Die NZZ berichtet über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser gibt einem Appenzeller Witwer recht, der sich wegen Geschlechterdiskriminierung beklagt hatte. Die Schweiz steht nun vor der Frage: Sollen Witwer mehr Geld erhalten? Oder Witwen weniger? Katharina Fontana schreibt:

Das Urteil der Grossen Kammer, das mit 12 zu 5 Stimmen erging, ist definitiv. Die Schweiz will nun unverzüglich reagieren. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sollen die Ausgleichskassen angewiesen werden, ab sofort verwitweten Vätern die Rente zu belassen, wenn ihre Kinder 18 Jahre alt werden. Dasselbe gilt für Witwer, die wie Max Beeler den Wegfall ihrer Rente angefochten haben und deren Beschwerde noch hängig ist.

Alle anderen Witwer mit volljährigen Kindern hingegen gehen leer aus; ihr Anspruch gilt laut BSV als erloschen. Die zusätzlichen Kosten, die jedes Jahr neu für die Ausrichtung von Witwerrenten anfallen werden, schätzt das BSV auf rund 12 Millionen Franken.

Weiterlesen »