In seinem Sessionsbericht mit Themen zur 2. Säule des ASIP wird auch die Parlamentarische Initiative Kamerzin zur «Gleichstellung von Witwen und Witwern, sobald das letzte Kind die Volljährigkeit erreicht» behandelt. Das scheint mit der beruflichen Vorsorge herzlich wenig zu tun zu haben. Der ASIP belehrt uns eines Besseren und stellt dazu fest:
Auf den ersten Blick ist das BVG von der vorliegenden Initiative nicht betroffen. Der ASIP weist aber darauf hin, dass es als indirekte Konsequenz der Diskussionen aus der AHV durchaus zu Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge kommen kann.
Konkret bestehen im Parlament diverse Vorschläge, wonach im Sinne eines Kompromisses die AHV-Hinterlassenenleistungen zukünftig zivilstandsunabhängig entrichtet werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass die heutigen gesetzlichen Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge weniger umfassend wären als obligatorische Leistungen in der AHV.
Insbesondere ist zu bedenken, dass die meisten Vorsorgeeinrichtungen Leistungen für Lebenspartner im Überobligatorium an reglementarische Bedingungen knüpfen. Dazu gehören beispielsweise eine Meldung zu Lebzeiten oder das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts.
Für die Versicherten wäre kaum verständlich, wenn derartige Restriktionen in der zweiten Säule bestehen, die Leistung in der AHV aber obligatorisch wäre. Aus Sicht des ASIP braucht es daher eine Koordination, um sicherzustellen, dass nicht AHV-Bestimmungen plötzlich zu anderen Resultaten führen als im BVG-Minimum. Insbesondere muss eine Verschiebung von Hinterlassenenleistungen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen vermieden werden.
SR und NR haben der Initiative Folge gegeben.