imageGeorge Sheldon, emeritierter Arbeitsmarktökonom der Uni Basel, kritisiert in der Finanz und Wirtschaft das auch in der Schweiz angewandte Standardmodell mit 5 Kontrollvariablen zur statistischen Erfassung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Sheldon hält u.a. fest:

Die Einschränkung der Zahl der zulässigen Kontrollvariablen wird zuweilen dadurch gerechtfertigt, dass die Berücksichtigung von Faktoren mit Diskriminierungspotenzial Frauen benachteiligt. Diskriminierungspotenzial besitzt ein lohnbestimmendes Merkmal dann, wenn Frauen aufgrund anderweitiger Nachteile das betrachtete Merkmal häufiger oder seltener aufweisen als Männer. Ein Beispiel dafür sind Erwerbsunterbrüche, die Frauen infolge von Mutterschaft in der Regel häufiger erfahren als Männer.

Wenn sie die Arbeitsproduktivität des Einzelnen beeinträchtigen und niedrigere Löhne zur Folge haben, bewirkt ihre Berücksichtigung im Rahmen einer Lohngleichheitsanalyse, dass der Lohnnachteil infolge mutterschaftsbedingter Erwerbsunterbrüche nicht als Lohndiskriminierung erscheint. Das will aber die Politik nicht.

Der Arbeitgeberverband schreibt dazu:

Angesichts solch ausgeklügelter Forschung sind die methodischen Grundlagen unzulänglich, auf die sich die Schweizer Politik in der Lohngleichheitsdiskussion stützt. Was Sheldon deshalb fordert, betont der Schweizerische Arbeitgeberverband schon seit Jahren: Statt mit ungeeigneten Lohnkontrollen die Symptome – sprich Lohnunterschiede – zu bekämpfen, braucht es wirksame Korrekturen bei den Ursachen.

So haben Frauen auch deshalb Lohnrückstände, weil sie häufiger als Männer Erwerbsunterbrüche aufweisen. Die Politik ist gut beraten, diesen Missstand mit Tagesstrukturen an den Schulen und einem besseren Angebot bezahlbarer Kinderbetreuung zu beheben. Die Arbeitgeber tragen etwa mit flexiblen Arbeitsformen das ihre dazu bei, dass Frauen verstärkt erwerbstätig sein können.

  FuW / Arbeitgeber