Eines der Kernelemente und wohl das wichtigste einer neuen BVG-Reform bildet die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Da eine Kompensation der damit verbundenen Rentenleistung allgemein als unumgänglich bezeichnet wird, ergeben sich für die Durchführung eine Reihe technischer, finanzieller und politischer Probleme. Thomas Fink, Pensionskassenexperte, legt dazu einen Vorschlag auf den Tisch.
Auf Basis einer Senkung des Satzes auf 5,8% im Zeitraum von zehn Jahren und bei dezentraler Kompensation berechnet er die dafür notwendigen Anpassungen bei den Altersgutschriften und die erforderlichen Zusatz-Altersgutschriften für die Übergangsgeneration, die Höhe allfälliger Zusatzleistungen durch den Sifo bei ungünstiger Altersstruktur sowie die anfallenden Kosten.
Als Alternative empfiehlt er, sollte eine Senkung nicht mit Wirkung ab ca. 2020 durchgesetzt werden können, bei BVG-Minimumkassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen auf dem BVG-Lohn für die direkte Finanzierung der Pensionierungsverluste.
Fink hält zur Frage der dezentralen Finanzierung der Kompensationsleistungen fest:
Es muss von jeder VE verlangt werden, dass sie ihren finanziellen Handlungsspielraum nutzt, um die zusätzlichen Belastungen während der Übergangszeit zu tragen. Ab ca. dem 7. Jahr der Übergangszeit wird die Belastung durch Pensionierungsverluste spürbar niedriger sein. Jede VE sollte sich für die Übergangszeit «fit machen», d.h. die Finanzierung der Vorsorgeleistungen (erneut) überprüfen (genügend hohe Beiträge erheben) und Rückstellungen bilden für die Finanzierung ihres Anteils an der Zusatz-BVG-Altersgutschrift.
Da finanzielle Belastung der VE in der Übergangszeit hoch ist und unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, sollte eine Möglichkeit vorgesehen werden, die es dem Bundesrat erlaubt, in den Senkungsprozess einzugreifen, z.B. im Falle von mehreren Jahren mit ungenügendem Vermögensertrag.