An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept ausgesprochen:

Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die Kommission hat sich oppositionslos für dieses Kernelement der Vorlage ausgesprochen. Es orientiert sich an folgendem Grundgedanken: Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert».

Als Gegenmassnahme wird der AHV-Fonds aus 3 Finanzierungsquellen mit total 2,1 Milliarden Franken alimentiert.

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Die SP begrüsst den Entscheid und schreibt:

Die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der Finanzierung der AHV stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Die SP begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) insofern, als damit für die nächsten Jahre der Druck von der AHV genommen wird. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit vom Tisch.

Die Arbeitgeber sind skeptisch. Sie halten fest:

Eine wirksame und politisch austarierte Lösung ist mit diesen steuerlichen Elementen zwar möglich. Allerdings hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stets den Standpunkt vertreten, dass die Steuervorlage 17 nicht mit sachfremden Elementen angereichert werden darf. Dieses Prinzip ist mit dem vorgeschlagenen Einbezug der AHV nun verletzt worden.

Der AHV-Zustupf trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei. Er erhöht zudem die Komplexität der Vorlage und greift in den laufenden Reformprozess der Altersvorsorge ein. Geplant ist, dass die Vorlage des Bundesrats zur AHV-Reform diesen Sommer in die Vernehmlassung geschickt wird. Die Erhöhung von Lohnnebenkosten kommt aus Sicht der Arbeitgeber nur im Rahmen der nächsten BVG-Revision in Frage.

  Mitteilung WAK-S / Mitteilung SP / Arbeitgeber / NZZ / TA / SDA