Zuerst die Risiken, dann die Renditen
Am Fondsexperten-Forum der Finanz und Wirtschaft referierten u.a. Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros PK, und Adrian Wipf (BVK). Sie verwiesen auf Eigenheiten der schweizerischen 2. Säule und die Konsequenzen für das Anlageverhalten.
Der wachsende regulatorische Druck sowie das tiefe Zinsniveau stellen auch für Christoph Ryter (CEO der Migros Pensionskasse) und Adrian Wipf (BVK, Pensionskasse des Kantons Zürich) Herausforderungen dar. So führen die Eigenheiten des schweizerischen Berufsvorsorgesystems dazu, dass die Pensionskassen ihre Aktienquoten erst gegen Ende eines Zyklus ausweiten können. Deshalb könnten sie Aktienhaussen zu Beginn nicht voll nutzen. Im Gegensatz zu den kanadischen konzentrieren sich die Schweizer Pensionskassen deshalb zunächst auf Risiken und später auf Renditen.
Auf die Vorteile einer frühen Aufschwungphase werde zwar verzichtet, im Endeffekt befänden sie sich jedoch nach dem Abschwung in einem vergleichsweise besseren Zustand. Axas Rückzug aus dem Vollversicherungsgeschäft könnte sich als Trend entpuppen, aber auch «versteckte Chancen» für Vermögensverwalter und Banken bieten.
«Auf lange Sicht sind wir alle tot», meinte zwar der grosse Wirtschaftstheoretiker John Maynard Keynes. Doch ein langer Zeithorizont ist gerade bei der Anlageplanung essentiell, nicht nur für Pensionskassen. Ryter erinnerte die Fondsexperten-Gemeinde daran, dass auch Privatanleger nicht nur für eine individuelle Lebensspanne disponieren. Denn das Vermögen wird an die nächste Generation weitergegeben.
“Der Weg in den Abgrund für die Altersvorsorge”
Auf finews analysiert Finanzexperte Michael Bernegger die Wirkungszusammenhänge zwischen der Wechselkurspolitik der Nationalbank und der Risikoexposition der Pensionskassen. Und kommt zu beunruhigenden Ergebnissen:
Und so läuft der gesamte Wirkungszusammenhang: Die SNB betreibt eine wechselkursorientierte Geldpolitik über Negativzinsen statt über eine Untergrenze des Wechselkurses. Dies treibt die Zinsen am Geldmarkt zusätzlich in den Negativbereich, noch mehr als in der Eurozone. Am langen Ende drückt die vom Regulator gesetzte UFR die Zinsen in der Schweiz. Die ganze Kurve verflacht ins Unsinnige. Es ist keineswegs so, dass die schweizerische Zinskurve in irgendeiner Weise die erwartete Inflation und Realrenditen repräsentiert, sondern ein regulatorisch hervorgerufenes Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage.
CS PK-Index Q1 2018
Im Berichtsquartal nahm der Pensionskassen Index um -1,36% resp. -2.34 Punkte ab und schliesst per Ende März 2018 mit einem Stand von 170.14 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Nach dem performancemässig sehr starken Jahr 2017 (8,05%) zeigt der Pensionskassenindex in den ersten drei Monaten der Berichtsperiode eine deutliche Korrektur. Der Hauptanteil der Korrektur erfolgte im Februar (-1,26%), während im Januar (-0,04%) und März (-0,07%) nur leichte Rückgänge zu sehen sind.
Alle Anlageklassen haben im 1. Quartal 2018 negativ zur Rendite beigetragen mit Ausnahme der Immobilien und Hypotheken, die neutral bleiben. Den grössten Rückgang verzeichnet die Anlageklasse Aktien mit einem Renditebeitrag von -0,65% durch Schweizer Aktien und -0,47% durch ausländische Aktien. Obligationen CHF tragen mit -0,15% und Obligationen FW mit -0,05% negativ zum Ergebnis bei. Der Beitrag der alternativen Anlagen liegt bei -0,02%.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p.a.) ist im Berichtsquartal um 0.38 Punkte (resp. 0,25%) auf den Stand von 152.48 Punkten gestiegen, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im 1. Quartal 2018 -1,61% unter der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 1. Januar 2000) beträgt per 31. März 2018 2,95%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,34%.
Was man dem Volk nicht sagen will
Hansueli Schöchli zeigt in der NZZ die Mechanismen in der 2. Säule auf, deren transparente Offenlegung für eine echte Reform notwendig sind, die aber als politisch heikel gelten. Die verbreitete Geldillusion – man hält sich an nominelle Werte und übersieht die realen – macht die Sache noch schwieriger. Schöchli schreibt:
Das Problem der Geldillusion zeigt sich beim Umwandlungssatz drastisch. Bei Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) 1985 lag der Mindestumwandlungssatz bei 7,2%. Heute läge ein rechnerisch korrekter Satz wegen gesunkener Nominalrenditen und gestiegener Lebenserwartung bei etwa 5%, doch das gesetzliche Minimum für das BVG-Obligatorium beträgt noch 6,8%. Die Reduktion von 7,2 auf 5% gäbe eine Senkung der nominalen Jahresrente um etwa 30%. Das klingt schlimm, aber ein grosser Teil ist kompensiert durch die Reduktion der Teuerung.
In den zwanzig Jahren vor 1985 betrug die Inflation im Mittel über 4% pro Jahr, von 1985 bis 1995 waren es noch rund 3% und seither nur etwa 0,5%. Laut der Beratungsfirma PPCmetrics führte von 1995 bis 2013 die Differenz zwischen der ursprünglich eingerechneten Inflation und der effektiven Teuerung zu einem Rentenniveau, das real rund einen Viertel höher war als geplant.
Hinzu kommt die gestiegene Lebenserwartung. Allein schon dadurch wuchs die Rentenleistung seit 1985 trotz Erhöhung des Frauenrentenalters um 15 bis 20%. Insgesamt würde also eine Senkung des nominalen Umwandlungssatzes auf 5% höchstens zu einem kleinen Teil eine Reduktion der realen Rentenleistung im Vergleich zu 1985 spiegeln. Dies räumen auch Politiker und Lobbyisten ein. Doch erklären wollen sie die Sache nicht, da dies «kaum vermittelbar» sei. Das zeigt vor allem, was die politischen Akteure vom Volk halten.
FAR in Finanzierungsnöten
Der Deckungsgrad der “Stiftung flexibler Altersrücktritt” im Bauhauptgewerbe liegt bei 92%, was die Zürcher Stiftungsaufsicht auf den Plan gerufen hat. Die für die Stiftung zuständigen Sozialpartner können sich über das Vorgehen bei der notwendigen Sanierung nicht einigen. Die Schweiz am Wochenende schreibt dazu:
Der Deckungsgrad lag Ende 2016 bei 92 Prozent. Die BVG-und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich forderte deshalb bereits im letzten November Sanierungsmassnahmen . Die gesetzte Frist von 60 Tagen ist verstrichen, passiert ist nichts. Der paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern zusammengesetzte Stiftungsrat ist sich nicht einig, welche Massnamen ergriffen werden müssen. Der Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna geben sich gegenseitig die Schuld dafür. Die Stimmung zwischen den Sozialpartnern ist gehässig.
Aufsicht soll tätig werden Der Baumeisterverband zündet nun die nächste Stufe im Rentenstreit. Er fordert von der Zürcher Stiftungsaufsicht die Einsetzung eines Sachwalters zur Sanierung der Stiftung FAR. Zentralpräsident Gian-Luca Lardi bestätigt entsprechende Recherchen: «Bei den Gewerkschaftsvertretern im Stiftungsrat fehlt der Wille, eine Lösung zu finden. Wegen ihrer Verweigerungshaltung muss nun die Stiftungsaufsicht eingreifen», sagt Lardi auf Anfrage.
RAB stellt Mängel bei der Revision von PKs fest
In ihrem Jahresbericht geht die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) ausführlich auf die Revision von Vorsorgeeinrichtungen ein. In der Schlussfolgerung zu einer Aufzählung von festgestellten Mängeln stellt die Behörde gesetzgeberischen Handlungsbedarf fest. Die von der OAK in einer Weisung geforderten Qualifikationen die Revisionsstelle seien ein Schritt in die richtige Richtung, seien aber ungenügend. Im Bericht heisst es u.a.
Anders als die Prüfgesellschaften im Bereich des Finanzmarktes unterstehen die Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen keiner laufenden Aufsicht. Eine Ausnahme besteht nur bei der Prüfung von Anlagestiftungen, für welche die Zulassung als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen vorausgesetzt wird. Die RAB kann die Qualität von Revisionsdienstleistungen bei Vorsorgeeinrichtungen somit nur im Verdachtsfall und in ihrer Rolle als Zulassungsbehörde im Rahmen von Gewährsverfahren gegen natürliche Personen überprüfen.
Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht Gleichwohl werden bei solchen Gewährsverfahren immer wieder schwere Verstösse gegen die einschlägigen Sorgfaltspflichten festgestellt. Im Berichtsjahr hat sich die RAB insbesondere mit folgenden Fällen auseinandergesetzt:
Elisabeth Bourqui wird COIO von Calpers, Update
Das California Public Employees‘ Retirement System (Calpers) hat Elisabeth Bourqui zum neuen Chief Operating Investment Officer ernannt. Calpers hat Anlagen in Höhe von 351 Mrd. Dollar.
Bourqui leitet derzeit noch die Vermögensanlage der ABB Pensionskasse. Sie hat einen Abschluss in Mathematik der ETH und ist Mitglied der Schweizerischen Aktuarvereinigung. Sie spricht fliessend deutsch, französisch, englisch und japanisch. Calpers schreibt:
As COIO, Bourqui will lead the business and operations functions of the Investment Office. She will provide leadership on matters related to investment policy, and will manage investment compliance, operational risk, and audit-related functions. She will serve as a member of the Investment Office senior management team.
«Elisabeth brings a tremendous depth of global experience to CalPERS,» said Ted Eliopoulos, CalPERS chief investment officer. «Elisabeth will strengthen our efforts to innovate, and to integrate business practices across our global investment platform. She will also be instrumental in the implementation of business strategies particularly in private equity and asset allocation.»
“Tektonische Bewegung in der Altersvorsorge”
Jérôme Cosandey kommentiert auf der Website von Avenir Suisse den Axa-Entscheid zur Vollversicherung:
In der teilautonomen Welt wird Axa neu der grösste Player sein und tritt mit einem eigenen Vertrieb auf. Zudem verspricht Axa in ihrer Medienmitteilung, ihre Risikoprämien um 30% zu senken. Bisher konnten die teilautonomen Sammelstiftungen bei der Preisfestlegung dieser Risikoprämien auf den «Schutzschild» der grossen Versicherer setzen. Letztere müssen die Prämien hoch halten, um Verluste bei der Pensionierung der Neurentner auszugleichen.
Von diesen höheren Preisen profitierten auch die teilautonomen Kassen, die somit ebenfalls Pensionierungsverluste kompensieren konnten. Dieser Schild fällt nun teilweise weg, der Wind der Konkurrenz für teilautonome Sammelstiftungen wird rauer.
Die zunehmende Bedeutung teilautonomer Lösungen, akzentuiert durch den jetzigen Rückzug von Axa aus dem Vollversicherungsgeschäft, darf über die Ursachen dieser Malaise in der zweiten Säule nicht hinwegtäuschen. Die Rentenversprechen der beruflichen Vorsorge sind aufgrund des im Gesetz festgelegten Mindestumwandlungssatzes zu hoch. Der gültige Satz stützt sich nach wie vor auf eine Lebenserwartung, wie sie Ende der 1980er Jahre bemessen wurde, und auf Nominalrenditen von über 4%.
Beide Grössen sind seit langem überholt. Die Blockadepolitik der Gewerkschaften und vieler linker Politiker haben jedoch eine Anpassung des Umwandlungssatzes – einer technischen Grösse – verhindert. Dadurch entstehen jährlich systemwidrige Umverteilungen von Jung zu Alt in Milliardenhöhe, egal welche Rolle die Versicherer in diesem Geschäft einnehmen.
UBS PK-Performance März 2018
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im März eine durchschnittliche Monatsperformance von –0,12% nach Gebühren. Die grossen Vorsorgewerke UBS mit verwalteten Vermögen über CHF 1 Mrd. sowie die kleinen Pensionskassen mit unter CHF 300 Mio. verbuchten mit –0,10% ein leicht besseres Ergebnis als die mittleren Pensionskassen mit Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. mit –0,16%. Die YTD-Performance liegt bei -1,29%.
Noch ein Mandat für Leuthold
Finews berichtet über die Ernennung von Manuel Leuthold, seit 2015 Präsident des AHV-Ausgleichsfonds Compenswiss, zum Präsidenten der Genfer Privatbank Cramer.
Die «Beförderung» Leutholds zementiert die lange Beziehung zwischen Compenswiss und Cramer. Netzer hatte dort vor Leuthold als Präsident gewirkt und ebenfalls die Bank Cramer präsidiert.
Gut möglich, dass die jetzige Wahl noch für Aufsehen sorgt. Leuthold übersieht als Präsident dem Ausgleichsfonds der drei Sozialversicherungen AHV, IV und EO über 30 Milliarden Franken an Rentenvermögen – keine leichte Verantwortung. Im Sommer 2016 hatte er dennoch bei der Lausanner Immobilieninvestment-Firma Fundim ein weiteres Verwaltungsrats-Mandat angenommen.
Fachkräftemangel entschärfen durch Anstellung über 65 hinaus
Medinside berichtet über die Möglichkeit der Mitarbeiter des Berner Inselspitals, auch nach 65 erwerbstätig zu sein mit Versicherung in der Pensionskasse.
Im Berner Inselspital können Mitarbeitende über das reglementarische Pensionierungalter hinaus weiterarbeiten. «Dies wird eben gerade wegen dem Fachkräftemangel gefördert und unsere Anstellungsbedingungen sind darauf ausgerichtet», erklärt Nicole Stämpfli, Leiterin Personal. Immerhin 29 Frauen, die über 64 sind, machen derzeit davon Gebrauch.
Um aber Pflegepersonen ein Arbeiten über das ordentliche AVH-Alter hinaus schmackhaft zu machen, genügt es nicht, spezielle Arbeitsverträge abzuschliessen. Man muss auch die Möglichkeit schaffen, in der Pensionskasse zu bleiben und sich weiterversichern zu können.
Gerade Frauen, die lange teilzeit gearbeitet oder ihre Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft gänzlich unterbrochen hatten, haben häufig Lücken und kommen nur auf eine bescheidene Rente in der beruflichen Vorsorge. Viele unter ihnen müssten also ein Interesse daran haben, ihre Rente aufzuschieben, auch nach Alter 64 einzuzahlen, um damit eine höheren Pensionskassenrente zu erhalten.
Das weiss auch das Inselspital. Bei den Angestellten, die bei der Bernischen Pensionskasse (BPK), dem VSAO und der Pensionskasse SpitalNetz Bern versichert sind, ist eine Weiterversicherung bis zum 70. Altersjahr grundsätzlich möglich.
Neuer Präsident und Ehrenpräsident der IZS
Werner Nussbaum, der Gründungspräsident des Vereins Innovation Zweite Säule, ist nach über 20-jährigen Führung aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Er wurde von der Generalversammlung zum Ehrenpräsidenten ernannt.
Als Nachfolger ist Josef Bachmann (Bild), pensionierter Geschäftsführer der Pensionskasse der PwC , gewählt worden.
Prof. Thomas Fischer ist wegen grosser beruflicher Belastung aus dem Vorstand ausgetreten.
Durch den Beschluss der Generalversammlung vom 9. April 2018 setzt sich der Vorstand neu aus folgenden Personen zusammen: Josef Bachmann , Präsident; Ernst Rätzer, Vizepräsident, Markus Bill, Marco Danelli, Christian Dreyer, Nicolas Girardoz, Cyrill Schubiger, Dieter Stohler, Daniel Stürzinger.
Josef Bachmann verfügt über langjährliche Führungserfahrung in der 2. Säule. Er war Unternehmensberater für Verbandversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft, Kadermitarbeiter einer Gemeinschaftsstiftung, Leiter einer Kollektivversicherungsgesellschaft und einer Sammelstiftung, Stiftungsrat einer grossen Pensionskasse und PK-Geschäftsführer.
Seit seiner Pensionierung engagiert sich Josef Bachmann im Rahmen der Plattform „Vorsorge – aber fair“ für eine generationengerechte Reform der beruflichen Vorsorge.
“Kein Grund zu Pessimismus”
Den vom Entscheid der Axa betroffenen KMU stehen ausser dem Versuch, bei einer der noch existierenden Vollversicherungslösungen Unterschlupf zu finden, zahlreiche Alternativen offen. Andreas Valda vom Tages-Anzeiger berichtet.
Ein Experte vom «Blick» war der Ansicht, dass «nun Ende Jahr böse Überraschungen auf die Firmen zukommen» könnten, weil sie allenfalls für Unterdeckungen aufkommen müssen.
Diesem Pessimismus tritt Sergio Bortolin (Bild), Präsident des Verbandes Inter-Pension der unabhängigen Pensionskassen [Sammelstiftungen], entgegen. «Das Gegenteil ist der Fall», sagt er. Die weit bessere Alternative für KMU in der zweiten Säule sei der Anschluss bei einer unabhängigen Pensionskasse. Höhere Erträge, tiefere Prämien, tiefere Kosten und komfortable Risikopolster seien ihre Vorteile. Autonome Pensionskassen sind weit verbreitet. Bortolin vertritt vierzig Kassen, die 1,15 Millionen Angestellte versichern und 142 Milliarden Pensionskapital verwalten – ein Siebtel der zweiten Säule.
Bekannte solche Kassen sind Asga, Vita, Nest, Abendrot, Profond, Swisscanto, PKG, Noventus und Gastrosocial. Die Asga gibt es seit über fünfzig Jahren und versichert ähnlich wie die Axa KMU, 12’000 an der Zahl mit rund 120’000 Versicherten. Ähnlich gross ist die Vita-Sammelstiftung. Sie wurde vor fünfzehn Jahren vom Versicherer Zurich abgespalten. Gastrosocial ist ein prominentes Beispiel einer Branchenpensionskasse von 20’000 Wirten und Hoteliers mit 174’000 Versicherten. Die meisten dieser Pensionskassen sind erfolgreich unterwegs.
Übertriebener Kundenschutz gefährdet Vollversicherung
Thomas Helbling, Direktor des Schweiz. Versicherungsverbands, kritisiert in der NZZ übertriebene Ansprüche der Aufsicht, welche das Modell der Vollversicherung gefährden.
Ultimativer Gradmesser für den Kundenschutz ist die Höhe des Eigenkapitals des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Diese Kapitalanforderungen werden weitestgehend von der Finma über die von ihr im Swiss SolvencyTest (SST) festgelegten Parameter bestimmt.
Dabei geht die Aufsicht von einer Vielzahl von extremen Risikoannahmen aus, was die Anforderungen an die Versicherer zur Kapitalhinterlegung derart in die Höhe geschraubt hat, dass diese ihre Vollversicherungslösungen für Neukunden nicht mehr zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen anbieten können. Damit besteht die Gefahr, dass ein sehr wichtiges Instrument der beruflichen Vorsorge wegfallen könnte.
Vor allem für kleine und mittelgrosse Firmen ist die Möglichkeit, das gesamte Risiko der beruflichen Vorsorge an einen Versicherer abzutreten, eine Frage der Existenz und Überlebensfähigkeit. Deshalb sind heute rund 1,2 Millionen Personen oder 23 Prozent aller in der beruflichen Vorsorge Versicherten einer Vollversicherung angeschlossen. Der Kundenschutz hat oberste Priorität. In diesem Punkt ist sich die Versicherungswirtschaft mit der Finma einig.
Übertriebenes Sicherheitsdenken und Kapitalanforderungen, die das Geschäftsfeld der Versicherer unnötig beschneiden, bedeuten jedoch, dass der exklusive Schutz einer Vollversicherung für den Kunden unbezahlbar wird, die Nachfrage sinkt und das Angebot verschwindet. Der von der Aufsichtsbehörde angepeilte maximale Kundenschutz wird so für die vielen KMU und ihre Mitarbeitenden zum Bumerang. Er bringt mehr Schaden als Nutzen.
“Die Vollversicherung lebt” – noch
Hat die Vollversicherung noch eine Chance? Die Nachfrage ist vorhanden, aber das Angebot knapp und selektiv und laut Finma deutlich geringer als die Nachfrage. Notstand also bei den KMU? Werner Enz und Hansueli Schöchli gehen in der NZZ der Frage nach.
Der Gewerbeverband ortet derzeit keinen Notstand für KMU. Es gebe noch private Anbieter und der Markt spiele noch, sagt der Verbandsvertreter Kurt Gfeller (Bild). Den Entscheid der Axa bezeichnet er als bedauerlich, aber verständlich.
Von allfälligen KMU-Klagen über einen Mangel an Angeboten im BVG-Geschäft hört der Gewerbeverband laut Gfeller «relativ wenig». Dies heisse aber nicht, dass es kein Problem gebe. Als Indiz für ein Problem wertet er den Zulauf bei der BVG-Auffangeinrichtung.
Marktteilnehmer und Berater betonen, dass viele KMU im Prinzip gerne eine Vollversicherung möchten, weil sie dann keine Anlagerisiken hätten und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren könnten. «Eine Vollversicherung ist im Prinzip sensationell», sagt André Egli, Vorsorgespezialist der Beratungsfirma Balmer-Etienne. Die Frage sei aber, wie lange das Modell noch aufrechterhalten werden könne: «Die Versicherer versuchen seit einiger Zeit, die Kunden in teilautonome Lösungen zu drängen.» (…)



