters die Arbeitsplätze fehlten und ältere Arbeitnehmende auf der Strecke blieben. Eine Erhöhung des Rentenalters könnte sogar dazu führen, dass der Wiedereinstieg für ältere Arbeitslose einfacher wird. Arbeitgeber stellen sie nämlich eher ein, wenn bis zur Pensionierung mehr Jahre bleiben.
Wohlfahrtsfonds in Sozialpläne einbeziehen
Yolanda Müller (Dufour Advokatur) und Andrea Trüssel (Libera) behandeln in einem Artikel der Schweizer Personalvorsorge Ausgabe 04-18 die Rolle von Wohlfahrtsfonds bei Sozialplänen. Sie stellen fest: Im Sozialplan können Leistungen eines patronalen Wohlfahrtsfonds berücksichtigt werden. Wohlfahrtsfonds müssen aber frühzeitig in die Erstellung von Sozialplänen eingebunden werden, wie ein neuer Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zeigt.








